Titel: | Apparat zum Anfeuchten der Briefmarken beim Aufkleben derselben, welchen sich A. G. Barham zu Bridgewater, am 3. Juni 1854 patentiren ließ. |
Fundstelle: | Band 137, Jahrgang 1855, Nr. XXVIII., S. 106 |
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XXVIII.
Apparat zum Anfeuchten der Briefmarken beim
Aufkleben derselben, welchen sich A. G. Barham zu
Bridgewater, am 3. Juni 1854 patentiren ließ.
Aus dem London Journal of
arts, Mai 1855, S. 277.
Mit einer Abbildung auf Tab. II.
Barham's Apparat zum Anfeuchten der Briefmarken beim Aufkleben
derselben.
Fig. 7 stellt
diesen Apparat im Längendurchschnitte dar. a ist der Fuß
des Apparates; b der Anfeuchtetrog; c ein luftdichter, durch die Oeffnung d mit Wasser zu füllender Behälter; e eine siebartig durchlöcherte Platte, auf welche eine
Schichte h von Filz, Schwamm oder einem sonstigen
absorbirenden Material gelegt wird; f ist ein an einem
Scharnier beweglicher, gleichfalls durchlöcherter Deckel, durch welchen die
Feuchtigkeit des Materials h dringt. i, i sind Behälter für die Briefmarken und k der zugehörige Deckel.
Um den Apparat in gebrauchsfähigen Zustand zu setzen, füllt man den Behälter in
umgekehrter Lage durch die Oeffnung d mit Wasser. Der
äußere Luftdruck verhütet bei aufrechter Stellung des Behälters das Ausfließen des
Wassers. Der Filz indessen wird vermöge der Capillarattraction beständig mit Wasser
gesättigt erhalten, bis letzteres consumirt ist. Man legt die Briefmarke auf das
Sieb f, und drückt dieses mit dem Finger auf den Filz, wodurch eine
Portion Wasser in die Höhe getrieben wird, und die Briefmarke die für das Aufkleben
nöthige Feuchtigkeit erhält.