Titel: | Nachtrag zu dem Verfahren der Darstellung einer silberähnlichen Legirung aus Kupfer, Nickel und Silber; von Camille de Ruolz und A. de Fontenay zu Paris. |
Fundstelle: | Band 137, Jahrgang 1855, Nr. CIX., S. 440 |
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CIX.
Nachtrag zu dem Verfahren der Darstellung einer
silberähnlichen Legirung aus Kupfer, Nickel und Silber; von Camille de Ruolz und A. de Fontenay zu
Paris.
Aus der Chemical
Gazette, 1855, Nr. 304.
Verfahren der Darstellung einer silberähnlichen Legirung aus Kupfer
etc.
Im polytechn. Journal Bd. CXXXIV. S. 215 wurde die den Genannten patentirte
Darstellung einer silberähnlichen Legirung aus Kupfer, Nickel und Silber
mitgetheilt. Am 25. September 1854 ließen sich dieselben folgende Zusätze und
Modificationen ihres Verfahrens für England patentiren.
Es wurde durch Versuche gefunden, daß die Mengenverhältnisse mit Vortheil so
abgeändert werden können, daß man 49 Theile Kupfer, 31 Theile Nickel und
20–40 Theile Silber nimmt, was zusammen 100–120 Theile gibt. Nickel
und Kupfer werden zuerst geschmolzen und gekörnt, dann wieder in den Tiegel gebracht
und geschmolzen und darauf das Silber zugesetzt. Der beste Fluß ist ein inniges
Gemenge von Borax und Holzkohlenpulver. Die erhaltenen Zaine müssen zur Herstellung
der Dehnbarkeit in einem geschlossenen Gefäß mit Holzkohlenpulver umgeben, ganz
allmählich auf die Kirschrothglühhitze gebracht werden.
Ferner haben die Patentirten gefunden, daß man mit Vortheil in diese Legirung Phosphor einführen und zu gewissen Zwecken denselben
wieder daraus entfernen kann, nachdem er die beabsichtigte Wirkung hervorgebracht
hat.
1) Will man Artikel, wie Statuetten und Kunstgegenstände, durch Gießen herstellen, so
muß eine gewisse Menge Phosphor in die Legirung gebracht werden. Dieß kann geschehen
erstens: indem man die Legirung der drei Metalle mit
einer Mischung von gleichen Theilen saurem phosphorsaurem Kalk und Holzkohlenpulver,
die man vorher zum Rothglühen erhitzte, schmilzt; oder zweitens: indem man die Legirung der drei Metalle mit einer Mischung von
100 Theilen phosphorsaurem Kalk, 50 Theilen Sand, 75 Theilen Borax und 10 Theilen
Kohle erhitzt. Man nimmt dabei am besten 1000 Theile der Legirung auf 150 Theile der
phosphorhaltigen Mischung. Die Quantität von Phosphor, welche zuzusetzen ist, hängt
von der Dauer der Erhitzung ab.
Man kann drittens das folgende Verfahren anwenden, welchem
die Patentträger den Vorzug geben: man stellt auf gewöhnliche Weise Phosphorkupfer bar und bestimmt
durch eine Analyse dessen Phosphorgehalt. Das Phosphorkupfer wird wieder geschmolzen
und gekörnt, und hernach folgende Mischung geschmolzen: Phosphorkupfer (von solchem
Gehalt daß es in 100 Theile der Legirung 1/1000 bis 20/1000 Phosphor bringen kann)
49 Theile; Nickel 31 Theile; Silber 20–40 Theile oder mehr. Das Silber wird
erst dann zugesetzt, nachdem das Phosphorkupfer und das Nickel vollkommen
geschmolzen und mit einander verbunden sind.
Die Wirkung des eingeführten Phosphors besteht darin, daß er die Legirung leichter
schmelzbar macht, daß solche nach dem Schmelzen sehr dünn fließt, daß sie ein
dichteres Korn erhält, eine Porosität derselben ganz vermieden wird, daß sie
homogener wird und eine weißere Farbe bekommt.
2) Wenn aus der Legirung durch Schmieden, Walzen oder Bearbeitung mittelst Stanzen,
Gegenstände angefertigt werden, so ist es nothwendig, während dieser Operation die
Dehnbarkeit derselben, welche der Phosphor großentheils aufhebt, wieder
herzustellen. Um dieses zu bewirken, muß, nachdem man mit Hülfe des Phosphorzusatzes
regelmäßige und homogene Zaine erhalten hat, der Phosphor fast ganz wieder entfernt
werden, was dadurch geschieht, daß man die Legirung lange Zeit, mit Holzkohlenpulver
umgeben, einer Kirschrothglühhitze aussetzt.