Titel: | Vorrichtung zum Abnehmen und Wiederbefestigen der Räder und Achsen an den Locomotiven, von Eduard Strong zu Glasgow. |
Fundstelle: | Band 138, Jahrgang 1855, Nr. LXXXII., S. 325 |
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LXXXII.
Vorrichtung zum Abnehmen und Wiederbefestigen der
Räder und Achsen an den Locomotiven, von Eduard Strong zu Glasgow.
Aus dem Practical Mechanic's Journal, Septbr. 1855, S.
128.
Mit einer Abbildung auf Tab. V.
Strong's Vorrichtung zum Abnehmen etc. der Räder an
Locomotiven.
Strong's am 15. December 1854 in England patentirte
Erfindung betrifft eine sehr zweckmäßige mechanische Vorrichtung zur Erleichterung
der Arbeiten an der Locomotive bei deren periodischen Untersuchungen durch den
Ingenieur der Bau- und Reparatur-Werkstätten, besonders aber bei dem
Abnehmen und Wiederbefestigen der Räder, Achsen und Büchsen. Durch diesen Apparat
werden die Räder und Achsen unter der Maschine weggenommen, da er sich in einer
Grube befindet, so daß die Locomotive ruhig stehen bleibt und nicht gehoben zu
werden braucht.
Fig. 26 ist
der Seitenaufriß einer Locomotive, von welcher die Treibräder nebst Achse abgenommen
werden. Der Abnehm-Apparat ist in einer Endansicht, in seiner Grube
dargestellt. Unter einem Bahnstrange B ist nämlich eine
Grube A angebracht und über der Grube befindet sich auf
dessen Schienen die Locomotive C, während ein
Räder- oder Achsenpaar von derselben weggenommen oder wieder daran befestigt
werden soll. Auf der Sohle der Grube A sind Schienen D und zwar in rechtwinkliger Richtung zu den oberen
Schienen B angebracht. Auf diesen untern Schienen läuft
ein Wagengestell E mit vier niedrigen Rädern und auf
demselben ist der Apparat angebracht, mittelst dessen die Räder und Achsen von der
Locomotive abgenommen und unter derselben weggeführt werden. Der Senkungs-
und Hebungsapparat besteht aus vier senkrechten Schraubenspindeln F, die in Fußlagern des Wagens E stehen und durch deren Drehung ein Gerüst G
gehoben oder gesenkt werden kann. Die oberen Enden der Schraubenspindeln F werden mittelst Querstäben H gestützt; die vier Spindeln sind paarweis verbunden, während die Stäbe
H mit dem Gerüst darunter E durch die schrägen Stäbe I verbunden sind,
welche durch die innere Seite des Gerüstes G gehen. Die
Spindeln F sind mit Winkelrädern J versehen, indem dieselben an den untern Enden von jenen befestigt sind.
Diese Winkelräder stehen mit andern Winkelrädern im Eingriff, welche an vier kurzen
horizontalen Wellen K angebracht sind, die in Lagern in
dem Gestell E liegen. An den innern Enden der Spindeln
K sind Winkelräder befestigt, welche in Eingriff mit
gleichen an der Mittlern Längenspindel L stehen; diese
Spindel L dreht sich in Lagern im Gestell E und ist mit einem Handrade M an dem einen Ende versehen. Dreht man nun das Handrad M, so werden die vier Schraubenspindeln F gleichförmig gedreht, und es wird daher das Gestell
G gehoben und gesenkt. Auf diesem Gestell sind zwei
Schienenenden N angebracht, welche, wenn sie bis zur
Ebene des obern Bahnstranges B gehoben worden sind, mit
den Schienen desselben zusammenfallen und den Zwischenraum ausfüllen, der sonst in
der Bahn (wegen der Grube) vorhanden ist.
Soll der Apparat z.B. dazu angewendet werden, die beiden Treibräder einer Locomotive
sammt ihrer Achse abzunehmen, so wird das Gestell G
durch Drehen der Schraubenspindeln F der Art gehoben,
daß die Schienen N mit den oberen Schienen B zusammenfallen. Das Gestell wird dann durch Bolzen O in seiner Stellung erhalten, welche aus Sockeln in der
Grube bei P unter das Gestell geschoben werden. Die
Locomotive C wird dann so über die Grube gefahren, daß
die Treibräder in der Mitte der Schienen N und so stehen
wie die Abbildung zeigt. Die Räder R werden nun von dem
Maschinengestell gelöst; die Bolzen O werden unter dem
Gestell G zurückgeschoben und in die Stellung
hinabgeschraubt, welche die Abbildung darstellt, d.h. in welcher Treibräder und
Achse gänzlich von der Locomotive trennt sind. Darauf wird der Wagen E mit dem Radpaare auf den untern Schienen unter einen
andern Bahnzweig geschoben, der zur Reparaturwerkstatt führt, worauf das Gestell G mittelst der Schrauben F
gehoben wird, bis die Schienen N in eine Ebene mit den
Schienen dieses Bahnzweigs kommen, worauf die Räder R
zur Werkstatt gerollt werden.
Sollen die Treibräder wieder an die Locomotive befestigt werden, so befolgt man das
umgekehrte Verfahren. Die Räder werden auf die Schienen N gestellt, das Gestell G wird
niedergeschraubt, der Wagen E unter die Locomotive
gefahren, das Gestell G wird wieder in die Höhe
geschraubt bis die Achsenenden in das Maschinengestell treten, worauf sie wieder
befestigt werden und die Locomotive entfernt werden kann.
Die hier beschriebene Einrichtung wird natürlich nur da angewendet, wo sich keine
Werkstatt befindet; soll der Apparat hingegen bloß zur Erleichterung der
Untersuchung der Räder und der Achsen und Achsbüchsen dienen, so kann er in der
gewöhnlichen Grube eines Locomotivschuppens oder eines Bahnzweiges auf einer Station
angebracht seyn; denn es ist alsdann nur ein Senken und Heben der Räder und Achsen
erforderlich. – Der Hebeapparat kann eine verschiedenartige Einrichtung
haben, z.B. mit Zahnstangen und Getrieben statt der Schraubenspindeln.