Titel: | Verbesserte Construction der Eisenbahnwagenräder, welche sich Alfred Krupp zu Essen, am 8. März 1855 für England patentiren ließ. |
Fundstelle: | Band 140, Jahrgang 1856, Nr. XCIV., S. 409 |
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XCIV.
Verbesserte Construction der Eisenbahnwagenräder,
welche sich Alfred
Krupp zu Essen, am 8. März 1855
für England patentiren ließ.
Aus dem London Journal of arts, Jan. 1856, S.
25.
Krupps' verbesserte Construction der
Eisenbahnwagenräder.
Das Rad besteht aus zwei Theilen, von welchen der eine das Innere des Rades mit der
Nabe, und der andere den Kranz (Tyre) bildet. Der innere Theil des Rades und die
Nabe bestehen aus Gußeisen und sind aus dem Ganzen gegossen; der die Nabe umgebende
Theil ist wellenförmig gestaltet und zwar so, daß die Tiefe der radialen Wellen von
innen nach außen abnimmt. Der Radkranz ist an jeder Seite mit einer Flansche
versehen; die innere derselben ist höher als die äußere, weil sie zur Aufnahme der
Schrauben dient, welche die Verbindung mit dem Tyre herstellen. Der mittlere Theil
des Rades kann übrigens statt der Wellenform auch eine Anzahl radialer Rippen
erhalten, deren Breite an der Nabe größer ist und sich gegen den äußeren Rand hin
vermindert. In allen Fällen müssen aber die Dimensionen groß genug seyn, daß der
Umfang des Radkranzes für die Aufnahme der Tyres abgedreht und die innere Oberfläche
der Nabe zum Behuf ihres Aufschiebens auf die Achse ausgebohrt werden kann. Bei
Locomotivrädern müssen die radialen Wellen oder Rippen in größerer Anzahl und Tiefe
als bei den gewöhnlichen Rädern angebracht werden. – Die Tyres können aus
Schmiedeisen oder aus geschmiedetem oder gewalztem Stahl bestehen und werden
entweder in heißem Zustande aufgezogen, oder kalt durch hydraulischen Druck oder
durch Schrauben und Muttern etc. befestigt.