Titel: | Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt. |
Fundstelle: | Band 143, Jahrgang 1857, Nr. CIV., S. 440 |
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CIV.
Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und
anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt.
Aus dem London Journal of arts, Decbr. 1856, S.
345.
Hähner's Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- u. anderen
Erzen.
Der Zweck dieser Erfindung ist, gewisse Metalloxyde und insbesondere das Kupferoxyd,
in hoher Temperatur mittelst Kochsalz bei Gegenwart von Wasserdampf und von
Kieselerde zu zersetzen; hernach beim Auslaugen durch Zusatz von Säure einen
Metallverlust in Folge entstandenen freien Natrons oder kieselsauren Natrons zu
vermeiden; endlich die in den Lösungen enthaltenen Metalle und andere Substanzen
abzuscheiden.
Um die Oxyde zu bilden, wird das Erz geröstet, entweder an freier Luft oder in
Röstöfen, damit Schwefel, Arsenik und andere flüchtige Substanzen ausgetrieben
werden und das Erz zerreiblicher wird. Besteht die Gangart in Kalkstein, so muß das
Erz wie sonst der Kalkstein gebrannt und hierauf zur Absonderung des Kalks
geschlämmt werden, wo sich dann die Metalloxyde am Boden des Gefäßes absetzen.
Oxydirte und andere Erze welche keinen Schwefel oder andere flüchtige Substanzen
enthalten, brauchen nur auf die Rothglühhitze gebracht zu werden.
Die auf angegebene Weise behandelten Erze werden fein gepocht und dann nach
Beimengung einer kleinen Menge von Kohks- oder Holzkohlenpulver nochmals in
einem Flammofen geröstet. Nach vollständigem Rösten wird das im Ofen verbleibende
glühende Erz mit Kochsalz gemengt, im Verhältniß von beiläufig 2 Gewichtstheilen
desselben auf 1 Gewichtstheil des zu gewinnenden Metalles. Besser ist es jedoch, ein
gleiches Gewicht schon gerösteten Erzes innig mit dem Kochsalz zu vermengen, bevor
man dasselbe in den Ofen gibt und das Gemenge dann zu befeuchten. Das befeuchtete
Kochsalz oder das befeuchtete Gemenge von Kochsalz und geröstetem Erz muß nun mit
dem glühenden Erz im Ofen so innig als möglich gemengt werden; man erhält beide
unter beständigem
Durchrühren so lange in der Rothglühhitze, bis die Entwickelung von salzsauren
Dämpfen aufhört und das Erz an den hakenförmigen Werkzeugen hängen zu bleiben
beginnt; das Erz wird dann aus dem Ofen gezogen und eine neue Charge eingetragen. Es
ist vortheilhaft, das herausgezogene glühende Erz einige Zeit lang in Haufen liegen
zu lassen. Wenn das Erz keine Kieselerde enthält, so muß man ihm für dieses
Verfahren beiläufig 10 Procent von solcher zusetzen.
Die auf beschriebene Weise behandelten Erze werden nun, wo möglich im heißen
Zustande, dem Auslaugen unterzogen. Das hierzu dienende Wasser wird auf je 1000
Gewichtstheile Erz mit beiläufig 5 Gewichtstheilen Schwefelsäure oder Salzsäure
versetzt, um einerseits die Oxydchloride auflöslicher zu machen, andererseits das
freie oder mit Kieselerde verbundene Natron, welches beim Rösten gebildet wurde, zu
sättigen, weil es sonst einen großen Metallverlust veranlassen würde. Die Gefäße für
das Auslaugen können aus Holz oder Mauerwerk bestehen und werden mit einem
gewöhnlichen Filter versehen, damit die Flüssigkeit leicht ablaufen kann.
Die in der Lösung enthaltenen Metalloxyde werden mittelst der gebräuchlichen Processe
gefällt und gereinigt. Das Kupfer kann z.B. mit Aschenlauge, Kalkwasser oder
Aetznatron gefällt und der Niederschlag zur Farbenbereitung verwendet oder in
gewöhnlichen Oefen zu Metall reducirt werden. Durch Fällen des Kupfers mit einer
Lösung von arsenigsaurem Kali erhält man unmittelbar grüne Farben.
Nach dem Auslaugen verbleiben auf dem Filter pulverförmiges metallisches Gold mit
Eisen-, Zinn-, Zinkoxyd etc. (wenn das Erz diese Metalle enthielt),
welche nach den bekannten Methoden verwerthet werden können.Im polytechn. Journal Bd. CXLII S.
336 wurde ein nach dem Mining Journal
bearbeiteter Aufsatz mitgetheilt, welcher die Vortheile des patentirten
Verfahrens auseinandersetzt; das Verfahren selbst aber ist in jenem Artikel
theils mangelhaft, theils unrichtig angegeben, daher wir obige
Patentbeschreibung nachtragen. Die Erfinder des Verfahrens sind der
Hüttendirector Constantin Haupt in Massa und der
Professor Emil Bechi
in Florenz. – Hr. Ritter
Hähner ersucht die Berg- und Hüttenverwaltungen etc.,
welche das neue Verfahren einzuführen wünschen, sich wegen näherer Auskunft
in portofreien Briefen an Hrn. Dr. Carl Hartmann, Redacteur der berg- und
hüttenmännischen Zeitung zu Leipzig, zu wenden. A. d. Red.