Titel: | Verfahren zum Abformen hohler Gegenstände, von Hrn. Arrondelle. |
Fundstelle: | Band 148, Jahrgang 1858, Nr. LXXVII., S. 345 |
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LXXVII.
Verfahren zum Abformen hohler Gegenstände, von
Hrn. Arrondelle.
Aus Armengaud's Génie industriel, März 1858, S.
134.
Arondelle's Verfahren zum Abformen hohler Gegenstände.
Der Verfasser ermittelte ein neues Verfahren zum Abformen hohler Gegenstände von
allen Dimensionen, zum Abguß galvanoplastischer Modelle, von Kunstgegenständen,
architektonischen Ornamenten, Decorationen für Kirchen, Relief-Karten
etc.
Man wendet dazu den gewöhnlichen Formgyps oder englischen Cement an.
Der gewöhnliche Gyps wird mit nachstehender Lösung angerührt:
100 Gewichtstheile
Wasser,
2
„
thierischer Leim,
1
„
Ammoniak-Alaun.
Wendet man englischen Cement an, so rührt man ihn bloß mit gewöhnlichem Wasser an; er
bedarf dann vier Stunden zum Erhärten und wird sehr hart, so daß man ihn poliren
kann.
Die eine oder die andere dieser angerührten Substanzen trägt man mit einem Pinsel als
Ueberzug auf das Innere des Modelles auf. Unmittelbar auf diesen leichten Ueberzug
legt man Stückchen von Muslin oder irgend einem andern leichten baumwollenen oder
wollenen Stoff und drückt sie mit dem Pinsel in allen Richtungen auf den Gypsüberzug
an, damit der Zeugüberzug genau die Gestalt des Modelles erlangt.
Nachdem der Gyps fest geworden ist, löst man ihn auf bekannte Weise ab und erlangt
einen sehr leichten Abdruck, der durch den Zeug auch sehr fest geworden ist, da ihn
dieser an allen Punkten stützt und hält.
Je nach der Beschaffenheit der Form kann man zwei, drei oder mehrere Ueberzüge von
Gyps und Muslin machen, um dem Abguß eine größere Dicke und mehr Widerstand zu
verleihen.
In gewissen Fällen, besonders bei großen Gegenständen, bringt man in dem Abguß,
während des Formens, Armaturen von Holz, Zink oder einem andern Metall, von Zeug,
oder Bänder irgend einer Art, Stäbe von verzinktem Eisendraht etc. an. Diese
Armaturen, welche in den Ueberzug, zwischen den Gyps und den Muslin eingelegt
werden, befestigen und steifen den Abguß, während er dadurch die wesentliche
Leichtigkeit nicht verliert.
Außer diesen in der Dicke der Form (des Abgusses oder Ueberzuges) vertheilten
Armaturen, bringt man nöthigenfalls noch andere Armaturen, welche den Gegenstand
auseinanderhalten oder spannen, an; dieß ist besonders bei Statuen und andern großen
Formen erforderlich.
Wird die Form (der Abguß) über einen zu zerstörenden Kern von Wachs oder Thon
gemacht, so trägt man auf das Modell die erforderliche Anzahl Ueberzüge von Gyps und
Muslin auf; ist die Arbeit vollendet, so nimmt man den Thon heraus, wäscht die Form
aus und gießt sie nach der bekannten Methode ab.
Eine solche sehr dünne Form kann ohne Hülfe von Meißel und Schlägel abgelöst werden,
wodurch man Beschädigungen oder gänzliche Zerstörungen der Abgüsse vermeidet.
Auch für Formen mit einem Kern, welcher nicht zerstört und herausgenommen werden
kann, ist das beschriebene Verfahren anwendbar, nur muß die Form dann aus mehreren
auseinander zu nehmenden Theilen bestehen, sie dient aber auch zu mehreren Abgüssen.
– Patentirt in Frankreich am 17. April 1857.