Titel: | Verfahren zur Darstellung von Lichtbildern ohne Anwendung von Silbersalzen; als Mittheilung für Ch. Cowper in London patentirt. |
Fundstelle: | Band 150, Jahrgang 1858, Nr. XV., S. 50 |
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XV.
Verfahren zur Darstellung von Lichtbildern ohne
Anwendung von Silbersalzen; als MittheilungVon Testud de Beauregard und Pouncy. für Ch. Cowper
in London patentirt.
Aus dem Repertory of Patent-Inventions, August
1858, S. 150.
Cowper, Verfahren zur Darstellung von Lichtbildern ohne Anwendung
von Silbersalzen.
Um Lichtbilder ohne Anwendung von Silbersalzen darzustellen, wird Kohle oder ein
anderes geeignetes Pigment benutzt und auf dem Papier oder der sonstigen Fläche
mittelst eines Präparats befestigt, welches für das Licht empfindlich ist. Wenn man
einer gesättigten Auflösung von zweifach-chromsaurem Kali thierischen Leim
oder Gummi zusetzt, und die Mischung, nachdem sie getrocknet ist, dem Sonnenlicht
aussetzt, so wird dadurch der Leim oder das Gummi in Wasser unauflöslich gemacht.
Setzt man dieser Mischung, bevor man sie dem Licht exponirt, ein unauflösliches
Pigment zu (z.B. Kohle oder Graphit für eine schwarze Farbe, Zinnober oder Carmin
für eine rothe Farbe, Indigo für eine blaue Farbe), so ist das Resultat, daß die
nach dem Belichten unauflöslich gewordene Mischung das Pigment eingeschlossen
zurückhält, welches dadurch unauslöschlich gemacht ist. Wird ein solches Präparat
unter einem negativen Lichtbild exponirt und hernach mit Wasser gewaschen, so wird
das Pigment an denjenigen Stellen, wo das Licht auf dasselbe wirkte, fixirt,
hingegen an den gegen das Licht geschützt gewesenen Stellen beim Waschen mit Wasser
beseitigt; das Bild wird also bei diesem Verfahren auf eine ähnliche Weise copirt,
wie bei den gewöhnlichen photographischen Methoden mit Chlorsilber.
Dieses Verfahren ist nicht neu, aber bei der Anwendung dieses Princips in der Praxis
sind mehrere Schwierigkeiten zu überwinden. So muß die Weiße des Papiers in den
Lichtern des Bildes beibehalten werden, und das Pigment darf an den dem Licht nicht
ausgesetzt gewesenen Stellen nicht haftend bleiben; ferner muß das Pigment in
außerordentlich fein zertheiltem Zustande angewendet werden; auch müssen die
Pigmenttheilchen so gleichförmig als möglich auf der Papierfläche vertheilt seyn;
endlich darf beim Waschen niemals ein nicht fixirtes Pigmenttheilchen sein
benachbartes, welches durch die Wirkung des Lichts fixirt seyn sollte, mit sich
fortreißen.
Ich operire folgendermaßen. Eine gesättigte Auflösung von zweifachchromsaurem Kali
wird im Wasserbad erhitzt, um eine Quantität Leim darin aufzulösen. Auf 40
Unzenmaaße gesättigter Auflösung von zweifach-chromsaurem Kali kann man 1 1/2
bis 3 1/4 Unzen Leim anwenden; und anstatt des Leims 10 bis 16 Unzen arabisches
Gummi mit einem schwachen Zusatz von Eiweiß. Die Auflösung von
zweifach-chromsaurem Kali und Leim muß so stark seyn, daß sie bei der
Temperatur von 60° C. (48° R.) syrupartig ist, nach dem Erkalten fest
oder gallertartig wird, und beim Abkühlen nicht krystallisirt. Diese Mischung wird
heiß oder warm angewandt, indem man das Papier entweder ganz eintaucht oder auf
ihrer Oberfläche schwimmen läßt. Das Eintauchen läßt man zwei bis sechs Minuten
dauern, je nach der Intensität des Lichts und der Jahreszeit; je kräftiger das Licht
ist, um so stärker soll die Auflösung seyn und um so länger das Eintauchen dauern.
Das aus der Mischung genommene Papier wird an einem warmen und trockenen Orte
aufgehängt, bis es ganz trocken ist. Alle diese Operationen müssen im Dunkeln oder
bei künstlichem (gelbem) Lichte ausgeführt werden.
Nun wird die Kohle oder das sonstige Pigment auf dem präparirten Papier aufgetragen,
was auf dreierlei Weise geschehen kann:
1) auf trockenem Wege, indem man das trockene Papier mechanisch mit dem ganz fein
pulverisirten Pigment reibt, welches auf einem Ballen von Tuch oder Leder so
gleichförmig als möglich verbreitet ist. Diese Operation, welche sich besonders für
den Graphit eignet, wird durch Befeuchten des Ballens mit Alkohol erleichtert;
2) auf fettem Wege. Lampenschwarz oder ein sonstiges Pigment wird mit Nußöl sehr fein
abgerieben und auf das trockene Papier mittelst eines Ballens gleichförmig
aufgetragen, worauf man das Papier sehr schnell in Schwefeläther taucht, dem ein
wenig Collodium zugesetzt wurde. Letztere Mischung zieht das Oel vom Papier ab und
veranlaßt dadurch daß der Farbstoff der Oberfläche desselben anhaftet;
3) auf nassem Wege. Bei demselben wendet man ein Bad an, bestehend aus Tusche, welche
mit Wasser und Leim sehr fein gerieben wurde, und einer kleinen Menge arabischen
Gummi oder Dextrin. Das Papier wird 10 bis 45 Minuten lang in dieses Bad getaucht,
je nach der gewünschten Dicke des Ueberzugs; da dieses Bad Leim enthält, so muß es
warm oder heiß angewendet werden.
Nachdem das Papier in vorstehend beschriebener Weise im Dunkeln präparirt worden ist,
setzt man es die erforderliche Zeit über dem Sonnen- oder Tageslicht aus,
entweder in der camera obscura, oder in Berührung mit einem zu copirenden
negativen Lichtbild. Nach dieser Exposition wird das Bild durch bloßes Waschen in
heißem Wasser fixirt und gereinigt, wobei man es mit einem Pinsel oder Schwamm
reiben kann. Das Wasser löst den Leim oder das Gummi auf, welche vom Licht nicht
afficirt wurden, und wäscht das Pigment von denjenigen Theilen weg, welche die
Lichter des Bildes ausmachen, wogegen diejenigen Theile, auf welche das Licht
gewirkt hat, unaufgelöst bleiben und die Kohle oder den Farbstoff zurückhalten.
Solche Lichtbilder widerstehen den Agentien, welche die gewöhnlichen Lichtbilder
bleichen oder nach und nach zerstören. Es versteht sich, daß man die Schicht von
zweifach-chromsaurem Kali, wie auf Papier, so auch auf Glas oder mit
Collodium überzogenem Glase anbringen kann.
Würde man den Farbstoff der Composition von zweifach-chromsaurem Kali und Leim
beimischen, um die ganze Mischung auf einmal auf dem Papier aufzutragen, so wäre es
fast unmöglich, dieselbe nach der Exposition so zu waschen, daß die Lichter des
Bildes rein und weiß zurückbleiben. – Patentirt in England am 12. December 1857.