Titel: | Heinrichs' Maschine zum Schärfen der Mühlsteine. |
Fundstelle: | Band 150, Jahrgang 1858, Nr. XXVII., S. 93 |
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XXVII.
Heinrichs' Maschine zum
Schärfen der Mühlsteine.
Patentirt für das Königreich Hannover den 9. December 1857. – Aus den Mittheilungen des hannoverschen
Gewerbevereins, 1858 S. 163.
Mit Abbildungen auf Tab.
III.
Heinrich's Maschine zum Schärfen der Mühlsteine.
Zur Bildung der Rillen oder Furchen auf den ebenen Flächen der Mühlsteine hat man
bekanntlich in neuester Zeit mehrfach Maschinen in Anwendung gebracht, bei welchen
entweder ein einziger Meißel gesetzmäßig der
herzustellenden Furche entsprechend fortbewegt wird, oder ein System von Meißeln,
welches man in der Richtung der zu erzeugenden krummen Linien aufgestellt hat und
gegen das man Hämmer oder Stampfen wirken läßt. Erstere Gattung von Maschinen findet
sich u.a. vollständig abgebildet und beschrieben in Armengaud's Publication
industrielle, Vol. III pag. 1, während von
letzterer Gattung entweder gar nichts oder nur Unvollständiges (wie in der Description des Machines et Procédés
consignés dans les Brevets expirés, t. LXXV p. 3) bekannt geworden ist.
Da wir zugleich letzteres System für das bei weitem brauchbarere halten, so freuen
wir uns, die Abbildung einer betreffenden Maschine hier liefern und durch
Beschreibung erläutern zu können. Dieselbe ist von dem Müller H. Heinrichs zu Papenburgersyhl angegeben, hier im Lande
patentirt und bereits im praktischen Gebrauche.
Fig. 1 und
2 stellen
beziehungsweise die Maschine im Grund- und Aufrisse dar, Fig. 3 und 4 sind entsprechende
Details.
Das hölzerne Gestell A der Maschine ruht mit drei Ecken
auf Rollen B, mit der vierten Ecke C auf einem Bolzen D, der im
Mittelpunkte des Steines vertical aufgestellt und überdieß so angeordnet ist, daß
gehörige Stellungen und Drehungen um denselben vorgenommen werden können. Am äußeren
Rande läuft die Maschine übrigens noch auf einem am Umfange gekerbten Rade E, welches in einen um den Stein zu legenden Mantel oder Kranz derartig
greift, daß eine kreisförmige Fortbewegung der Maschine auf dem Steine während der
Arbeit ermittelt und regulirt wird.
Aus der Fläche des horizontalen Gestellbodens wird ein Stück von gehöriger Länge und
Breite ausgeschnitten und dafür eine gußeiserne Platte eingesetzt, welche eine Reihe
vierkantiger Löcher enthält, die dem auszuhauenden Furchenbogen entsprechen und in
welchen die Arbeitsmeißel m Platz finden. Das Einsetzen
der Meißel in die gedachten Löcher erfolgt von Unten, da ihre Stiele schmäler wie
die Köpfe sind und letztere (bei 1 1/2 bis 2 Zoll breiten Schnittflächen)
unmittelbar aneinander stoßen. Die Meißelstiele müssen derartig genau in die
Bodenplattenlöcher passen, daß sie darin beim Auf- und Niederbewegen eine
Senkrechtführung ohne die geringste Seitenbewegung erhalten. Im ruhenden Zustande
muß sich ferner die eine ununterbrochen gekrümmte Linie bildende Schnittfläche
sämmtlicher Meißel 1/4 bis 1/2 Zoll über der oberen Fläche des Mühlsteines befinden
(man sehe Fig.
2, wo acht Meißel diese Stellung angenommen haben). Das
In-die-Höhehalten der Meißel erfolgt übrigens durch am Gestell
befestigte Federn z, wie Fig. 3 angegeben ist.
Ueber jedem Meißel ist ein eiserner Stempel p derartig
angeordnet, daß letzterer durch einen Daumen q mittelst
Hebelatte r gehoben, sich selbst überlassen beim
Niederfallen den Meißel trifft und diesen gegen den Stein treibt.
Eine zweite Reihe auf derselben Welle W befindlicher
kleinen Daumen t hebt die niedergefallenen Stempel
sofort wieder um einige Zolle in die Höhe, überhaupt aber so weit, bis eine mit dem
oberen Ende an einem Stifte x befestigte platte
Eisenstange s über einen seitwärts am Stempel
befindlichen Bolzen (Arm) y einfällt und den Stempel so
lange schwebend erhält, bis dieser durch den betreffenden Daumen q wieder zur vollen Höhe gehoben wird. Der Einschnitt
der platten Schiene s ist übrigens so geformt und die
Schiene selbst derartig angebracht, daß bei der vollständigen Hebung des Stempels
durch die längeren Daumen der Welle W die Schiene s so hoch gehobelt wird, daß ihr Einschnitt nicht auf
die Arme y einfallen und den Stempel im Niederfallen
nicht aufhalten kann.
Das Schwebend-Erhalten der Stempel während eines Theiles der Umdrehzeit der
Welle ist deßhalb nothwendig, damit die Federn sowohl die Meißel aus den
ausgeschlagenen Vertiefungen wieder in die Höhe heben können, als auch um die
Seitenbewegung der Maschine möglich zu machen. Letztere Fortbewegung wird zugleich
durch die Drehung der Welle (mittelst der Kurbel k)
bewirkt, indem an dem äußeren (über dem Rande des Mühlsteins befindlichen) Ende der
Welle ein Krummzapfen g
angebracht ist, der mit
einer Schiebstange h in Verbindung steht, welche
letztere auf ein Sperrrad i wirkt und vermittelst
desselben das bereits oben erwähnte auf dem Mantel des Mühlsteins laufende Rad l bei jeder Umdrehung der Welle W um einen Zahn, etwa 1/10 Zoll weiter schiebt. Eine zweite ähnliche
Vorrichtung bewirkt die Versetzung der ganzen Maschine nach vollständiger
Ausarbeitung einer Furche über den verbleibenden Zwischenraum in die nächstfolgende
Furche.In der Original- (Patent-) Zeichnung ist diese Einrichtung
derartig unverständlich und unvollkommen angegeben, daß es gerathener schien
in unseren Abbildungen darauf gar nicht Rücksicht zu nehmen und zwar um so
mehr, als es überhaupt vortheilhafter seyn dürfte, das Fortrücken der
Maschine von einer Rille (Furche) bis zur andern durch Menschenhand (direct)
zu verrichten. Ferner sind die Daumen an der Welle in einer so gewundenen Linie angebracht,
daß sie nur etwa 3/4 des Umfanges einnehmen; während eines Viertheils der Umdrehzeit
ruhen daher sämmtliche Stempel, sind alle Meißel gehoben und findet allein die
fortrückende Bewegung statt.
Da die auszuhauenden Furchen am äußeren Rande des Mühlsteines breiter sind als am
inneren, dort also eine größere Kraft auf die Meißel wirken muß, um größere Stücke
abzusprengen, so hat man die Stempel von verschiedenem Gewichte gemacht und zwar von
Innen nach Außen zunehmend, von 3 bis 6 Pfund für den einzelnen. Zur Bearbeitung
härterer oder weicherer Steine wird der jedesmalige betreffende Stempelsatz durch
einige überzählige (sowohl von fortschreitend schwererem als leichterem Gewichte)
vervollständigt, so wie auch für den Zweck der völlig genauen Ebenung und flachen
Ausarbeitung der gehauenen Rillen, anstatt der scharfen Meißel ein Satz stumpfer
oder platter Meißel mit gekerbter oder gereifter Grundfläche eingesetzt werden
kann.
Eine und dieselbe Maschine kann für Steine von verschiedenem Durchmesser und zur
Ausarbeitung von Rillen verschiedener Krümmungen benutzt werden. Im ersteren Falle
ist es nur nöthig, bei kleineren Steinen die überflüssigen Stempel entweder ganz zu
entfernen oder durch Klinken, Preßschrauben, Bolzen etc. in gehöriger Höhe fest zu
halten; im zweiten Falle würde das die Meißelstiellöcher enthaltene gußeiserne
Einsatzstück durch ein anderes, mit der verlangten Krümmung der Löcherreihe
ausgestattetes, ersetzt werden müssen. Die Stempel sind unten mit so breiten Enden
versehen, daß sie die etwa gewünschte Veränderung in der Krümmung der Meißelreihe
gestatten.
Die Schärfung eines Steines, welche bei Bearbeitung mit der Hand 5 bis 6 Stunden in
Anspruch nimmt, erfolgt mit Hülfe der Maschine in etwa einer halben Stunde und
zwar genauer und gleichmäßiger als ohne dieselbe.