Titel: | Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann. |
Fundstelle: | Band 155, Jahrgang 1860, Nr. CII., S. 337 |
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CII.
Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung
von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann.
Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins,
1859 S. 363.
Mit Abbildungen auf Tab.
V.
Rühlmann, über die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von
Gasuhren.
Nach einem königl. hannoverschen Gesetze vom 19. August 1836 darf in allen Fällen, wo
Verkäufe nach Maaß und Gewicht stattfinden, solches nur unter Anwendung gehörig
geeichter und gestempelter Maaße und Gewichte geschehen.
Seither erstreckte sich das Gesetz jedoch nicht auf den Verkauf des Leuchtgases,
welches sich neuerdings jedoch, bei der immer weiter greifenden Verwendung dieses
Gases zu öffentlichen und Privatzwecken, als wünschenswerth und nothwendig
herausstellte.
Das königlich hannoversche Ministerium des Innern hat daher (unterm 17. November
1859) eine Bekanntmachung erlassenDiese Bekanntmachung bestimmt Folgendes:§. 1. Das zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße
bisher regelmäßig angewandte englische Maaß soll
dabei vorerst auch ferner angewandt werden.§. 2. Zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße
dürfen nur von einem Eichamts des Königreichs geeichte Gasmesser benutzt
werden.§. 3. Es sind nur solche Gasmesser eichungsfähig, welche den in den
§§. 4 bis 8 einschließlich enthaltenen Bestimmungen
entsprechen.§. 4. Die Gasmesser müssen auf dem Principe einer um eine horizontale
Achse rotirenden, zum Theil in Wasser oder eine andere tropfbare Flüssigkeit
eintauchenden Blechtrommel beruhen.Die Trommel muß von einem luftdicht verlötheten metallenen Gehäuse, das
zugleich als Wasser- und Gasbehälter dient, eingeschlossen seyn.§. 5. Damit der oberhalb des Wasserspiegels leer bleibende Theil der
Trommel, welcher zur Aufnahme der zu messenden Gasmenge dient, einen
unveränderlichen Kubikinhalt habe, muß eine Einrichtung dahin getroffen seyn
daß der Wasserspiegelsich weder zum Nachtheil des Consumenten
heben, noch zum Nachtheil des Gaslieferanten senken kann. Der Kubikinhalt
des gedachten Theils der Trommel muß auf dem Trommelgehäuse mit einer
dauerhaften Oel- oder Lackfarbe bezeichnet seyn.§. 6. Die Gasmesser müssen mit einem Zählwerke (s. g. Gasuhr) versehen
seyn, das durch die Drehung der Trommel in Bewegung gesetzt wird und die
Gasmenge, welche während der Drehung der Trommel durch dieselbe gegangen
ist, in Kubikfußen des englischen oder des etwa gestatteten anderen Maaßes
vor Augen stellt, wobei das Vielfache durch Producte der Zahl 10 ausgedrückt
seyn muß.§. 7. Bei den zur Eichung gestellten Gasmessern muß das Zählwerk,
damit dessen richtige Anordnung geprüft werden kann, frei liegen.Demnächst aber muß das Zählwerk in Verbindung mit dem Trommelgehäuse
(§. 4) durch eine feste Umwandung, welche nur an einer Seite die Zahl
der durch die Trommel gegangenen Kubikfuß Gas (§. 6) hinter einer
Glasscheibe sichtbar werden läßt, der willkürlichen Veränderung entzogen
werden.Das zu diesem Behufe zu benutzende metallene Kästchen (Zählwerkkästchen) muß
zu dem in §. 11a bestimmten
Zwecke bei den zur Eichung gestellten Gasmessern mit vorgelegt werden.§. 8. Die Gasmesser müssen die Menge des durch die Trommel gehenden
Gases durch das Zählwerk bis auf eine Abweichung von höchstens 2 Proc.
richtig nachweisen.§. 9. Die Prüfung der im §. 8 vorgeschriebenen Genauigkeit der
Gasmesser hat dadurch zu geschehen, daß eine genau abgemessene Menge
atmosphärischer Luft unter geeigneter Pressung mittelst eines dazu
bestimmten Normal-Kubicirungsapparats durch den zu prüfenden
Gasmesser getrieben und diese Menge mit der entsprechenden Anzeige des
Zählwerks verglichen wird.§. 10. Das Verfahren des Eichamts bei dieser Prüfung und bei Prüfung
der in den §§. 4 bis 7 einschließlich bestimmten übrigen
Voraussetzungen der Eichungsfähigkeit der Gasmesser soll im Näheren durch
eine Instruction geregelt werden.§. 11. Bei Eichung der Gasmesser ist der Eichungsstempel
anzubringen:a. an einer Stelle des unteren, vorher an
einigen Stellen festzulöthenden Randes des Zählwerkkästchens,b. an zwei Stellen des übergreifenden Randes der
Vorderwand des Trommelgehäuses,c. an einer Stelle des übergreifenden Randes der
Rückwand des Trommelgehäuses., welche sich auf das Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße so
wie auf die Eichung der Gasmesser bezieht. In letzterer Hinsicht wird es nicht ohne
Interesse seyn, hier Mittheilungen über die bei der gedachten Eichung angewendeten
Apparate und über verwandte Gegenstände zu finden.
Nach §. 9 jener Bekanntmachung, bildet ein höchst genauer
Kubicirungs-Apparat das Hauptgeräth des betreffenden Eichamts, vermittelst
welchem zur Prüfung der Richtigkeit und Genauigkeit der Gasuhren eine bestimmt
abgemessene Menge atmosphärischer Luft unter geeigneter
Pressung (1 bis 1 1/2 Zoll Wassersäule) durch die zu prüfende Gasuhr getrieben und
diese Menge mit der entsprechenden Angabe des zugehörigen Zählwerkes verglichen
wird.
Die Verwendung von atmosphärischer Luft statt des nachher mit der Uhr zu messenden
Leuchtgases führt zu gleichen Ergebnissen, während die betreffenden
Zusammensetzungen vereinfacht, die Herstellungskosten vermindert werden und das
ganze Eichungsgeschäft eine wesentliche Erleichterung erfährt.
Referent benutzt die Gelegenheit zuerst auf den zweckmäßigen Kubicirungsapparat
aufmerksam zu machen, welcher bei den betreffenden königl. preußischen Eichämtern in
Anwendung gebracht wird.
Fig. 1 zeigt
diesen Apparat im Verticaldurchschnitte. Dabei ist A ein
hölzerner Bottich von 5 Fuß 6 Zoll (preuß. Maaß) Höhe, von etwa kegelförmiger
Gestalt (unten 3 1/2 Fuß, oben 3 Fuß äußerm Durchmesser), welcher beim Gebrauche bis
etwa auf 3 Zoll unterm oberen Rande mit Wasser gefüllt wird. In letzteres taucht
eine cylindrische, unten offene und oben geschlossene Glocke B aus Metallblech, von 5 Fuß Höhe und etwas über 2 1/2 Fuß Durchmesser im
Lichten, so daß der Querschnitt genau 5 Quadratfuß und der Rauminhalt 25 Kubikfuß
beträgt.Hierbei ist der Aufstellungsraum zu 11 Fuß Höhe (im Lichten) vorausgesetzt.
Größere Höhen der Glocke und des Eichungsraumes werden auch in Preußen als
erwünscht und das Eichungsgeschäft förderund bezeichnet.
Die Glocke B hat ein Gewicht von 100 Pfund und der Druck
der darin abgesperrten atmosphärischen Luft beträgt bei 1 1/2 Zoll Wassersäule (der
gewöhnliche Manometerstand beim Eichen) 15 Pfund auf den Quadratfuß, also 75 Pfund
auf die ganze Querschnittsfläche der Glocke, wodurch, da dieser Druck (gegen den
Deckel) vertical aufwärts wirkt, für den Gleichgewichtszustand beim Aufzuge nur ein
Gegengewicht C von 25 Pfund erforderlich wird, wenn die
Glocke B mit ihrem untern Rande den Wasserspiegel gerade
berührt.
Um den Verlust an absolutem Gewichte auszugleichen, welchen die Glocke beim Einsinken
in das Wasser erfährt (beziehungsweise die auf der eingeschlossenen Luft ruhende
Pressung constant zu erhalten), ein Verlust, welcher (bei der Glocke Fig. 1) für jeden Fuß
Eintauchung beinahe 2 Pfd. beträgt, hat man die eben so bekannte wie sinnreiche
Anordnung getroffen, die Verbindungskette zwischen der Glocke B und dem Gegengewichte C so zu wählen, daß
der laufende Fuß derselben ein Pfd. wiegt. Die Geradführung der Glocke B wird durch an ihr befestigte vier Ohren b, b bewirkt, welche betreffende Leitstangen D, D aus Rundeisen gehörig umfassen.
Zur Abführung der Luft dient ein Kupferrohr E von 1 Zoll
lichter Weite, dessen innere, trompetenförmige Mündung über den Wasserspiegel
emporreicht, während das äußere Ende beinahe bis zur zu eichenden Gasuhr fortgeht,
mit dieser jedoch durch ein biegsames Gummirohr in geeignete Verbindung gesetzt ist.
Zur Sicherung der verticalen Stellung des Rohres E dient
ein in der Abbildung ohne Weiteres erkennbarer Dreifuß. Hölzerne Klötze g, g verhindern das Aufstoßen der Glocke auf den
horizontal am Boden
befindlichen Theil des Rohres E, wenn dieselbe ihren
tiefsten Stand erreicht hat.
Von den beiden Hähnen d und e
am äußeren Ende des Rohres E und nahe an demselben ist
der erste d einfach (gerade), der zweite e jedoch so gebohrt wie die Fig. 2 und 3 (in größerem Maaßstabe
als Fig. 1
gezeichnet) erkennen lassen.
Die Stellung Fig.
2 des Hahnes e entspricht dem Niedergange der
Glocke B, also dem Ausströmen der atmosphärischen Luft,
wogegen Fig. 3
diejenige Stellung des Hahnes e ist, welche genommen
werden muß, wenn man die Glocke B wieder emporziehen
will, der atmosphärischen Luft also Eintritt gestattet.
a ist endlich ein Hahn zum zeitweiligen Ablassen des
Sperrwassers, so wie f ein Pfropf in der Luftröhre E, um etwa in dieselbe gekommenes Wasser entfernen zu
können.
Daß überdieß an der äußeren Mantelfläche der Glocke B
eine Scala angebracht ist (ähnlich wie bei dem zweiten zu beschreibenden
Kubicirungs-Apparate Fig. 4), um die Menge der
Kubikfuße Luft ablesen zu können, welche beim Niedergange der Glocke durch das Rohr
E und durch die damit in Verbindung gebrachte Gasuhr
entweicht, bedarf wohl kaum der Erwähnung.
Um beim Niedergange der Glocke nach Durchlaufung eines gewissen Weges den
Abschlußhahn d selbstthätig zu machen, d.h. den
Verschluß desselben ohne Zuthun eines Arbeiters zu bewirken und so das weitere
Niedersinken der Glocke zu verhindern, hat man mit der Hahnachse einen Arm d, k in Verbindung und auf demselben eine Kugel h als Gegengewicht verschiebbar angebracht. Das Ende k dieses Armes stützt sich auf den einen Arm eines
Winkelhebels g, während dessen anderer (verticaler) Arm
durch einen Haken am doppelarmigen Hebel f festgehalten
wird.
An der Glocke B befindet sich ferner ein beliebig höher
oder tiefer zu stellender Stift, welcher, nach dem gewünschten Niedergange der
Glocke, gegen den linken Arm von f stößt, g von dem vorgedachten Haken auslöst, dem Hebelende k seine Stütze raubt, dem Gewichte h eine nach unten gerichtete Schwingung gestattet und
dabei den Hahn d verschließt.
Um mehrere hinter einander aufgestellte Gasuhren durch denselben aus der Röhre
tretenden Luftstrom eichen, dabei aber auch gleichzeitig die damit verbundenen
Pressungsabnahmen, welche durch die vermehrten Widerstände erzeugt werden, bestimmen
zu können, bedarf man außer dem Manometer c eines
zweiten, was man an der Ausströmungsöffnung der letzten Gasuhr anbringt. Fig. 10 laßt
ein derartiges Manometer im Verticaldurchschnitte erkennen. Dasselbe besteht aus
einem Messingcylinder
d, durch dessen Boden ein ebenfalls messingenes Rohr b geführt ist, welches mit seiner Mündung beinahe bis
zum Deckel von d reicht. Dieser Deckel ist mit einem
Ausflußrohre e versehen, dessen Querschnitt mit dem von
d übereinstimmt und welches mittelst eines Hahnes
f entsprechend abgesperrt werden kann.
Mit dem innern Raume von d communicirt ferner noch
vermöge eines untergeschrobenen Messingstückes ein Glasrohr c, c, in welchem eine Theilung nach Linien eingeätzt ist.
Endlich ist noch auf eine Hülse a, a aufmerksam zu
machen, mittelst welcher das Aufstecken des Manometers auf einen Träger möglich
wird.
Beim Gebrauche wird das Manometer mit dem Rohre b auf das
Ausströmungsrohr der letzten Gasuhr gesteckt,In Preußen gestattet man die Aufstellung von höchstens 5 gleichzeitig zu
eichenden Gasuhren hinter einander. Dabei wird, der Spannungsabnahme der
Luft wegen, die Trommel der letzten eingespannten Gasuhr etwas mehr
Umdrehungen machen müssen um gleiche Gasmengen durchzulassen, als die
Trommel der ersten. Der Unterschied ist jedoch höchst gering, beispielweise
bei Abnahme der Spannung um 1 Zoll Wassersäule, kaum 2 5/8 auf 1000 oder
etwa 1/4 Procent, was von der überhaupt gestatteten Abweichung bei der
Messung um 2 Procent (man sehe auch § 8 der oben mitgetheilten
hannoverschen Verordnung) nur etwa den achten Theil ausmacht. nachdem vorher durch c, bei geöffnetem Hahne f, eine entsprechende Menge Wasser in das Innere von d gebracht wurde, welches sich, wenn die innere Luft
zusammengedrückt ist, offenbar in d niedriger als in c stellt und so das Mittel zum Ablesen der bemerkten
Pressungsdifferenz liefert. Dabei ist die Oeffnung des Hahnes f so zu reguliren, daß die Geschwindigkeit des ausströmenden Gases und
folgeweise die Umdrehzahl der Gasuhrtrommeln diejenige Geschwindigkeit nicht
übersteigt, welche allein im Stande ist, ein ruhiges und gleichmäßiges Licht zu
liefern. Durchschnittlich läßt man 120 Trommelumdrehungen pro Stunde geschehen, welche man jedoch gern, zur Abkürzung des
Eichungsgeschäfts durch Stellung des Hahnes f
(Erweiterung der Ausflußöffnung) auf 150 Umdrehungen pro
Stunde steigert, diese aber auch als die größte zulässige Geschwindigkeit
betrachtet.
Unter Voraussetzung letzterer Umdrehzahl pro Stunde
stellt sich die Zeitdauer einer Operation, für 25 Kubikfuß des
Kubicirungs-Apparates (Fig. 1) wie folgt:
Zeit in
Minuten
Gasmesser
für
für25 Kubikfuß.
welchedas Durchströmenvon 1
Kubikfußerfordert.
2 Flammen
oder 1/16 Kbf. Trommelinhalt
160
6 2/3
3 „
„ 1/8
„
„
80
3 1/5
5 „
„ 1/4
„
„
40
1 3/5
10 „
„ 1/2
„
„
20
4/5
20 „
„ 1 „
„
10
2/5
30 „
„ 1
1/2 „
„
6
2/3
3/10
50 „
„ 2 „
„
5
1/5
60 „
„ 3 „
„
3
1/3
4/25
80 „
„ 4 „
„
2
1/2
3/25
100 „
„ 5 „
„
2
2/25
Bevor wir jetzt den Gang des Eichverfahrens besprechen, wird es angemessen seyn, den
zweiten Kubicirungsapparat, in Fig. 4 bis Fig. 9 dargestellt, zu
beschreiben, welcher gegenwärtig im Eichamte der Residenzstadt Hannover aufgestellt
ist und mit Hülse dessen vorerst alle Gasuhren des
Königreichs Hannover geeicht werden sollen.
Durch zufällige Umstände veranlaßt, wurde dieser Apparat aus England bezogen, gleicht
aber demungeachtet, dem Princip nach, in der Hauptsache, dem vorher beschriebenen,
so wie auch der Rauminhalt der Glocke B 25 Kubikfuß,
jedoch, nach der Bestimmung der hannoverschen Bekanntmachung über die Eichung der
Gasuhren, englisches Maaß, beträgt. Der hölzerne Wasserbottich des Apparates Fig. 1 ist hier
durch einen aus Eisenblech ersetzt, so wie auch die Führung beim Auf- und
Absteigen der Glocke B in etwas anderer Weise bewirkt
wird. An zwei gegenüber liegenden Seiten des Wasserbottichs A sind nämlich hohle Blechständer C befestigt,
die oben durch einen halbcylindrischen, hohlen Querbalken D mit einander verbunden sind. Die inneren eben gestalteten
Begränzungsflächen der Ständer C, C sind mit
vorspringenden, metallenen Leisten c, c versehen, an
welchen zwei Leitrollen a, a (Fig. 4 und Fig. 7 im Grundrisse)
entsprechend gleiten. Außerdem erhält die Glocke noch eine zweite Führung innerhalb
an dem Mantel des Luftausströmungsrohres I
Fig. 4.,
welche Anordnung auch in Fig. 9 noch besonders im
Grundrisse dargestellt ist. An dem untern Rande der Glocke hat man zu gedachtem
Zwecke drei radial (Fig. 9) gerichtete Arme k angebracht, die in
der Mitte einen Ring tragen, auf welchem drei Frictionsrollen h (auch Fig. 5 sichtbar) befestigt sind, die sich entsprechend gegen den äußeren
Umfang des Rohres I legen und beim Auf- und
Niedergange der Glocke daran fortrollen.
Damit die Glocke B bis zum Boden des Bottichs A herabgehen kann, hat man das Rohr I durch den Boden hindurchtreten lassen (man sehe Fig. 5) und
dort dasselbe nochmals an einem Ring befestigt, der durch sechs radiale Arme
gehalten wird, die gleichzeitig zur Verstärkung des Bottichbodens dienen. (Man sehe
hierzu Fig. 5
und besonders die Grundrißfigur 8.)
Der Deckel der Glocke B ist, wie aus der Grundrißfigur 6
erhellt, ebenfalls durch sechs radiale Blechstreifen verstärkt und trägt in seiner
Mitte eine Büchse C, in welcher ein Seil gehörig
befestigt ist.
Dieß Seil tritt frei durch eine Oeffnung im Querbalken D,
ist weiter über eine feste Rolle H, von 2 Fuß
Durchmesser, geschlagen und endlich am andern Ende mit einem constanten, gußeisernen
Gewichte F belastet, dessen Größe durch scheibenförmige
Zulage-Gewichte G nach Umständen vermehrt werden
kann. Der Umfang der Rolle H beträgt 6,28 Fuß, so daß
dem ganzen Wege der Glocke beim Auf- und Absteigen (circa 5 Fuß) keine volle Umdrehung der Rolle entspricht. Die Achse e der Rolle läuft auf Frictionsrollen d, d (Fig. 6), die von den
Ständern E getragen werden, welche auf dem Querbalken
D befestigt sind.
Um den Gewichtsverlust auszugleichen, welchen die Glocke B beim Eintauchen in das Sperrwasser während ihres Niederganges erfährt,
ist auf der Welle e, e,
Fig. 5 und
6, noch
ein spiralförmiger Arm f befestigt und an dessen
äußerstem Ende ein kleines Gewicht g an einer Kette
(Fig. 5)
aufgehangen, welche sich beim Niedergange der Glocke um die Spirale f wickelt und dabei das Gewicht g höher hebt. Hiernach erkennt man leicht wie das Drehmoment der Glocke um
die Achse e, e (bei gleichbleibendem Hebelarme) in jedem
Augenblicke dem Drehmomente des Gewichtes g um dieselbe
Achse (bei veränderlichem Hebelarme von g) gleich angeordnet werden kann, was auch bei der
Ausführung erreicht ist, indem der Apparat in dieser Beziehung nichts zu wünschen
übrig läßt.
Das Leitungsrohr für die atmosphärische Luft, welche beim Niedergange der Glocke
durch das Rohr I nach den zu eichenden Gasuhren
getrieben werden soll, ist beliebig links oder rechts bei n
Figur 4 zu
befestigen. Wird das Abführrohr rechts angebracht und man
will die Glocke B mit atmosphärischer Luft füllen, so
schließt man den Hahn p
Fig. 4, öffnet
o und belastet F
entsprechend, worauf die äußere Luft durch n links
eintritt und in die Glocke strömt, während diese gleichzeitig in entsprechendem
Maaße aufwärts steigt. Ist die Glocke auf der beabsichtigten Höhe angelangt, so
schließt man o und entfernt so viel Zulagegewicht G bis ein bei l an dem
außerhalb befindlichen Abflußrohre I angebrachtes
Manometer m die gewünschte Spannung der innern Luft anzeigt. Um die nach
Oeffnen des Hahnes p aus der Glocke (nach der Gasuhr
hin) entweichende Luftmenge nach Kubikfußen (und Bruchtheilen) ablesen zu können,
ist an der Glocke B eine entsprechend getheilte Scala
s (Fig. 5) festgeschroben, so
wie an dem Bottich A ein fester Index f (Fig. 4 und 5).
Alle weiteren Anordnungen dürften aus den bloßen Betrachtungen der Figuren erhellen,
beispielweise der Zweck des (Ablaß-) Hahnes b,
des Schuhes q zum Reinigen des Rohres I, u.s.w.
Die Art der Verwendung der beschriebenen Kubicir-Apparate zum Eichen der
Gasuhren ist selbstredend höchst einfach.
Man füllt zuerst (nach eingebrachtem Sperrwasser) die als Luftbehälter dienende
Glocke B durch Aufziehen derselben und regelt, bei
geschlossener Ausflußöffnung, durch Beachtung des Nullpunktes der Scala s (Fig. 4 und 5) mit Hülfe des Zeigers
t, so wie durch Auflegen oder Abnehmen von
Gewichtsscheiben G den Druck der eingeschlossenen Luft
derartig, daß das Manometer c
Fig. 1 oder
m
Fig. 5 einen
Wasserstand von 1 1/2 Zoll Höhe zeigt, ein Druck, welchen die königlich preußische
Instruction für Eichmeister (Berlin, den 10. Juli 1853) vorschreibt.Die erwähnte königlich preußische Instruktion hat dem Verfasser gegenwärtigen
Aufsatzes bei Abfassung derselben überhaupt vorgelegen. Die zu prüfenden Gasuhren werden, wie Fig. 1 erkennen läßt, auf
eine horizontale Tischplatte (beim Eichamte Hannover ein ganz aus Stein erbauter
Tisch) gesetzt, durch Gummirohre mit dem Ausflußrohre der Luft vom Apparate in
Verbindung gebracht, das Zählwerk über der Uhr auf Null gestellt und die Uhr so mit
Wasser gefüllt, daß der höchstmögliche Wasserstand erreicht wird. Hierauf öffnet man
den Ausflußhahn e
Fig. 1 (bringt
ihn in die Stellung von Fig. 2) oder öffnet p
Fig. 4, läßt
die Luft durch die Uhren strömen, schließt den Ausflußhahn, wenn 20 Kubikfuß Luft
ausgeflossen sind, und beobachtet die Uebereinstimmung der Angaben am Zählwerke der
Uhr mit der Scala der sinkenden Glocke B des
Kubicir-Apparates.
Bei Gasuhren bis zu drei Flammen reicht gewöhnlich eine Probe aus, welche etwas über
eine Stunde Zeit erfordert.Diese Zeit erklärt sich aus der bereits Seite 342 aufgeführten Tabelle. Größere Gasmesser erfordern mehr als eine Probe. So machen beispielweise
Gasuhren für 5 Flammen wenigstens zwei Proben, die für 10 Flammen wenigstens vier
Proben etc. nöthig, wobei man überall im Auge behält, daß etwaige Abweichungen der
Angaben zwischen Uhrzählwerk und Glockenscala das zulässige Maximum von 2 Procent (man sehe oben
mitgetheilte königl. hannoversche Bekanntmachung §. 8) nicht überschreiten.
Gewöhnlich notirt man die betreffenden Angaben, so oft 5 Kubikfuß Luft durch die
Uhren gegangen sind.
Zu bemerken ist übrigens noch, daß die Glocke B
gewöhnlich 1/2 bis 1 Kubikfuß höher gehoben wird als für die beabsichtigte Messung
gerade nöthig ist, weil wegen der Zusammendrückbarkeit der in ihr abgesperrten Luft
eine Senkung stattfindet.
Bei der Aufstellung von 3 bis 4 zu eichenden Gasuhren hintereinander kann für jede
einzelne Uhr, die erste mitgerechnet, ein Druckverlust von 2 Linien (bis zur Größe
von 10 Flammen-Gasuhren) angenommen werden. In mehrfacher Hinsicht wird es
als vortheilhaft bezeichnet, den ersten Kubikfuß der durchgehenden Luft nach der
Zeit zu beobachten, um den Hahn e des äußersten
Manometers Fig.
10 darnach reguliren zu können, dessen Stellung nachher während der ganzen
Arbeit mit denselben Uhren unveränderlich bleibt. Als eine ebenfalls wesentliche
Bedingung für ein sicheres Zählen wird die Uebereinstimmung der Temperaturen von
Luft und Wasser bezeichnet.
Weitere Mittheilung über die praktische Handhabung des hannoverschen
Kubicirungs-Apparates und verwandter Gegenstände hofft Referent vielleicht
dann machen zu können, wenn die Erfahrungen, welche man beim Eichen (vom 1. Januar
1860 bis zum 1. Julius 1861) machen wird, entsprechendes Material an die Hand
geben.