Titel: Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann.
Fundstelle: Band 155, Jahrgang 1860, Nr. CII., S. 337
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CII. Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann. Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins, 1859 S. 363. Mit Abbildungen auf Tab. V. Rühlmann, über die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von Gasuhren. Nach einem königl. hannoverschen Gesetze vom 19. August 1836 darf in allen Fällen, wo Verkäufe nach Maaß und Gewicht stattfinden, solches nur unter Anwendung gehörig geeichter und gestempelter Maaße und Gewichte geschehen. Seither erstreckte sich das Gesetz jedoch nicht auf den Verkauf des Leuchtgases, welches sich neuerdings jedoch, bei der immer weiter greifenden Verwendung dieses Gases zu öffentlichen und Privatzwecken, als wünschenswerth und nothwendig herausstellte. Das königlich hannoversche Ministerium des Innern hat daher (unterm 17. November 1859) eine Bekanntmachung erlassenDiese Bekanntmachung bestimmt Folgendes:§. 1. Das zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße bisher regelmäßig angewandte englische Maaß soll dabei vorerst auch ferner angewandt werden.§. 2. Zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße dürfen nur von einem Eichamts des Königreichs geeichte Gasmesser benutzt werden.§. 3. Es sind nur solche Gasmesser eichungsfähig, welche den in den §§. 4 bis 8 einschließlich enthaltenen Bestimmungen entsprechen.§. 4. Die Gasmesser müssen auf dem Principe einer um eine horizontale Achse rotirenden, zum Theil in Wasser oder eine andere tropfbare Flüssigkeit eintauchenden Blechtrommel beruhen.Die Trommel muß von einem luftdicht verlötheten metallenen Gehäuse, das zugleich als Wasser- und Gasbehälter dient, eingeschlossen seyn.§. 5. Damit der oberhalb des Wasserspiegels leer bleibende Theil der Trommel, welcher zur Aufnahme der zu messenden Gasmenge dient, einen unveränderlichen Kubikinhalt habe, muß eine Einrichtung dahin getroffen seyn daß der Wasserspiegelsich weder zum Nachtheil des Consumenten heben, noch zum Nachtheil des Gaslieferanten senken kann. Der Kubikinhalt des gedachten Theils der Trommel muß auf dem Trommelgehäuse mit einer dauerhaften Oel- oder Lackfarbe bezeichnet seyn.§. 6. Die Gasmesser müssen mit einem Zählwerke (s. g. Gasuhr) versehen seyn, das durch die Drehung der Trommel in Bewegung gesetzt wird und die Gasmenge, welche während der Drehung der Trommel durch dieselbe gegangen ist, in Kubikfußen des englischen oder des etwa gestatteten anderen Maaßes vor Augen stellt, wobei das Vielfache durch Producte der Zahl 10 ausgedrückt seyn muß.§. 7. Bei den zur Eichung gestellten Gasmessern muß das Zählwerk, damit dessen richtige Anordnung geprüft werden kann, frei liegen.Demnächst aber muß das Zählwerk in Verbindung mit dem Trommelgehäuse (§. 4) durch eine feste Umwandung, welche nur an einer Seite die Zahl der durch die Trommel gegangenen Kubikfuß Gas (§. 6) hinter einer Glasscheibe sichtbar werden läßt, der willkürlichen Veränderung entzogen werden.Das zu diesem Behufe zu benutzende metallene Kästchen (Zählwerkkästchen) muß zu dem in §. 11a bestimmten Zwecke bei den zur Eichung gestellten Gasmessern mit vorgelegt werden.§. 8. Die Gasmesser müssen die Menge des durch die Trommel gehenden Gases durch das Zählwerk bis auf eine Abweichung von höchstens 2 Proc. richtig nachweisen.§. 9. Die Prüfung der im §. 8 vorgeschriebenen Genauigkeit der Gasmesser hat dadurch zu geschehen, daß eine genau abgemessene Menge atmosphärischer Luft unter geeigneter Pressung mittelst eines dazu bestimmten Normal-Kubicirungsapparats durch den zu prüfenden Gasmesser getrieben und diese Menge mit der entsprechenden Anzeige des Zählwerks verglichen wird.§. 10. Das Verfahren des Eichamts bei dieser Prüfung und bei Prüfung der in den §§. 4 bis 7 einschließlich bestimmten übrigen Voraussetzungen der Eichungsfähigkeit der Gasmesser soll im Näheren durch eine Instruction geregelt werden.§. 11. Bei Eichung der Gasmesser ist der Eichungsstempel anzubringen:a. an einer Stelle des unteren, vorher an einigen Stellen festzulöthenden Randes des Zählwerkkästchens,b. an zwei Stellen des übergreifenden Randes der Vorderwand des Trommelgehäuses,c. an einer Stelle des übergreifenden Randes der Rückwand des Trommelgehäuses., welche sich auf das Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße so wie auf die Eichung der Gasmesser bezieht. In letzterer Hinsicht wird es nicht ohne Interesse seyn, hier Mittheilungen über die bei der gedachten Eichung angewendeten Apparate und über verwandte Gegenstände zu finden. Nach §. 9 jener Bekanntmachung, bildet ein höchst genauer Kubicirungs-Apparat das Hauptgeräth des betreffenden Eichamts, vermittelst welchem zur Prüfung der Richtigkeit und Genauigkeit der Gasuhren eine bestimmt abgemessene Menge atmosphärischer Luft unter geeigneter Pressung (1 bis 1 1/2 Zoll Wassersäule) durch die zu prüfende Gasuhr getrieben und diese Menge mit der entsprechenden Angabe des zugehörigen Zählwerkes verglichen wird. Die Verwendung von atmosphärischer Luft statt des nachher mit der Uhr zu messenden Leuchtgases führt zu gleichen Ergebnissen, während die betreffenden Zusammensetzungen vereinfacht, die Herstellungskosten vermindert werden und das ganze Eichungsgeschäft eine wesentliche Erleichterung erfährt. Referent benutzt die Gelegenheit zuerst auf den zweckmäßigen Kubicirungsapparat aufmerksam zu machen, welcher bei den betreffenden königl. preußischen Eichämtern in Anwendung gebracht wird. Fig. 1 zeigt diesen Apparat im Verticaldurchschnitte. Dabei ist A ein hölzerner Bottich von 5 Fuß 6 Zoll (preuß. Maaß) Höhe, von etwa kegelförmiger Gestalt (unten 3 1/2 Fuß, oben 3 Fuß äußerm Durchmesser), welcher beim Gebrauche bis etwa auf 3 Zoll unterm oberen Rande mit Wasser gefüllt wird. In letzteres taucht eine cylindrische, unten offene und oben geschlossene Glocke B aus Metallblech, von 5 Fuß Höhe und etwas über 2 1/2 Fuß Durchmesser im Lichten, so daß der Querschnitt genau 5 Quadratfuß und der Rauminhalt 25 Kubikfuß beträgt.Hierbei ist der Aufstellungsraum zu 11 Fuß Höhe (im Lichten) vorausgesetzt. Größere Höhen der Glocke und des Eichungsraumes werden auch in Preußen als erwünscht und das Eichungsgeschäft förderund bezeichnet. Die Glocke B hat ein Gewicht von 100 Pfund und der Druck der darin abgesperrten atmosphärischen Luft beträgt bei 1 1/2 Zoll Wassersäule (der gewöhnliche Manometerstand beim Eichen) 15 Pfund auf den Quadratfuß, also 75 Pfund auf die ganze Querschnittsfläche der Glocke, wodurch, da dieser Druck (gegen den Deckel) vertical aufwärts wirkt, für den Gleichgewichtszustand beim Aufzuge nur ein Gegengewicht C von 25 Pfund erforderlich wird, wenn die Glocke B mit ihrem untern Rande den Wasserspiegel gerade berührt. Um den Verlust an absolutem Gewichte auszugleichen, welchen die Glocke beim Einsinken in das Wasser erfährt (beziehungsweise die auf der eingeschlossenen Luft ruhende Pressung constant zu erhalten), ein Verlust, welcher (bei der Glocke Fig. 1) für jeden Fuß Eintauchung beinahe 2 Pfd. beträgt, hat man die eben so bekannte wie sinnreiche Anordnung getroffen, die Verbindungskette zwischen der Glocke B und dem Gegengewichte C so zu wählen, daß der laufende Fuß derselben ein Pfd. wiegt. Die Geradführung der Glocke B wird durch an ihr befestigte vier Ohren b, b bewirkt, welche betreffende Leitstangen D, D aus Rundeisen gehörig umfassen. Zur Abführung der Luft dient ein Kupferrohr E von 1 Zoll lichter Weite, dessen innere, trompetenförmige Mündung über den Wasserspiegel emporreicht, während das äußere Ende beinahe bis zur zu eichenden Gasuhr fortgeht, mit dieser jedoch durch ein biegsames Gummirohr in geeignete Verbindung gesetzt ist. Zur Sicherung der verticalen Stellung des Rohres E dient ein in der Abbildung ohne Weiteres erkennbarer Dreifuß. Hölzerne Klötze g, g verhindern das Aufstoßen der Glocke auf den horizontal am Boden befindlichen Theil des Rohres E, wenn dieselbe ihren tiefsten Stand erreicht hat. Von den beiden Hähnen d und e am äußeren Ende des Rohres E und nahe an demselben ist der erste d einfach (gerade), der zweite e jedoch so gebohrt wie die Fig. 2 und 3 (in größerem Maaßstabe als Fig. 1 gezeichnet) erkennen lassen. Die Stellung Fig. 2 des Hahnes e entspricht dem Niedergange der Glocke B, also dem Ausströmen der atmosphärischen Luft, wogegen Fig. 3 diejenige Stellung des Hahnes e ist, welche genommen werden muß, wenn man die Glocke B wieder emporziehen will, der atmosphärischen Luft also Eintritt gestattet. a ist endlich ein Hahn zum zeitweiligen Ablassen des Sperrwassers, so wie f ein Pfropf in der Luftröhre E, um etwa in dieselbe gekommenes Wasser entfernen zu können. Daß überdieß an der äußeren Mantelfläche der Glocke B eine Scala angebracht ist (ähnlich wie bei dem zweiten zu beschreibenden Kubicirungs-Apparate Fig. 4), um die Menge der Kubikfuße Luft ablesen zu können, welche beim Niedergange der Glocke durch das Rohr E und durch die damit in Verbindung gebrachte Gasuhr entweicht, bedarf wohl kaum der Erwähnung. Um beim Niedergange der Glocke nach Durchlaufung eines gewissen Weges den Abschlußhahn d selbstthätig zu machen, d.h. den Verschluß desselben ohne Zuthun eines Arbeiters zu bewirken und so das weitere Niedersinken der Glocke zu verhindern, hat man mit der Hahnachse einen Arm d, k in Verbindung und auf demselben eine Kugel h als Gegengewicht verschiebbar angebracht. Das Ende k dieses Armes stützt sich auf den einen Arm eines Winkelhebels g, während dessen anderer (verticaler) Arm durch einen Haken am doppelarmigen Hebel f festgehalten wird. An der Glocke B befindet sich ferner ein beliebig höher oder tiefer zu stellender Stift, welcher, nach dem gewünschten Niedergange der Glocke, gegen den linken Arm von f stößt, g von dem vorgedachten Haken auslöst, dem Hebelende k seine Stütze raubt, dem Gewichte h eine nach unten gerichtete Schwingung gestattet und dabei den Hahn d verschließt. Um mehrere hinter einander aufgestellte Gasuhren durch denselben aus der Röhre tretenden Luftstrom eichen, dabei aber auch gleichzeitig die damit verbundenen Pressungsabnahmen, welche durch die vermehrten Widerstände erzeugt werden, bestimmen zu können, bedarf man außer dem Manometer c eines zweiten, was man an der Ausströmungsöffnung der letzten Gasuhr anbringt. Fig. 10 laßt ein derartiges Manometer im Verticaldurchschnitte erkennen. Dasselbe besteht aus einem Messingcylinder d, durch dessen Boden ein ebenfalls messingenes Rohr b geführt ist, welches mit seiner Mündung beinahe bis zum Deckel von d reicht. Dieser Deckel ist mit einem Ausflußrohre e versehen, dessen Querschnitt mit dem von d übereinstimmt und welches mittelst eines Hahnes f entsprechend abgesperrt werden kann. Mit dem innern Raume von d communicirt ferner noch vermöge eines untergeschrobenen Messingstückes ein Glasrohr c, c, in welchem eine Theilung nach Linien eingeätzt ist. Endlich ist noch auf eine Hülse a, a aufmerksam zu machen, mittelst welcher das Aufstecken des Manometers auf einen Träger möglich wird. Beim Gebrauche wird das Manometer mit dem Rohre b auf das Ausströmungsrohr der letzten Gasuhr gesteckt,In Preußen gestattet man die Aufstellung von höchstens 5 gleichzeitig zu eichenden Gasuhren hinter einander. Dabei wird, der Spannungsabnahme der Luft wegen, die Trommel der letzten eingespannten Gasuhr etwas mehr Umdrehungen machen müssen um gleiche Gasmengen durchzulassen, als die Trommel der ersten. Der Unterschied ist jedoch höchst gering, beispielweise bei Abnahme der Spannung um 1 Zoll Wassersäule, kaum 2 5/8 auf 1000 oder etwa 1/4 Procent, was von der überhaupt gestatteten Abweichung bei der Messung um 2 Procent (man sehe auch § 8 der oben mitgetheilten hannoverschen Verordnung) nur etwa den achten Theil ausmacht. nachdem vorher durch c, bei geöffnetem Hahne f, eine entsprechende Menge Wasser in das Innere von d gebracht wurde, welches sich, wenn die innere Luft zusammengedrückt ist, offenbar in d niedriger als in c stellt und so das Mittel zum Ablesen der bemerkten Pressungsdifferenz liefert. Dabei ist die Oeffnung des Hahnes f so zu reguliren, daß die Geschwindigkeit des ausströmenden Gases und folgeweise die Umdrehzahl der Gasuhrtrommeln diejenige Geschwindigkeit nicht übersteigt, welche allein im Stande ist, ein ruhiges und gleichmäßiges Licht zu liefern. Durchschnittlich läßt man 120 Trommelumdrehungen pro Stunde geschehen, welche man jedoch gern, zur Abkürzung des Eichungsgeschäfts durch Stellung des Hahnes f (Erweiterung der Ausflußöffnung) auf 150 Umdrehungen pro Stunde steigert, diese aber auch als die größte zulässige Geschwindigkeit betrachtet. Unter Voraussetzung letzterer Umdrehzahl pro Stunde stellt sich die Zeitdauer einer Operation, für 25 Kubikfuß des Kubicirungs-Apparates (Fig. 1) wie folgt: Zeit in Minuten Gasmesser für für25 Kubikfuß. welchedas Durchströmenvon 1 Kubikfußerfordert.     2 Flammen oder 1/16 Kbf. Trommelinhalt        160 6 2/3     3      „   „    1/8     „             „ 80 3 1/5     5      „   „    1/4     „             „ 40 1 3/5   10      „   „    1/2     „             „ 20    4/5   20      „   „    1        „             „ 10    2/5   30      „   „    1 1/2  „             „        6 2/3      3/10   50      „   „    2        „             „  5    1/5   60      „   „    3        „             „        3 1/3      4/25   80      „   „    4        „             „        2 1/2      3/25 100      „   „    5        „             „  2      2/25 Bevor wir jetzt den Gang des Eichverfahrens besprechen, wird es angemessen seyn, den zweiten Kubicirungsapparat, in Fig. 4 bis Fig. 9 dargestellt, zu beschreiben, welcher gegenwärtig im Eichamte der Residenzstadt Hannover aufgestellt ist und mit Hülse dessen vorerst alle Gasuhren des Königreichs Hannover geeicht werden sollen. Durch zufällige Umstände veranlaßt, wurde dieser Apparat aus England bezogen, gleicht aber demungeachtet, dem Princip nach, in der Hauptsache, dem vorher beschriebenen, so wie auch der Rauminhalt der Glocke B 25 Kubikfuß, jedoch, nach der Bestimmung der hannoverschen Bekanntmachung über die Eichung der Gasuhren, englisches Maaß, beträgt. Der hölzerne Wasserbottich des Apparates Fig. 1 ist hier durch einen aus Eisenblech ersetzt, so wie auch die Führung beim Auf- und Absteigen der Glocke B in etwas anderer Weise bewirkt wird. An zwei gegenüber liegenden Seiten des Wasserbottichs A sind nämlich hohle Blechständer C befestigt, die oben durch einen halbcylindrischen, hohlen Querbalken D mit einander verbunden sind. Die inneren eben gestalteten Begränzungsflächen der Ständer C, C sind mit vorspringenden, metallenen Leisten c, c versehen, an welchen zwei Leitrollen a, a (Fig. 4 und Fig. 7 im Grundrisse) entsprechend gleiten. Außerdem erhält die Glocke noch eine zweite Führung innerhalb an dem Mantel des Luftausströmungsrohres I Fig. 4., welche Anordnung auch in Fig. 9 noch besonders im Grundrisse dargestellt ist. An dem untern Rande der Glocke hat man zu gedachtem Zwecke drei radial (Fig. 9) gerichtete Arme k angebracht, die in der Mitte einen Ring tragen, auf welchem drei Frictionsrollen h (auch Fig. 5 sichtbar) befestigt sind, die sich entsprechend gegen den äußeren Umfang des Rohres I legen und beim Auf- und Niedergange der Glocke daran fortrollen. Damit die Glocke B bis zum Boden des Bottichs A herabgehen kann, hat man das Rohr I durch den Boden hindurchtreten lassen (man sehe Fig. 5) und dort dasselbe nochmals an einem Ring befestigt, der durch sechs radiale Arme gehalten wird, die gleichzeitig zur Verstärkung des Bottichbodens dienen. (Man sehe hierzu Fig. 5 und besonders die Grundrißfigur 8.) Der Deckel der Glocke B ist, wie aus der Grundrißfigur 6 erhellt, ebenfalls durch sechs radiale Blechstreifen verstärkt und trägt in seiner Mitte eine Büchse C, in welcher ein Seil gehörig befestigt ist. Dieß Seil tritt frei durch eine Oeffnung im Querbalken D, ist weiter über eine feste Rolle H, von 2 Fuß Durchmesser, geschlagen und endlich am andern Ende mit einem constanten, gußeisernen Gewichte F belastet, dessen Größe durch scheibenförmige Zulage-Gewichte G nach Umständen vermehrt werden kann. Der Umfang der Rolle H beträgt 6,28 Fuß, so daß dem ganzen Wege der Glocke beim Auf- und Absteigen (circa 5 Fuß) keine volle Umdrehung der Rolle entspricht. Die Achse e der Rolle läuft auf Frictionsrollen d, d (Fig. 6), die von den Ständern E getragen werden, welche auf dem Querbalken D befestigt sind. Um den Gewichtsverlust auszugleichen, welchen die Glocke B beim Eintauchen in das Sperrwasser während ihres Niederganges erfährt, ist auf der Welle e, e, Fig. 5 und 6, noch ein spiralförmiger Arm f befestigt und an dessen äußerstem Ende ein kleines Gewicht g an einer Kette (Fig. 5) aufgehangen, welche sich beim Niedergange der Glocke um die Spirale f wickelt und dabei das Gewicht g höher hebt. Hiernach erkennt man leicht wie das Drehmoment der Glocke um die Achse e, e (bei gleichbleibendem Hebelarme) in jedem Augenblicke dem Drehmomente des Gewichtes g um dieselbe Achse (bei veränderlichem Hebelarme von g) gleich angeordnet werden kann, was auch bei der Ausführung erreicht ist, indem der Apparat in dieser Beziehung nichts zu wünschen übrig läßt. Das Leitungsrohr für die atmosphärische Luft, welche beim Niedergange der Glocke durch das Rohr I nach den zu eichenden Gasuhren getrieben werden soll, ist beliebig links oder rechts bei n Figur 4 zu befestigen. Wird das Abführrohr rechts angebracht und man will die Glocke B mit atmosphärischer Luft füllen, so schließt man den Hahn p Fig. 4, öffnet o und belastet F entsprechend, worauf die äußere Luft durch n links eintritt und in die Glocke strömt, während diese gleichzeitig in entsprechendem Maaße aufwärts steigt. Ist die Glocke auf der beabsichtigten Höhe angelangt, so schließt man o und entfernt so viel Zulagegewicht G bis ein bei l an dem außerhalb befindlichen Abflußrohre I angebrachtes Manometer m die gewünschte Spannung der innern Luft anzeigt. Um die nach Oeffnen des Hahnes p aus der Glocke (nach der Gasuhr hin) entweichende Luftmenge nach Kubikfußen (und Bruchtheilen) ablesen zu können, ist an der Glocke B eine entsprechend getheilte Scala s (Fig. 5) festgeschroben, so wie an dem Bottich A ein fester Index f (Fig. 4 und 5). Alle weiteren Anordnungen dürften aus den bloßen Betrachtungen der Figuren erhellen, beispielweise der Zweck des (Ablaß-) Hahnes b, des Schuhes q zum Reinigen des Rohres I, u.s.w. Die Art der Verwendung der beschriebenen Kubicir-Apparate zum Eichen der Gasuhren ist selbstredend höchst einfach. Man füllt zuerst (nach eingebrachtem Sperrwasser) die als Luftbehälter dienende Glocke B durch Aufziehen derselben und regelt, bei geschlossener Ausflußöffnung, durch Beachtung des Nullpunktes der Scala s (Fig. 4 und 5) mit Hülfe des Zeigers t, so wie durch Auflegen oder Abnehmen von Gewichtsscheiben G den Druck der eingeschlossenen Luft derartig, daß das Manometer c Fig. 1 oder m Fig. 5 einen Wasserstand von 1 1/2 Zoll Höhe zeigt, ein Druck, welchen die königlich preußische Instruction für Eichmeister (Berlin, den 10. Juli 1853) vorschreibt.Die erwähnte königlich preußische Instruktion hat dem Verfasser gegenwärtigen Aufsatzes bei Abfassung derselben überhaupt vorgelegen. Die zu prüfenden Gasuhren werden, wie Fig. 1 erkennen läßt, auf eine horizontale Tischplatte (beim Eichamte Hannover ein ganz aus Stein erbauter Tisch) gesetzt, durch Gummirohre mit dem Ausflußrohre der Luft vom Apparate in Verbindung gebracht, das Zählwerk über der Uhr auf Null gestellt und die Uhr so mit Wasser gefüllt, daß der höchstmögliche Wasserstand erreicht wird. Hierauf öffnet man den Ausflußhahn e Fig. 1 (bringt ihn in die Stellung von Fig. 2) oder öffnet p Fig. 4, läßt die Luft durch die Uhren strömen, schließt den Ausflußhahn, wenn 20 Kubikfuß Luft ausgeflossen sind, und beobachtet die Uebereinstimmung der Angaben am Zählwerke der Uhr mit der Scala der sinkenden Glocke B des Kubicir-Apparates. Bei Gasuhren bis zu drei Flammen reicht gewöhnlich eine Probe aus, welche etwas über eine Stunde Zeit erfordert.Diese Zeit erklärt sich aus der bereits Seite 342 aufgeführten Tabelle. Größere Gasmesser erfordern mehr als eine Probe. So machen beispielweise Gasuhren für 5 Flammen wenigstens zwei Proben, die für 10 Flammen wenigstens vier Proben etc. nöthig, wobei man überall im Auge behält, daß etwaige Abweichungen der Angaben zwischen Uhrzählwerk und Glockenscala das zulässige Maximum von 2 Procent (man sehe oben mitgetheilte königl. hannoversche Bekanntmachung §. 8) nicht überschreiten. Gewöhnlich notirt man die betreffenden Angaben, so oft 5 Kubikfuß Luft durch die Uhren gegangen sind. Zu bemerken ist übrigens noch, daß die Glocke B gewöhnlich 1/2 bis 1 Kubikfuß höher gehoben wird als für die beabsichtigte Messung gerade nöthig ist, weil wegen der Zusammendrückbarkeit der in ihr abgesperrten Luft eine Senkung stattfindet. Bei der Aufstellung von 3 bis 4 zu eichenden Gasuhren hintereinander kann für jede einzelne Uhr, die erste mitgerechnet, ein Druckverlust von 2 Linien (bis zur Größe von 10 Flammen-Gasuhren) angenommen werden. In mehrfacher Hinsicht wird es als vortheilhaft bezeichnet, den ersten Kubikfuß der durchgehenden Luft nach der Zeit zu beobachten, um den Hahn e des äußersten Manometers Fig. 10 darnach reguliren zu können, dessen Stellung nachher während der ganzen Arbeit mit denselben Uhren unveränderlich bleibt. Als eine ebenfalls wesentliche Bedingung für ein sicheres Zählen wird die Uebereinstimmung der Temperaturen von Luft und Wasser bezeichnet. Weitere Mittheilung über die praktische Handhabung des hannoverschen Kubicirungs-Apparates und verwandter Gegenstände hofft Referent vielleicht dann machen zu können, wenn die Erfahrungen, welche man beim Eichen (vom 1. Januar 1860 bis zum 1. Julius 1861) machen wird, entsprechendes Material an die Hand geben.

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