Titel: Maschine zum Mahlen und Leimen des Papierzeuges, von H. M. Clarke in Massachusetts.
Fundstelle: Band 159, Jahrgang 1861, Nr. XCIII., S. 334
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XCIII. Maschine zum Mahlen und Leimen des Papierzeuges, von H. M. Clarke in Massachusetts. Aus dem London Journal of arts, Decbr. 1860, S. 338. Mit einer Abbildung auf Tab. VI. Clarke's Maschine zum Mahlen und Leimen des Papierzeuges. Diese Maschine (patentirt in England am 27. März 1860) besteht im Wesentlichen aus einem conischen Gehäuse mit darein passendem conischen Kerne, zwischen welchen die Lumpen gemahlen und mit Leim vermischt werden. Fig. 23 stellt dieselbe im Verticaldurchschnitt dar. a ist das conische Gefäß oder Gehäuse, worin sich der Kern oder die Reibe b um die gemeinschaftliche horizontale Achse bewegt. Die Welle b' des Kerns geht durch die Lager c, c und die Stopfbüchsen m, m. Die genaue Einstellung erfolgt durch die Stellschrauben d, d, so daß je nach Bedürfniß gröbere oder feinere Masse erzeugt werden kann. Die innere Fläche des Gefäßes, so wie die Oberfläche des Kernes sind mit Zähnen oder Schneiden versehen, welche die Arbeit des Mahlens ausführen. Die Bewegung des Kernes erfolgt mittelst der Treibwelle f. An dem Gefäße befinden sich die Zuführungsröhren g und i, so wie die Entleerungsöffnung h. Der Eintritt der Lumpen erfolgt durch g, der des Leimmaterials durch i. Dadurch kommt das letztere mit dem Zeuge erst nach dessen ausreichender Zerkleinerung in Berührung und wird damit vor dessen Ausleerung vollständig gemischt. Die beschriebene Anordnung des Conus mit den Ein- und Ausflußröhren ist in Bezug auf gutes Mahlen und rechtzeitiges Ausleeren die zweckmäßigste.

Tafeln

Tafel Tab. VI
Tab. VI