Titel: | Maschine zum Mahlen und Leimen des Papierzeuges, von H. M. Clarke in Massachusetts. |
Fundstelle: | Band 159, Jahrgang 1861, Nr. XCIII., S. 334 |
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XCIII.
Maschine zum Mahlen und Leimen des Papierzeuges,
von H. M. Clarke in
Massachusetts.
Aus dem London Journal of arts, Decbr. 1860, S.
338.
Mit einer Abbildung auf Tab. VI.
Clarke's Maschine zum Mahlen und Leimen des
Papierzeuges.
Diese Maschine (patentirt in England am 27. März
1860) besteht im Wesentlichen aus einem conischen Gehäuse mit darein
passendem conischen Kerne, zwischen welchen die Lumpen gemahlen und mit Leim
vermischt werden.
Fig. 23
stellt dieselbe im Verticaldurchschnitt dar. a ist das
conische Gefäß oder Gehäuse, worin sich der Kern oder die Reibe b um die gemeinschaftliche horizontale Achse bewegt. Die
Welle b' des Kerns geht durch die Lager c, c und die Stopfbüchsen m,
m. Die genaue Einstellung erfolgt durch die Stellschrauben d, d, so daß je nach Bedürfniß gröbere oder feinere
Masse erzeugt werden kann. Die innere Fläche des Gefäßes, so wie die Oberfläche des
Kernes sind mit Zähnen oder Schneiden versehen, welche die Arbeit des Mahlens
ausführen. Die Bewegung des Kernes erfolgt mittelst der Treibwelle f. An dem Gefäße befinden sich die Zuführungsröhren g und i, so wie die
Entleerungsöffnung h. Der Eintritt der Lumpen erfolgt
durch g, der des Leimmaterials durch i.
Dadurch kommt das letztere mit dem Zeuge erst nach dessen ausreichender Zerkleinerung
in Berührung und wird damit vor dessen Ausleerung vollständig gemischt.
Die beschriebene Anordnung des Conus mit den Ein- und Ausflußröhren ist in
Bezug auf gutes Mahlen und rechtzeitiges Ausleeren die zweckmäßigste.