Titel: | Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein und anderen gegohrenen Getränken; von H. Medlock, analytischer Chemiker in London. |
Fundstelle: | Band 163, Jahrgang 1862, Nr. XCIX., S. 393 |
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XCIX.
Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein und
anderen gegohrenen Getränken; von H. Medlock, analytischer
Chemiker in London.
Aus dem Repertory of
Patent-Inventions, Februar 1862, S. 134.
Medlock's Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein u. anderen
gegohr. Getränken.
Mein Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein, Obstwein, Limonade etc. kann bei
diesen gegohrenen Flüssigkeiten angewandt werden, sie mögen sich im Faß oder in
Flaschen befinden; es besteht in der Benutzung des zweifach-schwefligsauren
Kalkes, dessen Lösung entweder der gegohrenen Flüssigkeit zugesetzt oder in die
Fässer, Flaschen etc. vor dem Füllen gebracht wird, um die essigsaure Gährung zu
verhüten, so daß das Getränk nicht sauer werden kann.
Zum Conserviren von Bier benutze ich eine Lösung des
zweifachschwefligsauren Kalkes von 1070 bis 1080 spec. Gewicht (10 bis 11°
1/5 Baumé); diese setze ich dem Bier nach beendigter geistiger Gährung zu,
oder ich spüle die Fässer, nachdem sie gut gereinigt und getrocknet worden sind, mit
einer kleinen Menge der Lösung aus, welche dabei von dem Holz des Fasses absorbirt
wird. Ich habe gefunden, daß man einem Faß, welches 36 Gallons Bier enthält,
beiläufig 4 Unzenmaaße der Lösung von oben angegebener Stärke zusetzen kann, und daß
sich selbst eine größere Menge mit Vortheil anwenden läßt, wenn das Bier für den
Export bestimmt ist. Die Auflösung wird ganz oder größtentheils von den Poren des
Faßholzes absorbirt, und indem sich der zweifach-schwefligsaure Kalk mit dem
Sauerstoff der Luft verbindet, wird er in festen schwefelsauren Kalk verwandelt,
welcher das Eindringen des Sauerstoffs der äußeren Luft durch das Holz des Fasses
verhindert. Der zweifach-schwefligsaure Kalk verhütet auch die Bildung von
Schimmel oder Schwämmen in den Fässern.
Um Bier, Wein, Limonade etc. in Flaschen zu conserviren, werden dieselben, nachdem
man sie gewaschen hat und austrocknen ließ, mit einer kleinen Menge
zweifach-schwefligsauren Kalks von oben angegebener Stärke ausgespült. Soll
Bier in Flaschen exportirt werden, so läßt man einige Tropfen der Lösung auf dem
Boden der Flasche zurück, bevor man das Bier hineingießt. – Patentirt in
England am 30. März 1861.