Titel: | Programm und Tarif des chemischen Institutes zu Berlin. |
Fundstelle: | Band 165, Jahrgang 1862, Nr. XCIII., S. 388 |
Download: | XML |
XCIII.
Programm und Tarif des chemischen Institutes zu
Berlin.
Programm und Tarif des chemischen Institutes zu Berlin.
In dem chemischen Institute und öffentlichen Laboratorium zu Berlin, Dresdenerstraße
Nr. 85, werden, unter Garantie des vereidigten Vorstandes für die Richtigkeit der
Angaben, alle für Bodencultur und landwirtschaftliche Gewerbe, für den
Producten-, Metall- und Waaren-Handel, für den Gewerbe-,
Fabriken-, Bergbau-, Salinen- und Hüttenbetrieb, und in
polizeilichen und gerichtlichen Fällen von Behörden und Privaten geforderten
chemischen Untersuchungen ausgeführt.
In dem nachfolgend auszugsweise mitgetheilten Tarife sind in den vier Abtheilungen:
1) Bodencultur und landwirtschaftliche Betriebszweige, 2) Handel, Fabriken-
und Gewerbebetrieb, 3) Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinen und Mineralbrunnen, 4)
gerichtliche und polizeiliche Untersuchungen, einige in dem Institute auszuführende
chemische Untersuchungen angegeben. Chemische Untersuchungen von Gegenständen,
welche darin nicht benannt sind, werden gleichfalls ausgeführt. In dem Tarif ist der
Name des zu untersuchenden Gegenstandes, die für die Untersuchung einzureichende
Menge desselben, der zu bezeichnende Zweck der Untersuchung und der bestimmungsgemäß
für die Untersuchung zu entrichtende Preis angegeben. Für die Untersuchung der im
Tarif nicht aufgeführten Gegenstände gelten analoge Bestimmungen. Von den
Auftraggebern ist der Zweck der Untersuchung nach den im Tarif bezeichneten
Modalitäten anzugeben; geschieht das nicht, so wird, nach Lage der Sache, die
einfachste der im Tarif angegebenen Untersuchungen ausgeführt. Die aufgetragenen
Untersuchungen werden rasch und prompt erledigt. Ueber das Ergebniß der Untersuchung
wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Beendigung derselben Bericht erstattet.
Dieser Bericht wird als zur Untersuchung gehörig, nicht besonders honorirt.
Da von der Beschaffenheit und Zusammensetzung der eingesendeten Gegenstände das
Ergebniß der Untersuchung abhängt, so muß ganz besonders dringend hervorgehoben
werden, zur Untersuchung nicht besonders durch reichen Gehalt ausgezeichnete Proben,
sondern solche von möglichst durchschnittlicher Beschaffenheit einzusenden. In
Fällen wo ein polizeilicher oder gerichtlicher Verfolg der Sache möglich oder
voraussichtlich ist, müssen die zur Untersuchung eingesendeten, Gegenstände in
Gegenwart von Zeugen entnommen und eingehändigt, oder von dem Vorstande oder einem
Assistenten des Institutes entnommen werden, so zwar, daß die Identität der Probe
eidlich festgestellt werden kann. Die Einsendung der zu untersuchenden Gegenstände
wird franco erwartet, anderen Falles Porto und Fracht berechnet. Nach auswärts werden die Beträge durch
Postvorschuß erhoben, bei dauerndem Geschäftsverkehr die Liquidationen
vierteljährlich überreicht.
In dem Institute werden ferner technisch-chemische und metallurgische
Versuchsarbeiten in größerem, den praktischen Gewerbe-, Fabriken- und
Hüttenbetriebsverhältnissen sich annäherndem Umfange zu dem Zweck ausgeführt: um den
zu erwartenden Nutzen neuer industrieller Betriebszweige, die Ergebnisse neuer
Fabricationsmethoden oder die zu erwartenden Erträge und Ausbeuten aus Erzen,
Rohproducten etc. erschöpfend und zuverlässig zu begründen, oder um Schwierigkeiten
und Mängel im Betriebe oder in den Erfolgen schon bestehender Fabricationszweige und
Methoden in rationeller, wissenschaftlich und technisch motivirter Weise zu
beseitigen. Für derartige Versuchsarbeiten ist eine nähere Verständigung über den
Zweck, den Umfang und die Kosten erforderlich. Praktische
agricultur-chemische Versuche werden in dem Versuchsgarten des Institutes
ausgeführt.
Ueber alle Fragen aus dem Bereiche des Handels, des Fabriken-,
Gewerbe-, Hütten-, Bergbau- und landwirtschaftlichen Betriebes,
sowie in sanitätspolizeilichen und gerichtlichen Fällen, in denen die Entscheidung
von der Anwendung chemisch-wissenschaftlicher Principien, oder von
technisch-chemischen Erfahrungen abhängt, wird auf Verlangen von Behörden und
Privaten der Vorstand sachverständige Gutachten und Atteste ausstellen, welche
derselbe auf sorgfältige und gewissenhafte Untersuchung zu begründen, streng seiner
Ueberzeugung nach abzugeben und erforderlichen Falles zu vertreten hat. Für ein
Attest wird 2 Rthlr., für ein Gutachten 5 bis 10 Rthlr. liquidirt. Sind zur
Begründung derselben Untersuchungen erforderlich gewesen, so werden diese besonders
berechnet. Für einen Termin zur Besichtigung oder Empfangnahme von
Untersuchungsobjecten wird hier am Orte 1 Rthlr. 6 Sgr. liquidirt, nach auswärts
Reisekosten und Diäten berechnet.
In dem öffentlichen chemischen Laboratorium des Institutes wird angehenden Chemikern
die Gelegenheit geboten, sich in der chemischen Analyse und in
technisch-chemischen Untersuchungen gründlich auszubilden. Dieser instructive
Theil des Institutes ist der Art organisirt und mit dem praktischen
Thätigkeitskreise des Institutes in Zusammenhang gebracht, daß dadurch ganz
besonders den im späteren Berufsleben der Praktikanten sich fühlbar machenden
Bedürfnissen und Interessen Rechnung getragen wird. Die Praktikanten lernen alle in
ihrem späteren Berufsleben erforderlichen technisch-chemischen Untersuchungen
ausführen und zwar an Untersuchungsobjecten, wie sie im wirklichen großen
Geschäftsbetriebe vorkommen und in den sichersten und einfachsten Methoden. Sie
lernen alle für sie wichtigen Rohproducte und Fabricate, deren beste Bezugsquellen,
alle neuen interessanten und beobachtungswerthen Gegenstände des großen
industriellen Verkehrs und alle verwerthbaren Producte des Bodens, sowie die
Methoden der Verwerthung nicht bloß in theoretischer Unterweisung, sondern auch
durch die ungleich instructivere eigene praktische Prüfung und Vergleichung kennen
und finden derart für ihre nutzbare Ausbildung in dem Institute Theorie und Praxis
vereint, wie kaum irgend wo anders. Das Honorar beträgt monatlich 2 Friedrichsdor.
Behufs Aufnahme hat man sich an den Vorstand zu wenden.
TarifDer Tarif konnte, weil zu viel Raum
beanspruchend, hier nur zum kleinsten Theile und im Auszug mitgetheilt
werden; vollständige Tarife werden auf Verlangen von dem Institute
verabreicht.für die Benutzung des chemischen Institutes zu
Berlin.
Textabbildung Bd. 165, S. 390–391
Bezeichnung des Gegenstandes;
Einzusendende Menge; Zweck der Untersuchung; Preis; Abtheilung. Für Bodencultur
und landwirthschaftliche Betriebszweige; Ackererde; Pfd.; Werthbestimmung durch
den Nachweis von Humus, Pflanzenresten, Thon, Sand, Kies und Kalk in Proc.;
Rthlr.; Sgr.; do.; Vollständige chemische Analyse resp. Nachweis von Wasser,
Humus, Pflanzenresten, Ammoniak, salpetersauren, kohlensauren, phosphorsauren,
schwefelsauren Salzen und Chlorverbindungen der Kalkerde, Magnesia, Alkalien,
von Thonerde, Eisenoxyd, Thon, Sand und Kies. Für jeden nachgewiesenen
Bestandtheil; Butter Dungmittel (Guano, Dungpulver, Knochenkohle, Knochenmehl,
Superphosphat, Gyps, Kalk, Mergel u.s.w.); Nachweis des Gehaltes an Wasser,
Käsestoff, Kochsalz und reinem Butterfett in Proc.; Stickstoff, resp. Ammoniak
oder Salpetersäure in Proc.; Phosphorsäure, resp. phosphorsaurer Kalkerde in
Proc.; Gyps, kohlensaurem Kalk, Alkalien in Proc. Für jeden nachgewiesenen
Bestandtheil; Zucker (Rübensaft, Rohzucker, raffinirte Producte); Nachweis des
Gehaltes an krystallisationsfähigem Zucker in Proc. durch Polarisation;
Zucker-Melasse; Nachweis des Gehaltes an krystallisationsfähigem Zucker
in Proc. durch Analyse; Zucker, Angabe der zu erwartenden Ausbeute an Alkohol
und Rübenasche, resp. Angabe der Zusammensetzung und des Procentgehaltes der
letzteren an Kalisalzen; II. Abtheilung. Für Handel, Fabriken- und
Gewerbebetrieb; Alaun; Nachweis des Gehaltes an reiner Thonerde in Proc.; Aschen
(von Holz, Rüben etc.); Chlorkalium, schwefelsaurem und kohlensaurem Kali und
Natron in Proc.; Braunstein; Nachweis des Gehaltes an Mangansuperoxyd in Proc.
bei 110° Cels. getrocknet; wirksamem (bleichenden) Chlor in Proc.;
Chlorkalk Farben (mineralische); Nachweis der Bestandtheile ohne Angabe der
Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; mit Angabe der Mengenverhältnisse,
für jeden Bestandtheil; do. (vegetabilische); ohne Angabe der
Mengenverhältnisse, für jeden Bestandtheil; mit Angabe der Mengenverhältnisse,
für jeden Bestandtheil; Fette, Oele, (Preßrückstände); Nachweis des Gehaltes an
reinem Fett oder Oel in Proc.; Gerbstoffhaltige; Gerbstoff in Proc.; Materialien
(Galläpfel, Eichenrinde, Knoppern etc.); Metall-Legirungen Potasche;
Nachweis der Metalle durch quantitative Analyse, für jedes nachgewiesene Metall;
Nachweis des Gehaltes an kohlensaurem Kali durch alkalimetrische Prüfung; Dieser
Nachweis reicht, wenn eine Verfälschung mit Soda nicht zu vermuthen ist,
vollkommen aus; aber die alkalimetrische Prüfung gibt die Verfälschung mit Soda
nicht an. Soll daher über einen Zusatz von Soda zur Potasche entschieden werden,
so muß die folgende Untersuchung verlangt werden; Nachweis des Gehaltes an
Kali- und Natronsalzen in Proc.; Soda (kohlensaures Natron); Natron oder
kohlensaurem Natron nach deutschen und englischen Graden in Proc. durch
alkalimetrische Prüfung; Nachweis des Gehaltes an Wasser, Aetznatron,
kohlensaurem Natron, Schwefelnatrium, unterschwefligsaurem Natron, Chlornatrium,
für jeden Nachweis; Wasser; Quart; Nachweis der Verwendbarkeit als
Dampfkesselspeisewasser und Angabe der Mittel zur Verhinderung der
Kesselsteinbildung bei diesem Wasser; Nachweis der Verwendbarkeit zum
Bierbrauereibetriebe; III. Abtheilung. Bergbau, Hüttenbetrieb, Salinen und
Mineralbrunnen; Eisen: Roheisen, Stahl, Stabeisen; Quantitative Analyse,
Bestimmung von Stickstoff, Kohlenstoff, Kiesel, Schwefel, Phosphor, Mangan, für
jeden Nachweis; Eisenerze; Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen
Bestandtheil; Kohle; resp. Elementar-Analyse, Nachweis von Kohlenstoff,
Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Asche und Wasser, jeder
Bestandtheil; Kupfererze (Oxyde und Schwefelverbindungen ohne Antimon);
Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen Bestandtheil
Textabbildung Bd. 165, S. 392
Bezeichnung des Gegenstandes;
Einzusendende Menge; Zweck der Untersuchung; Preis; Kupfererze, Fahlerze,
Schwefelverbindungen mit Schwefelantimon Mineralbrunnen; Nickelerze Platin u.
Platinerze Salzsoolen, Mutterlaugen, Mutterlaugensalz Schwefelkiese Silbererze
etc.; Bier, Essig, Wein, Getränke oder Nahrungsmittel irgend welcher Art Farben
Tapeten, Rouleaux etc.; Quantitative Analyse, für jeden nachgewiesenen
Bestandtheil; Quantitative Analyse auch der Gase, für jeden
nachgewiesenen Bestandtheil; Abtheilung; Gerichtliche und polizeiliche
Untersuchungen; Nachweis giftiger oder gesundheitsschädlicher Bestandtheile oder
betrügerischer Zusätze; Nachweis giftiger, metallischer resp. mineralischer
Bestandtheile; Nachweis von Arsenik
Der Vorstand
Dr. Ziurek,
gerichtlich vereidigter Sachverständiger und Handelschemiker für Berlin.
Dresdenerstraße Nr.
85.