Titel: | Legirungen von Gold, Silber und Kupfer mit Cadmium, für Juwelierarbeiten; als Mittheilung patentirt für C. D. Abel in London. |
Fundstelle: | Band 167, Jahrgang 1863, Nr. LXXI., S. 288 |
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LXXI.
Legirungen von Gold, Silber und Kupfer mit
Cadmium, für Juwelierarbeiten; als Mittheilung patentirt für C. D. Abel in London.
Aus dem London Journal of
arts, Januar 1863, S. 11.
Abel, über Legirungen von Gold, Silber etc. mit Cadmium, für
Juwelierarbeiten.
Legirungen von Silber und Kupfer mit Cadmium. –
Diese Legirungen sind zur Anfertigung von Juwelierarbeiten im Allgemeinen anwendbar,
und eignen sich wegen ihrer Dehnbarkeit besonders zum Ziehen zu Draht.
Silber
Kupfer
Cadmium.
I. Legirung
980
15
5 Theile
II. „
950
15
35 „
III. „
900
18
82 „
IV. „
800
20
180 „
V. „
666
–
334 „
VI. „
666
25
309 „
VII. „
666
50
284 „
VIII. „
500
30
470 „
Legirungen von Gold mit Cadmium, oder von Gold und Silber mit
Cadmium, oder von Gold, Silber und Kupfer mit Cadmium. – Folgende
Legirungen eignen sich besonders für Juwelierarbeiten und können auch zu Draht
gezogen werden.
I. Legirung: Gold 750 Theile, Silber 166 Theile, Cadmium 84 Theile. – Diese
Legirung gibt ein hämmerbares und dehnbares Metall von grüner Farbe.
II. Legirung: Gold 750 Theile, Silber 125 Theile, Cadmium 125 Theile. – Diese
Legirung gibt ein hämmerbares und dehnbares Metall von gelblich-grüner
Farbe.
III. Legirung: Gold 746 Theile, Silber 114 Theile, Kupfer 97 Theile, Cadmium 43
Theile. – Diese Legirung gibt ein hämmerbares und dehnbares Metall von
eigenthümlicher grüner Farbe.
Alle erwähnten Legirungen von Gold oder Silber mit Cadmium sind zum Plattiren
anwendbar.
Darstellungsweise. – Jede der erwähnten Legirungen muß zuerst aus ihren
Bestandtheilen in einem bedeckten, mit Kohlenstaub ausgefütterten Tiegel sorgfältig
zusammengeschmolzen werden; hernach muß man sie in einem gewöhnlichen Tiegel
(vorzugsweise einem Graphittiegel) mit Holzkohle oder mit Harzpulver und Borax umschmelzen.
Sollte es ungeachtet dieser Vorsichtsmaßregeln sich herausstellen, daß ein
beträchtlicher Theil des Cadmiums verflüchtigt wurde, so muß man die Legirung
nochmals mit einem Ueberschuß von Cadmium umschmelzen, damit sie auf den
erforderlichen Procentgehalt gebracht wird. – (Patentirt in England am 17.
April 1862.)