Titel: | Geschützverbesserung von Blakely in London. |
Fundstelle: | Band 172, Jahrgang 1864, Nr. XLVII., S. 188 |
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XLVII.
Geschützverbesserung von Blakely in London.
Aus dem London Journal of arts, Februar 1864, S.
86.
Blakely's Geschützverbesserung.
Die Erfindung, welche sich Th. A. Blakely am 22. Mai 1863 für England patentiren ließ,
besteht darin, den inneren Theil des Geschützrohres aus Messing, Bronze oder irgend
einer anderen geeigneten Kupferlegirung zu bilden und diesen Rohrtheil dann weiter
noch mit einer Stahlhülle zu umgeben, welche letztere aus einem oder aus mehreren
Stücken, sowie auch aus einer Reihe von einzelnen Ringen bestehen kann.
Anstatt der Kupferlegirung kann zu dem inneren Theile des Geschützrohres auch ein
schweißbarer Stahl verwendet werden, welcher dann mit einer oder mit mehreren
Röhrenlagen von Stahlsorten zunehmender Härte oder auch nur mit Reihen von Ringen
dieser Art umgeben wird. Der lichte Durchmesser der aufzuziehenden Röhren oder
aufzutreibenden Ringe ist dann immer etwas kleiner als der im Vollen gemessene
Durchmesser des nächst inneren Rohrcylinders, so daß jeder äußere hohle Cylinder
erst durch Erhitzen ausgedehnt werden muß, ehe er durch Uebereinanderschieben mit
dem nächst inneren Rohrcylinder verbunden werden kann. Das Verhältniß dieser
Durchmesser zu einander muß genau so abgemessen werden, daß die Pulverkraft beim
Abfeuern des Geschützes gleichmäßig auf alle Theile der Rohrstärke wirkt und als
Mittel zur Erreichung dieses Zweckes dient die Regel, daß die äußere und die innere
Ausdehnung einer von innen her ausgedehnt werdenden Cylinderröhre sich umgekehrt
verhalten wie das Quadrat des äußeren Durchmessers zu neun Zehntheilen des Quadrates
vom inneren lichten Durchmesser dieser Rohre. Kennt man also auch noch die
Dehnbarkeit der verschiedenen hierbei zur Anwendung kommenden Metalle oder
Legirungen, so lassen sich hiernach die zu genanntem Zwecke erforderlichen
Durchmesserverhältnisse durch Rechnung bestimmen.
Der Vorzug dieser Erfindung vor der dem Patentinhaber bereits am 27. Februar 1855 patentirten
GeschützverbesserungMan vergleiche den artilleristischen Nachtrag zu Anderson's Anwendung des Copirsystems bei der Anfertigung und dem
Ziehen von Feuerwaffen, in diesem Journal Bd. CLXIX S. 95. besteht in der Thatsache, daß, wenn der innere Cylinder stets aus einem
etwas dehnbareren Materiale besteht als die nächstfolgende äußere Cylinderröhre, die obenerwähnten
Durchmesser-Differenzen hierdurch nicht so groß zu werden brauchen als dieses
bei Anwendung von aufeinanderfolgenden Metallschichten gleicher Dehnbarkeit zur Erreichung eines gleichen Widerstandvermögens
gegen die auf Rohrzerreißung hin wirkende Pulverkraft der Fall seyn müßte.
Das Patent lautet auf Anfertigung von Geschützrohren, welche aus zwei oder mehreren
hohlen Cylindern von verschiedener Spannung des zu ihnen verwendeten Materials
bestehen und wobei diese Spannungsdifferenzen dadurch hervorgerufen worden sind, daß
nur die innerste Cylinderröhre in der natürlichen Tension ihres Materials zur
Anwendung kommt, die äußeren Cylinderschalen aber, innerhalb der zulässigen Grenzen,
eine immer stärkere Ausdehnung erhalten, je weiter sie von der Rohrachse entfernt
sind.
Cassel, im März 1864.
Dy., Artillerie-Hauptmann.