Titel: | Neue amerikanische Patent-Lohmühle aus der Eisengießerei und Maschinenfabrik von J. Pintus und Comp. in Brandenburg a.d. H. und Berlin. |
Fundstelle: | Band 173, Jahrgang 1864, Nr. VII., S. 20 |
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VII.
Neue amerikanische Patent-Lohmühle aus der
Eisengießerei und Maschinenfabrik von J. Pintus und Comp. in Brandenburg a.d. H. und Berlin.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Neue amerikanische Patent-Lohmühle.
Jeder Gerber, welcher nicht eine eigene Wind- oder Wassermühle besitzt, kennt
die Weitläufigkeiten, Unannehmlichkeiten und die Kostspieligkeit des Lohmalens auf
fremden Mühlen, und es ist wohl als sicher anzunehmen, daß sich jeder eine eigene
Mühle anschaffen würde, wenn dieselbe, in einem kleinen Raume aufgestellt, mit
geringer Kraft betrieben und für einen wohlfeilen Preis angeschafft werden könnte.
Die aus diesem Bedürfniß entstandenen sogenannten deutschen Kaffeemühlen sind jedoch
nur ein höchst mangelhafter Nothbehelf, da sie äußerst wenig leisten, eine
verhältnißmäßig große Kraft verbrauchen und sich sehr schnell abnutzen; die
Reparaturen sind jedesmal umständlich und machen die Sache theuer. –
Die vorliegende neue amerikanische Lohmühle nun, welche sich, wie aus endstehendem
Zeugniß ersichtlich, bereits in einer dreijährigen Probezeit ausgezeichnet bewährt
hat, erfüllt alle rationellen Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Güte des
Productes, leichte Betriebsfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Billigkeit.
Sie besteht ganz aus Eisen und kann auf jedem Fußboden mittelst vier Schrauben
befestigt werden. Fig. 28 gibt einen Längsschnitt und eine Seitenansicht der einen Hälfte
des Mahlkegels; Fig. 29 ist die Ansicht von oben.
Ein Doppelkegel von Eisen A, A steht auf vier Füßen B, B, B, B und ist inwendig mit zahlreichen scharfen
Schneiden besetzt. Innerhalb des hohlen Doppelkegels läuft ein conischer Stein C, C, welcher drei verschiedene Conicitäten und vier
verschiedene Arten von Messern besitzt. Die Messer der obersten Abtheilung
zerschneiden die grobe Borke und drücken die Stücke nach unten; die 2. und 3.
Abtheilung mahlen die Lohe vor, die 4. mahlt sie fein. Die Messerplatten, welche der
Abnutzung unterworfen
sind, sind aufgeschraubt und lassen sich erneuern. Das Aufschärfen der Messer
geschieht mit einer englischen Feile, und ist bei einem nunmehr dreijährigen
täglichen Gebrauche der ersten Maschine nur ein öfteres Schärfen mit der Feile,
bisher aber noch keine Erneuerung der Platten nöthig
gewesen. Da wir nun einen completen Satz Reserveplatten mit beigeben, so folgt
daraus, daß der Besitzer eine lange Reihe von Jahren hindurch gegen jede Reparatur
geschützt ist und beim Eintritt der Nothwendigkeit diese selbst ausführen kann.
Der Mahlkegel steckt auf der starken stehenden Welle D,
D, welche in einem Halslager E und einem
Mühlenspurlager F stellbar befestigt ist. Durch Stellen
der Welle mittelst des Stellrädchens G kann man nicht
nur ein feineres oder gröberes Mahlen erzielen, sondern auch bei Vorkommen den
Mahlkegel ganz aus dem Mantel herausschrauben; ebenso kann bei eintretender
Abnutzung und Aufschürfung der Messerplatten der Mahlkegel hineingestellt werden.
Die Bewegung erfolgt mittelst einer Kegelradübersetzung H,
H und Riemscheibe I von der Betriebskraft aus,
welche eine beliebige seyn kann. Man kann diese Lohmühle durch jede vorhandene Kraft
(Göpel-, Wasser-, Wind- oder Dampfkraft) betreiben.
Unsere Preise verstehen sich loco Brandenburg a.d. H. mit
1/2 Anzahlung; Rest bei Absendung.
Zeugniß.
Die in meiner Gerberei seit drei Jahren im Betriebe befindliche
amerikanische Patent-Lohmühle wird durch ein Roßwerk mit einem Pferde dauernd
betrieben und liefert täglich 18–20 Ctr. gute mouleuse Lohe. Die Vortheile
einer solchen Anlage liegen auf der Hand, da jeder Gerber dadurch im Stande ist,
seine Lohe auf die wohlfeilste Weise und unabhängig von fremden Mühlen herzustellen;
durch die Ersparniß des Transportes und des Staubverlustes in fremden Mühlen allein
wird in namhafter Weise Vortheil erzielt. Dieß bescheinige ich den Herren J. Pintus u. Comp. hierselbst im
Interesse der guten Sache sehr gern, bin auch erbötig, meinen Herren Fachgenossen
die Besichtigung meiner Anlage zu gestatten, sowie weitere Auskunft zu
ertheilen.
Brandenburg a.d. H., den 9. März 1864.
(gez.) Richard Spitta.