Titel: | Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder; als Mittheilung patentirt für H. W. Ripley in Cheltenham. |
Fundstelle: | Band 173, Jahrgang 1864, Nr. XXIV., S. 98 |
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XXIV.
Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder; als
Mittheilung patentirt für H. W. Ripley in
Cheltenham.
Aus dem London Journal of
arts, Januar 1864, S. 19.
Mit einer Abbildung auf Tab. II.
Ripley's Maschine zum Bedrucken wollener Streckbänder.
Diese Erfindung (patentirt in England am 10. April 1863) besteht in der Verbindung
einer Kammgarnstrecke mit einer Vorrichtung zum Bedrucken, indem auf einer und
derselben Maschine ein Streckband erst erzeugt und dann bedruckt wird.
In Fig. 8
bezeichnet 1 das eingeführte Band, 2 die Hintercylinder, 3 die Kammstäbe, 4 die
Vordercylinder, 5 den Weg des Streckbandes von den Vordercylindern nach den
Druckwalzen. a ist der Farbtrog, b die Farbwalze, c eine mit einem elastischen
und porösen Material überzogene Walze, d eine
Ausquetschwalze, e ein Abstreicher, f eine gravirte Druckwalze, g ein endloses Tuch, durch welches das bedruckte Streckband nach dem
Trockenapparat abgeführt wird.
Die Wolle wird in Gestalt eines Bandes mit schwacher Drehung oder ohne alle Drehung
in die Kammgarnstrecke eingeführt und hier auf die gewöhnliche Weise in ein
Streckband von angemessener Breite umgewandelt. Dieses Band wird dann über eine oder
mehrere Leitwalzen nach dem Druckapparat geführt, hier mit seinem Muster bedruckt
und endlich vermittelst des endlosen Tuches dem Trockenapparat übergeben. Das
bedruckte Band wird hierauf gedämpft, gewaschen, wieder getrocknet und endlich noch
einmal auf einer Strecke bearbeitet. Die theils bedruckten, theils unbedruckt
bleibenden Fasern werden durch dieses Verfahren sehr innig gemischt und geben nach
dem Verweben schön melirte Zeuge.