Titel: | Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire. |
Fundstelle: | Band 173, Jahrgang 1864, Nr. LXXXIX., S. 362 |
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LXXXIX.
Verbessertes Verfahren zum Bleichen leinener
Gespinnste und Gewebe; von A. R. Arrott in St. Helens, Lancashire.
Aus dem London Journal of
arts, April 1864, S. 218.
Arrott's Verfahren zum Bleichen leinener Gespinnste und
Gewebe.
Bei dem gewöhnlichen Bleichverfahren für leinene Gespinnste und Gewebe werden
dieselben nach dem Laugproceß, nämlich dem Kochen in einer schwachen Lösung von Soda
oder Kalk, in eine Chlorkalklösung eingeweicht und nachdem sie mit derselben
hinreichend imprägnirt sind, in verdünnte Schwefelsäure oder Salzsäure getaucht,
wodurch das Chlor frei gemacht wird, welches den Farbstoff zerstört und folglich den
Stoff bleicht. Bei Anwendung dieser Bleichmethode kann aber in manchen Fällen ein
gutes Weiß nicht ohne einen beträchtlichen Gewichtsverlust des Gespinnstes oder
Gewebes und ohne eine bedeutende Schwächung seiner Fasern erzielt werden.
Diesen Nachtheilen abzuhelfen, ist der Zweck des neuen Verfahrens (patentirt in
England am 31. Juli 1863). Dasselbe eignet sich zum Bleichen von Gespinnsten und
Geweben (oder Papierzeug) aus Flachs Hanf und Jute, sowie aus Baumwolle und anderen
Pflanzenfaserstoffen.
Der Patentträger bereitet eine Lösung von Chlornatron (oder Chlorkali), welche außer
dem mit Chlor verbundenen Alkali eine gewisse Menge caustisches Alkali enthält. Beim
Bleichen von Flachs, Hanf oder Baumwolle sollte dieses caustische Alkali zu dem
Chlorgehalt der Lösung wenigstens in dem Verhältniß von 5 zu 100 stehen, beim
Bleichen von Jute und ähnlichen Materialien hingegen, wo mehr fremdartige Stoffe zu
entfernen sind, muß man das Verhältniß des caustischen Alkalis vergrößern, bis 25 zu
100; in jedem Falle muß der Betrag des caustischen Alkalis in der Lösung ein solcher
seyn, daß er an und für sich (in der Voraussetzung daß kein Chlor vorhanden ist) die
Festigkeit des Materials bei seiner Einwirkung auf dasselbe während der zum Bleichen
erforderlichen Zeit nicht beeinträchtigen kann. Die Stärke der Bleichflüssigkeit
wechselt nach der Natur des zu bleichenden Materials und der Temperatur bei welcher
der Proceß durchgeführt wird, – höhere Temperaturen erheischen schwächere
Flüssigkeiten. Die geeignetste Temperatur ist 27 bis 38° C., und die bei
dieser Temperatur angewandte Flüssigkeit enthält in 16 Unzenmaaßen 20 bis 30 Gran
Chlor, welches Verhältniß aber für starke Fasern mit Vortheil vergrößert wird.
Zur Bereitung der Bleichflüssigkeit leitet man in eine Lösung von Aetznatron (oder
Aetzkali) so viel Chlorgas, daß neben dem erzeugten Chloralkali eine hinreichende
Menge Alkali in caustischem Zustande zurückbleibt; das Verhältniß zwischen beiden
Bestandtheilen wird nach der Natur des zu bleichenden Materials regulirt. –
Man kann aber auch Chlorkalk mit kohlensaurem Natron (oder Kali) zersetzen, wobei
man vom Alkalisalze die geeignete Quantität mehr anwendet, als zur Zersetzung
erforderlich ist. Der freie Kalk, welcher im Chlorkalk stets enthalten ist,
verwandelt diesen Ueberschuß von kohlensaurem Natron (oder Kali) in caustisches
Alkali; sollte aber der Kalküberschuß im Chlorkalk hierzu nicht ausreichen, so muß
man dem Gemisch von kohlensaurem Alkali und Chlorkalk zu diesem Zweck Kalk zusetzen.
– Anstatt des kohlensauren Natrons (oder Kalis) kann man zur Zersetzung des
Chlorkalks auch schwefelsaures Natron (oder Kali) anwenden und nur so viel
kohlensaures Alkali zusetzen, als nöthig ist um die erforderliche Menge von
caustischem Alkali zu erzeugen.
Nachdem man eine Bleichflüssigkeit von geeigneter Stärke bereitet hat, bringt man sie
in die gebräuchliche Kufe und weicht das zu bleichende Material darin ein. Wenn eine
hinreichende Menge von Bleichflüssigkeit angewandt wird, läßt sich der Proceß in
einer einzigen Operation beendigen; da aber nach einiger Zeit die Wirkung eine
langsame wird, so ist es vorzuziehen, das Material heraus zu nehmen und in eine
Quantität frischer Flüssigkeit zu bringen, oder die theilweise erschöpfte
Flüssigkeit abzuziehen und durch frische zu ersetzen, wornach man in die theilweise
erschöpfte Flüssigkeit frisches zu bleichendes Material gibt, um deren Chlorgehalt
auszunutzen.
Das zu bleichende Material erfordert je nach seiner Natur und der verlangten Weiße 10
bis 15 Proc. seines Gewichtes Chlor.
Nachdem das Material den gewünschten Grad von Weiße erlangt hat, wird es aus der
Flüssigkeit genommen, dann in gewöhnlicher Weise vollständig ausgewaschen und
getrocknet.