Titel: | Ueber Blakely's Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse. |
Fundstelle: | Band 175, Jahrgang 1865, Nr. VIII., S. 13 |
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VIII.
Ueber Blakely's
Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse.
Mitgetheilt vom
Artillerie-Hauptmann Dy.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Blakely's Metallliederungen für
Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse.
Nach dem London Journal of arts, October 1864, S. 210 ist
an Theophilus Alexander Blakely zu London unter dem 8.
December 1863 ein Patent auf Metallliederungen verliehen worden, welche, aus einem
hohlen Metallringe, oder auch aus einer hohlgebogenen und am Rande aufgekrämpten Metallplatte
bestehend, dazu dienen sollen, die zu Hinterladungsgeschützen gehörigen
Verschlußvorrichtungen gasdicht zu machen. Fig. 19 zeigt einen
Verschluß mit eingesetztem Metallringe und Fig. 20 einen eben
solchen Verschluß mit einem eingesetzten Metallblechboden, dessen Durchschnitt in
Fig. 18
noch besonders dargestellt ist.
Beide in England patentirte Einrichtungen sind für Deutschland keineswegs etwa
Neuigkeiten, indem eines Theiles der von Hrn. Mechanicus Kreiner zu Berlin construirte Keilverschluß mit kupfernem Expansionsringe
schon seit längerer Zeit vorhanden ist, und anderen Theiles die Versuche, den
Preßspanboden des Wahrendorff'schen Verschlusses durch
Metallpfannen etc. zu ersetzen, in deutschen Artillerien bereits schon wieder
aufgegeben wurden, weil man sich des Vortheils nicht begeben wollte, die Reinigung
des Rohres nach dem Schusse vermittelst Hindurchpressens des Pappebodens bewirken zu
können. Man strebte deßhalb lieber dahin, den Preßspanboden, als solchen, vor dem
Durchschlagen der Pulvergase zu bewahren und hat ihn zu diesem Ende theils in seiner
Masse verstärkt, theils an seinem unteren Rande gefettet und theils mit einem
eingelegten Kupferringe versehen. Letztere Einrichtung wurde, nachdem Zinkringe beim
Geschützabfeuern geschmolzen waren, und Messingringe sich als zu steif erwiesen
hatten, um ein Durchdrücken des mit ihnen armirten Preßspanbodens durch das Rohr
nach dem Schusse zu gestatten – im Sommer 1862 zuerst vom Referenten selbst
vorgeschlagen und hat sich seitdem vollständig bewährt.
Cassel, im November 1864.