Titel: | Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen. |
Fundstelle: | Band 177, Jahrgang 1865, Nr. XII., S. 36 |
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XII.
Zur raschen Kaliberbestimmung von
Geschützen.
[Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen.]
Da es in Deutschland Gebrauch ist, das Kaliber eines Kanonenrohres durch das Gewicht
der zugehörigen Vollkugel von Gußeisen zu bezeichnen, auswärtige Artillerien in
dieser Beziehung aber sehr häufig nur das wirkliche Gewicht der conisch,
cylindro-ogival oder irgendwie gestalteten Langgeschosse des dem Kaliber nach
zu benennenden Geschützes angeben, so ist es vielleicht nicht uninteressant hier, kurz gefaßt, eine Methode
vorgeführt zu sehen, welche, einem im Archive für die Officiere der königl. preuß.
Artillerie- und Ingenieur-Corps enthaltenen Berichte über den Rodman'schen 1000 Pfünder entnommen, das Gewicht der zu
einem in Zollen gegebenen Rohrkaliber gehörigen gußeisernen Kugel sehr rasch und
leicht in Pfunden ausdrücken läßt.
Da nämlich eine Kugel von r Zoll Radius und q Pfund Gewicht eines Kubikzolles ihres Materials 4/3
r³ π q Pfund wiegen muß, π aber hier gleich 3,14159 ist, und weiter auch
noch das Gewicht eines rheinländischen Kubikzolles Gußeisen gleich 0,2513 Pfund
preußisch gefunden wird, so muß, annähernd π = 3
und q = 1/4 gesetzt, das Gewicht einer eisernen
Vollkugel dann gleich
4/3 r³ π q = 4/3 r³ . 3 1/4 = r³ Pfund
seyn, und man erhält dem entsprechend bei Kanonenrohren
von:
4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, Zoll Seelendurchmesser als Gewichtszahlen der
zugehörigen eisernen Vollkugeln die durch 2³, 3³, 4³ u.s.w.
ausgedrückten approximativen Werthe von beziehungsweise:
8, 27, 64, 125, 216, 343, 512, 729, 1000 Pfund,
welche Gewichte, in dieser Scala zusammengestellt, nebenbei
auch noch es recht anschaulich machen, wie mächtig das Kaliber der Geschütze bei
zollweiser Vergrößerung ihrer Rohrbohrungs-Halbmesser wächst.
Dy., Artillerie-Hauptmann.