Titel: Bojen, welche als Nachtsignale dienen und auf automatischem Wege durch Wasserstoffgas beleuchtet werden; von Alf. Verlaques.
Fundstelle: Band 180, Jahrgang 1866, Nr. LI., S. 203
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LI. Bojen, welche als Nachtsignale dienen und auf automatischem Wege durch Wasserstoffgas beleuchtet werden; von Alf. Verlaques. Aus dem Journal de l'éclairage au gaz, durch Armengaud's Génie industriel, Februar 1866, S. 71. Mit einer Abbildung auf Tab. IV. Verlaques, leuchtende Boje. In einem sehr umfassenden Aufsatze schildert unsere Quelle die Vortheile und die Tragweite der von Verlaques für den Dienst der Schifffahrt vorgeschlagenen Bouées lumineuses par l'hydrogène.“ Es mag ausreichen, diese interessante Erfindung hier in Kürze zu berühren. Der Gedanke ist beiläufig folgender: Ein hohler, aus Holz oder Eisen angefertigter Körper von hinreichendem innerem Volumen dient zur Aufnahme eines Apparates, in welchem wie bei dem Döbereiner'schen Feuerzeuge durch einen Zinkblock oder eine Zinkplatte angesäuertes Wasser zerlegt wird und das hierbei angesammelte Wasserstoffgas in einem passenden Gasometer sich ansammeln kann. Durch Einwirkung eines Uhrwerkes wird es dem Gase gestattet, während einer bestimmten Zeit durch zwei kleine Brenner in eine an dem oberen Ende des hohlen Körpers angebrachte Laterne zu treten, wo es, gegen ein Stück Platinschwamm strömend, dieses, so lange die Gaseinströmung andauert, in den Zustand des Hellroth- oder Weißglühens versetzen soll. Dieses ganze System, Wasser- und luftdicht geschlossen, wird so angeordnet, daß es bis zu einer gewissen Tiefe im Wasser einsinkt und vertical schwimmt; mittelst Ankerketten, die an den Ringen der Grundfläche eingehängt werden können, wird die Boje an einer bestimmten Stelle im Wasser, wie z.B. an geeigneten Küstenpunkten, an irgend einer Stelle des Ufers eines schiffbaren Flusses, in der Nähe des Hafens am Meere, eines Binnensee's u. dgl. angebracht, um hier den Schiffen als passendes Leuchtsignal an gefährlichen Stellen oder an solchen Punkten, auf welche die Thätigkeit der Leuchtthürme sich nicht erstrecken kann, ausreichende Zeichen zu geben. Ein derartiger schwimmender Leuchtapparat ist in Fig. 7 in einem Durchschnitte abgebildet. Der hohle Körper A des Schwimmers aus Eisenblech ist in seinem inneren Raume, da er verdünnte Schwefelsäure aufnehmen muß, mit Blei belegt. Achsial mit ihm ist im Inneren eine passend und symmetrisch angeordnete Glocke oder Trommel B angebracht, an deren beweglichem Boden ein verticaler Stab C längs der Achse sich befindet, der an seinem unteren Ende das Zinkstück D enthält und durch ein kurzes Intervall in verticalem Sinne beweglich ist. Diese Trommel ist mit gesäuertem Wasser angefüllt, das, wenn sie mit Gas sich erfüllt, aus derselben verdrängt wird und bis zur Höhe E, E in der Boje sich ansammelt, wenn das Wasserstoffgas nicht abströmen kann. In diesen Gasometer münden die Röhren i, i ein, welche durch einen Raum F passirend in der Laterne L endigen, wo sich zwischen diesen Brennern der Platinschwamm befindet. Das in dem Raume F befindliche Räderwerk wird durch eine Uhr beständig in Thätigkeit erhalten und ist so angeordnet, daß es bei eintretender Dunkelheit mittelst einer geeigneten Vorrichtung die Hähne, welche die Röhren i, i abschließen, selbstthätig öffnet und geöffnet erhält, so daß das Gas aus dem Gasbehälter B in den Leuchtraum L während der ganzen Nacht gelangen kann, hingegen durch Einwirkung desselben Räderwerkes zu einer bestimmten Stunde am Morgen die Hähne wieder auf automatischem Wege abgeschlossen werden. Geschieht Letzteres, so erlischt das Licht wieder, und das im weiteren Verfolge erzeugte Gas sammelt sich wieder im Gasometer an, wo es bis zum Eintritte der nächsten Leuchtperiode verbleibt. Wenn der Apparat regelmäßig functionirt, so muß durch das bei der Zerlegung des angesäuerten Wassers erzeugte Wasserstoffgas das Wasser aus dem Gasometer verdrängt werden; ist das Gas verbraucht, so soll Wasser an seine Stelle wieder in das Gasometer treten, damit das Zink von Neuem mit diesem in Berührung kommen kann, und es wird also, wenn diese Functionen in gewünschter Weise während der ganzen Nachtzeit stattfinden und regelmäßig vor sich gehen, fortwährend in der Laterne das Licht des roth- oder weißglühenden Platins auftreten. Durch Anbringen eines optischen Apparates, etwa eines Linsensystemes, kann man die Helligkeit für gewisse Richtungen, auf welche hin die Beleuchtung sich erstrecken soll, gehörig verstärken. Der ganze Schwimmapparat wird bei a, a durch die Ankerringe mit dem Anker verbunden und taucht vermöge seiner Anordnung bis zu einer gewissen Tiefe unterhalb des Wasserspiegels N, N ein. Würde dieser Leuchtapparat in selbstthätiger Weise regelmäßig functioniren, so könnte es ausreichen, wenn der mit der Besorgung desselben beauftragte Arbeiter von Zeit zu Zeit und je nach der Entfernung, in welcher der Apparat aufgestellt ist, alle Tage einmal oder je nach acht Tagen, wenn das Uhrwerk so lange in Thätigkeit verbleibt, das Aufziehen der Uhr, das Ersetzen der verdünnten Schwefelsäure sowie des Zinkblockes durch frische Materialien und überhaupt die Instandhaltung des Apparates vornehmen würde. Ueber die Ausstattung und die Kosten eines solchen Leuchtapparates erwähnt unsere Quelle, unter Voraussetzung der Größe einer Boje von etwa 2 Meter Höhe und 1 Meter größter Weite bei pyramidalischer Gestalt, unter Anderem Folgendes: I. Ausstattung. 1) Ein Stück Eisenblech von 0,004 Met. Dicke, das Gewicht des Körpers der Bojeangenommen zu: 270 Kil. beiläufig à 65 Francs je 100 Kil. 175 Fr. 2) 200 Kil. Bleiplatten zur Ausfütterung, von 0,003 Met.Dicke, 100 Kil. zu 60 Fr 120  „ 3) 100 Kil. Bleiplatten für den inneren Cylinder, 60 Fr. per100 Kil. 120  „ 4) 50 Kil. Gewicht der Räderbüchse etc.; Kostenbetrag beiläufig 100  „ 5) 30 Kil. Gewicht der Laterne; Werth beiläufig 100  „ –––––––– –––––– 650 Kil. 555 Fr. II. Unterhaltung des Leuchtapparates. 1) 50 Kil. für 50 Liter Wasser 2) 25 Kil. für 25 Liter Säure, 100 Kil. à 10,5 Fr.    2,62 Fr. 3) 5 Kil. Zinkplatten, 75 Fr. für 100 Kil.   3,75  „ ––––––– –––––––– 730 Kil. 561,37 Fr. Die Unterhaltungskosten eines solchen schwimmenden Leuchtapparates, wenn derselbe 8 oder 10 Tage regelmäßig functioniren soll, würden also, da eine Füllung wie die vorher angegebene mindestens auf so lange ausreichen dürfte, etwa 6 Fr. 37 Cent. betragen.

Tafeln

Tafel Tab. IV
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