Titel: Howarth's System zur Herstellung der Communication in Eisenbahnzügen.
Fundstelle: Band 183, Jahrgang 1867, Nr. III., S. 5
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III. Howarth's System zur Herstellung der Communication in Eisenbahnzügen. Nach dem Engineer, October 1866, S. 321. Mit Abbildungen auf Tab. I. Howarth's System zur Communication in Eisenbahnzügen. Aus der äußerst unklaren Beschreibung, welche unsere Quelle über die in England patentirte Erfindung Howarth's mittheilt, erkennen wir, daß die von demselben getroffenen Anordnungen für die Sicherheit innerhalb der Eisenbahnzüge, aus zwei wesentlich von einander verschiedenen Theilen bestehen: der eine bezieht sich lediglich auf die Einrichtungen, durch welche man von jedem Ende sowohl, sowie auch an der Thüre einer jeden Abtheilung eines einzelnen Waggons mittelst verschiebbarer Brücken (gangways) die directe Communication zwischen den einzelnen Wagenabtheilungen und den Wagen unter sich herstellen kann, ohne daß der Conducteur die einzelnen Abtheilungen zu passiren hat, während der zweite Theil die eigentlichen Signalisirungsvorrichtungen, durch welche von jeder Abtheilung, sowie von dem am Ende des Zuges befindlichen Wagenwärter etc. zum Zugführer und umgekehrt, Zeichen gelangen können, zum Gegenstande hat. Durch zwei zusammenhängende Waggons mit einem Stücke des Tenders sind in einem Längenschnitte die Anordnungen in Fig. 7 so dargestellt, wie sie in der Wirklichkeit ausgestattet seyn sollen, während in Fig. 8 die vorderste Ansicht, in Fig. 9 aber ein Durchschnitt von der Rückseite aus angegeben, und dabei zugleich die Art und Weise des Signalisirens angedeutet ist. Bezüglich der zur Herstellung der directen Communication zwischen den sämmtlichen Wagenabtheilungen und den einzelnen Wagen dienenden Vorrichtungen mag es ausreichen zu bemerken, daß dieselben in Schubbrücken J, J bestehen, die mittelst Rollen M, M auf dem untersten Theile des Wagens ruhen und durch Hebelgestänge O, N von den Enden eines jeden Wagens oder durch die Hebel P, P von einer der Abtheilungen aus über die Bodenplatte des Wagens herausgezogen werden können, wenn man die Communication herstellen will, während man dieselben unterhalb des Wagengestelles einschieben kann, wenn sie nicht benutzt werden, wo sie dann mittelst Druckfedern zurückgehalten bleiben. Zwischen diesen beweglichen Brücken und der Bodenplatte des Wagens ist die Gasleitungsröhre eingelegt, von welcher aus nach jedem Coupé, sowie an den beiden Enden des Waggons Zweigleitungen gehen, die an den in den Lampen H, H angebrachten Brennern endigen und wobei mittelst Gashähnen der Zutritt des Gases an verschiedenen Stellen des Zuges regulirt werden kann. Der eigentliche Signalapparat besteht aus Zifferblättern (Fig. 8 und 9), die sowohl am Anfange, als auch am Ende des Zuges (vielleicht für je eine Gruppe von Wagen) paarweise angebracht sind, und von welchen das eine dazu dient, um Zeichen zu geben, das andere aber, um Zeichen zu empfangen. Jedes Blatt ist an seinem Rande mit zwölf eigenthümlichen Marken versehen, die gewöhnlich verdeckt sind und zum Vorschein kommen, wenn der Arm A oder A' an die eine oder die andere Marke gestellt und durch denselben die Bedeckung hinweggeschoben wird. So gehört das Zifferblatt I zum Zeichengeben, das andere II zum Zeichenempfangen für den Zugführer, während ähnliche zwei Signalscheiben am Ende der Wagengruppe für den Bremser oder Wagenwärter angebracht sind. Durch Räderwerke, Riemenräder und Universalgelenke kann die Drehung der Signalarme von den hierfür beauftragten Personen, theilweise aber auch von jedem Passagier bewirkt werden. Die Einstellung des Armes A oder A' auf das zugehörige Signal geschieht am Anfange oder am Ende der Wagengruppe mittelst Drehung der Kurbel B oder B', deren Bewegung mittelst eines Räderwerkes zunächst auf den Arm C und von diesem auf eine Scheibe D übergetragen wird, die über eine hohle Welle E, E gesteckt ist; letztere geht längs des ganzen Wagens unterhalb der Decke desselben und wirkt bei ihrer Drehung mit ihrem abgewendeten Ende auf eine ähnliche Vorrichtung ein u.s.w.; hierdurch kann also das Einstellen auf ein beliebiges Signal sowohl von dem Zugführer als auch von dem am Ende der Wagengruppe befindlichen Wärter vorgenommen werden und zwar unabhängig von einander, wenn die genannten Organe doppelt, hinter einander aber, wenn nur eine Welle unterhalb des Daches eines jeden Wagens angebracht ist. Auch von jeder Wagenabtheilung aus können Zeichen gegeben werden, da mittelst der in denselben angebrachten Griffe einer der Arme (appliances) F, F umgelegt werden kann, wodurch sodann auf der nächsten Signalscheibe ein Zeichen sichtbar wird, an dem man erkennt, daß es von einem Passagier herrührt. Bei Nachtzeit, wo die Signallampen H, H angezündet sind, wird dabei auch gleichzeitig ein oder der andere der beiden Schirme, mit denen jede Lampe bedeckt ist, so gedreht, daß das Licht nach der verlangten Richtung hin reflectirt wird. Daß dabei auch die Lampen mit verschiedenfarbigen Gläsern versehen seyn können, um mittelst der an den äußeren Theilen der Wagen angebrachten, besondere Warnungssignale geben zu können, versteht sich von selbst. Auf weiteres Detail des Howarth'schen Patentes geht unsere Quelle, aus welcher wir Alles, was zum Wesen der vorliegenden Einrichtung gehört, im Vorstehenden wiedergegeben haben, nicht ein.

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