Titel: | Howarth's System zur Herstellung der Communication in Eisenbahnzügen. |
Fundstelle: | Band 183, Jahrgang 1867, Nr. III., S. 5 |
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III.
Howarth's System zur
Herstellung der Communication in Eisenbahnzügen.
Nach dem Engineer, October 1866, S. 321.
Mit Abbildungen auf Tab.
I.
Howarth's System zur Communication in Eisenbahnzügen.
Aus der äußerst unklaren Beschreibung, welche unsere Quelle über die in England
patentirte Erfindung Howarth's mittheilt, erkennen wir,
daß die von demselben getroffenen Anordnungen für die Sicherheit innerhalb der
Eisenbahnzüge, aus zwei wesentlich von einander verschiedenen Theilen bestehen: der
eine bezieht sich lediglich auf die Einrichtungen, durch welche man von jedem Ende
sowohl, sowie auch an der Thüre einer jeden Abtheilung eines einzelnen Waggons
mittelst verschiebbarer Brücken (gangways) die directe
Communication zwischen den einzelnen Wagenabtheilungen und den Wagen unter sich
herstellen kann, ohne daß der Conducteur die einzelnen Abtheilungen zu passiren hat,
während der zweite Theil die eigentlichen Signalisirungsvorrichtungen, durch welche
von jeder Abtheilung, sowie von dem am Ende des Zuges befindlichen Wagenwärter etc.
zum Zugführer und umgekehrt, Zeichen gelangen können, zum Gegenstande hat.
Durch zwei zusammenhängende Waggons mit einem Stücke des Tenders sind in einem
Längenschnitte die Anordnungen in Fig. 7 so dargestellt, wie
sie in der Wirklichkeit ausgestattet seyn sollen, während in Fig. 8 die vorderste
Ansicht, in Fig.
9 aber ein Durchschnitt von der Rückseite aus angegeben, und dabei
zugleich die Art und Weise des Signalisirens angedeutet ist.
Bezüglich der zur Herstellung der directen Communication zwischen den sämmtlichen
Wagenabtheilungen und den einzelnen Wagen dienenden Vorrichtungen mag es ausreichen
zu bemerken, daß dieselben in Schubbrücken J, J
bestehen, die mittelst Rollen M, M auf dem untersten
Theile des Wagens ruhen und durch Hebelgestänge O, N von
den Enden eines jeden Wagens oder durch die Hebel P, P
von einer der Abtheilungen aus über die Bodenplatte des Wagens herausgezogen werden
können, wenn man die Communication herstellen will, während man dieselben unterhalb
des Wagengestelles einschieben kann, wenn sie nicht benutzt werden, wo sie dann
mittelst Druckfedern zurückgehalten bleiben. Zwischen diesen beweglichen Brücken und
der Bodenplatte des Wagens ist die Gasleitungsröhre eingelegt, von welcher aus nach
jedem Coupé, sowie an den beiden Enden des Waggons Zweigleitungen gehen, die
an den in den Lampen H, H angebrachten Brennern endigen
und wobei mittelst Gashähnen der Zutritt des Gases an verschiedenen Stellen des
Zuges regulirt werden kann.
Der eigentliche Signalapparat besteht aus Zifferblättern (Fig. 8 und 9), die sowohl am Anfange,
als auch am Ende des Zuges (vielleicht für je eine Gruppe von Wagen) paarweise
angebracht sind, und von welchen das eine dazu dient, um Zeichen zu geben, das
andere aber, um Zeichen zu empfangen. Jedes Blatt ist an seinem Rande mit zwölf
eigenthümlichen Marken versehen, die gewöhnlich verdeckt sind und zum Vorschein
kommen, wenn der Arm A oder A' an die eine oder die andere Marke gestellt und durch denselben die
Bedeckung hinweggeschoben wird. So gehört das Zifferblatt I zum Zeichengeben, das andere II zum Zeichenempfangen für den Zugführer,
während ähnliche zwei Signalscheiben am Ende der Wagengruppe für den Bremser oder
Wagenwärter angebracht sind. Durch Räderwerke, Riemenräder und Universalgelenke kann
die Drehung der Signalarme von den hierfür beauftragten Personen, theilweise aber
auch von jedem Passagier bewirkt werden. Die Einstellung des Armes A oder A' auf das zugehörige
Signal geschieht am Anfange oder am Ende der Wagengruppe mittelst Drehung der Kurbel
B oder B', deren
Bewegung mittelst eines Räderwerkes zunächst auf den Arm C und von diesem auf eine Scheibe D
übergetragen wird, die über eine hohle Welle E, E
gesteckt ist; letztere geht längs des ganzen Wagens unterhalb der Decke desselben
und wirkt bei ihrer Drehung mit ihrem abgewendeten Ende auf eine ähnliche
Vorrichtung ein u.s.w.; hierdurch kann also das Einstellen auf ein beliebiges Signal
sowohl von dem Zugführer als auch von dem am Ende der Wagengruppe befindlichen
Wärter vorgenommen werden und zwar unabhängig von einander, wenn die genannten
Organe doppelt, hinter einander aber, wenn nur eine Welle unterhalb des Daches eines
jeden Wagens angebracht ist. Auch von jeder Wagenabtheilung aus können Zeichen
gegeben werden, da mittelst der in denselben angebrachten Griffe einer der Arme (appliances) F, F umgelegt
werden kann, wodurch sodann auf der nächsten Signalscheibe ein Zeichen sichtbar
wird, an dem man erkennt, daß es von einem Passagier herrührt. Bei Nachtzeit, wo die
Signallampen H, H angezündet sind, wird dabei auch
gleichzeitig ein oder der andere der beiden Schirme, mit denen jede Lampe bedeckt
ist, so gedreht, daß das Licht nach der verlangten Richtung hin reflectirt wird. Daß
dabei auch die Lampen mit verschiedenfarbigen Gläsern versehen seyn können, um
mittelst der an den
äußeren Theilen der Wagen angebrachten, besondere Warnungssignale geben zu können,
versteht sich von selbst. Auf weiteres Detail des Howarth'schen Patentes geht unsere Quelle, aus welcher wir Alles, was zum
Wesen der vorliegenden Einrichtung gehört, im Vorstehenden wiedergegeben haben,
nicht ein.