Titel: | Darstellung rother, violetter und blauer Farbstoffe für die Färberei; von John Holliday, Fabrikant chemischer Producte in Huddersfield (England). |
Fundstelle: | Band 183, Jahrgang 1867, Nr. XXXVII., S. 150 |
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XXXVII.
Darstellung rother, violetter und blauer
Farbstoffe für die Färberei; von John
Holliday, Fabrikant chemischer Producte in Huddersfield
(England).
Aus Armengaud's Génie
industriel, September 1866, S. 125.
Holliday's Darstellung rother und violetter Farbstoffe.
Der Erfinder ließ sich neuerlich in Frankreich ein Verfahren zur Darstellung von
Farbstoffen patentiren, welche die verschiedenen Nüancen von Roth und Violett zum
Färben baumwollener und wollener Gewebe liefern. Zur Darstellung der rothen Farbe
wird Nitrobenzol (Nitrotoluol oder die Homologen dieser Substanzen), sowie
Nitronaphtalin (Binitronaphtalin oder Trinitronaphtalin) mit einem Salze des Anilins
(Toluidins oder ihrer Homologen) angewendet.
Holliday empfiehlt das folgende Verfahren: Man versetzt
20 Th. käuflicher Salzsäure mit 20 Th. Anilin von hohem Siedepunkte und etwa 10 Th.
Nitrobenzol (5 Th. würden mit Vortheil genommen werden können), und erhitzt das
Gemisch drei oder vier Stunden lang allmählich bis auf 227° C., und zwar bis
sich eine harte Masse bildet (ähnlich derjenigen, die man bei der Behandlung von
Anilin mit Arsensäure zur Erzeugung des Roth erhält), welche man nach der zur
Darstellung der Anilinfarben üblichen Methode in Lösung bringt und reinigt. Man
erhält auf diese Weise einen rothen Farbstoff; wendet man
ein Anilin von niedrigem Siedepunkte an, so erhält man verschiedene Abstufungen von
Blau.
Ein anderes Verfahren von Holliday besteht darin, etwa 20
Gewichtsth. käuflicher Salzsäure mit 20 Th. Anilin von hohem Siedepunkte und 10 Th.
Nitronaphtalin zu mischen und dieses Gemisch in einem Kessel allmählich auf beinahe
227° C. zu erhitzen, bis das Ganze eine ziemlich harte Masse bildet. (Das
Verfahren ist dem zur Darstellung von Roth aus Anilin und Arsensäure gebräuchlichen
analog). Durch Modificirung der Qualität des Anilins, welches bei niedrigeren
Siedepunkten eine bläuliche Nüance gibt, lassen sich Abstufungen von Roth bis Purpur
und Graublau erzielen. Gleiche Resultate erhält man bei Anwendung von
Binitronaphtalin und Trinitronaphtalin anstatt des Nitronaphtalins.
Das Violett erhält man durch Vermischen von 70 Th.
salzsaurem Anilin mit 55 Th. Nitrobenzol und drei- bis vierstündiges Erhitzen
dieses Gemisches bis zu der Temperatur von 227° C. Nach Verlauf dieser Zeit
versetzt man das kochende Gemisch mit ungefähr seinem Machen Volum Wasser und bringt
es wiederum zum Kochen, filtrirt dann die Flüssigkeit und schlägt den Farbstoff mit
etwas Alkali nieder; den Niederschlag wäscht man mit Wasser gut aus, löst ihn in
Methylalkohol und reinigt ihn durch Abdestilliren des letzteren.
Der Destillationsrückstand wird mit käuflicher Salzsäure, welche mit dem gleichen
Volum Wasser verdünnt worden, behandelt, und dann wird das Ganze bei gelinder Wärme
zur Trockne verdampft, worauf der violette Farbstoff Marktwaare ist. Für die Zwecke
der Färberei wird er auf dieselbe Weise wie die Anilinfarben in Lösung gebracht.
Der blaue Farbstoff wird durch Vermischen von 200 Th.
Nitrobenzol von niedrigem Siedepunkte mit 200 Th. salzsaurem Anilin dargestellt. (Es ist am besten, wenn
das Anilinsalz mit einem Anilin von niedrigem Siedepunkte bereitet wurde.) Das
Gemisch wird 3 bis 4 Stunden lang bis 227° C. erhitzt. Das erhaltene Product
wird gepulvert, und mit kochendem, mit Salzsäure versetztem Wasser ausgewaschen. Der
bei dieser Operation zurückbleibende Farbstoff wird mit reinem Wasser ausgesüßt und
getrocknet, und zu seiner Reinigung in Methylalkohol gelöst; die erhaltene Lösung
wird filtrirt, und der Alkohol abdestillirt. Der hierbei verbleibende Rückstand ist
das fertige Blau, welches zum Färben mittelst des für die Anilinfarben üblichen
Verfahrens gelöst wird.Hr. Holliday hat dem Herausgeber des Génie industriel mitgetheilt, daß das
Oberhaus in seiner Sitzung vom 27. Juli
1866 in Uebereinstimmung mit einem früheren (auf Holliday's Appellation erfolgten) Urtheile des
Lordkanzlers von England das Patent der HHrn. Simpson, Maule und Nicholson zu London als gesetzlich null und nichtig erklärte; in Folge
dieser Entscheidung ist die Fabrication der herrlichen Magenta- und
Purpurfarben, welche in den letzten vier Jahren zahlreiche Patentprocesse
veranlaßten, in England frei gegeben.