| Titel: | Vorrichtung zur Rauchverbrennung an Flamm-, Puddel- und Glühöfen; von William Naylor, zu Lorn Terrace, Grafschaft Middlesex. | 
| Fundstelle: | Band 183, Jahrgang 1867, Nr. LVI., S. 213 | 
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                        LVI.
                        Vorrichtung zur Rauchverbrennung an
                           Flamm-, Puddel- und Glühöfen; von William Naylor, zu Lorn Terrace, Grafschaft
                           Middlesex.
                        Aus dem Practical Mechanic's Journal, September 1866, S.
                              243.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              IV.
                        Naylor's Vorrichtung zur Rauchverbrennung an Flamm-,
                           Puddel- und Glühöfen.
                        
                     
                        
                           Diese Erfindung (patentirt in England am 20. März
                                 1866) bezweckt die Verhütung oder Verzehrung des aus Flammöfen,
                              Puddelöfen, Glühöfen und Lufterhitzungsapparaten sich entwickelnden Rauches. Zu
                              diesem Zwecke werden dem Fuchse und der Decke, oder den Seiten und der Sohle der
                              genannten Oefen entlang mehrere Luftkammern oder Canäle (Heißluftcanäle) geführt,
                              deren innerer Raum von dem Herde, beziehungsweise dem Fuchse des Ofens, durch eine
                              Platte oder dünne Wand von feuerfestem Material getrennt ist, damit sich die darin
                              befindliche Luft möglichst stark erhitzen kann. Diese Kammern oder Canäle stehen an
                              dem nach der Esse zu liegenden Ende mit einem Rohre (dem Luftzuführer) in Verbindung, durch welches Dampfstrahlen zugeleitet werden
                              können und das eine Oeffnung zum Zulassen von Luft hat, die mit einem selbstthätigen
                              Ventile versehen ist. Dieses Ventil ist so belastet, daß es sich schließt, sobald
                              kein Dampf einströmt, dagegen durch die Wirkung der eindringenden Luft geöffnet
                              wird, sobald man Dampf zutreten läßt. Das entgegengesetzte Ende dieses Rohres theilt
                              sich in zwei Arme, deren einer mit der Mündung des Heißluftcanales oder der
                              Heißluftkammer communicirt, so daß er derselben Luft zuführt, während der andere mit
                              einem umgekehrten Heber in Verbindung steht, welcher zum Theil mit Wasser gefüllt
                              ist und zum Auffangen und Ableiten des im Rohre sich verdichtenden Wassers dient, so
                              daß letzteres nicht in die Heißluftkammern geblasen werden kann. Vermittelst dieser
                              Einrichtung wird durch die Heißluftkammern oder Canäle ein kräftiger Luftstrom
                              geführt, welcher sich in denselben erhitzt, dann durch mehrere für diesen Zweck
                              bestimmte Oeffnungen in den Ofen tritt, und sich hier mit den unverbrannten Gasen
                              mischt, sobald sich diese aus dem frisch aufgegebenen Brennmaterial entwickeln,
                              sonnt die Entstehung von Rauch verhindert.
                           Die Luft kann auch durch den für ihre Zuleitung bestimmten Arm des Luftrohres
                              unmittelbar in die Esse injicirt werden, und zwar entweder in der Sohle derselben
                              oder durch besondere, in ihren Seitenwänden in beliebiger Höhe über der Sohle
                              angebrachte Oeffnungen, wodurch dann ein sehr kräftiger Zug in der Esse
                              hervorgebracht wird.
                           
                           Da die gepreßte Luft nur während der Zeit, in welcher sich aus dem aufgegebenen
                              Brennmaterial unverbrannte (raucherzeugende) Gase entwickeln, zugeleitet zu werden
                              braucht, so wendet der Patentträger selbstthätige Vorrichtungen zum völligen oder
                              theilweisen Verschlusse der Luft- und Dampfzuführungsröhren an, so daß diese
                              Röhren in Thätigkeit gesetzt werden, bevor die zum Aufgeben des Brennmaterials
                              dienende Thür des Ofens geöffnet werden kann. Eine derartige Vorrichtung besteht in
                              einem, um seinen Stützpunkt beweglichen Hebel, welcher an seinem einen Arme ein
                              Gegengewicht, an dem anderen Arme aber ein eimerförmiges Gefäß trägt, welches sich
                              in einem Wasserbehälter auf- und niederbewegt und am Boden mit einer Oeffnung
                              versehen ist. Das Gegengewicht ist etwas schwerer als das Gefäß im leeren Zustande.
                              Wenn der Hebel seine normale Stellung hat und keine Luft in den Ofen zugelassen
                              wird, befindet sich das Gegengewicht unmittelbar vor einer die Mündung der
                              Lufteinströmungsöffnung bedeckenden Thür oder Klappe; folglich wird dadurch jeder
                              Luftzutritt zum Ofen verhindert, bis das belastete Ende des Hebels sich wieder hebt,
                              so daß die Klappe sich öffnen kann. Das Gewicht des Hebels ist mit einer Nuth
                              versehen, in welche die Kante der Thür oder Klappe eingreift, wenn sich letztere
                              öffnet; dadurch wird sie in dieser Stellung erhalten, so lange das Brennmaterial
                              aufgegeben wird. Inzwischen ist der Eimer in den Wasserbehälter hinabgesunken und
                              füllt sich vollständig oder theilweise mit Wasser; sobald sich nun die Thür oder
                              Klappe schließt und dadurch der Hebel entlastet wird, dreht sich derselbe langsam um
                              seinen Stützpunkt und hebt daher den mehr oder weniger gefüllten Eimer zum Theil aus
                              dem im Reservoir enthaltenen Wasser. Da nun das Wasser durch die im Boden des Eimers
                              befindliche Oeffnung aus diesem ausfließt, so sinkt der belastete Arm des Hebels
                              nach und nach in seine normale Stellung (der Klappe gegenüber) zurück. Diese
                              Bewegung des Hebels theilt sich den Lufteinlaßventilen oder den Hähnen (oder
                              Ventilen) der Dampfzuleitungsrohre mit und verursacht ihre allmähliche Schließung,
                              während sich dieselben wieder öffnen – und zwar bevor die den Schürraum
                              verschließende Thür oder Klappe sich öffnet – sobald der belastete Hebelarm
                              wieder steigt.
                           Bei Anwendung eines Ventilators oder eines Cylindergebläses anstatt eines
                              Dampfstrahles zur Erzeugung des Luftstromes kann die Einrichtung getroffen werden,
                              daß der Treibriemen des Gebläses durch das allmähliche Sinken des belasteten
                              Hebelarmes auf eine auf der Treibwelle sitzende lose Riemscheibe, in Folge des
                              Aufsteigens des gedachten Hebelarmes dagegen auf die feste Riemscheibe geschoben
                              wird, wodurch das
                              Gebläse in Bewegung gesetzt und so der erforderliche Strom von gepreßter Luft zu dem
                              richtigen Zeitpunkte erzeugt wird.
                           Die Zeitdauer, während welcher die Luft in den Ofen strömt, läßt sich der zur
                              Entwickelung der raucherzeugenden Gase aus dem frisch aufgegebenen Brennmaterial
                              nöthigen Zeit entsprechend, leicht in geeigneter Weise reguliren, und zwar durch
                              Vergrößerung oder Verkleinerung der im Boden des Eimers befindlichen Oeffnung, so
                              daß das Wasser nach Erforderniß langsamer oder rascher aus dem letzteren auslaufen
                              kann.
                           Fig. 14
                              stellt einen verticalen Längendurchschnitt eines mit den besprochenen Einrichtungen
                              zur Rauchverzehrung versehenen Schweißofens, und Fig. 15 einen Grundriß
                              desselben dar. In diesen Zeichnungen sind, der Uebersichtlichkeit halber, an einem
                              und demselben Ofen dreierlei verschiedene Vorrichtungen zur Erreichung dieses
                              Zweckes abgebildet; es versteht sich indessen von selbst, daß in der Praxis jedesmal
                              nur eine dieser Einrichtungen angewendet wird, und zwar die der Construction und dem
                              Gange des betreffenden Ofens angemessenste.
                           A ist der Herdraum eines gewöhnlichen Schweißofens, mit
                              dem Feuerraume B und der mit ihm durch einen Fuchs
                              verbundenen Esse C. Bei der einen der in den Figuren
                              dargestellten Einrichtungen zur Verhütung des Rauches und zur vortheilhafteren und
                              vollständigeren Verbrennung des Brennmaterials, wird über dem Herdgewölbe und dem
                              Fuchse die zur Aufnahme der zu erhitzenden Luft bestimmte Kammer oder ein
                              entsprechender Luftcanal D, D angebracht, wie Fig. 14 zeigt;
                              doch läßt sich eine solche Kammer auch an beiden Seiten und unter der Sohle, oder im
                              erforderlichen Falle auch an beiden Seiten, unter der Sohle und im Flammengewölbe
                              des Herdes einrichten. – Dieser Canal ist vom Herdraume A durch einen Scheider oder eine Wand von dünnen
                              feuerfesten Ziegeln E getrennt, damit sich die Luft bei
                              ihrem Durchstreichen in dem erforderlichen Grade erhitzen kann. An dem vorderen oder
                              demjenigen Ende des Ofens, wo der Rost liegt, ist diese Wand mit einer Reihe von
                              kleinen Oeffnungen F versehen, die mit der Luftkammer
                              D communiciren, und durch welche die auf ihrem Wege
                              durch das Canalsystem erhitzte Luft in einer derjenigen dieser Oeffnungen
                              entsprechenden Anzahl von Strahlen und in der durch die beiden Pfeile angedeuteten
                              Richtung gerade über dem frisch aufgegebenen Brennmaterial in den Feuerraum
                              einströmt, worauf sie sich mit den aus dem Brennmaterial sich entwickelnden
                              gasförmigen Verbrennungsproducten vermischt und deren vollständige Verbrennung
                              bewirkt. Die atmosphärische Luft wird durch das Rohr G
                              in die Canäle D eingepreßt, und zwar entweder mittelst
                              eines, mit diesem Rohre in Verbindung stehenden Ventilators oder anderweitigen Gebläses,
                              oder aber in der bereits oben angegebenen Weise mittelst Dampfstrahlen. Im letzteren
                              Falle ist die Röhre G an einer Seite mit dem beim
                              Eindringen der Luft nach innen sich öffnenden Luftzulassungsventile H versehen, und der Dampf strömt dann durch die
                              Dampfröhre J in die Röhre G
                              ein. Durch eine Reihe von kleinen Windformen a, welche
                              an einer zwischen dem Deckel b und dem Ende des Rohres
                              liegenden Röhrenplatte sitzen, wird dieser Dampf in eine Anzahl von dünnen Strahlen
                              getheilt. Die Röhre G reicht unmittelbar bis zu einem
                              gebogenen oder umgekehrten Heber K, der eine zur
                              Verhütung des Entweichens von Dampf und Luft genügend hohe Wassersäule enthält,
                              während das condensirte Wasser durch ihn leicht abfließen kann. Eine Abzweigung G' der Röhre G tritt durch
                              die Mauer des Herdgewölbes in den Luftcanal D, wie aus
                              beiden Abbildungen ersichtlich ist; sie ist von der Röhre G ab aufwärts gekrümmt, so daß Feuchtigkeit oder Wasser in sie nicht
                              eindringen kann; alles in G sich verdichtende Wasser
                              wird unmittelbar in den Heber K hinabgeblasen und fließt
                              aus diesem beständig aus.
                           Anstatt Luft in die Kammern oder Canäle D und, nachdem
                              sie sich hier erhitzt hat, durch die Oeffnungen K in den
                              Feuerraum zu pressen, kann man auch einen oder mehrere Luftströme auf die Sohle der
                              Esse leiten, und zwar wiederum entweder mittelst eines Ventilator- oder
                              anderen Gebläses, oder durch eingeleitete Dampfstrahlen, welches letztere Verfahren
                              den Vorzug verdient. Diese Einrichtung des Ofens ist gleichfalls in Fig. 14 und 15 deutlich
                              versinnlicht. L bezeichnet die Luftzuführungsröhre;
                              dieselbe ist mit einem Luftadmissionsventil und mit ganz ähnlichen, für den Zutritt
                              des Dampfes bestimmten Röhren oder Windformen versehen, wie die Röhre G bei der vorhin beschriebenen Vorrichtung. Das Rohr L ist aufwärts gekrümmt und bildet bei M eine Art von Düse, welche auf der Sohle der Esse C mündet, so daß die Luft direct in der letzteren
                              aufsteigen kann. An der Krümmung der Röhre ist ein Ansatz mit Flansch angegossen und
                              an diesen ein gekrümmtes Heberrohr befestigt, welches ganz so wie der Heber K zu dem bereits angegebenen Zwecke mit Wasser gefüllt
                              erhalten wird. Um den Luftstrom zu zertheilen, wird ein durchlöcherter Ziegelstein
                              oder eine durchbrochene Platte O über die Düse M in die Esse eingelegt; um die Verstopfung dieser
                              Löcher durch Schlacke und somit eine Verhinderung des Luftzutritts zu verhüten, ist
                              im Fuchse des Schweißofens eine Vertiefung oder ein Sumpf P angebracht, in welchem sich die Schlacke ansammelt, so daß sie durch
                              eine zu diesem Zwecke angebrachte Seitenöffnung leicht abgezogen werden kann.
                           
                           Bei Puddelöfen, bei denen man die aus dem Herde entweichende Ueberhitze gern zum
                              Vorwärmen des zu verpuddelnden Roheisens auf der Essensohle benutzt, ist die Platte
                              O nicht durchbrochen, und die Luft muß durch die, in
                              Fig. 14
                              durch punktirte Linien angedeuteten, in den Seitenwänden der Esse angebrachten und
                              in die letztere in beliebiger Höhe ausmündenden Züge Q,
                                 Q aufsteigen, wie in Fig. 14 durch die
                              punktirten Pfeile angegeben wird; in diesem Falle muß die Luft vor ihrem Eintritte
                              in die Esse erhitzt werden.
                           Da es bei diesen sämmtlichen Einrichtungen nur erforderlich ist, die erhitzte oder
                              nicht erhitzte Luft nach dem Aufgeben von frischem Brennmaterial eine
                              verhältnißmäßig kurze Zeit lang zuströmen zu lassen, so ist es sehr zu empfehlen,
                              einen selbstthätigen Apparat anzuwenden, durch den die Luft, beziehungsweise der
                              Dampf, für die Zeit abgesperrt werden kann, in welcher sie zur Erzielung des in Rede
                              stehenden Zweckes nicht mehr erforderlich ist.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
