Titel: | Hart's Brücken-Waagen auf den Londoner Docks. |
Fundstelle: | Band 190, Jahrgang 1868, Nr. CXIII., S. 439 |
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CXIII.
Hart's Brücken-Waagen auf den Londoner Docks.
Aus dem Engineer, September 1868, S.
183.
Mit Abbildungen auf Tab.
VII.
Hart's Brücken-Waagen.
Den Haupttheil der vorliegenden Mittheilung machen die Abbildungen (Fig. 1 bis 5) aus, welche die
Brücken-Waagen von Hart darstellen, und die unsere
Quelle als die vollkommensten ihrer Art, welche alle anderen ähnlichen
Brücken-Waagen weit übertreffen sollen, bezeichnet. Hierbei stellt Fig. 1 eine
vordere Ansicht, Fig. 2 einen Querschnitt des oberen Theiles, Fig. 3 einen Querschnitt
der Brücke, Fig.
4 eine obere Ansicht und (wie wir vermuthen) Fig. 5 einen
Horizontalschnitt der unteren Theile der Waage dar.
Zur Erläuterung der Einrichtung dieser Waagen theilt unsere Quelle bloß das
Nachstehende mit: „Aus den Abbildungen ersieht man, daß das ganze äußere
Gestell aus einem einzigen Gusse A hergestellt ist, das
in eine enge Büchse ausgeht, um die Hauptbestandtheile der Waage, selbst diejenigen
welche nahe an der Bodenplatte sich befinden, gegen den Einfluß der Feuchtigkeit und
jede Verunreinigung sicher zu schützen. Die Deckplatten M an der Plattform sind nach Stanley's System
suspendirt, überragen die Hebelsysteme und Lager und können, ohne auf jene
einzuwirken, beim Gebrauche nach allen Richtungen hin schwingen. Das Princip,
welches bei dieser Art des Aufhängens benutzt wird, besteht insbesondere darin, daß
an jeder Drehungsstelle eine zweifache Schneide aus Stahl benutzt wird, wobei beide
Schneiden rechtwinkelig zu einander gerichtet sind. Die stählernen Lager für diese
Schneiden sind, um das Rosten zu verhüten, mit Oel angefüllt. An dem Waagbalken kann
ein Gewicht H der ganzen Länge nach mittelst kleiner
Kurbeln auf Rollen leicht hin und her geschoben und so die Wägung von der kleinsten
bis zu der größten noch zulässigen Belastung an dem eingetheilten Waagbalken
ausgeführt werden. Mittelst einer eigenen Hebevorrichtung kann das ganze Hebelsystem
von der Ruhelage aus erhoben, um nach stattgehabter Wägung wieder arretirt und so
versenkt werden zu können, daß die Schneiden und Lager keine unnöthige Abnutzung
erfahren.