Titel: | Verbesserungen in der Fabrication von Schmiedeeisen und Stahl, von Bernhard Samuelson in Banbury. |
Fundstelle: | Band 196, Jahrgang 1870, Nr. XXXVIII., S. 125 |
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XXXVIII.
Verbesserungen in der Fabrication von
Schmiedeeisen und Stahl, von Bernhard
Samuelson in Banbury.
Aus dem Practical Mechanics' Journal, September 1869, S.
133.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Samuelson's Verbesserungen in der Fabrication von Schmiedeeisen und
Stahl.
Der erste Theil von Samuelson's Erfindung (patentirt in
England am 31. December 1868) hat zum
Zweck, aus unreinem Roheisen, welches Phosphor, Silicium, Schwefel etc. enthält, ein
gutes Schmiedeeisen zu erzeugen. Zu diesem Zweck schmilzt der Patentträger das
Roheisen in einem Flammofen mit geeigneten (nicht näher bezeichneten) Substanzen,
welche die Anwendung eines Gebläses entbehrlich machen. Dieser Proceß wird so lange
fortgesetzt, bis das Eisen ungefähr denselben Siliciumgehalt besitzt wie
gewöhnliches Feineisen, wo dann auch die übrigen Verunreinigungen größtentheils
entfernt sind. Gußeisen mit einem Gehalt von 1 1/2 Proc. Phosphor liefert in Folge
dieser Behandlung ein Schmiedeeisen von nur 0,1 bis 0,2 Proc. Phosphorgehalt. Das
gereinigte Eisen wird in Blöcke gegossen, welche man noch heiß in einen Ofen bringt
und darin heiß erhält, bis sie in den Puddelofen geschafft werden.
Wenn Eisen oder Stahl in einem Flammofen geschmolzen und dann abgestochen wird, so
schwimmen auf demselben Theile von Schlacke und andere Unreinigkeiten. Der zweite
Theil des Patentes hat zum Zweck, diese vom Eintritt in die Formen abzuhalten. Unter
der Abstichöffnung des Ofens ist eine Gießpfanne angebracht, welche das geschmolzene
Metall zunächst aufnimmt, und in welcher die Verunreinigungen sich auf der
Oberfläche desselben absondern. Der Boden der Gießpfanne ist mit einem Ventil
versehen, durch welches man das Metall in die Formen fließen läßt. Letztere stehen
auf einem auf Schienen laufenden Wagen, mittelst dessen sie nach einander unter die
Oeffnung der Gießpfanne geführt werden.
Fig. 27 ist
eine Seitenansicht des zur Ausführung des ersten Theiles des Patentes bestimmten
Flammofens, welcher in eine geneigte Lage gebracht werden kann, damit das Ausfließen
des Metalles erleichtert werde. Der eigentliche Ofen A ruht
nämlich einerseits auf dem concaven Obertheil des Trägers B und andererseits mittelst des Zapfens C in
einem Lager des Trägers D. Der zur Esse F führende Fuchs E ist fest;
die Verbindung zwischen dem beweglichen und dem festen Theile des Ofens wird durch
den Ring G bewirkt. H ist
die Abstichöffnung. Das Neigen des Ofens zum Behufe des Abstechens bewirkt der
Patentträger durch einen zur Seite des Ofens angebrachten hydraulischen Krahn,
dessen Kolben auf einen an dem Ofen sitzenden Arm wirkt.
Fig. 28 zeigt
den Wagen mit den Gießformen K; Fig. 29 ist die
Endansicht desselben und zeigt zugleich die Gießpfanne. Die Bewegung des Wagens
geschieht mit der Hand durch die Räder D; der
Bewegungsmechanismus und die übrigen Theile bedürfen wohl keiner Erklärung.