Titel: | Miscellen. |
Fundstelle: | Band 201, Jahrgang 1871, Nr. , S. 556 |
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Miscellen.
Miscellen.
Die Welt-Ausstellung zu Wien im Jahre 1873.
Die Vorbereitungen für die im Jahre 1873 in Wien abzuhaltende
Welt-Ausstellung, deren Leitung dem Dr. Wilhelm
Freiherrn von Schwarz-Senborn übertragen worden
ist, werden so eifrig betrieben, daß das Zustandekommen dieses Riesenwerkes
vollkommen gesichert erscheint.
In den Bureaux der Ausstellung — Wien, Praterstraße 42 — herrscht
emsige Thätigkeit und reges Leben. Dr. v. Schwarz widmet dem directen Verkehre mit dem Publicum
drei Vormittage, nämlich Dienstag, Donnerstag und Samstag von 7 bis 12 Uhr.
Der Entwurf des Programmes der Ausstellung sowie der Classification ist unter
Hinzuziehung hervorragender Fachmänner bereits ausgearbeitet und gelangt demnächst
zur Vorlage an die Commission, deren Zusammensetzung in Bälde bekannt gemacht wird.
In dieser Richtung ist gegen die früheren Welt-Ausstellungen ein erfreulicher
Vorsprung gewonnen, da bei diesen die betreffenden Commissionen später ihre Arbeiten
begonnen hatten.
Das Ausstellungsgebäude soll im Prater errichtet werden, woselbst der Platz bereits
abgesteckt ist. Das Terrain ist in jeder Hinsicht günstig gelegen; denn weder in
London noch in Paris stand ein Raum von gleicher Ausdehnung, umgeben von
landschaftlichen Reizen und doch in so unmittelbarer Nähe der belebtesten
Stadttheile, zur Verfügung. Auch die Bedingungen für die Communication konnten nicht
günstiger sich gestalten.
Der gesammte Ausstellungsplatz ist größer als die Plätze welche die vorangegangenen
Welt-Ausstellungen einnahmen. Es umfaßte der Ausstellungsplatz in
London (Hydepark)
im Jahre
1851
81,591
Quadratmeter
Paris (Champs Elysées)
im Jahre
1855
103,156
Quadratmeter
London (Brompton)
im Jahre
1862
186,125
Quadratmeter
Paris (Champ de Mars)
im Jahre
1867
441,750
Quadratmeter
Während er in Wein(Prater)
im Jahre
1873
2,330,631
Quadratmeter
beträgt.Fast 5 mal soviel als die v. Jahre 1868 bekannte Schützenfestwiese im
Prater.
Das Hauptgebäude der Ausstellung allein, welches unter Zuziehung des englischen
Ingenieurs Scott-Russel — dem Erbauer des
Londoner Ausstellungsgebäudes vom Jahre 1851, des Krystallpalastes in Sydenham, des
Riesenschiffes Great-Eastern etc. — erbaut werden soll, ist nahe 950
Meter lang.
Von Seite des Auslandes ist nach den vorliegenden Berichten eine lebhafte
Betheiligung an der Ausstellung mit Sicherheit zu erwarten; denn es unterliegt schon
jetzt keinem Zweifel, daß man bei der Welt—Ausstellung im I. 1873 bemüht seyn
wird, dem Ausstellungswesen neue Seiten durch neue fruchtbringende Ideen
abzugewinnen.
So soll unter Anderem — wie dieß früher nicht der
Fall war — der Welthandel durch ein Gesammtbild
veranschaulicht werden, welches durch Proben und Muster der einzelnen
Handelsartikel, Rohstoffe, Halbfabricate und Producte der verschiedenen Länder,
durch Darstellung der Aus- und Einfuhrverhältnisse der großen Handelsplätze,
der Bezugs- und Absatzgebiete etc. die Gesammtbewegung des Welthandels
darstellen wird.Versuchsweise wird im Kleinen dieser Gedanke auf der im Monat September und
October in Triest stattfindenden Industrie—Ausstellung zur Ausführung
gebracht.
Den bildenden Künsten in allen ihren Zweigen wird auf der
Wiener Ausstellung ein eigens hierfür bestimmtes und mit dem Hauptgebäude in
Zusammenhang stehendes Gebäude eingeräumt. An die eigentliche Kunstausstellung wird
sich eine Collectivausstellung jener Museen anreihen,
welche nach dem Vorbilde des Kensington—Museums geschaffen worden sind, um
den läuternden Einfluß der Kunst auch in die Werkstätten der Industrie zu leiten.
Gleichzeitig soll ein Congreß der Museen stattfinden, auf welchem in dieses Gebiet
einschlägige Fragen zur Berathung gelangen werden.
Zu demjenigen, was die Welt—Ausstellung im Jahre 1873 Eigenthümliches bieten
soll, gehört auch eine Collectivausstellung der nationalen
Hausindustrie, d. h. solcher Gegenstände welche bei den verschiedenen
Nationen des Erdballes im Haus für das Haus gemacht werden, theils zum Gebrauch in
Küche und Zimmer, theils für das Costüm, für die Volkstracht etc. bestimmt sind.
Vorzugsweise sind es drei Gruppen von Gegenständen, welche hier in Frage kommen:
Potterien, Gewebe nebst Spitzen, sowie Stickereien und Schmuckarbeiten. Dazu würde
sich aus dem übrigen häuslichen Gebiete (u. A. Geflechte und Möbeln) eine vierte
Gruppe bilden.
Dem Programme gemäß besteht auch die Absicht, der orientalischen Abtheilung der Ausstellung eine besondere Aufmerksamkeit zu
schenken, da die Kenntniß des Orientes mit allen seinen vielfältigen Producten, mit
seinen mannichfaltigen Reichthümern, aber auch mit allen verschiedenen Bedürfnissen,
von bedeutender Wichtigkeit für Industrie und Handel ist.
Die österreichischen Consulate im Auslande sind, abgesehen von den bereits allerwärts
in Bildung begriffenen Commisssionen, beauftragt, für die Betheiligung an der
Welt—Ausstellung zu wirken. Aber auch die großen Transport—Anstalten
Oesterreichs rüsten sich schon jetzt für den gesteigerten Verkehr während der
Ausstellung und in richtiger Erkenntniß wird in berufenen Kreisen die Frage der
Fremdenunterbringung ernst in's Auge qefaßt. (Nach der
Weltausstellungs—Correspondenz, 1871, Nr. 1–8.)Wir werden im polytechn. Journal von Zeit zu Zeit Berichte über das
Fortschreiten dieses großartigen Unternehmens liefern.(Anm. d. Red.)
Vollendung des Mont Cenis-Tunnels.
Der erste Probezug passirte am 12. September d. I. den Mont Cenis-Tunnel; die
Hinfahrt dauerte 40 Minuten, die Rückfahrt 35 Minuten. Die Temperatur in den Wagen
betrug 25° Celsius. Bei der Rückfahrt wurde der Tunnel vollständig rauchfrei
befunden. Die Probefahrt ist auf's Befriedigendste von statten gegangen.
Frequenz des Suezcanales im Jahre 1870.
Nach einer Zusammenstellung des österreichischen Consuls in Port Said beträgt die
Anzahl der Schiffe, welche während des verflossenen Jahres den Suezcanal in der
Richtung von Port Said nach Suez passirten, 292, während in umgekehrter Richtung 199
Schiffe durchgingen. Unter diesen 491 Schiffen befanden sich 314 englische, 74
französische, 33 ägyptische, 26 österreichische, 18 türkische, 10 italienische, 3
portugiesische, 3 spanische, 3 holländische, 2 amerikanische, 2 russische, 1
dänisches, 1 griechisches, 1 aus Zanzibar. Die Totaleinnahme betrug 5,070,093 Frcs.
Von den Schiffen waren 279 Handels- und 35 Postdampfer, 8 Dampfer gehörten
der Peninsular Compagnie an, 24 dem österreichischen Lloyd, 25 der ägyptischen
Compagnie, 13 der Compagnie Traisinet, 7 der Compagnie Rubattino, 6 der türkischen
Compagnie; ferner befanden sich unter den passirten Schiffen 27 Segelschiffe, 10
Dampffregatten und Transportdampfer, 21 Dampfcorvetten, 5 Kanonenboote, 13 Avisos, 7
Yachten, 8 gemischte Schisse und 3 Monitors.
Von den Schiffen, welche von Port Said nach Suez gingen, waren bestimmt: 116 nach
indischen Häfen, 57 nach China, 26 nach Arabien, 22 nach Suez, 8 nach Japan, 3 nach
Aden, 13 nach Ceylon, 8 nach Indien und China, 6 nach Ismailia, 5 nach Persien, 3
nach Abessynien, 3 nach Bab el Mandeb, 3 nach Neu-Caledonien, 3 nach Java, 2
nach Macao, 2 nach Zanzibar, 2 nach Manila, 1 nach Réunion, 1 nach Australien, 1
nach Tahiti.
Gußeiserne Bremsklötze für Eisenbahnen.
Die oberschlesische Eisenbahn verwendet seit einigen Jahren eiserne Bremsklötze, die
von den Gebrüdern Glöckner in Tschirndorf bei Halbau aus
einer besonderen Legirung von Gußeisen und Gußstahl (man s. polytechn. Journal,
1870, Bd. CXCVII S. 456) hergestellt werden. Das Glöckner'sche Material zeigt auf der Bruchfläche ein
gutes, dichtes, feinkörniges Gefüge; unter etwa 2768 Bremsklötzen ist erst ein
einziger in Folge einer Fehlstelle im Guß gebrochen. Den bisherigen Erfahrungen der
oberschlesischen Vahn zufolge wird durch Anwendung dieser gußeisernen Bremsklötze,
an Stelle von hölzernen, eine Ersparniß an Unterhaltungskosten von 31 Proc. bei
Güterwagen und 39 Proc. bei Gepäckwagen erzielt. Als weitere Vortheile, welche die
Einführung dieser eisernen Bremsklötze mit sich führt, werden angegeben: größere
Schonung der Radreifen, in Folge dessen große Ersparniß an Bandagen und
Bahnschienen; Defecte an Achsbüchsen etc. in Folge schwachgeschliffener Bandagen
kommen nicht mehr vor; die Bandagen werden weniger erhitzt als durch hölzerne
Bremsklötze; die gußeisernen Bremsklötze können nicht wie die hölzernen beim
Gebrauch verbrennen; die Bremswagen werden behufs Ausweck selns der Klötze seltener
dem Betriebe entzogen; endlich wirkt der Bremsmechanismus dauernd in einer
günstigeren Weise, weil die Abnutzung der gußeisernen Bremsklötze geringer ist. Bei
Verwendung gußeiserner Bremsklötze ist andererseits eine größere Kraftanstrengung
des Bremsers zur Feststellung der Räder nöthig, indessen kann der Bremser diese
Kraftäußerung leisten. Die Vermehrung des Eigengewichtes der Wagen beträgt etwa 2
Ctr. und ist als ein geringer Uebelstand, der durch andere Vortheile reichlich
ausgeglichen wird, mit in den Kauf zu nehmen. Um endlich noch die Möglichkeit zu
beseitigen, daß bei etwaigem Bruch eines Bremsklotzes Stücke desselben auf die
Schienen fallen und zu Entgleisungen Veranlassung geben könnten, ist hinter den
Bremsklotz eine dessen Enden verbindende Sicherheitsstange eingelegt, welche auch
bei erfolgtem Bruch die einzelnen Theile zusammenhält. Versuche mit gehärteten,
gegossenen, sowie schmiedeeisernen Bremsklötzen haben keine günstigen Resultate
gegeben, doch sind die Versuche mit letzteren noch nicht umfangreich genug. Die
oberschlesische Bahn hat 346 Wagen mit gußeisernen Bremsklötzen im Betrieb und ist
mit den erzielten Resultaten sehr zufrieden. Die Dauer jener Bremsklötze kann auf
nahezu 9 Jahre für Güterwagen und 3 Jahre für Gepäckwagen angenommen werden, während
hölzerne Bremsklötze nur 2 Jahre, resp. 7 Monate halten. (Organ für die Fortschritte
des Eisenbahnwesens.)
Ueber Dachrinnen aus Blech; von G. Winiwarter.
Ob bei einem Neubau Holz, Ziegel, Stein oder Eisen verwendet werden sollen, darüber
entscheiden wohl hauptsächlich die für diesen Bau zu Gebote stehenden Mittel und
nicht die Willkür. — Bei den Rinnen und Säumen, welche in der ganzen Bausumme
einen nur verschwindend kleinen Bruchtheil ausmachen, weiß man eigentlich in den
wenigsten Fällen anzugeben, warum die eine oder die andere Blechsorte zur Verwendung
kam.
Vor ungefähr 35 Jahren hatte man für Dachrinnen und Säume kein anderes Material als
Schwarzblech, das gewöhnliche Eisenblech, und Weißblech, das verzinnte Eisenblech. Aus Kupfer machte
man wohl auch hie und da noch einen Dachsaum oder eine Dachrinne, aber der immer
höher werdende Einkaufspreis von Kupfer und die leichte Verletzbarkeit einer
Kupferrinne durch einen spitzen Stein oder einen Nagel, ließen das Kupferblech als
Baumaterial kaum mehr in Betracht kommen.
Nachdem Sorel in Frankreich im Jahre 1836 das verzinkte oder galvanisirte Eisenblech, das ist
Eisenblech welches durch Eintauchen in geschmolzenes Zink mit einer dünnen
Zinkschichte überzogen wurde, erfunden und als ein für Bauarbeiten besonders
schätzenswerthes Material kennen gelehrt hatte, hat gleichzeitig auch die
Bergwerksgesellschaft Vielle Montagne, unweit Aachen,
aus Zink Bleche von sehr geringer Dicke walzen und diese dünnen Zinkbleche zu allen
möglichen Spenglerarbeiten zu verwenden gelehrt. — Es kamen somit bei der
Bauspenglerei zwei neue Materiale, das verzinkte Eisenblech und das Zinkblech in
Verwendung, und seitdem concurriren bei den Bauarbeiten Weißblech (Schüsselblech), verzinktes
Eisenblech und Zinkblech (Schwarzblech kommt
kaum mehr in Betracht, es wird höchstens bei Provisorien noch verwendet) mit
einander und die eine oder die andere dieser drei Blechgattungen wird je nach der
Verschiedenheit des für die Arbeit bewilligten Preises oder nach persönlicher
Vorliebe des die Bauarbeit herstellenden Spenglers in Verwendung genommen, ohne zu
berücksichtigen daß diese drei Blechgattungen für die Dauerhaftigkeit des aus Blech
herzustellenden Objectes sehr wesentlich verschiedene Werthe haben und mit
Sachkenntniß ausgewählt werden müssen.
Es ist wahrlich unbegreiflich, daß selbst jetzt noch unangestrichenes Weißblech oder Schüsselblech zu Dachrinnen verwendet
wird, welches, wenn es nicht durch Oelfarbe gegen Witterungseinflüsse geschützt ist,
ebenso wenig taugt als gewöhn liches unangestrichenes Schwarzblech; — Zinkblechrinnen sollten schon der leichten Verletzbarkeit
wegen nie genommen werden, wenn man auch den großen Ausdehnungscoefficienten und die
Brennbarkeit des Zinkbleches übersehen zu können meint, — es bleibt also nur
noch verzinktes Eisenblech, welches wirklich das tauglichste
Material zu Rinnen und Bauarbeiten jeder Art ist und bleibt. Das verzinkte
Eisenblech widersteht allen Witterungseinflüssen auch in unangestrichenem
Zustande, hat dabei nur den dritten Theil der Ausdehnung von Zinkblech und kann
den heftigsten Flammen ohne zu schmelzen oder zu verbrennen ausgesetzt
werden.
Wer sich durch einen einfachen Versuch selbst Klarheit verschaffen will, ob Weißblech (Schüsselblech), das ist mit Zinn überzogenes Eisenblech, oder verzinktes, das ist mit Zink überzogenes
Eisenblech, vortheilhafter ist, lasse sich von seinem Spengler einen kleinen
Streifen Weißblech und einen eben solchen verzinkten Eisenbleches bringen, lege
jeden dieser Blechstreifen in ein Glas, mit gewöhnlichem Brunnenwasser gefüllt, und
lasse beide Gläser einen Tag lang vor seinen Augen ruhig stehen. Nach einigen
Stunden schon wird er beim Weißblech an den Schnittkanten
die Eisenrostbildung wahrnehmen, während der Streifen verzinkten Eisenbleches selbst nach Jahr und Tag nicht die geringste
Veränderung zeigt! (Wochenschrift des nieder-österreichischen
Gewerbevereines, 1871 S. 317.)
Ueber den Roots'schen
Ventilator.
In Beantwortung von Anfragen betreffs des Roots'schen
VentilatorsBeschrieben im polytechn. Journal, 1868, Bd. CLXXXVII S. 301 und Bd. CLXXXIX S.
440. theilte Hr. Blanck im westphälischen
Bezirksvereine deutscher Ingenieure mit, daß bei Kamp und
Comp. in Wetter ein Roots'sches Gebläse seit drei bis vier Monaten zum Betriebe eines Ireland'schen Kupolofens benutzt werde. Es wird durch
dasselbe ein für den Ofenbetrieb sehr günstiger hoher Winddruck erzeugt, 16 bis 20,
ja 24 Zoll (420, 425 resp. 625 Millimeter) Wassersäule; dabei ergibt sich eine
Ersparniß von 12½ bis 15 Proc. an Kohks gegen einen Ventilator. Man soll
jedoch möglichst wenig schmieren. Schmiert man zu viel, so ballt sich die aus Talg,
Wachs und Graphit bestehende Schmiere zu Klumpen zusammen und hindert den Gang. Man
bläst am besten nach oben und sorgt nach Möglichkeit dafür, daß der Ventilator reine
Luft aufsauge. Das Werk bedurfte früher eine Stunde, um 6000 Pfund
niederzuschmelzen, jetzt geschieht dieß in 20 bis 23 Minuten.
Hr. A. Dreyer betreibt auf der Bochumer Eisenhütte seit
einem Jahre ein Roots'sches Gebläse. Dasselbe hat keine
Reparaturen erfordert und ist nie mit der Patentschmiere geschmiert worden, nur
etwas Talg wurde dann und wann aufgegeben. Der sehr starke Winddruck hat noch den
Vortheil, daß sich die Düse niemals mit Schlacken zusetzen kann. Zweckmäßig ist es,
auf der Windleitung ein Sicherheitsventil anzubringen. Nach gemachten Versuchen
erfordert das Roots'sche Gebläse 25 bis 30 Proc. weniger
Kraft als ein Ventilator für gleiche Leistung, und macht dabei nur 200 bis 300
Umläufe pro Minute.
Hr. Blanck gab an, daß man sich beim Beginn des Blasens
eines gewöhnlichen Ventilators bedienen könne. Später wird die Hitze so stark, daß
man mit Leichtigkeit Brocken von Bessemerstahl in ziemlicher Menge mit einschmelzen
kann. Hr. Helmholtz bezweifelt jedoch die angeblich
gefundene Kraftersparniß, und zwar wegen des Geräusches, welches der Roots'sche Ventilator verursache; dasselbe rührt
vermuthlich von dem Zurückschlagen der hoch gespannten Luft in das Ventilatorgehäuse
her. Bei den auf der Bochumer Gußstahlfabrik aufgestellten drei Exemplaren ist
dieses, wenn auch nicht sehr laute Geräusch doch so nervenerschütternd, daß die
meisten lieber den heulendsten Ventilator hören möchten. Die Wirkung ist jedoch eine
sehr gute. Zur Verminderung des Geräusches empfahl Hr. Dreyer den Betrieb durch horizontale starke durchhängende Riemen.
Im Weiteren kam noch zur Erwähnung, daß in Hörde der hölzerne Mantel eines Roots'schen Gebläses in Brand gerathen sey, und daß diese
Gebläse in Deutschland von Zimmermann in Chemnitz und von
Meyer in Aerzen bei Hameln gefertigt wurden.
(Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 480.)
Ueber den Mehl'schen
Patent-Rost.
Ueber diesen Planrost, welcher im polytechn. Journal Bd. CXCIX S. 436
(zweites Märzheft 1871) beschrieben wurde, bemerkt das Breslauer Gewerbeblatt, 1871
Nr. 14: „Der Mehl'sche Rost ist in der Brieger
Zucker-Siederei zu Breslau seit Mitte Mai d. I. im Betriebe und bewährt
sich ganz vortrefflich; es sind auf demselben wiederholt Gerberlohe unb Sägespäne gefeuert worden,
welche, ohne zwischen den Stäben durchzufallen, vollkommen verbrannt
sind.“
Elkinston's Verbesserung in der
Darstellung des Kupfers.
Nach der Propagation industrielle, 1870 S. 75, besteht das
Verfahren im Princip in einer Lösung des in den Kupfersteinen enthaltenen Kupfers
mittelst Elektricität und in dem Niederschlagen desselben auf andere Platten, wie
bei den galvanoplastischen Processen. Die fremden Metalle fallen dabei auf den Boden
der Gefäße nieder, in
welchen man operirt. Dieser Proceß ist zur Behandlung des silberhaltigen Kupfers
besonders geeignet; auch behandelt man vorzüglich solches Kupfer, welches Silber
enthält, jedoch nicht genug, um den Handelswerth desselben zu erhöhen, oder um mit
Vortheil nach der alten Methode extrahirt werden zu können. Die neue Methode
gestattet das Silber mit Vortheil zu gewinnen, wenn der Gehalt daran auch noch so
gering ist.
Man schmilzt das Erz wie beim gewöhnlichen Processe und erhält einen Regulus, welchen
man in Platten von 660 Millimet. ×200 Millimet. × 25 Millimet. gießt.
Ein Ende der Platte wird mit einer T-Schiene von geschmiedetem Kupfer
verbunden, welche dazu dient, sie aus der Form zu heben, und zwar werden diese
geschmiedeten Kupferschienen während des Gießens der Platten in die Form
gehalten.
Die Platten werden in den Auflösungsraum gebracht, dessen Fußbodenritzen sorgfältig
mit Plättchen überdeckt sind, und welcher eine starke Thonschicht enthält, die den
Fußboden undurchdringlich macht. Letztere hat eine Böschung von 42 Millimeter auf
den Meter, und ist mit Längsrinnen versehen, welche dazu dienen, feuerfeste (?)
Gefäße aufzunehmen, die durch Keile (Winkel) in gleichem Niveau erhalten werden.
Diese Gefäße communiciren mit einander durch Röhren von Gutta-percha, welche
in jedem derselben 10 Centimet. vom Boden münden. In denselben befindet sich eine
Auflösung von schwefelsaurem Kupferoxyd, zu der man den Kupfervitriol des Handels
oder auch eine Lösung nehmen kann, die man sich aus reichen Schlacken selbst
darstellt. Wenn nöthig, erschwert man die Circulation der Flüssigkeit zwischen den
Gefäßen dadurch, daß man die Kautschukröhren, welche die Communication bilden,
mittelst Klemmen etwas zusammendrückt. Die Rohkupferplatten werden mit ihren T-Balken auf die Gefäße gehängt und lösen sich
darin auf. Das aufgelöste Kupfer wird auf Platten von reinem Kupfer gebracht. Es
wird jedoch hier der elektrische Strom, statt durch eine galvanische Säule, durch
die Thätigkeit verschiedener elektromagnetischer Maschinen hervorgebracht.
Die Kupferplatten werden mit Ausnohme der T-Schienen vollständig aufgelöst; die letzteren werden durch einen
Wachsüberzug verwahrt, so daß sie wieder benutzt werden können. Die Platten, auf
welche niedergeschlagen wird, bestehen aus fast reinem Kupfer; eine jede derselben
communicirt durch einen Metalldraht mit der aufzulösenden Platte in dem
Nachbargefäße. Das niedergeschlagene Kupfer kann unmittelbar zum Auswalzen oder es
kann zum Guß verkauft werden.
Da die Kupfervitriollösung nach und nach schwächer wird und Eisenvitriol aufnimmt, so
muß sie von Zeit zu Zeit gänzlich erneuert werden.
Wir haben den vorstehenden Aussatz mitgetheilt, obwohl er Manches unklar läßt, doch
kann er Fachmännern vielleicht Veranlassung geben, durch Versuche in der
angedeuteten Richtung zu günstigen Resultaten der Kupfergewinnung zu gelangen. V. K.
(Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1871, Bd. XV S. 463.)
Zur Kröncke'schen Methode des
Zugutemachens von Silbererzen.
Bezüglich dieser Methode, welche im polytechn. Journal Bd. CC S. 214
(erstes Maiheft 1871) mitgetheilt wurde, enthält die berg- und
hüttenmännische Zeitung, 1871 Nr. 31, folgenden berichtigenden Zusatz:
Kupferreiches Silberamalgam wird zur Extrahirung des Kupfers in überschüssigem
Quecksilber aufgelöst und in dieser Form mit Kupferchlorid behandelt oder aber zur
Amalgamation einer zweiten Partie Erz benutzt, wobei der Kupfergehalt des Amalgames
bei der Bestimmung der anzuwendenden Quantitäten Kupferchlorürs und besonders des
Zinkes oder Bleies in Rechnung gebracht wird. L. E.
Neuer Respirator.
John Tyndall beschreibt in einem Vortrage über Staub und Rauch einen Respirator, welcher nicht bloß, wie
die Baumwolle, gewöhnlichen Staub zurückhält, sondern auch reizende Dämpfe (wie z.
B. die von brennendem Harze), welche von der Baumwolle nicht aufgehalten werden.
Derselbe besteht aus folgenden, zwischen Drahtnetz befindlichen Schichten: mit
Glycerin befeuchtete Baumwolle, trockene Baumwolle, Kohlenstücke, trockene
Baumwolle, Aetzkalk. Die Reihenfolge der darin vorhandenen Schichten ist
gleichgültig; die Kalkschicht kann weggelassen werden, wenn es nicht darauf ankommt,
die Kohlensäure aus der Luft zu absorbiren. Feuerwehrleute, für welche dieser Respirator besonders bestimmt ist,
konnten sich beim Gebrauche desselben ohne alle Beschwerde beliebig lange Zeit in
einem mit Harzrauche gefüllten Raume aufhalten. (Aus Chemical
News durch das chemische Centralblatt, 1871 S. 504.)
Aus schlechter gelber oder brauner Seife eine schönere harte
Seife zu erzielen.
Nach dem Patent, welches sich S. Desborough in London an
die Bereitung einer besseren Qualität Seife aus gelber oder brauner, schlechterer
Sorte ertheilen ließ, soll die Verbesserung durch eine Beimischung von unterschwefligsaurem Natron bewerkstelligt werden. Eine
Lösung von 28 Pfund dieses Salzes in vier Gallons (40 Pfd.) Wasser wird mit 2½ Centnern von Rohseife erhitzt.
Das Product soll eine schöne, harte Seife seyn. (Berichte der deutschen chemischen
Gesellschaft zu Berlin, 187l, Nr. 12.)
Die Mießmuschel (Mytilus
edulis).
wird, wie Dr.
BetaNeue Werke und Winke für die Bewirthschaftung des Wassers. Heidelberg,
1870. berichtet, eingemacht weit und breit zum wahren wohlthätigen
Handels-Nahrungsartikel. Sie hält sich dann Jahre lang und ist für die
Speisekammer zu Lande und noch mehr zu Wasser eine sichere Zuflucht und Zuspeise,
vielleicht noch mehr als die „Pickles“ ein Reizmittel. Das
Einmachen und Verkauf von Mießmuscheln gestaltet sich daher mehr und mehr zu einem
blühenden und lohnenden Geschäst.
Die Mießmuscheln werden geerntet, gereinigt, in emaillirten Töpfen mit nur wenig
Wasser unten leicht angekocht, nachher ihres Bartes beraubt und dann in lange Gläser
mit etwas starkem Weinessig, schwarzen und weißen Pfefferkörnern und zerschnittenen
Lorbeerblättern eingeschichtet. So stehen sie einige Stunden, worauf man wieder
Weinessig aufgießt und das Ganze mit einer dünnen Schicht von Provenceröl bedeckt.
Als letzten Verschluß bindet man eine erweichte starke Blase fest darüber. Solche
Büchsen bilden von Schleswig-Holstein, besonders aber aus dem großen Geschäft
der Madame Lohse in Copenhagen einen sehr beliebten
Handelsartikel, den man gelegentlich auch schon bei Berliner Delicatessenhändlern
findet.
Es ist gut, wenn diese künstliche Muschelzucht sich noch weiter entwickelt, und die
Delicatesse zu einer wohlfeilen, beliebten Zwischenspeise an den Tafeln der
mittleren und ärmeren Stände wird. An Fruchtbarkeit des Meeres dafür fehlt es
durchaus nicht. Im Winter 1866–1867 wurden aus dem einzigen Isefjord für
nicht weniger als 5600 Grotes Mießmuscheln geerntet.
Bis jetzt cultivirt man hauptsächlich in der Kieler Bucht Mießmuscheln. Man brachte
von dort schon in einem Jahre über 800 Tonnen oder gegen 3½ Millionen Stück
auf den Markt. Man pflückt sie von Hafenpfählen, Bretern, Badeschiffen, Booten und
Landungsbrücken ab, wo sie oft wie ein dichter Rasen aus dem durchsichtigen Wasser
hervorschimmern. Dazu kommen die künstlich eingesenkten Eichen-,
Buchen- und besonders Erlenpfähle und Aeste. Man setzt diese, zugespitzt, mit
der eingeschnittenen Jahreszahl, zwei, drei Faden tief vermittelst eines Taues und
einer Gabel, am liebsten mit sehendem oder todtem Seegras, und zieht sie nach drei
oder fünf Jahren am häufigsten unter dem Eise hervor, um die meist dick neben und
über einander hängenden reifen Früchte abzupflücken.
Solche Muschelbaum-Pflanzungen ziehen sich an beiden Seiten der Bucht an den
Ufern von Düsternbrook und Ellerbeck wie unterseeische Gärten hin, die man bei
ruhiger See unter dem klaren Wasser deutlich bemerken kann. Die Fischer haben für diese
Garten- und Erntekunst noch sehr einfache, uralte Gewohnheiten. Vom Ufer aus
erkennen sie an Merkmalen den Stand ihrer Muschelpfähle. In ihren flachen Kähnen mit
steilen Seitenwänden rudern sie sich mit spatenartigen Schaufeln an Ort und Stelle,
treiben eine Stange in den Grund, binden den Kahn daran fest und angeln mit einem
Haken an einem Tau den Muschelbaum empor, dessen oft schwer beladene Zweige sie in
Büscheln und Klumpen von großen Muscheln abreißen.
Die Muscheln sind in Fleisch und Geschmack oft sehr verschieden. Im December oder
Januar sind sie am fettesten. Sie werden auf verschiedene Weise zur Nahrung und
Labung für Menschen zubereitet. Das Beste und Billigste ist natürlich, sie frisch zu
genießen. Ausgenommen, gereinigt und zu einer Art von Suppe gekocht, bilden sie mit
und ohne Gewürz eine sehr substantielle und mundende Nahrung, allerdings mehr für
gute Magen, als für durch die Civilisation geschwächte Verdauungswerkzeuge. Aber
gehörig zubereitet und von den schwer verdaulichen Anhängseln befreit, werden sie
auch ein ebenso empfehlenswerthes als leicht verdauliches Labsal für die Schwachen,
wie ihre aristokratischen Schwestern, die Austern. Die Mießmuschel hat, wie einmai
ein Fleischer als Tadel für Kälber und Kühe aussprach, zu viel
„Gewänuste.“ Es fühlt sich auf der Zulage beinahe
bindfadenartig an und wird wohl am besten entweder vorher oder wenigstens beim
Essen, wie die Knochen beim Fleische, beseitigt, damit dem Magen schwere und dabei
unnütze Arbeit erspart werde. (Industrieblätter, 1871, Nr. 18)
Reichsgesetz, betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb
von Eisenbahnen, Bergwerken etc. herbeigeführten Tödtungen und
Körperverletzungen.
Mit Rücksicht auf die hohe Wichtigkeit, welche das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871,
betreffend die Haftpflicht für die beim Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken etc.
herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen für die Industrie besitzt, geben
wir nachstehend den Wortlaut desselben.
§. 1. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder
körperlichverletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch
entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt
oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verletzten verursacht ist.
§. 2. Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine
Fabrik betreibt, hastet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine
zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person
durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die
Körperverletzungen eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen
Schaden.
§. 3. Der Schadenersatz (§§. 1 und 2) ist zu leisten: 1) Im Fall
der Tödtung durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung und der Beerdigung,
sowie des Vermögensnachtheiles, welchen der Getödtete während der Krankheit durch
Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erlitten hat. War der
Getödtete zur Zeit seines Todes vermöge Gesetzes verpflichtet, einem Anderen
Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des
Todesfalles der Unterhalt entzogen worden ist. 2) Im Fall einer Körperverletzung
durch Ersatz der Heilungskosten und des Vermögensnachtheiles, welchen der Verletzte
durch eine in Folge der Verletzung eingetretene zeitweise oder dauernde
Erwerbsunfähigkeit oder Verminderung der Erwerbsfähigkeit erleidet.
§. 4. War der Getödtete oder Verletzte unter Mitleistung von Prämien oder
anderen Beiträgen durch den Betriebsunternehmer bei einer Versicherungsanstalt,
Knappschafts-, Unterstützungs-, Kranken- oder ähnlichen Casse
gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der letzteren an den
Ersatzberechtigten auf die Entschädigung einzurechnen, wenn die Mitleistung des
Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt.
§. 5. Die in den §§. 1 und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht
befugt, die Anwendung der in den §§. 1 bis 3 enthaltenen Bestimmungen
zu ihrem Vortheil durch
Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im Voraus
auszuschließen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift
entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.
§. 6. Das Gericht hat über die Wahrheit der thatsächlichen Behauptung unter
Berücksichtigung des gesammten Inhaltes der Verhandlungen nach freier Ueberzeugung
zu entscheiden. Die Vorschriften der Landesgesetze über den Beweis durch Eid, sowie
über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden und gerichtlicher Geständnisse bleiben.
Ob einer Partei über die Wahrheit oder Unwahrheit einer thatsächlichen Behauptung
noch ein Eid auszulegen, sowie ob und in wie weit über die Höhe des Schadens eine
beantragte Beweisaufnahme anzuordnen oder Sachverständige mit ihrem Gutachten zu
hören, bleibt dem Ermessen des Gerichtes überlassen.
§ 7. Das Gericht hat unter Würdigung aller Umstände über die Höhe des
Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu
bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen
Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Capital
einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen. Der Verpflichtete kann
jeder Zeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen
Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen
wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf
Schadenersatz innerhalb der Verjährungsfrist (§. 8) geltend gemacht hat,
jederzeit die Erhöhung oder Wiedergewährung der Rente fordern, wenn die Verhältnisse
welche für die Feststellung, Minderung oder Aufhebung der Rente maßgebend waren,
wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung
einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern, wenn die Vermögensverhältnisse des
Verpflichteten sich inzwischen verschlechtert haben.
§. 8. Die Forderungen auf Schadenersatz (§§. 1 bis 3) verjähren
in zwei Jahren vom Tage des Unfalles an. Gegen Denjenigen, welchem der Getödtete
Unterhalt zu gewähren hatte (§. 3, Nr. 1), beginnt die Verjährung mit dem
Todestage. Die Verjährung läuft auch gegen Minderjährige und diesen gleichgestellte
Personen von denselben Zeitpunkten an, mit Ausschluß der Wiedereinsetzung.
§. 9. Die Bestimmungen der Landesgesetze, nach welchen außer den in diesem
Gesetze vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in den §§. 1 und 2
bezeichneten Anlage oder eine andere Person, insbesondere wegen eines eigenen
Verschuldens für den bei dem Betriebe der Anlage durch Tödtung oder Körperverletzung
eines Menschen entstandenen Schaden haftet, bleiben unberührt. Die Vorschriften der
§§. 3, 4, 6 bis 8 finden auch in diesen Fällen Anwendung, jedoch
unbeschadet derjenigen Bestimmungen der Landesgesetze welche dem Beschädigten einen
höheren Ersatzanspruch gewähren.
§. 10. Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Einrichtung eines
obersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen
desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ausgedehnt, in
welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen
Gesetzes oder der in §. 9 erwähnten landesgesetzlichen Bestimmungen geltend
gemacht wird.