Titel: | Ueber Explosion von Centrifugen; von Albert Fesca. |
Fundstelle: | Band 203, Jahrgang 1872, Nr. XC., S. 356 |
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XC.
Ueber Explosion von Centrifugen; von Albert Fesca.
Nach einem Bericht, erstattet in der
Generalversammlung des Vereines für die Rübenzucker-Industrie im Zollverein, vom
17. Mai 1871 in Berlin. – Aus der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure,
Bd. XV S. 737.
Fesca, über Explosion von Centrifugen.
Die Fälle der Centrifugen-Explosionen haben sich leider in so bedenklicher
Weise gemehrt, daß bereits zu befürchten steht, daß die Arbeiter sich in der Folge
vor der Bedienung der Centrifugen scheuen werden. Verschiedene solcher
Explosionsfälle sind auch vor die Gerichte gekommen, weil sie Verluste an
Menschenleben im Gefolge hatten, und sind diese beiden Umstände allein wichtig
genug, um die Aufmerksamkeit auf die Ursachen solcher Explosionen zu lenken.
Hierzu kommt nun aber noch der Umstand, daß das kürzlich von dem deutschen Reichstage
angenommene Gesetz der Haftpflicht unzweifelhaft für alle diejenigen Fälle zur
Anwendung kommen wird, wo durch Centrifugen-Explosion Menschen beschädigt
oder getödtet worden, und daß dieses Gesetz dann vermuthlich die volle Verantwortung
hierfür demjenigen auferlegen wird, der die Centrifugen betrieben hatte. Solche
Verantwortung ist schwer genug, um zu einer gründlichen Erörterung der vorliegenden
Frage aufzufordern.
In der Zuckerfabrik Ueffingen ereignete sich in letzter Campagne der Fall, daß durch
Explosion einer Centrifuge zwei Menschen getödtet wurden. Dieser Fall wurde vor dem
Kreisgericht Wolfenbüttel verhandelt, und Hr. Professor A. Scheffler in Braunschweig von diesem Gericht aufgefordert, die Ursachen
der Explosion zu ermitteln und in einem Gutachten darüber zu berichten. Dieses
Gutachten liegt mir in Abschrift vor. Dasselbe weist durch Berechnung der
centrifugalen Spannung der fraglichen Centrifugentrommel und der
Widerstandsfähigkeit der Trommel in deren schwächstem Querschnitt klar und deutlich
nach, daß durch ein Mißverhältniß dieser beiden Factoren eine erhebliche
Ueberanstrengung der Centrifuge stattgefunden habe.
Es führt sehr zutreffend aus, daß die Ueberanstrengung eines dem Zerreißen
ausgesetzten Blechmantels eintritt, sobald das Material desselben, hier Eisenblech,
bis an seine Elasticitätsgrenze angestrengt wird, d.h. sobald die Anstrengung
annähernd 1/3 so stark wird, als sie seyn müßte, um das Material sofort zu
zerreißen. Es führt ferner aus, daß das Erreichen und namentlich das Ueberschreiten
der Elasticitätsgrenze hierbei eine Formveränderung, ein wenn auch kaum merkliches
Dehnen und Recken des Bleches zur Folge hat, und daß durch solches Ueberanstrengen des Bleches
möglicherweise seine Structur, jedenfalls aber das Maaß seiner absoluten Festigkeit
allmählich mehr und mehr abgeschwächt und dasselbe dadurch in einen Zustand
geringerer Widerstandsfähigkeit übergeführt wird, so daß es später schon bei einer
geringeren Anstrengung zerreißen muß, als seiner ursprünglichen Widerstandsfähigkeit
entspricht.
Nachdem das Gutachten in dieser Weise die Ueberanstrengung der Centrifuge als Ursache
der Explosion nachgewiesen hat, hebt es noch besonders hervor, daß sich nach dem
Gesetz der Centrifugalkraft die Anstrengung der Centrifugentrommel in dem Verhältniß
des Quadrates ihrer Umlaufsgeschwindigkeit steigert, und liefert hierdurch den
Beweis, wie gefährlich es sey, die normalen Centrifugentouren zu überschreiten.
Alsdann erwähnt Hr. Professor Scheffler noch zweier
anderer Fälle von Centrifugen-Explosionen, welche in den Zuckerfabriken
Eichthal und Barum vorgekommen seyen, und führt deren Ursache ebenfalls auf
Ueberanstrengung in Folge von erheblicher Steigerung der normalen Tourenzahl
zurück.
Am Schluß seines Gutachtens stellt der Verfasser noch allgemeine Betrachtungen über
derartige Explosionen an und schließt daran geeignete Vorschläge, wie dieselben in
der Folge zu vermeiden seyen. Dieser letzte Theil des Gutachtens enthält so viel
Nützliches und Praktisches, daß ich glaube, denselben hier wörtlich wiedergeben zu
sollen. Das Gutachten sagt:
„Aus allen diesen Vorkommnissen wird zu folgern seyn, daß manche
Zuckerfabrik-Dirigenten von der Gefahr, die mit einer Steigerung der
Umdrehungsgeschwindigkeit der Centrifugen verbunden ist, keine richtige
Vorstellung haben, was sich daraus erklären dürfte, daß zur Berechnung der
Anspannung des Mantels durch die Centrifugalkraft specielle Kenntnisse der
Mechanik gehören, wie sie bei den Dirigenten der Zuckerfabriken nicht immer
vorausgesetzt werden können.
Auch hat es den Anschein, als versäumten es die Maschinenfabrikanten oftmals, bei
der Lieferung von Centrifugen das Maximalgewicht der Füllung und die zulässige
größte Umdrehungszahl, für welche die Centrifugen construirt wurden, bestimmt
anzugeben und auf die Gefahr einer Steigerung ausdrücklich aufmerksam zu
machen.
Ferner aber wird sich bei der Art und Weise, wie der Centrifugenbetrieb in
manchen Zuckerfabriken thatsächlich geführt wird, behaupten lassen, daß es
rathsam wäre, die Centrifugen mit größerer Sicherheit gegen ein Aufplatzen des
Mantels, also mit größerer Blechstärke, zu construiren. Wenn, wie in Barum
vorgekommen, die Umdrehungszahl um 41 Proc. über den Normalbetrag gesteigert wird, womit,
wie vorhin schon bemerkt, eine Verdoppelung der Anspannung des Mantels verbunden
ist, so ist zwar ein solches Verfahren ohne Frage sehr ungehörig; indessen
dürfte dabei meines Erachtens, falls nicht etwa auch zugleich eine erhebliche
Steigerung des Gewichtes der Füllmasse vorgenommen wird, ein Zersprengen des
Mantels noch nicht eintreten. Dampfkessel z.B. werden vor der Ingebrauchnahme
mit einem Drucke probirt, der anderthalb bis zweimal so groß ist wie der im
Kessel beim Betriebe zu unterhaltende Dampfdruck und dürfen unter dem
Prüfungsdrucke keine bleibenden Formveränderungen annehmen, also nicht bis zur
Grenze der Elasticität angespannt werden. Das Platzen einer Centrifuge aber ist
wegen des dabei stattfindenden Umherschleuderns des sich aufrollenden Mantels
und der Stücke des vom Mantel zertrümmerten äußeren Gehäuses mit mindestens
derselben Gefahr für Verlust von Menschenleben verbunden, wie die Explosion
eines Dampfkessels.
In Ansehung dieser Gefahren drängt sich die Frage auf, was für Maßregeln wohl
ergriffen werden könnten, um den Betrieb der Centrifugen thunlichst zu sichern.
Solche Maßregeln müßten offenbar darauf abzielen, zunächst für jede Centrifuge
nach Maaßgabe der Blechstärke des Mantels die zulässige Füllmasse und
Umdrehungszahl zu bestimmen, und sodann die Zuckerfabriken hinsichtlich der
Beobachtungen dieser Bestimmungen während des Betriebes zu controlliren.
Nun läßt sich allerdings, wie oben für die Ueffinger Centrifugen geschehen, die
Widerstandsfähigkeit des Blechmantels durch Rechnung bestimmen, wenn die Enden
desselben durch Nietung verbunden sind, nicht aber, wenn diese Verbindung (wie
an den Centrifugen in Eichthal und Barum, überhaupt an allen aus der
Braunschweigischen Maschinenbauanstalt Hierselbst hervorgegangenen Centrifugen)
durch Löthung hergestellt und nur in secundärer Weise
durch eine Vernietung verstärkt ist. Bei solcher Construction könnte zwar eine
Berechnung unter der Voraussetzung gehöriger Haltbarkeit der Verlöthung
angestellt, eine Garantie für die Richtigkeit dieser Voraussetzung aber nur von
der betreffenden Maschinenfabrik übernommen werden.
Von einer directen Prüfung der Widerstandsfähigkeit des Mantels einer Centrifuge
durch eine Probe aber kann wegen der damit verbundenen Gefahr, wie auch aus
anderen Gründen, nicht wohl die Rede seyn. Auch ist zu bedenken, daß eine
Controlle der Zuckerfabriken in Bezug darauf, ob beim Betriebe keine
Steigerungen des Gewichtes der Füllmasse oder der Umdrehungszahl vorgenommen
werden, kaum ausführbar seyn würde.
Dagegen würde es meines Erachtens sehr zweckmäßig seyn, wenn die Inhaber der
Zuckerfabriken angehalten würden, vor dem Beginn jeder Betriebscampagne eine
Erklärung darüber, mit welchem Maximalgewichte der Füllmasse und welcher größten
Umdrehungszahl pro Minute die Centrifugen der
Zuckerfabrik betrieben werden sollen, bei der betreffenden Polizeibehörde
einzureichen, sowie auch ein von einer Maschinenfabrik, welche sich mit der
Anfertigung von Centrifugen befaßt, ausgestelltes Attest, welches enthalten
müßte:
1) die Angabe des Durchmessers, der Höhe und Blechstärke des Mantels, der Zahl
und Größe der Löcher in jeder Verticalreihe, sowie der Art und Weise, in welcher
die Enden des Mantels mit einander verbunden sind;
2) die Angabe des Gewichtes des anzuwendenden Füllquantums, nach Maaßgabe des
Inhaltes des Gefäßes, welches zum Einschütten der Masse benutzt werden soll;
3) die Erklärung, daß die Maschinenfabrik den Betrieb der Centrifugen mit dem
beabsichtigten Gewichte der Füllmasse und der beabsichtigten Umdrehungszahl pro Minute für unbedenklich hält;
4) die Angabe der Durchmesser der Transmissionsscheiben, durch welche die
Bewegung von der Dampfmaschine auf die Centrifugen übertragen wird, und der
hieraus berechneten Umdrehungszahl der Maschine, welche der beabsichtigten
Umdrehungszahl der Centrifugen entspricht;
5) die Erklärung, daß die Dampfmaschine in Gegenwart des technischen Dirigenten
und des Maschinenaufsehers der Zuckerfabrik probenweise in Gang gesetzt worden
ist und sich dabei herausgestellt hat, daß der betreffende Maschinenführer,
resp. derjenige von den an den Centrifugen zu beschäftigenden Arbeitern, welcher
den Gang der Maschine überwachen soll, die festgesetzte Maximalgeschwindigkeit,
welche nicht überschritten werden darf, genau kennt und herzustellen
versteht;
6) die Angabe, ob die Dampfmaschine mit einem gut functionirenden Regulator,
welcher eine erhebliche Steigerung der Geschwindigkeit über den festgesetzten
Maximalbetrag unmöglich macht, versehen ist oder nicht.
Bei der Wichtigkeit der Vermeidung von Ueberschreitungen der zulässigen
Geschwindigkeit könnte es ferner zweckmäßig erscheinen, unbedingt
vorzuschreiben, daß die Dampfmaschine mit einem zuverlässig wirkenden Regulator,
welcher eine Steigerung der Geschwindigkeit über den festgesetzten Betrag nicht
zuläßt, versehen seyn müsse. In Erwägung aber, daß die Mehrzahl der in den
Zuckerfabriken arbeitenden Dampfmaschinen mit exacten Regulatoren nicht versehen
ist, auch nicht alle Maschinenfabriken gute Regulatoren liefern, daß endlich an jedem
Regulator leicht Veränderungen vorgenommen werden können, welche eine
Vergrößerung der Normalgeschwindigkeit zur Folge haben, halte ich den Erfolg
einer solchen Vorschrift für illusorisch.
Die vorstehend unter 6) geforderte Angabe dürfte aber doch nützlich seyn,
insofern dieselbe die Aufmerksamkeit auf einen wichtigen Punkt lenkt und
vielleicht hier und da Veranlassung zu Verbesserungen gibt. Aehnlich verhält es
sich mit der Angabe unter 1).
Auf Grund solchen Attestes würde alsdann der Betrieb der Centrifugen zu
gestatten, der Fabrikdirection aber aufzugeben seyn, darüber zu wachen, daß
während des Betriebes weder eine Steigerung des Gewichtes der Füllmasse, noch
der Umdrehungszahl vorgenommen werde; auch neben der Dampfmaschine an in die
Augen fallender Stelle eine Tafel aufzuhängen, auf welcher die höchste zulässige
Umdrehungszahl der Maschine pro Minute deutlich
angegeben ist, und neben den Centrifugen eine Tafel mit Angabe des höchsten
zulässigen Gewichtes der Füllmasse.
Die Wiederholung eines solchen Verfahrens vor dem Beginn einer jeden Campagne dürfte sich empfehlen in Rücksicht
darauf, daß der Mantel einer Centrifuge mit der Zeit durch Abnutzung geschwächt
wird, sowie mit Rücksicht auf etwaige Neuanschaffungen von Centrifugen oder
Aenderungen im Betriebsmechanismus, welche die Umdrehungszahl beeinflussen, auch
auf einen etwa vorkommenden Wechsel im Personal, sey es der Direction oder der
Bedienungsmannschaft.“
Diese Betrachtungen und Vorschläge sind unzweifelhaft sehr nützlich und praktisch;
doch ist gar nicht zu verkennen, daß sie, der Zeit ihres Erlasses entsprechend,
hauptsächlich darauf hinzielen, einer Behörde, welche den Centrifugenbetrieb zu
controlliren befugt ist, die nöthige Anleitung zu dieser Kontrolle zu geben.
Durch die Annahme des Gesetzes über die Haftpflicht ist jetzt jede Befürchtung, es
möchte eine amtliche Controlle über den Centrifugenbetrieb eintreten, geschwunden;
dahingegen glaube ich, daß es auch um so mehr eine Nothwendigkeit geworden ist, den
Besitzern von Centrifugen die Mittel an die Hand zu geben, sich ein eigenes Urtheil
darüber zu bilden, wie sie ihre Centrifugen ohne Gefahr betreiben können.
Es scheint mir angemessen zu seyn, wenn der Besitzer von Centrifugen im Stande ist zu
erkennen, wann die Gefahr der Centrifugen-Explosion eintritt, damit er in
seinem eigenen und dem Interesse seiner Arbeiter die nöthigen Maßregeln zum Schutze
gegen solche Gefahr treffen kann; damit er sich zu sichern weiß gegen die herben
Folgen der Anwendung des
Haftpflichtgesetzes auf durch Centrifugen-Explosionen hervorgebrachte Schäden
an Menschenleben.
Es bedarf hierzu vor Allein der Berechnung der centrifugalen Anstrengung und der
Widerstandsfähigkeit der Trommeln. Diese Berechnung beruht auf sehr einfachen
Grundsätzen und ist ganz leicht auszuführen, wie ich in Folgendem nachzuweisen und
an einigen Beispielen zu erläutern mir erlaube:
Aus der Tourenzahl und dem Durchmesser der Centrifugentrommel berechnet sich eine
Zahl, der sogenannte Centrifugalcoefficient.
Dieser Centrifugalcoefficient ist
I. bei dem gleichen Durchmesser von zwei Trommeln proportional dem Quadrat ihrer
Tourenzahl in der gleichen Zeiteinheit;
II. bei gleicher Tourenzahl in derselben Zeiteinheit proportional dem
Trommeldurchmesser.
Das Gewicht der umlaufenden Masse, welche, durch die
Centrifugalkraft getrieben, sich von dem Mittelpunkt der Trommel zu entfernen
strebt, multiplicirt mit dem Centrifugalcoefficienten, ergibt den centrifugalen
Druck, welcher radial von innen nach außen auf die Trommelzarge (den rotirenden
cylindrischen Mantel der Trommel) wirkt und dieselbe zu zerreißen strebt.
Als Beispiel diene die Zuckercentrifuge mit laufender Trommel von 2 1/2 Fuß (0,78
Met.) Durchmesser.
Die normale Umlaufsgeschwindigkeit derselben ist
1080 Umdrehungen pro Minute oder
18 Umdrehungen pro Secunde.
Der Centrifugalcoefficient berechnet sich hieraus nach der Formel c²/2gr, in
welcher
c die Peripheriegeschwindigkeit in Fußen pro Secunde,
g die Höhe des freien Falles in der ersten Secunde =
15,6 Fuß,
r der Halbmesser der Trommel in Fußen ist. Es ist also
hier der Centrifugalcoefficient
c²/2gr = (18 . 3,5 . 3,14)²/(2 . 15,6 . 1,25) = 510.
Die umlaufende Masse, welche sich centrifugal zu entfernen strebt, besteht aus
der Zarge der laufenden Trommel,
den Einlagssieben,
der Zuckerfüllmasse.
Die größte Ladung an Zuckerfüllmasse, welche die Trommel ihren Dimensionen
entsprechend aufnehmen kann, wiegt 160 Pfd. Hierbei ist erstes Product gedacht, während
von Nachproducten nicht gut mehr als 120 Pfd. Füllung anzunehmen ist, weil sich
dieselben in größeren Ladungen nicht gut ausschleudern.
Gleichviel nun, ob das Füllen der Trommel mit diesen 160 Pfd. während ihres
Stillstandes oder Ganges geschieht, es wird bis zu dem Augenblick wo dieselbe ihre
höchsten Touren, also den vollen Centrifugaleffect erreicht, aus dieser Füllmasse
ein erheblicher Theil Syrup centrifugal entweichen, und die dann noch in der Trommel
enthaltene Zuckerladung wird nicht mehr als 120 Pfd. wiegen; diese 120 Pfd.
Füllmasse werden also in Rechnung zu stellen seyn.
Die Trommelzarge und Einlagsiebe liegen unmittelbar in der Trommelperipherie, die
Zuckerfüllmasse hingegen bildet einen ringförmigen Körper, dessen centrifugaler
Schwerpunkt der Trommelachse näher liegt, als die Zarge und Siebe, und zwar ungefähr
in dem Verhältniß von 11 zu 12 näher. Der Centrifugaleffect dieser Füllmasse ist
also nach II. nur 11/12 so groß, als ihr Gewicht von 120 Pfd., in der
Trommelperipherie concentrirt gedacht, erzeugen würde, oder es wirken nicht 120
Pfd., sondern
11/12 × 120 = 110 Pfd. Füllmasse,
als in der Trommelperipherie concentrirt gedachte centrifugale
Belastung. –
Die in der Trommelperipherie und mit dem Centrifugalcoefficienten von 510 centrifugal
wirkende Masse besteht demnach aus dem Gewicht
der Trommelzarge (dieselbe hat 11 1/2 Zoll Höhe und
0,157 Zoll Dicke,
d. i. 6 Pfd. pro Quadratfuß
Oberfläche)
45,5
Pfd.
der
Einlagsiebe
10,5
„
„
Füllmasse 11/12 × 120 =
110,0
„
–––––––––––––––––––––––––––––
Summa: centrifugal wirkende Masse
166
Pfd.
Aus diesem Gewicht und dem Centrifugalcoefficient 510 berechnet sich der radial auf
die Trommelzarge wirkende centrifugale Druck als
166 × 510 = 84,660 Pfd. Druck.
Die Oberfläche der Zarge beträgt
94 × 11,5 = 1081 Quadratzoll,
es entsteht also 84,660/1,081 = 78,3 Pfd. Druck auf den
Quadratzoll der Zarge.
Der auf die Zargenoberfläche gleichförmig wirkende centrifugale Druck von 84,660 Pfd.
ist zu dividiren durch 3,14, und man erhält dadurch in
84,660/3,13 = 26,962 Pfd. Druck
diejenige Anstrengung, welche die Trommelzarge in zwei
gleiche, durch einen Schnitt in der Richtung der Trommelachse getheilte Hälften zu
zerreißen strebt, oder aber die Hälfte dieses Druckes
= 13,481 Pfd. tangentialer Zug
stellt diejenige Anstrengung dar, welche den schwächsten
Querschnitt durch die einfache Zarge, d. i. den Schnitt durch eine senkrechte
Nietreihe der Zarge zu zerreißen strebt.
Dieser Schnitt durch eine senkrechte Nietreihe beträgt in dem vorliegenden Falle
1,2385 Quadratzoll.
Es ist also ein Quadratzoll Zargenquerschnitt auf Zerreißen angestrengt durch
13,481/1,2385 = 10,885 Pfd.
Ein Quadratzoll bestes Eisenblech zerreißt erfahrungsmäßig bei einer
durchschnittlichen Anstrengung von 50,000 Pfd. Die mit 10,885 Pfd. pro Quadratzoll auf Zerreißen angestrengte Trommelzarge
bietet also 50,000/10,885 = 4,6fache Sicherheit gegen das Zerreißen.
Nehmen wir an, daß dieselbe Centrifugentrommel mit derselben Zuckerladung anstatt
1080 Touren 1200 Touren pro Minute macht, so würde die
Sicherheitsberechnung folgende Resultate ergeben:
Centrifugalcoefficient = 630,
centrifugaler Druck auf die Zarge = 104,580 Pfd.,
Druck auf den Quadratzoll Zargenoberfläche = 96,74 Pfd.
Auf den Schnitt durch eine senkrechte Nietreihe, also den schwächsten Querschnitt
durch die einfache Zarge von 1,2385 Quadratzoll, wirken
104,580/(3,14 × 2) = 16,652 Pfd. Zerreißanstrengung,
also auf 1 Quadratzoll Zargenquerschnitt
16,652/1,2385 = 13,445 Pfd. Zerreißanstrengung,
und es ist darnach vorhanden
50,000/13,445 = 3,7 fache Sicherheit
gegen das Zerreißen.
Bis auf nur dreifache Sicherheit gegen das Zerreißen soll man die Centrifugentrommeln
nicht anstrengen, weil man alsdann die Trommelzarge bis zur Elasticitätsgrenze der
Bleche angestrengt haben würde, und dieß, wie oben angeführt, eine allmähliche Abschwächung
der Haltbarkeit des Bleches zur Folge hätte.
Die 4,6fache Sicherheit der Trommeln, wie solche bei 1080 Touren pro Minute vorhanden ist, erscheint mir als eine
vollkommen genügende; dagegen halte ich 1200 Touren pro
Minute und dem entsprechende nur 3,7fache Sicherheit schon für gewagt, weil man sich
hiermit der Anstrengung bis an die Elasticitätsgrenze des Bleches schon zu sehr
nähert, und dieselbe durch eine zufällige Steigerung der Centrifugentouren von 1200
auf etwa 1300 effectiv erreichen würde.
In vielen Fällen ist der Wunsch und auch das entschiedene Bedürfniß ausgesprochen
worden, den Zuckercentrifugentrommeln auch bei einer höheren Tourenzahl als rund
1080 pro Minute noch genügende Sicherheit zu geben, und
es liegt sehr nahe, daß dieß leicht durch eine Vermehrung der Blechstärke zu
erreichen ist. Solche Vermehrung der Blechstärke ist denn auch oft zu diesem Zwecke
angewendet worden; doch möchte ich hierbei einer irrigen Voraussetzung begegnen, der
Voraussetzung nämlich, daß in demselben Verhältniß, wie man die Blechstärke
steigert, sich auch die Sicherheit steigern würde. Letzteres ist aber durchaus nicht
der Fall, denn es vermehrt sich durch die Steigerung der Blechstärke wohl die
Widerstandsfähigkeit der Zarge gegen das Zerreißen, allein es steigert sich auch
gleichzeitig die centrifugale Zerreißanstrengung, indem das gegebene Mehrgewicht der
Zarge, multiplicirt mit dem Centrifugalcoefficienten, eine neue Zerreißanstrengung
erzeugt.
Erläuterung durch Beispiele gibt hiervon am besten ein Bild: Legen wir also die eben
angeführten Sicherheitsberechnungen der Zuckercentrifugaltrommel zu Grunde,
welche
bei
1080
Umdrehungen
eine
Sicherheit
von
4,6,
„
1200
„
„
„
„
3,7
gegen das Zerreißen ergab, und nehmen wir an, daß die
Blechstärke ihrer Zarge im Verhältniß von 2 zu 3 vermehrt werde, so wird daraus
nicht eine Vermehrung der Sicherheit auf 6,9 resp. 5,55 erfolgen, sondern es erhöht
sich durch das Mehrgewicht der Zarge, multiplicirt mit dem Centrifugalcoefficienten,
die Sicherheit gegen das Zerreißen nur
von
4,6
auf
6
bei
1080
Touren
pro
Minute
und
„
3,7
„
4,9
„
1200
„
„
„
also um ein Erhebliches weniger, als irrthümlicher Weise
vermuthet werden konnte. Wir sehen also hieraus, daß eine Vermehrung der Blechstärke
der Zarge nur einen beschränkten Vortheil bietet.
Weiter unten werde ich darauf zurückkommen, wie in dieser Beziehung weit reellere
Vortheile zu erzielen sind, wenn für das Centrifugenblech ein Material aufzufinden ist,
welches bei zäher und sehniger Beschaffenheit eine höhere absolute Festigkeit als
50,000 Pfd. pro Quadratzoll hat, und dem entsprechend
bei gleicher Blechstärke, also gleichem Gewicht der Zarge, der centrifugalen
Zerreißanstrengung eine größere Widerstandsfähigkeit entgegensetzen kann.
Zunächst scheint es mir jetzt am Platze zu seyn, auf die eclatantesten mir bekannten
Fälle der Ueberanstrengung von Centrifugen aufmerksam zu machen, und zwar um so
mehr, als dieselben identisch sind mit den von Hrn. Professor Scheffler in seinem obigen Gutachten angeführten.
Es ist bekannt, daß die Saftgewinnung durch Centrifugen durch andere
Saftgewinnungsverfahren überholt und theilweise verdrängt worden ist. Um die
vorhandenen Saftcentrifugen nutzbar zu machen, hat man dann theils die ursprünglich
von mir für dieselben als normal angegebenen Touren von 950 bis 1000 pro Minute überschritten und allmählich auf 1200 bis
1300 gesteigert, weil die Saftausbeute um so besser wurde, je höhere Touren die
Centrifugen hatten; theils hat man dieselben als Zuckercentrifugen verwendet und
dabei ebenfalls ihre Tourenzahl bis auf 1200 bis 1300 gesteigert, wie der
besprochene Fall von Ueffingen beweist.
Ich will hier kurz in Zahlenresultaten nachweisen, wie eine solche Anstrengung der
Saftcentrifugen geradezu eine unerlaubte ist.
Als übliche Ladung der 36zölligen Centrifuge wird 270 Pfd. Zuckerfüllmasse oder
verdünnter Rübenbrei anzunehmen seyn. Von dieser Ladung wird ungefähr 1/4 als Syrup
oder Saft centrifugal entwichen seyn bis zu dem Zeitpunkt, wo die Centrifuge ihre
vollen Touren erreicht hat.
Es wird sonach (3 . 270)/4 = 203 Pfd. als centrifugal auf Anspannung der Trommel
wirkendes Gewicht der Ladung in Rechnung zu stellen seyn.
Die Entfernung des centrifugalen Schwerpunktes der ringförmig gelagerten Ladung vom
Centrum der Trommel wird circa 14/15 des Trommelradius
betragen. Demnach wirken nicht 203 Pfd., sondern 14/15 × 203 = 190 Pfd.
Ladung als in der Trommelperipherie concentrirt gedachte centrifugale Belastung.
Die 36zöllige Trommel soll 980 Umdrehungen pro Minute
machen. Dieß ergibt einen Centrifugalcoefficienten = 505.
Die in der Trommelperipherie centrifugal wirkende Masse besteht nun aus
dem Gewicht der Trommelzarge (letztere ist 18
Zoll hoch und 1/4 Zoll stark.
140
Pfd.,
dem Gewicht der Einlagsiebe
22
„
„ „ „
Ladung 14/15 × 203
190
„
––––––––––––––––––––––
Summa: centrifugal wirkende Masse
352
Pfd.
Hieraus berechnet sich der radial auf die Trommelzarge wirkende centrifugale Druck
zu
352 × 505 = 177,760 Pfd.
Die Oberfläche der Zarge beträgt:
113 × 18 = 2034 Quadratzoll.
Es entstehen also
177,760/2,034 = 87,4 Pfd. Druck auf den Quadratzoll der
Zarge.
Der schwächste Querschnitt durch die einfache Zarge, d. i. der Schnitt durch eine
senkrechte Nietreihe, beträgt 2,7187 Quadratzoll.
Dieser schwächste Querschnitt ist auf Zerreißen angestrengt mit
177,760/(8,14 × 2) = 28,305 Pfd. tangentialem Zug.
Es ist also ein Quadratzoll Querschnitt auf Zerreißen
angestrengt durch
28,305/2,7187 = 10,411 Pfd.
Dieß ergibt bei 980 Umdrehungen der Trommel
50,000/10,411 = 4,8fache Sicherheit gegen das Zerreißen.
Diese Sicherheit ist als eine vollkommen genügende zu betrachten. Wird dagegen die
Umlaufsgeschwindigkeit der Centrifuge auf 1200 oder 1300 gesteigert, wie dieß in
mehreren Fabriken geschehen ist, so resultiren
bei
1200
Umdrehungen
131 Pfd. Spannung pro Quadratzoll der
Trommel,
bei
1300
Umdrehungen
154 Pfd. Spannung pro Quadratzoll der
Trommel,
bei
1200
Umdrehungen
3,2 fache
Sicherheit
gegen
Zerreißen,
bei
1300
„
2,73 „
„
„
„
Im Augustheft 1867 der „Zeitschrift des Vereines für
Rübenzucker-Industrie“ machte ich in einem kurzen Artikel
darauf aufmerksam, daß die Zargen der Centrifugentrommeln durch Einfluß der
Rübensalze mit der Zeit erheblich angegriffen würden. Einen Beweis hierfür in Zahlen
haben jetzt die Zargen der Ueffinger Centrifugentrommeln ergeben.
Diese Centrifugen sind von mir im Jahre 1857 geliefert, und wogen damals deren
Trommelzargen pro Stück 140 Pfund. Das Gewicht der
explodirten Zarge gibt Hr. Professor Scheffler in seinem
Gutachten mit 120 Pfd. an, und zwei andere der gleichen Zargen aus Ueffingen, welche
mir vorliegen, wiegen 119 Pfd. und 146 Pfd. Es hat also eine Abnahme des
Zargengewichtes und ebenso des Zargenquerschnittes im Verhältniß von mindestens 7: 6
stattgefunden, und dem entsprechend ist obige Sicherheitsberechnung der Trommeln
dahin zu corrigiren, daß durch Abnahme des Zargengewichtes um circa 20 Pfd. die Zerreißanstrengung im Verhältniß von 35 : 33 und
zugleich durch Verringerung des Zargenquerschnittes die Widerstandsfähigkeit der
Zarge im Verhältniß von 7: 6 abgenommen hat. Hiernach ist die Sicherheit gegen das
Zerreißen im Verhältniß von
33 × 7 : 35 × 6 = 11 : 10
geringer geworden.
Die Ueffinger Trommeln hatten sonach unter Berücksichtigung der allmählichen
Zerstörung der Zargen durch chemische Einflüsse jetzt nur noch eine
3,2 × 10/11, = 2,9fache Sicherheit
gegen Zerreißen bei
1200 Umdrehungen,
2,73 × 10/11 = 2,48fache Sicherheit
gegen Zerreißen bei
1300 Umdrehungen,
und es ist wohl kein Zweifel darüber, daß eine so große
Anstrengung der Trommeln eine unerlaubte zu nennen ist.
Auf noch einen Umstand möchte ich hierbei aufmerksam machen: Hr. Professor Scheffler fand durch Zerreißversuche die absolute
Festigkeit der explodirten Ueffinger Zarge zu 48,000 Pfd. pro Quadratzoll. Mit einer der beiden anderen mir vorliegenden Ueffinger
Zargen machte ich einen Zerreißversuch, und stellte sich dabei eine absolute
Festigkeit von 53,000 Pfd. pro Quadratzoll heraus.
Ursprünglich hatte das Material dieser Zargen, hervorgegangen aus der Vorsig'schen Hütte in Moabit, welche sich durch höchste
Qualität ihres Eisenbleches auszeichnete, nach meinen in den fünfziger Jahren
Niederholt damit angestellten Zerreißversuchen eine absolute Festigkeit von 57,000
bis 58,000 Pfund pro Quadratzoll. Es hat also durch die
constante Anstrengung des Materiales bis an und über die Elasticitätsgrenze eine,
wenn auch nicht sehr große, jedenfalls aber doch wahrnehmbare Abschwächung seiner
absoluten Festigkeit stattgefunden, und ist dieß ein Beleg dafür, wie sehr man sich
vor diesem Maaß der Anstrengung zu hüten hat.
Bei dem Betriebe von Centrifugen zum Zweck der Zuckerschleuderung erscheint mir ein
höherer Centrifugalcoefficient als 500 durchaus unnöthig; sollte es indessen bei dem
Betriebe von Saftcentrifugen eine Nothwendigkeit seyn, denselben eine hohe
Geschwindigkeit entsprechend einem Coefficienten von 700 bis 800 zu geben, so möchte
es doch nicht gerathen erscheinen, dieß dadurch zu ermöglichen, daß man die
Centrifugenzargen aus wesentlich stärkerem als 1/4zölligem Eisenblech macht, um
dadurch ihre Widerstandskraft geeignet zu erhöhen, denn es würde hierdurch
1) nicht eine Steigerung der Sicherheit gegen das Zerreißen in dem Verhältniß der
Erhöhung der Blechstärke eintreten, wie ich dieß bei Berechnung der 30zölligen
Zuckercentrifugen nachwies, und
2) die Lauftrommel würde durch Erhöhung der Blechstärke ein so hohes Gewicht
erreichen und das Spurlager so belasten, daß ein Schweißen des Spurzapfens zu
befürchten stände.
Für diesen besonderen und alle ähnlichen Fälle, in welchen eine ungewöhnlich hohe
Anstrengung der Centrifugentrommeln nothwendig werden sollte, würde es nun erwünscht
seyn, ein Blechmaterial zu haben, welches eine erheblich höhere absolute Festigkeit
als Eisenblech besitzt und doch auch damit die zähe und sehnige Beschaffenheit von
sogenanntem sehnigen Eisen verbindet. Ein solches Material von einer absoluten
Festigkeit von 80,000 Pfd. pro Quadratzoll und darüber
gibt es nun in neuerer Zeit, und es sollte überall da zu den Zargen verwendet
werden, wo eine besonders hohe Anstrengung der Centrifuge vorliegt.
Wenn die vorstehend angeführten Berechnungen über die zulässige Anstrengung der
Centrifugen nun auch mit Leichtigkeit von Jedem gemacht werden können, so liegt es
doch in der Billigkeit, daß sich vornehmlich der Centrifugenlieferant denselben
unterzieht und die Daten, auf welchen die Berechnung in jedem einzelnen Falle
beruht, bei der Centrifugenlieferung angibt, etwa wie folgt:
a) Tourenzahl und Durchmesser der Lauftrommel,
b) daraus hervorgehender Centrifugalcoefficient;
c) Gewicht der Zarge der Lauftrommel, Gewicht der
Einlagsiebe, Gewicht welches die Ladung der Trommel haben darf in dem Zeitpunkt wo
letztere ihre vollen Touren erreicht;
d) die aus a) und c) hervorgehende tangentiale Zerreißanstrengung für den
Querschnitt durch die einfache Zarge;
e) Querschnitt durch die schwächste, der
Zerreißanstrengung d ausgesetzte Stelle der einfachsten
Zarge in Quadratzollen;
f) absolute Festigkeit des Materiales, aus welchem die
Zarge der Lauftrommel gefertigt ist, pro 1
Quadratzoll;
g) Sicherheit gegen das Zerreißen, welche aus d), e) und f) hervorgeht.Diese Sicherheit dürfte nicht weniger als die 4 1/2 bis 5 fache seyn.
Mit Angabe dieser Daten würde natürlich der Lieferant die Garantie für deren
Nichtigkeit und somit die einzig mögliche Garantie für die Haltbarkeit der
Centrifuge übernommen haben, während jede weitere Verantwortung den Besitzer der
Centrifuge selbst träfe.
Die Vorsichtsmaßregeln, welche letzterer zur Sicherstellung vor Explosion der
Centrifugen zu treffen hätte, ließen sich etwa folgendermaßen zusammenfassen:
I. Die Dampfmaschine, welche die Centrifugen treibt, ist mit einem genau wirkenden
Regulator zu versehen, der so construirt ist, daß es dem Maschinenwärter möglichst
schwer ist, ihn zu verstellen.Ich halte dieß für durchaus nothwendig, weil, wie oben nachgewiesen, die
Anstrengung der Centrifuge wie das Quadrat ihrer Geschwindigkeit wächst,
also z.B. eine Steigerung der letzteren im Verhältniß von 7 : 10 eine
Steigerung wie 49 : 100 bewirkt.
II. Es muß entsprechend der Füllmasse, dasjenige Gewicht der Centrifugenladung
ermittelt werden, welches, unter Voraussetzung der guten Durchlässigkeit der
Centrifugensiebe, geladen werden darf, um nach Erreichung der vollen
Centrifugentouren, also nach Ausschleuderung eines Theiles der Flüssigkeit, dem vom
Lieferanten sub c) angegebenen Ladungsgewicht zu
entsprechen. Diese Ermittelung ist nicht schwer, denn man braucht nur z.B. bei einer
Zuckerladung den während des Anlaufens der Centrifuge bis zur Erreichung ihrer
ungefähren vollen Geschwindigkeit ausgeschleuderten Syrup besonders aufzufangen und
sein Gewicht zu bestimmen. Dieses Gewicht repräsentirt dann die Differenz zwischen
dem sub c) angegebenen Ladungsgewicht und dem Gewicht
der wirklich einzufüllenden Ladung.
III. Es ist für gute Durchlässigkeit der Centrifugensiebe zu sorgen, damit die sub II. erwähnte Herabminderung des Ladungsgewichtes vom
Moment des Einladens bis zur Erreichung der vollen Centrifugentouren auch wirklich
erreicht werde und damit nicht durch Unterlassung der Siebreinigung die Belastung
der Trommel größer werde, als beabsichtigt war.
Hierzu erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich bei Saftcentrifugen stets die nöthige
Sorgfalt auf Reinigung der Siebe verwendet gefunden habe, daß ich hingegen bei
Zuckercentrifugen vielfach das Gegentheil beobachtete.
Es gibt nur ein rationelles Mittel, die in der Trommel eingebundenen Siebe der
Zuckercentrifuge gut und schnell zu reinigen, und dieses ist: das Ausblasen der Siebe mit
einem Strahl hochgespannten Dampfes während hoher Touren der leeren Centrifugen.
Hinter den Sieben und in ihren Maschen sammelt sich nämlich ein, Gemisch von
feinkörnigem Zucker und Syrup, welches geeignet ist, die Siebe vollständig oder doch
so weit zu verstopfen, daß sie nur noch stellenweise und langsam den Syrup hindurch
lassen. Dieses Gemisch wird nun durch den Dampfstrahl und das sich aus demselben
condensirende Wasser so weit erwärmt und verdünnt, daß es dadurch genügend
verflüssigt ist, um durch die hohen Touren der Trommel leicht und vollständig aus
den Sieben heraus centrifugirt zu werden.
Scharfe erste und zweite Producte verschmieren natürlich nur langsam die Siebe, und
genügt für dieselben deßhalb ein solches Ausdämpfen alle 1 bis 2 Stunden; bei dem
Schleudern von Nachproducten muß hingegen nach jeder zweiten oder dritten Procedur
und bei ganz geringen Producten mit sehr strengflüssigem Syrup sogar nach jeder
Schleuderung ein Ausblasen der Siebe mit dem Dampfstrahl stattfinden, sonst
verschmieren sich die Siebe zu sehr und lassen den strengflüssigen Syrup nur sehr
langsam hindurch.
Statt des hier beschriebenen Ausdämpfens der Siebe habe ich sehr häufig als
Reinigungsmethode derselben folgende beobachtet: entweder man bürstet die Siebe mit
Wasser aus, oder aber man deckt die stillstehende Centrifuge mit einem Holzdeckel
zu, welcher in seiner Mitte eine kleine Oeffnung hat, ausreichend um einen
Dampfschlauch hindurch zu stecken, und läßt nun eine Zeit lang Dampf in die ruhende
Trommel hineinstreichen. Erstere Methode des Bürstens mit Wasser taugt absolut
nichts, denn sie läßt nach sorgsamem Bürsten höchstens die sichtbare Seite des
Köpersiebes rein erscheinen, während der Zuckerpatz (wenn ich diesen Ausdruck
gebrauchen darf), welcher zwischen beiden Sieben und namentlich hinter dem
Unterlagssieb und in dessen Maschen sitzt und oft die Zähigkeit von Leder hat, fast
ganz unverändert daselbst sitzen bleibt. Die zweite Methode, das Dämpfen im
Stillstande während einiger Minuten, bewirkt auch nur eine sehr unvollständige
Reinigung der Siebe, denn der Dampf erweicht höchstens dabei den Zuckerpatz hinter
und in dem Unterlagssiebe, löst ihn aber nicht auf, und alle stark verschmierten
Siebstellen sind nach solcher Reinigung noch ebenso verschlossen, wie sie es vorher
waren.
Die gute Siebreinigung bietet nebenbei noch den schätzenswerthen Vortheil der
schnelleren Vollendung einer jeden Schleuderung, also größerer Leistungsfähigkeit
der Centrifugen, und möchte ich deßhalb nicht unterlassen, ganz besonders hierauf
aufmerksam zu machen. –
Zum Schluß möchte ich noch die Aufmerksamkeit auf die Art und Weise der Verbindung
der Zargen lenken. Ich habe stets Nietverbindung mit mehreren parallelen Nietreihen
hierzu angewendet und dieselbe durch Zerreißversuche controllirt, welche eine
größere Haltbarkeit der Nietung als des nebenliegenden freien Bleches ergeben
mußten; auch ermittelte ich die Haltbarkeit der Nietung durch directe
Nietabscherversuche.
Diese Nietung hat mir vielen Tadel eingetragen, weil sie eine unvermeidliche
Unebenheit der Zarge und in Folge dessen ein zu frühes Schadhaftwerden der
Einlagsiebe durch diese Unebenheiten zur Folge hatte, und man verlangte deßhalb
oftmals statt der Nietung eine Löthung der Zarge von mir als diejenige Verbindung,
welche unter allen Umständen eine glatte Zargenoberfläche ergebe.
Ich mußte die Löthung indessen als eine in ihrer Haltbarkeit unzuverlässige
Verbindung stets ablehnen, und freue ich mich nun constatirt zu sehen, daß ich mit
meiner Ansicht hierüber nicht allein stehe, indem auch Hr. Prof. Scheffler ausdrücklich in seinem Gutachten vor der
Löthung warnt, als einer Verbindung welche sich jeglicher Berechnung ihrer
Haltbarkeit entzieht. Letzteres ist denn auch in der That der Fall, und ist dieß in
der Natur der Löthung von Eisenfläche gegen Eisenfläche begründet. Es läßt sich
nämlich eine solche Löthung nicht anders gut ausführen, als wenn man erst die beiden
zu löthenden Flächen metallisch rein darstellt, sie dann durch einige Heftniete
verbindet, um eine enge Löthfuge zu erhalten, und mit strengflüssigem Schlagloch und
Borax löthet.
Wird hierbei der Borax entweder pulverisirt oder in dem durch Hitze aufgeblähten
Zustande sorgfältig auf den zu löthenden Flächen vertheilt, bevor dieselben durch
Heftniete mit einander verbunden werden, so hat man die äußerste Vorsicht
angewendet, um zu verhüten daß eine oder die andere Stelle der Löthfläche aus Mangel
an Borax sich nicht mit dem Loth verbindet. Trotz solcher äußersten Vorsicht und dem
gewöhnlichen Kennzeichen einer guten Löthung, nämlich dem vollständigen Durchfließen
des Lothes von der einen Kante der Lothfläche bis zur anderen Kante, ist es dennoch
keine ungewöhnliche Erscheinung, daß solche anscheinend tadellosen Löthungen, wenn
man dieselben von einander reißt, erheblich große Stellen zeigen, wo das Loth nicht angeflossen ist.
In dieser bekannten Erscheinung und dem Umstande, daß sich dieselbe gänzlich der
Beobachtung entzieht, liegt die Unsicherheit der Löthung, die
Ungewißheit darüber, was die Lothstelle hält und bei welcher Anstrengung sie
zerreißt.
Ich habe verschiedene Zerreißversuche mit solchen gelötheten Zargenblechen gemacht,
welche zu dem Zwecke mit besonderer Sorgfalt gelöthet waren, und habe allerdings
wiederholt gefunden, daß die Löthung mehr aushielt als das Blech daneben; oft war
aber auch das Gegentheil der Fall. Ferner habe ich mehrere zersprungene gelöthete
Centrifugentrommeln beobachtet und dabei gefunden, daß die
Lothstelle gerissen war und nicht das Blech, und ganz eben dieselbe
Beobachtung führt Hr. Professor Scheffler in seinem
Gutachten an, als von ihm an zwei gelötheten und zerrissenen Centrifugentrommeln
gemacht.
Bei solchen explodirten Trommeln, welche in der Lothnaht zerrissen sind, läßt sich
nun aber nachträglich absolut nicht feststellen, durch
welche Anstrengung sie zerrissen wurden, denn die Lothnaht existirt eben nicht mehr;
es kann also kein Zerreißversuch mit derselben angestellt werden. Anders verhält es
sich dagegen mit der Nietstelle; denn wenn dieselbe auf Abscherwiderstand der Niete
berechnet, in der Nietung selbst mit Sicherheit mehr nachweisbare Festigkeit hat,
als in dem nebenliegenden freien Querschnitt des Bleches, so kann und wird die Zarge
niemals in der Nietung selbst zerreißen, sondern es kann nur das nebenliegende Blech
in seinem schwächsten Querschnitt, d. i. der Schnitt durch die erste oder letzte
Nietreihe, zerrissen werden. Dieser schwächste Querschnitt und ebenso auch die
absolute Festigkeit des zerrissenen Bleches lassen sich beide nach der geschehenen
Explosion ermitteln, deßhalb ist bei genieteter Zarge mit ziemlicher Genauigkeit
nachträglich zu bestimmen, wie groß die centrifugale Anstrengung gewesen ist, welche
die Trommel zerrissen hat, und hieraus läßt sich dann nachweisen, ob der Lieferant
der Trommel in seiner dieselbe begleitenden Berechnung die als genügend anerkannte
Sicherheit in der That durch die Construction gegeben hat oder nicht, und ebenso
auch, ob und in welchem Maaße die Centrifuge überanstrengt worden, resp. also der
Centrifugenbesitzer verantwortlich zu machen ist.
Ganz das Gleiche würde allerdings auch bei einer gelötheten Zarge nachzuweisen seyn,
wenn dieselbe eben nicht in der Lothnaht, sondern dicht daneben in dem Blech
zerrissen wäre, und wäre hierbei nur noch darauf Rücksicht zu nehmen, daß ein
Eisenblech, welches die Glühhitze der Löthung erlitten, hierdurch auch circa 12 Procent seiner früheren absoluten Festigkeit
verloren hat; es dürfte indessen sehr schwer seyn, die Garantie dafür zu bieten, daß eine gelöthete Zarge stets neben der Löthung und nicht in
der Löthung selbst reißt, und möchte eine derartige Garantie als rein illusorisch
erscheinen.
Aus diesem Grunde scheint es mir geboten zu seyn, in der Folge die zuverlässig berechenbare
Nietung der unberechenbaren Löthung der Centrifugentrommeln allgemein vorzuziehen.
Auch glaube ich, es hier wiederholt empfehlen zu müssen, daß keine Centrifugenzarge
länger als 10 Jahre benutzt werde, da ja jetzt thatsächliche Beweise darüber
vorliegen, daß die Zargen unter der Einwirkung chemischer Einflüsse allmählich
zerstört werden.