Titel: | Elektro-pneumatische Schutzvorrichtung für Cassen. |
Fundstelle: | Band 204, Jahrgang 1872, Nr. X., S. 26 |
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X.
Elektro-pneumatische Schutzvorrichtung für
Cassen.
Nach dem Scientific American vom 11. November 1871, S.
30).
Elektro-pneumatische Schutzvorrichtung für
Cassen.
Zweifelsohne hat das Raffinement der Einbrecher mit jenen Erfindungen, welche ihren
Angriffen auf Geldschränke etc. zu begegnen bezweckten, gleichen Schritt gehalten
und weder eines der sichersten Cassenschlösser, noch die solideste Festigkeit der
Schrankwände haben bis jetzt volle Sicherheit geboten.
Duncan und Rowell, die
Erfinder der zu beschreibenden Schutzvorrichtung (electro-pneumatic protector), sind jedoch der Ueberzeugung, daß
durch ihren Apparat ein absoluter Schutz gegen das gewaltsame Einbrechen oder
unbefugte Oeffnen von Geldschränken und Cassen etc. verbürgt sey. Das Princip einer
solchen Vorrichtung besteht darin, daß der Geldschrank mit einem elektrischen
Weckerapparat derart in Verbindung gebracht ist, daß bei jedem Durchdringen der
Schrankwände, sowie beim unbefugten Oeffnen der Schrankthür, die Circulation des
elektrischen Stromes gestört und dadurch der Alarmapparat in Thätigkeit versetzt
wird.
Dieser Alarmapparat oder Wecker ist in einer den Dieben unerreichbaren Stelle, z.B.
an der Außenseite des Gebäudes auf der Straße angebracht und durch eine solide
Stahl- und Eisen-Verkleidung gleichfalls gegen Einbruch
versichert.
Der Wecker läutet, wenn er einmal in Bewegung gesetzt wurde, wenigstens eine volle
Stunde lang und kann nur von einer Person welche die Einrichtung des Apparates kennt
und den Schlüssel zu dem (nach Art der Vexirschlösser construirten)
Weckerverschlusse besitzt, zum Stillstande gebracht werden.
Die Magnetmultiplicationen des eigentlichen Alarmapparates stehen mit dem Schrank und
den Batterien durch ein eigenthümlich construirtes Drahtkabel in Verbindung.
Die eigentliche Schutzvorrichtung (der Protector) besteht in einem doppelwandigen Kasten aus
Metallplatten, in welchen die zu beschützenden Cassen u. dgl. eingesetzt werden.
Die Wände des Schutzkastens sind luftdicht hergestellt und denselben wird durch
Füllungen von gepreßtem Holze die nöthige Steifheit gegeben. Alle zwischen den
Wänden hohl gebliebenen Räume sind untereinander in Verbindung und communiciren
durch ein Kautschukrohr auch mit dem hohlen Raume der Thürwand, welche wie die
Seitenwände des Kastens construirt ist.
Im Inneren des Schutzkastens ist eine Oeffnung gelassen, welche durch eine Art Ventil
geschlossen werden kann.
Mittelst einer kleinen Luftpumpe, welche durch einen biegsamen, luftdichten Schlauch
ebenfalls mit dem Luftraume der Thür in Verbindung steht, kann nun die Luft zwischen
den Wänden ausgepumpt werden und es schließt sich dann das erwähnte Ventil. Die
Metallklappe des Ventiles stellt in dieser Lage die metallische Verbindung der zu
dieser Stelle geführten Stromleitungen her, während sie beim Oeffnen des Ventiles
abfällt und die Stromleitungen unterbricht.
Für die erwähnte Luftpumpe sind zur bequemen Unterbringung auf der inneren Seite der
Thür passende Stützen angebracht, an welchen jene aufgehängt wird, wenn sie nicht im
Gebrauche ist.
Weiters ist an der Innenwand der Thür ein isolirter kupferner Knopf angebracht,
welcher sich beim Schließen der Thür zwischen zwei im Kasten befindliche
Kupferfedern einklemmt und auf diese Weise den Stromweg an einer zweiten
Unterbrechungsstelle herstellt, so daß damit dem Strome unbehindert seine reguläre
Circulation gestattet ist. Bei einer der bezeichneten Kupferfedern schließen nämlich
die Drähte an, welche zu einem Pole der Batterie, z.B. zum Kupfer führen, und bei
der zweiten Feder jene welche zu den Multiplicationen der Elektromagnete des
Schlagwerkes gehen. Bei der einen Contactseite der Ventilklappe hingegen sind die
Drähte zum zweiten Batteriepol (also in unserem Falls zum Zink) angeschlossen, und
bei der anderen Contactseite die Drähte welche von den Multiplicationen des
Alarmapparates zurückkommen.
Ist also die Thür des Schrankes und das Ventil geschlossen, so ist der Stromweg
continuirlich hergestellt; die Anker im Alarmapparate werden von den nun magnetisch
gewordenen Elektromagneten angezogen und das Uhrwerk des Weckers kann eingestellt
werden.
Wird nun die Schrankthür geöffnet, ehe das Uhrwerk von einem Sachverständigen
arretirt wurde, so hört die anziehende Kraft der Elektromagnete im Alarmapparate in
demselben Augenblicke auf, wo die Thür so weit aufgemacht wurde daß der metallische
Contact zwischen dem
beschriebenen Kupferknopf und den Kupferfedern aufgehoben, d.h. der elektrische
Strom unterbrochen worden ist. Es reißen in Folge dessen die Anker im Alarmapparate
ab und lösen das Uhrwerk des Weckers aus, der zu läuten beginnt.
Das Gleiche muß geschehen, wenn mittelst irgend eines Instrumentes die äußere Wand
des Protectorschrankes durchbohrt wird. Durch die geringste Oeffnung dringt die
äußere Luft ein, die Metallklappe des Ventiles fällt herunter, unterbricht dadurch
den Strom, und der Alarmapparat kommt in Thätigkeit.
Ducan und Rowell wenden
Alarmapparate mit drei Elektromagneten an; jeder der letzteren ist mit einer
selbstständigen Leitung versehen. Durch das Abreißen auch nur eines der drei Anker wird das Weckeruhrwerk ausgelöst. Die sechs
Leitungsdrähte sind in einem eigenthümlich construirten Kabel vom Alarmapparat zum
Protectorkasten geführt. Es sind drei der isolirten Drähte (z.B. zwei positive a und b, und ein negativer
c) zu einem dünnen Seile fest zusammengedreht; die
anderen drei Leitungen (hier also der positive c, und
die negativen a und b) sind
zusammengeflochten und mit ihnen das dünne Drahtseil überwickelt. Wollte man die
Drähte trennen und die zusammengehörigen Leitungsdrähte aufsuchen, allenfalls zu dem
Zwecke um eine zweite Batterie einzuschalten, so würde dieß schon aus mechanischen
Gründen unmöglich seyn, abgesehen davon daß physikalische Untersuchungen nur
constatiren ließen, welche Drähte positiv und welche negativ sind, nicht aber,
welche zusammengehören.
Der Versuch, die äußeren Drähte abzuwickeln, muß nothwendig eine noch stärkere
Drehung der inneren zur Folge haben und den einen oder den anderen derselben
zerreißen, somit den elektrischen Strom unterbrechen.
Von der Batterie, welche an einem beliebigen Orte angebracht werden kann, gehen die
Batterieanschlußdrähte gleichfalls in Form eines Kabels zum Protectorkasten. Jede
Verletzung dieser Drähte, sowie des zum Alarmapparate führenden Kabels, würde
natürlich gleichfalls die Unterbrechung des elektrischen Stromes und dadurch das
Auslösen des Uhrwerkes zur Folge haben.
Der Alarmapparat wird am besten an der äußeren Mauer des Gebäudes auf der Straße
angebracht, wo er von jedem Vorübergehenden deutlich gesehen und gehört werden kann.
Ohne Leiter ist es nicht möglich zu ihm zu gelangen, und ohne Licht kann nichts
dabei gethan werden. Jeder Versuch, denselben von seiner Stelle zu bringen, würde
den Wecker in Thätigkeit versetzen.
Der Apparat kann selbstverständlich außerhalb eines Gebäudes an irgend einem
Stockwerke oder irgend einem Zimmer, überhaupt an jedem beliebigen Orte aufgestellt
werden, und ebenso kann man für einen und denselben Protector zwei oder mehrere
Apparate an verschiedenen Orten anbringen.
Durch die beschriebene Einrichtung ist also eine vollkommene Sicherung von
Geldschränken etc. gegen Einbruch wirklich erreicht und das Beste geleistet, was in
dieser Richtung bisher erfunden wurde.
Diese Erfindung wurde am 15. November 1870 und am 1. August 1871 in den Vereinigten
Staaten von Amerika patentirt. Weitere Nachrichten über dieselbe ertheilt Hon. A. H.
Cragin, Post building
(Room 13), Hanover street,
corner Beaver street, New York city.
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Es ist auffallend, daß im Scientific American vom 11.
November 1871 eine Erfindung beschrieben und als einzig in
ihrer Art dastehend bezeichnet wird, nachdem dieselbe in der Hauptsache,
nämlich in den Grundzügen, schon ein Jahr früher im
polytechn. Journal Bd. CXCVII S. 542 als
„Walk's Sicherheit-Vorrichtungen
für Lassen“ veröffentlicht worden ist. – Wahrscheinlich ist
Hr. Joh. Walk, Beamter der nieder-österreichischen
Escompte-Gesellschaft in Wien – welcher
schon am 21. Juni 1869 ein Patent für Amerika durch den amerikanischen Gesandten in
Wien nachgesucht, bis jetzt aber nicht erhalten hat – das Opfer eines
geistigen Diebstahles geworden.
Die Redaction d. p. J.