Titel: | Henry LeeCorlett's hydraulischer Apparat zum Heben der Eisenbahnwagen; beschrieben von G. Delabar in St. Gallen. |
Fundstelle: | Band 204, Jahrgang 1872, Nr. XXV., S. 103 |
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XXV.
Henry LeeCorlett's
hydraulischer Apparat zum Heben der Eisenbahnwagen; beschrieben von G. Delabar in St. Gallen.
Mit Abbildungen auf Tab.
II.
Corlett's hydraulischer Apparat zum Heben der
Eisenbahnwagen.
Bei Locomotiven und Eisenbahnwagen kommt es häufig vor, daß die Räder mit neuen
Bandagen überzogen, oder mit einer neuen Achse versehen, oder sonst reparirt werden
sollen. Zu diesem Behufe müssen alsdann die Räder natürlich vom Wagengestell
entfernt und in eine Werkstätte gebracht werden, während das übrige Fuhrwerk
inzwischen durch Winden, Pressen oder andere Hebevorrichtungen in gehobener Stellung
verbleiben muß.
Henry Lee Corlett, Angestellter der Great Southern and Western works zu Inchicore (England), hat nun zu diesem
Zwecke einige neue
hydraulische Hebevorrichtungen ausgedacht und sich patentiren lassen, und eine
derselben soll nach Engineering, December 1871, S. 390
hier kurz beschrieben werden.
Die in den Figuren
21–25 veranschaulichte Vorrichtung besteht in zwei Paaren hydraulischer
Winden, welche zu besagtem Zwecke längs des Bahngeleises eines Bahnhofes oder einer
Reparaturwerkstätte auf passende Unterlagsplatten gestellt werden. Der Apparat ist
in den Figuren dargestellt wie er zum Heben eines sechsräderigen Fuhrwerkes
angewendet wird. Fig. 21 zeigt eine Seitenansicht, Fig. 22 eine End-
oder Queransicht, und Fig. 23 den Grundriß
einer der vier hydraulischen Winden oder Pressen, während Fig. 24 und 25 vergrößerte
Durchschnitte des oben mit den Preßkolben verbundenen Hebeschuhes sind und zugleich
die Art und Weise versinnlichen, wie der letztere bewegt und adjustirt wird.
In diesen Figuren bedeuten a, a das Stein- oder
Mauerwerk, auf welchem die hydraulischen Hebevorrichtungen aufgestellt und befestigt
sind, und b, b diese Vorrichtungen selbst. Diese können
so angeordnet und ausgerüstet seyn, daß sie entweder stationär oder transportabel,
d.h. so angebracht sind, daß sie nach der Breite oder der Länge, oder nach beiden
Richtungen zugleich bewegt werden können.
Die Pumpen eines jeden Paares dieser Hebezeuge sind durch eine Röhre c mit einander verbunden, so daß sie zusammen oder auch
einzeln in Thätigkeit gesetzt werden können. d, d sind
Schrauben, um den Apparat der Länge nach verrücken zu können; andere Schrauben
dienen dazu, denselben, wenn es gewünscht wird, nach der Breite zu verschieben. Die
vier hydraulischen Winden oder Hebevorrichtungen können, auf diese Weise angeordnet,
nach Erforderniß von Zeit zu Zeit paarweise in Thätigkeit gesetzt werden. f, f sind die hydraulischen Preßkolben oder Hebestangen,
von denen jede oben einen Hebeschuh oder ein Stützlager g trägt. Dieses selbst wird an der äußeren Wand der Hebezeuge geführt und
mittelst Zahnstange und Getriebe unter die Rahmen des Wagens gebracht, wie am besten
aus den Figuren
22, 24 und 25 zu ersehen ist. h ist der untere Theil des
Rahmens oder Wagengestelles, welches über die Räder erhoben und von den Stützlagern
g, g getragen wird. Die Räder welche der Reparatur
bedürfen, können alsdann über die Schienen i, i
wegbewegt und in die Werkstätte zur nöthigen Ausbesserung gebracht werden.
Es versteht sich von selbst, daß in solchen Bahnhöfen oder Stationsplätzen, wo andere
geeignete hydraulische Vorrichtungen oder doch Wasservorräthe unter dem nöthigen
Drucke vorhanden sind, der beschriebene Apparat ohne Pumpen angeordnet seyn kann, indem dann das
Wasser durch communicirende Röhren direct unter die Preßkolben zugelassen und
dadurch das Wagengestell gehoben werden kann.