Titel: | Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle. |
Fundstelle: | Band 204, Jahrgang 1872, Nr. XXXVI., S. 138 |
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XXXVI.
Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch
Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle.
Nach den Comptes rendus, t. LXXIV p. 676. 715; März
1872.
Fonvielle, über Blitzableiter für mit Gasröhren versehene
Gebäude.
Mit Bezugnahme auf die (im vorhergehenden Heft dieses Journals S. 29 von Wilde mitgetheilten) eigenthümlichen Umstände, unter
welchen der Blitz im Jahr 1861 in eine Baumwollspinnerei zu Oldham, im Jahr 1363 in
die St. Paulskirche zu Kersall-Moor und am 4. Januar 1872 in die Kirche zu
Crumpsall einschlug, erblickt de Fonvielle in diesen
Unfällen eine glänzende Rechtfertigung der physikalischen Principien, welchen die
(französische) Akademie der Wissenschaften in der Instruction über die Blitzableiter
vom Jahr 1823 Ausdruck verliehen hat. Die betreffende Stelle dieser Instruction
lautet: „Wenn das Gebäude welches mit einem Blitzableiter versehen werden
soll, einigermaßen bedeutende Metallkörper enthält, z.B. bleierne Platten welche
den First und die Dachkanten bedecken, metallene Dachrinnen, lange Eisenstangen
welche zur Verstärkung irgend eines Theiles des Gebäudes dienen, so müssen sie
alle mit dem Blitzableiter in Verbindung gesetzt werden. Würde dieses
unterbleiben und die Continuität des Blitzableiters irgend wie aufgehoben, oder
würde er nicht ganz frei mit dem Erdboden communiciren, so könnte möglicher
Weise der Blitz mit zerschmetternder Gewalt auf irgend einen der genannten
Metallkörper überspringen.“
An vorstehendes Aktenstück knüpft de Fonvielle folgende
Bemerkung:
„Diese von der Akademie der Wissenschaften im Jahr 1823 adoptirte
Instruction über die Anlage von Blitzableitern ließe sich nun leicht durch
weitere Vorschriften ergänzen, welche der damalige Berichterstatter der
physikalischen Section, Gay Lussac, gewiß hinzugefügt
haben würde, wenn zu jener Zeit Gasröhren existirt hätten. Die sich mehrenden
Unfälle der genannten Art beweisen die dringende Nothwendigkeit, eine so
bedauerliche Lücke auszufüllen. Ich erlaube mir daher, die Akademie darauf
aufmerksam zu machen, wie nothwendig es ist, die Architekten auf die Gefahren
hinzuweisen, welche die nur zu sehr verbreitete Gewohnheit mit sich bringt,
Gasröhren in der unmittelbaren Nähe von Blitzableitern anzuordnen. Ueberdieß
dürfte es nöthig seyn sich zu versichern daß die Gasröhren, ohne Unterbrechung
ihres Zusammenhanges und ohne bemerkenswerthe Verminderung ihrer
Leitungsfähigkeit, sich bis in den feuchten Erdboden erstrecken.
Meines Erachtens sollte die Aufmerksamkeit der Architekten ganz besonders auf den
Schutz der Gasmesser (compteurs) hingelenkt werden.
Dieser Apparat sollte immer so nahe wie möglich an dem gemeinschaftlichen
Wasserreservoir und so entfernt wie möglich von der Wetterseite des Gebäudes
angebracht werden. Außerdem würde es rathsam seyn, von der unmittelbaren
Nachbarschaft des Gasmessers jede Anhäufung von Stoffen brennbarer und
explosiver Natur fern zu halten.
Obgleich die Regenkandel und Dachrinnen geringere Gefahr darbieten, weil sie
keinen ganz verbrennbaren Stoff in ihrem Inneren verbergen, so sollten doch die
nämlichen Principien so viel wie möglich auch auf sie in Anwendung gebracht
werden. Es empfiehlt sich daher, darüber zu wachen, daß die Regenkandel oder
Ablaufröhren bis in die Straßenrinne oder wenigstens bis an den Boden sich
erstrecken. Jedenfalls sollte man den Architekten dringend an's Herz legen,
darauf zu achten, daß die Blitzableiter nicht durch die Gewitterregen mit den
Dachrinnen in Verbindung gesetzt werden können und zwar in Folge des
ungenügenden Zustandes oder der Verstopfung der Ablaufröhren.“