Titel: | Patent-Punktirfeder von E. O. Richter in Chemnitz. |
Fundstelle: | Band 218, Jahrgang 1875, S. 202 |
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Patent-Punktirfeder von E. O. Richter in Chemnitz.
Mit Abbildungen auf Taf.
V [b/4].
Richter's Patent-Punktirfeder.
Der Uhrmacher E. O. Richter in Chemnitz, von dessen
Patent-Nullenzirkel wir kürzlich (217 373)
Abbildung und Beschreibung gaben, hat neuerdings (nach der deutschen
Industriezeitung, 1875 S. 394) einen einfachen, sinnreichen Apparat construirt
(Patent in Preußen und Sachsen), welcher für das technische Zeichnen sicher rasch
ausgedehnte Verwendung finden wird. Jeder, der sich mit Projections- und
Maschinenzeichnungen beschäftigt hat, weiß, wie zeitraubend und mühsam das Zeichnen
der punktirten, der verschiedenen strichpunktirten und gestrichelten Linien ist. Das
in natürlicher Größe und zwar in Fig. 20 in der Ansicht,
Fig. 21
in der Seitenansicht und Fig. 22 im Grundriß
abgebildete Instrumentchen gestattet nun sehr rasch und leicht derartige Linien zu
verzeichnen. Seine Einrichtung ist folgende.
Auf der Platte a, welche der Deutlichkeit wegen in Fig. 20
vertical schraffirt ist, befindet sich bei b ein je nach
der Art der herzustellenden Linien eigenthümlich verzahntes Rädchen, welches, auf
dem Papier fortrollend, den Arm c hebt und unter
Mitwirkung der Feder g sinken läßt. Am Arme c sitzt die Reißfeder d und
zwar scharnierartig, damit man ihr leicht die richtige, dem Rade angemessene
Stellung geben kann. Das Rädchen b wird durch eine
kleine, um f drehbare, etwas federnde Platte e gehalten, die sich etwas emporheben und verschieben
läßt behufs Einsetzung der verschiedenen Rädchen, welche die Art der Linien
bedingen. Bei f liegt die Platte a auf dem Papier auf, um den Niederfall der Feder zu begrenzen.
Indem das Rädchen b auf dem Papier hinrollt, wird es,
wenn es über seinen ganzen Umfang gleichmäßig so verzahnt ist, daß die Zahndicke
etwa der Zahnlücke gleich ist, wie bei I Fig. 23 (in doppelter
Größe gezeichnet), die durch die Feder g fortdauernd
niedergedrückte Reißfeder offenbar in kurzen Zwischenräumen vom Papier emporheben,
es wird eine punktirte Linie entstehen. Ist die Zahnlücke größer als die Zahndicke,
wie bei II, so daß
also die Zwischenräume zwischen den Hebungen größer werden, so entsteht eine
gestrichelte Linie. Folgt auf je zwei Zähne eine größere Lücke, wie bei III, so
entsteht eine strichpunktirte Linie; folgt eine Lücke erst auf drei Zähne des Rades,
so entsteht eine strichpunktirte Linie, in der ein Strich erst auf zwei Punkte
folgt. Die Verzahnung wie bei IV, d.h. Aufeinanderfolge von je zwei Zähnen, größerer
Lücke, einzelnem Zahne und Lücke, gibt eine Linie, in welcher auf je zwei Striche
ein Punkt folgt, und die letzte Verzahnung endlich, Aufeinanderfolge von je drei
Zähnen, Lücke, einzelnem Zahn und Lücke, gibt eine Linie, in der auf je zwei Striche
zwei Punkte folgen. Der Gebrauch des Instrumentchens ist sehr leicht zu erlernen; zu
beachten ist nur, daß die Reißfeder in ihrem Scharnier die angemessene
Schrägstellung erhält. Der Preis der Punktirfeder mit den 6 Rädchen beträgt 7,50
M.