Titel: | Ueber den Dextringehalt verschiedener Sorten von käuflichen Stärkesyrupen; von Fr. Anthon. |
Autor: | Ernst Friedrich Anthon [GND] |
Fundstelle: | Band 219, Jahrgang 1876, S. 437 |
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Ueber den Dextringehalt verschiedener Sorten von
käuflichen Stärkesyrupen; von Fr.
Anthon.
Anthon, Dextringehalt verschiedener Sorten von käuflichen
Stärkesyrupen.
Zu diesem Behufe wurden drei verschiedene Proben untersucht und zwar aus einer
böhmischen, einer französischen und einer deutschen Stärkefabrik, welche alle in
ihrer Qualität bedeutend differirten.
Von der ersten Sorte wurden 25g Syrup mit
130g Spiritus von 38° B. zum
Sieden erhitzt, 10 Minuten darin erhalten und das Gefäß in warmes Wasser gebracht,
um den Inhalt langsam absetzen zu lassen. Die klare
geistige Lösung, vom Bodensatz abgegossen, trübte sich beim Erkalten und setzte nach
mehrwöchentlichem Stehen eine gummiähnliche Masse ab,
welche völlig getrocknet 1g,5 wog. Der nach
dem Erkalten in Weingeist gelöst gebliebene Theil betrug scharf getrocknet 12g. Endlich betrug der im siedenden
Weingeist ungelöst gebliebene Antheil scharf getrocknet (wasserfrei) 6g,37. Dieser Syrup bestand also aus:
Traubenzucker
48,3
Schleimzucker
6,2
Dextrin
25,5
Wasser
20,0
–––––
100,0.
Der französische Syrup auf gleiche Weise behandelt, enthielt in 100
Gew.-Th:
Traubenzucker
30,1
Schleimzucker
5,0
Dextrin
48,0
Wasser
16,9
–––––
100,0.
Der Syrup aus Deutschland war weiß und enthielt kein
Dextrin. 25g dieses Syrups (von 20 Proc.
Wassergehalt) mit 135g Alkohol von 71
Gew.-Proc.= 0,868 spec. Gew. geschüttelt, löste sich fast alles bis auf einen
kleinen Rückstand von 0g,075 (Gyps etc.).
Dieser Syrup enthielt 50 Proc. Traubenzucker. Der angewendete Alkohol sammt dem
Wasser im Syrup entsprechen 140g Alkohol
von ca. 66 Gew.-Proc. = 0,882 spec. Gew.
Da nun von einem solchen Spiritus beinahe 10 Th. nothwendig sind, um 1 Th.
Traubenzucker zu lösen, so war diese Spiritusmenge wohl ausreichend, um die
vorhandenen 12g,5 Traubenzucker aufzulösen,
aber nicht genügend, um auch noch die 7g,5
Nichtzucker zu lösen, falls solche in Dextrin beständen, da letzteres sich in
Weingeist von 0,882 spec. Gew. gar nicht löst. Es war sonach in diesem Syrup kein
Dextrin, dagegen aber neben dem Traubenzucker ein in Weingeist von 0,882 spec. Gew.
löslicher (aber nicht vergährbarer) Stoff enthalten.
Nach dem vorhergehenden Versuch löste sich der Syrup aus Deutschland im 8 fachen
Volum Spiritus von 0,868 spec. Gew. so gut als vollständig auf. Als aber dieser
Syrup mit nur dem 4 fachen Volum desselben Spiritus kräftig geschüttelt und dann
über Nacht der Ruhe überlassen wurde, zeigte sich eine syrupdicke, etwa 1/7 Volum
der ganzen Mischung einnehmende Schicht abgelagert, und die überstehende, klare
geistige Flüssigkeit enthielt 17 Proc. trockener Masse (vom Gewicht des verwendeten)
Syrups aufgelöst. Die ganze Mischung bestand nun aus:
Traubenzucker
12,50
Fremdem Stoff
7,50
Wasser im
Syrup „
im Weingeist
5,0018,12
23,12
Alkohol, wasserfreiem
44,37.
Das vorhandene Wasser und der Alkohol entsprachen 67g,5 Weingeist von 65,7 Gew.-Proc. =
0,883 spec. Gew., welcher höchstens 1/10 seines Gewichtes Traubenzucker aufzulösen
vermag, somit nur ausreichte, um ca. 6,75 Gew.-Th. Traubenzucker aufgelöst zu
erhalten.
Der klare Weingeist wurde abgegossen und durch dieselbe Menge frischen (ebenfalls von
65,7 Proc.) ersetzt und geschüttelt; letzterer löste nun alles bis auf 0,3 Proc. vom
Gewicht des ursprünglich verwendeten Syrups auf.
Als neuerdings behufs weiterer Versuche 1 Vol. desselben ursprünglichen Syrups mit 2
Vol. Weingeist von 71 Proc. kräftig geschüttelt und über Nacht stehen gelassen
wurde, zeigte sich eine so reichliche Menge einer dickflüssigen Schichte abgelagert,
daß diese fast dasselbe Volum des verwendeten Syrups einnahm. Die überstehende klare
Lösung abgedampft, hinterließ 24,2 Proc. (vom Gewichte des verwendeten Syrups)
trockenen Rückstand. Die ganze Mischung enthielt:
Traubenzucker
12,50
Fremde Stoffe
7,50
Wasser im
Syrup „
im Weingeist
5,009,06
14,06
Alkohol, wasserfreien
22,14,
entsprechend 36g,20
Weingeist von 57 Proc. (= 0,902), von welchem ca. 6 Th. nöthig sind, um 1 Th.
Traubenzucker aufzulösen, und somit nur etwa die halbe Menge des vorhandenen
Traubenzuckers gelöst werden konnte.
Als schließlich Mischungen von 1 Vol. dieses Syrups mit 2, 4 und 8 Vol. Spiritus von
60 Gew.-Proc. = 0,895 spec. Gew. gemischt wurden, gaben alle drei Proben bei
gewöhnlicher Temperatur (bis auf ein wenig Gyps) vollständige Lösungen. Die dritte
dieser Mischungen enthielt:
Traubenzucker
12,50
Fremde Stoffe
7,50
Wasser im
Syrup „
im Spiritus
5,0055,00
60,00
Alkohol, wasserfreien
75,00.
entsprechend 135g
Weingeist von 55 1/2 Gew.-Proc. = 0,905 spec. Gew., welche wohl genügen, um
die vorhanden gewesenen 12g,5
Traubenzucker, nicht aber auch 7g,5 Dextrin
zu lösen, da Weingeist von 0,905 spec. Gew. noch nicht
einmal 0,9 Proc. Dextrin aufzulösen vermag; es
mußte also neben dem Zucker etwas anderes als Dextrin vorhanden gewesen sein, wenn
man nicht annehmen will, daß die Gegenwart des Traubenzuckers neben Dextrin
letzteres im Weingeist löslich mache.