Titel: | Beiträge zur Kenntniss der neueren Sprengmittel; von Philipp Hess, Hauptmann des Genie-Stabes in Wien. |
Fundstelle: | Band 221, Jahrgang 1876, S. 549 |
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Beiträge zur Kenntniss der neueren
Sprengmittel;Vom Verfasser gef. eingesendeter Separatabdruck aus den Mittheilungen des
technischen und administrativen Militär-Comité zu Wien, 1876 Heft
2. von Philipp Hess,
Hauptmann des Genie-Stabes in Wien.
Mit Abbildungen.
Heß, Beiträge zur Kenntniß der neueren Sprengmittel.
Bekanntlich hat in Oesterreich seit einem Lustrum die Erzeugung und Verwendung von
Sprengstoffen in der Civilindustrie einen erfreulichen Aufschwung genommen, und wenn
der unbeschränkten Entfaltung dieses technischen Hilfszweiges auch heute noch die
Schranken des Pulvermonopols entgegenstehen, so sind doch von Seite des
österreichischen Reichs-Kriegsministeriums Erleichterungen für die
Privatindustrie angebahnt worden, welche geeignet scheinen, mit den Interessen des
Fiscus die Hoffnung auf ein ferneres Gedeihen der privaten Sprengmittelfabrikation
zu vereinigen. In einer Folge von ministeriellen Berathungen, an welchen Vertreter der
betreffenden österreichischen und ungarischen Verwaltungen (März 1874) Theil nahmen,
wurden die Grundzüge der beabsichtigten Erleichterungen festgesetzt.
Man mußte sich naturgemäß bei Erschließung solcher Begünstigungen dahin verwahren,
daß die Erzeugung von Schießmitteln, wie auch jene des gewöhnlichen Sprengpulvers
aus Salpeter, Kohle und Schwefel in den Händen der Kriegsverwaltung verbleibe,
insolange überhaupt das Pulvermonopol in Kraft besteht. Die Erzeugung anderer Sorten
von Sprengmitteln hat das Reichs-Kriegsministerium als Verwaltungsbehörde des
Pulvermonopols bis zum definitiven Abschlusse der schwebenden Verhandlungen über
dieses Monopol unter gewissen Bedingungen von Fall zu Fall provisorisch frei zu
geben sich vorbehalten.
Die Feststellung dieser Bedingungen fiscalischer und sicherheitspolizeilicher Natur
wurde in die Hände einer permanenten Commission gelegt, welche, aus Mitgliedern des
technischen und administrativen Militär-Comité und Fachprofessoren der
technischen Hochschule zu Wien bestehend, bei Beurtheilung eines jeden
Sprengmittels, dessen Zulassung zum Uebergange in den allgemeinen Verkehr angestrebt
wird, nach folgenden Grundsätzen vorzugehen hat.
I. Das Schießpulver, sowie alle andern zum Schießen aus was immer
für einer Feuerwaffe bestimmten oder geeigneten Präparate, dann das aus denselben
Substanzen (Salpeter, Schwefel und Kohle) wie das Schießpulver erzeugte Sprengpulver
bleiben wie bisher den Monopolsvorschriften unterworfen, wogegen alle andern
explodirbaren Präparate, welche nur zum Sprenggebrauche dienen, dem Monopolzwange
nicht unterliegen sollen.
II. Unter dem Worte „Salpeter“ in Alinea I
soll nicht allein der Kalisalpeter, sondern überhaupt jeder durch eine Verbindung
von Salpetersäure mit Alkalien oder Erdalkalien entstandene Salpeter verstanden
sein.
III. Unter dem Worte „Kohle“ in Alinea I soll
in gleicher Weise jedwede Art von Kohle, als Holzkohle, Lignit, Braunkohle,
Steinkohle, mithin auch fossile Kohle überhaupt verstanden werden.
IV. Für den Fall, als ein explosives Präparat neben Salpeter,
Schwefel und Kohle noch andere Bestandtheile enthält, so soll es auch dann, wenn es
nur zum Sprengen geeignet befunden wurde, dennoch dem Monopolzwange unterliegen,
wenn
a) diese Körper in dem Gemenge aus Salpeter, Schwefel
und Kohle nicht innig eingearbeitet, sondern nur nachträglich beigemengt erscheinen,
so zwar, daß man sie, ohne die Mischung des Salpeters, Schwefels und der Kohle zu
alteriren, wieder ausscheiden kann;
b) wenn diese Körper, ob auch dem Gemenge aus Salpeter,
Schwefel und Kohle innig eingearbeitet, ihrer Natur und Quantität nach derart
beschaffen sind, daß sie einen günstigern Erfolg in der Wirkung des Sprengmittels
nicht herbeiführen.
V. Die Qualificirung eines Präparates als Schieß- oder
Sprengmittel wird aus der Erwägung der folgenden Umstände hervorzugehen haben.
a) Ob das Präparat brisanter sei, als das brisanteste,
thatsächlich noch verwendete Triebmittel, d. i. als die durch Flammenzündung
explodirbare Schießbaumwolle; oder in anderer Form, ob das Präparat bei einer
Ladung, mit welcher dieselbe Geschoßanfangsgeschwindigkeit zu erreichen ist, wie mit
einer bestimmten Menge Schießbaumwolle, eine größere Gasspannung als die letztere
entwickelt? Diese Frage, wenn bejaht, qualificirt das fragliche Präparat
ausschließlich als „Sprengmittel“. Die Beantwortung derselben
hat aus vergleichenden Versuchen mit dem zu untersuchenden Präparate und mit loser,
höchst nitrirter Schießbaumwolle auf der Pulverprobe von Uchatius hervorzugehen.
b) Ob im Falle das Präparat sich minder brisant als die
Schießbaumwolle erweist, seine ballistische Wirkung jene des normalen
österreichischen Sprengpulvers erreicht oder nicht, ob also eine beliebig große
Ladung des Präparates an der Pulverprobe von Uchatius dem
Projectile eine größere oder kleinere Anfangsgeschwindigkeit ertheilt, als dieselbe
Gewichtsmenge von normalem Sprengpulver. Ist die mit dem Präparate unter diesen
Verhältnissen erzielte Geschoßanfangsgeschwindigkeit gleich oder kleiner als die mit
dem normalen Sprengpulver erhaltene, so ist das Präparat gleichfalls nur als
Sprengmittel zu betrachten.
c) Für den Fall, als ein Präparat sich weniger brisant
als lose Schißbaumwolle, aber ballistisch wirksamer als das normale österreichische
Sprengpulver herausstellt, so ist noch durch Schießproben aus dem normalen
Infanteriegewehre nach der Scheibe zu ermitteln, ob der beim Schießen mit dem
Präparate in der Feuerwaffe verbleibende Rückstand, wenn man denselben mit jenem des
normalen Sprengpulvers bei gleichem ballistischen Effecte, also gleichen
Geschoßanfangsgeschwindigkeiten vergleicht, seiner Quantität oder Qualität nach die
Verwendung des Präparates als Schießmittel wesentlich beeinträchtigt. Ist dies der
Fall, so soll das Präparat gleichfalls lediglich als Sprengmittel betrachtet werden.
Ueber das „Ja“ oder „Nein“ bei
Beantwortung dieser Frage hat, sofern eine Stimmeneinhelligkeit unter den
Commissionsmitgliedern nicht eintritt, die Stimmenmehrheit zu entscheiden. Bei
Stimmengleichheit wird auf Verweigerung der Concession angetragen.
d) Alle sich durch die vorcitirten Untersuchungen nicht
als „Sprengmittel“ qualificirenden Präparate sind, sofern sie
nicht durch ihre eigenthümliche Form oder Zusammensetzung, z.B. Gehalt an
Nitroglycerin über 15 Gew. Proc., vom Gebrauche in Feuerwaffen offenbar
ausgeschlossen erscheinen, als „Schießmittel“ zu betrachten und
unterliegen dem Zwange des Pulvermonopols. Ob ein Präparat durch seine
eigenthümliche Form oder Zusammensetzung vom Gebrauche in Feuerwaffen ausgeschlossen
erscheint, wird von der Kommission, sofern eine Stimmeneinhelligkeit über das
„Ja“ oder „Nein“ nicht eintritt, durch
Stimmenmehrheit entschieden. Bei Stimmengleichheit wird auch hier auf Verweigerung
der Concession angetragen.
e) Alle Präparate, welche durch Reutern, Absieben oder
ähnliche von Jedermann leicht ausführbare mechanische Operationen eines
Bestandtheiles beraubt, zu brauchbaren Schießmitteln umgewandelt werden, sind ohne
Weiteres als solche zu betrachten.
VI. In Gemäßheit der vorangeführten Punkte erfolgt die
Untersuchung eines jeden durch die Comission zu beurtheilenden explodirbaren
Präparates nach dem folgenden, auf Grundlage der commissionellen Berathungsresultate
über Erleichterungen im Pulvermonopolswesen vereinbarten Programm.
1) Chemische Untersuchung des Präparates auf seine Bestandtheile,
bei Präparaten, die bereits privilegirt sind, mit Rücksicht auf die in der
Privilegiumsbeschreibung enthaltene Darstellung.
2) Brisanzbestimmung bei brisanten Mitteln mit dem zu einem
Brisanzmesser adaptirten Pendel, – bei Präparaten, welche dem Schießpulver
näher kommen, oder deren Eignung zum Schießgebrauche auch schon aus 1 vermuthet
werden kann, an der Pulverprobe von Uchatius.
3) Untersuchung des Präparates bezüglich seines Verhaltens
a) in freier Luft, b) in
feuchter Luft, c) in Wasser, d) bei höherer Temperatur, e) bei niederer
Temperatur im Einklange mit Punkt 6.
4) Bestimmung der Entzündungstemperatur des Präparates.
5) Prüfung des Präparates in Bezug auf seine Entmischungsfähigkeit
mit Hilfe der Rüttelvorrichtung.
6) Untersuchung der Empfindlichkeit des Präparates gegen den Stoß
an der Fallmaschine, und zwar bei Präparaten, deren einer oder der andere
Bestandtheil bei den gewöhnlichen Temperaturschwankungen der Luft seinen
Aggregatzustand vom flüssigen zum festen wechseln kann, a) im weichen Zustande, b) im gefrorenen
Zustande.
VII. Auf Grund der so ausgeführten Untersuchung wird das Urtheil
der Commission über das Präparat dahin abgegeben,
a) ob dasselbe ein Schieß- oder Sprengmittel sei,
und ob es den Vorschriften des Pulvermonopols unterliege oder nicht;
b) ob dem Präparate in Hinsicht der persönlichen und
öffentlichen Sicherheit betreffs seiner Erzeugung, Aufbewahrung, seines Transportes,
Verschleißes oder Gebrauches Bedenken entgegenstehen oder nicht;
c) ob auf das Präparat nur die Sicherheitsvorschriften
bezüglich des Schwarz-Pulvers, oder andere schon bestehende
Sicherheitsvorschriften über Explosivpräparate Anwendung finden, oder ob es nöthig
erscheint, auch noch specielle und welche Vorsichtsmaßregeln dem Präparate gegenüber
im Verordnungswege vorzuschreiben.
Bei allen Untersuchungen zur Ermittlung der Sicherheitseigenschaften des Präparates
wurden je nach dessen chemischer Natur entweder das gewöhnliche Schwarzpulver oder
aber das Kieselguhr-Dynamit von Nobel –
zwei Präparate, deren Verhalten in dieser Beziehung nunmehr hinreichend bekannt ist
– als Maßstab zur Beurtheilung gewählt, und die Versuche dem entsprechend, wo
nöthig comparativ ausgeführt.
Sofern die Versuchsmittel nicht aus der Art der Arbeit von selbst zu entnehmen sind,
wurden zur Brisanzbestimmung theils die bereits allgemein bekannte Pulverprobe von
Uchatius, theils ein zur Brisanzmessung adaptirtes ballistisches Gewehrpendel
verwendet, dessen Angaben sowohl über die örtlich zerstörende Wirkung, als auch über
den schiebenden Effect der einzelnen Sprengmittel annähernde Vergleichsweise
gewähren sollten. Das Constructionsprincip dieser Vorrichtung ist aus dem Aufsatze
„über brisante Spreng- und Triebmittel“ (vgl.
Mittheilungen, 1873 S. 95) zu entnehmen, und dürften zur Ergänzung der dort
gegebenen Skizze die folgenden Daten einstweilen genügend sein. Der cylindrische,
schmiedeiserne Schwungkörper des Pendels besaß bei einem Durchmesser von 79mm eine Achsenlänge von 197mm und mit dem dazugehörigen Halsbande ein
Gewicht von 9k,7, während die Länge des ballistischen Pendels
(ca. 2m), sowie dessen Aufhängungsart
vollkommen erhalten blieben. An der einen Stirnseite des Schwungkörpers war eine
centrisch placirte, cylindrische Vertiefung von 52mm Durchmesser und 26mm Tiefe angebracht, auf welche
kreisförmige Kupferplatten von 4 oder 6mm
Dicke bündig angelegt wurden. An diese Kupferplatten, deren Rand die Stirnseite des
Schwungkörpers genau bedeckte, wurden die je 17 oder 8g,5 des Sprengpräparates enthaltenden
cylindrischen Weißblechbüchsen von 31mm
Durchmesser mit der einen Stirnfläche centrisch und bündig angelegt, während über
die andere Stirnseite gekreuzte Messingdrähte geführt wurden, um sowohl die Büchse
als die Kupferplatte an der Stirne des Schwungkörpers genau zu befestigen. Die
Ladung der Blechbüchsen nahm je nach der Natur der untersuchten Präparate
verschiedene Höhen ein, so daß dem Büchsendeckel eine Form gegeben werden mußte,
welche dessen Verschiebung im Innern der Büchse zuließ. An diesem Deckel war
zugleich eine in das Innere der Sprengmittelladung greifende cylindrische Hülse
angelöthet, welche zur Aufnahme der Sprengkapsel zu dienen hatte.
Die nachstehende Figur I versinnlicht die Art der
Construction, der Ladung und Anbringung dieser Büchsen an dem Schwungkörper des
Brisanzmessers, wobei S den Schwungkörper des Pendels im
Längenschnitte,
kk die Kupferplatte, p
die Probeladung, dd die zu ihrer Befestigung
dienenden Messingdrähte, q die Kapsel und r die zur Einleitung der Detonation benützte
Bickford'sche Zündschnur bezeichnen.
Fig. 1., Bd. 221, S. 552
Nach der Explosion wurde der Ausschlag des Pendels in Graden, und die rückwärtige
Ausbauchung der Kupferplatte, mittels eines Guttapercha-Abklatsches, den man
mit Quecksilber füllte, in Cubikcentimetern gemessen.
Die mit dem beschriebenen Apparate erreichten Resultate genügen zum Vergleiche der
verschiedenartigsten Sprengmittel. Die Schärfe der Uebereinstimmung von den durch
dasselbe Sprengmittel erzielten Angaben bleibt indeß meist hinter jener bei den
Pulverproben zurück, welche mit Triebmitteln oder mit langsam detonirenden
Sprengmitteln angestellt werden, und zwar:
1. wegen der sehr ungleichförmigen Abmengung der einzelnen Bestandtheile in den
Nitroglycerinpulvern;
2. wegen der wechselnden Beschaffenheit des Nitroglycerins, welche ich bereits früher
nachgewiesen habeMittheilungen, 1874 S. 545. Fresenius' Zeitschrift für analytische Chemie,
1874.;
3. wegen des Einflusses der wechselnden Temperatur auf die Explodirbarkeit der
brisanten Sprengmittel und auf deren Explosionseffect;
4. wegen der wechselnden Festigkeitsverhältnisse der einzelnen Organe des
Brisanzmessers, die man, gleich den Kupferplatten und Büchsen, bei jedem Versuche
erneuern muß;
5. wegen der bei jedem Versuche im kleinen Maßstabe sich potenzirenden
Operationsfehler.
In Ermanglung vollkommenerer Prüfungsmittel mußte indeß bis auf Weiteres mit den
groben Angaben gerechnet werden, die man mit dem erwähnten Apparate erzielen kann,
und welche immerhin genügen, die Brisanz und Kraft der auf Detonationszündung
basirenden Sprengmittel gegen einander annähernd abzumessen. Hierbei ist jedoch
nochmals zu betonen, daß nur solche Daten vergleichbar sind, welche man zu derselben
Zeit, mit Blechbüchsen und Kupferplatten von derselben Lieferung, bei gleicher
Temperatur der beiden zu vergleichenden Präparate, an demselben Apparat und unter
Initialzündung durch Knallquecksilberkapsel von gleicher Beschaffenheit, also
durchaus unter den gleichen Umständen erhalten hat.
Diese Vergleichsangaben sind in der später folgenden Tabelle der
Untersuchungsresultate für die comparativ verglichenen Präparate immer hart unter
einander gestellt.
Die Untersuchung des Verhaltens bei höheren Temperaturen überhaupt wurde mit einem
Luftbade und Bunsen'schen Thermoregulator ausgeführt, welcher gestattet, die einmal
erzielte Temperatur mit Schwankungen von etwa 2° nach aufwärts oder abwärts
durch sehr lange Zeit zu erhalten.
Die Untersuchung der Präparate betreffs ihrer Entmischungsfähigkeit durch das Rütteln
ist zur Beurtheilung der Transportfähigkeit von Sprengmitteln unerläßlich. Eine
eigens zu diesem Zwecks construirte Rüttelvorrichtung, Figur II, besteht aus einer reißschienenartigen Holzlamelle, welche um
eine in ein Viertel ihrer Länge angebrachte horizontale Achse oscilliren kann. Die
Oscillation, welche um die wagrechte Gleichgewichtslage der Holzlamelle erfolgt,
wird durch ruckweises Senken des rückwärtigen Endes derselben, und zwar von den
Daumen einer Welle bewirkt, an deren Kurbel man einen Mann längere Zeit drehen läßt.
Das durch die Daumen gesenkte Ende der Schiene wird gleich nach Passirung des
Daumens durch eine Spiralfeder aufwärts gedrückt, und durch die rasche Wiederholung
dieser Action eine lebhafte Rüttelbewegung der Schiene erzielt. An dem
entgegengesetzten Ende dieser letztern sind auf einem Querbretchen drei
Messinghülsen befestigt, in welche Glasröhren fest eingeschoben werden können. Diese
Röhren werden mit den zu untersuchenden Präparaten vollgefüllt, beiderseits dicht
verschlossen, und nun wird 1/2 Stunde lang an dem Apparate gerüttelt, worauf eine
eventuell eintretende Entmischung constatirt und, wenn nöthig, ein oder der andere
entmischte Bestandtheil für sich untersucht werden kann.
Fig. 2., Bd. 221, S. 554
Zur Prüfung der Präparate auf ihre Empfindlichkeit gegen den Stoß wurde ein Fallwerk
construirt, welches gestattet, ein schmiedeisernes Fallgewicht von 2 bis 5k aus einer Höhe bis zu 2m vertical herabfallen zu lassen. Das
Fallgewicht ist an seinem untern Ende mit einem schwach conisch zulaufenden eisernen
Piston armirt, dessen kreisförmige untere Querschnittfläche 1qc,34 beträgt. Dieser Piston paßt genau in
die Vertiefung eines schmiedeisernen Ambosses, welcher in die Bodenplatte des
Fallwerkes eingesetzt werden kann. Die Vertiefung wurde nun jeweilig mit einer 1mm dicken Schichte des zu untersuchenden
Präparates beschickt, und jene minimale Fallhöhe h
ermittelt, bei welcher unter Anwendung eines gegebenen Fallgewichtes p eben noch die Explosion des Präparates eintrat. Die
zur Herbeiführung dieser Explosion erforderliche Stoßarbeit war sodann als A = ph zu berechnen,
und wurde je nach der
Natur des Sprengmittels entsprechend mit jener für die Explosion des Schwarzpulvers,
bezieh. des Kieselguhr-Dynamits in Vergleich gezogen.
Die Stichhaltigkeit jedes gefundenen Resultates wurde aus der Uebereinstimmung der
Daten von je drei congruenten Versuchsfällen erschlossen. Es hat sich hierbei
ergeben, daß u.a. auch die Initialtemperatur, welche Präparat und Fallmaschine vor
dem Versuche besitzen, auf die Größe der zur Explosion erforderlichen Stoßarbeit von
bedeutendem Einflusse ist. So konnte normales Sprengpulver bei einer Temperatur von
etwa + 5° durch eine Stoßarbeit von 9mk,75 nicht zur Explosion gebracht werden, indeß bei einer Temperatur von
+ 22° schon eine Stoßarbeit von 7mk,75 zur Erreichung der Explosion dieses Präparates hinreichend war.
Zur Ermittlung der Explosionstemperatur diente bei leichter explodirenden Substanzen
ein Paraffinbad, in welches Glaseprouvetten eingesetzt wurden, in die man kleine
Proben des Präparates einlegte. Ein gleichfalls in das Paraffinbad gesenktes
Thermometer ließ die Temperatur ermitteln, bei welcher die Explosion des Präparates
erfolgt.
Bei mehreren Substanzen wird beobachtet, daß eine von 60° an langsam erwärmte
Probe schon bei einer verhältnißmäßig niedern Temperatur explodirt, während das in
die heiße Eprouvette geworfene Präparat erst bei einer weit höheren Temperatur
momentan zur Explosion gelangt. Die destructive Einwirkung allmälig steigender,
länger währender Erwärmungen ist hier unverkennbar und bildet zugleich das Mittel,
die Stabilität der Substanz bei höheren Temperaturen noch in einer andern Weise, als
zuvor erwähnt, zu beurtheilen.
Als wahre Explosionstemperatur ist hier die höchste der beobachteten anzusehen, und
diese wurde ermittelt, indem man vom Momente der ersten Explosion an kleine Proben
des Sprengmittels in die Eprouvette gleiten ließ und nun die Zeit notirte, binnen
welcher die Explosion eintrat. Die gleichzeitig wahrgenommene Temperaturerhöhung
wurde ebenfalls notirt. So gelangte man endlich zu einer Temperatur, von welcher ab
die Explosion des Präparates, wenn auch nicht momentan, so doch binnen einer
Zeitgröße erfolgte, welche bei weiterer Temperatursteigerung keine Abnahme erfuhr.
Diese letztere Temperatur konnte als eigentliche Explosionstemperatur betrachtet
werden.
Das Detail dieses Vorganges, dann das späterhin angewendete Verfahren – eine
Modification der Methode von Champion und Leygue – ist in diesem Journal, *1875 218 227 mitgetheilt.
Resultate der commissionellen Untersuchung
nachbenannter theils concessionirter, theils nicht concessionirter
Sprengmittel.
Textabbildung Bd. 221, S. 556–557
Name des Präparates; Firma und
Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe con Uchatius; an dem
zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme; Nitroxhilin;
Collodin-Fabriks-Actien-Gesellschaft, ehemals Volkmann in
Marchegg; Lichtbraunes Pulver, aus Würfelchen von Holzstructur, dazwischen
feiner Staub. Schon seinem Namen nach ist das Präparat mit dem Schultze'schen
Pulver aus Nitroholzzeug verwandt. Läßt sich sowohl durch Flamme als auch durch
Knallsätze oder Schlag zur Explosion bringen; Proc. in Tagen; Normales
Gewehrpulver; Abel'sche Schießbaumwolle; Kieselguhr-Dynamit von 50 Proc.
Nitroglycerin; Rhexit; Wittmann und Freyler St. Lambrecht in Steiermark; Bräunl.
teigartige Masse, welche sich etwas fettig anfühlt. Beim Abbrennen auf einer
Blechtafel verbleibt wenig grau gefärbter, halbgeschmolzener Rückstand. Beim
Uebergießen mit Wasser in einer Eprobette steigen Fettröpfchen und
Holzpartikelchen in die Höhe. Probe in Linsengröße, zwischen Stahl und Stahl
gehämmert, explodirt; Durchschlag; Verhalten im Wasser; Entzündungstemperatur;
bei langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher Erhitzung; Verhalten bei
70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in geschlossener Eproubette 8
Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative Größe der minimalen
Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion hervorruft; Urtheil über
die Zulässigkeit des Präparates und über die beim verkehr etwa nöthigen
Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums über die Zulassung des
Präparates zum allgemeinen verkehr, resp. über die Bewilligung zur Erzeugung und
zum betriebe; Ist im nassen Zustande nicht zu gebrauchen, indem es schon mit dem
Gehalte von 26,6 Proc. an Wasser unentzündbar wird u. durch Wasser Auslaugung
erfährt; Grad; die groben Körner allein; Sehr langsame Zersetzung. Leichte
Bräunung, etwas nitrose Dämpfe. Nach 300 Stunden keine weitere Aenderung; Nach
48 Stunden beginnt Entwicklung von Untersalpetersäure ohne Explosion; Der feine
Staub sonder sich in der untersten Schichte ab, die groben Körner oben. Der
feine Staub ist sehr leicht entzündlich; Das Präparat ist als Schießmittel zu
betrachten. Es ist zum allgem. verkehr aus Sicherheitsrücksichten ebenso
zulässig als Kieselguhr-Dynamit. Im Allgemeinen genügen hierbei die
Vorschriften für dieses Dynamit. Doch ist durch doppelte Hülle Verstaubung
hintanzuhalten. Das Nitroxylin wurde als Schießmittel zum allgemeinen Verkehr
nicht zugelassen; Nach 100 Std. Nitroglycerin verflogen; wie Nitroglycerin;
Kann, ohne seine chemische Zusammensetzung zu ändern, in Wasser nicht deponirt
werden; Nach 100 Stunden 60 Proc. verflüchtigt ohne nitrose Dämpfe. Langsame
Weiterzersetzung ohne Explosion; Entmischt sich weniger leicht als das
Kieselguhr-Dynamit, bei welchem sich die untern Partien stärker
durchfetten; im weichen Zustande; im gefrorenen; Das Präparat ist kein
Schießmittel. Seine Einführung in den allgemeinen Verkehr ist zufällig, und es
ist hierbei nach den für das Dynamit bestehenden oder noch zu erlassenden
Sicherheitsvorschriften zu behandeln; Das Rhexit wurde zum allgemeinen Verkehr
zugelassen, dessen Erzeugung und Betrieb bewilligt; wie oben; weich;
gefroren
Textabbildung Bd. 221, S. 558–559
Name des Präparates; Firma und
Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe von Uchatius; an dem
zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme; Azotin;
Bercze u. Nagybanya; Hat fast das selbe Aussehen wie das schwarze Sprengpulver.
Gibt besonders beim Erwärmen Geruch nach Petrolium. Brennt mit gelber Flamme ab.
Das Korn erscheint etwas matter (weniger polirt) als jenes des schwarzen
Sprengpulvers. Seinem chemischen Charakter nach ist es dem Schwarzpulver
ähnlich; g; m; at; Grd.; mm; cc; Proc. in Tagen; 20,1 Proc. in 12 Tagen, wonach
das Pulver sich schon unentzündbar zeigte; Normales Sprengpulver; Peralit; Lisch
und Prohaska. Alt-Ofen; Sieht äußerlich dem Schwarzpulver sehr ähnlich;
hat aber ein mehr eckiges, runzeliges Korn und zeigt dem freien Auge hie und da
graphitirte Holzspänchen, welche nicht ganz in die Masse eingearbeitet worden
sind. Zeigt im Rückstande, welcher bedeutendender als bei Schwarzpulver
(Sprengpulver) auftritt, kleine geschmolzene Kügelchen. der chemische Charakter
steht dem des Schwarzpulvers nahe; Ueber 50 Proc. in 5 Tagen; Darauf war das
Präparat zu Brei verflossen; Verhalten im Wasser; Entzündungstemperatur; bei
langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher Erhitzung; Verhalten bei
70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in geschlossener Eproubette 8
Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative Größe der minimalen
Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion hervorruft; Urtheil über
die Zulässigkeit des Präparates und über die beim Verkehr etwa nöthigen
Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums über die Zulassung des
Präparates zum allgemeinen Verkehr, resp. über die Bewilligung zur Erzeugung und
zum Betriebe; Wird durch Wasser zerstört; Grad; Schwefel verflüchtigt sich; bis;
Verflüchtigt sich Petrolium, sonst keine Aenderung; Wenn es der Verschluß
zuläßt, entweicht Petrolium. Sonst keine Aenderung; Entwickelt sich weniger als
Schwarzpulver; an den Wänden sammelt sich etwas fettig anzufühlender Staub; mk;
Selbst bei 9,75 erfolgte noch keine Explosion, wenn die Temperatur + 5°
betrug. Dasselbe Resultat wurde bei der gleichen Temperatur mit Schwarzpulver
erreicht; Das Präparat ist kein Schießmittel. Es rangirt wegen seiner vom
Schwarzpulver genügend abweichenden Zusammensetzung nicht unter das
Pulvermonopol. Sein Uebergang in den allgemeinen verkehr ist unter Beachtung für
Schieß- u. Sprengpulver geltenden Vorschriften, dann der
Petroliumbestimmungen zulässig. Transport in doppelten dichten Gefäßen.
Ausschluß von freiem Lichte beim Manipuliren; Wurde concessionirt, die Erzeugung
und der Betrieb bewilligt; keine Aenderung; Entmischt sich ebenso wie
Schwarzpulver, indem die kleinen Körner nach ab-, die größern nach
aufwärts sich bewegen. Keine Verstaubung; bei 22° erfolgt noch, bei
9,75° aber keine Explosion; Es rangiert wegen seiner vom Schwarzpulver
genügend abweichenden Zusammensetzung nicht unter das Pulvermonopol. kann unter
Beachtung der für Schieß- und Sprengpulver geltenden
Sicherheitsvorschriften zum allgemeinen verkehr zugelassen werden; Wurde
concessionirt, die Erzeugung und der Bertieb bewilligt
Textabbildung Bd. 221, S. 560–561
Name des Präparates; Firma und
Fabriksort; Aeußere Merkmale, event. Zusammensetzung oder allgemeiner chemischer
Charakter; Brisanz-Bestimmung; an der Pulverprobe von Uchatius; an dem
zum Brisanzmesser adaptirten Pendel; Ladung; Anfangsgeschwindigkeit; Gasdruck;
Pendelausschlag; Dicke der Kupferplatte; Ausbauchung der Platte; Verhalten in
der Luft; freier; feuchtsatter; Größte beobachtete Gewichtszunahme;
Schießwoll-Dynamit; Nobel und Comp. Zamky und Preßburg; das Präparat
zeigt verfilzte Knollen von Linsen- bis Bohnengröße, oder faserige
Massen, aus Schießwolle bestehend, welche mit Nitroglycerin imprägnirt ist.
Detonirt beim Hämmern zwischen Eisenflächen. Brennt angezündet, fast ohne
Rückstand ab; 7,2 Proc. in 4 Tagen, brennt nur sehr unvollkommen ab;
Kieselguhr-Dynamit, 70,5 Proc. Nirtogycerin; Cellulose-Dynamit a,
bestehend aus den zwei verschiedenen dosirten Sorten a₁ und a₂.
Die Daten beziehen sich auf die stärkere Sorte a₁; Graubraune Masse,
deren Consistenz zwischen der eines grieslichen Pulvers und jener einer Paste
steht. Unter der Loupe sind Holzfasern gut erkennbar. Sonstiges verhalten dem
des Cellulose-Dynamits b sehr ähnlich, nur weniger Verbrennungsrückstand;
Durchschlag; 10 Proc. in 6 Tagen, brennt nur unvollständig ab; Durchschlag
stärker als bei Cellulose-Dynamit a; Cellulose-Dynamit b. Besteht
aus 2 Sorten b₁ und b₂. Die Daten beziehen sich auf die stärkere
Sorte b₁; Aussehen, chemischer Charakter und verhalten ähnlich jenem von
Rhexit. Zeigt unter der Loupe weiße Salzkörnchen neben der Holzfaser, die bei
Cellulose-Dynamit a fehlen. Die für Rhexit angeführten Kennzeichen
charakterisiren auch das Cellulose-Dynamit a und b; 27,5 Proc. in 8
Tagen, dann unentzündbar und unexplodirbar; Verhalten im Wasser;
Entzündungstemperatur; bei langsamer Erhitzung von 60° an; bei rascher
Erhitzung; Verhalten bei 70°; auf offenem Uhrglase 8 Tage exponirt; in
geschlossener Eproubette 8 Tage exponirt; Verhalten beim Schütteln; Relative
Größe der minimalen Stoßbarkeit, welche unter gleichen Umständen Explosion
hervorruft; Urtheil über die Zulässigkeit des Präparates und über die beim
Verkehr etwa nöthigen Vorsichten; Beschluß des österr. Reichskriegsministeriums
über die Zulassung des Präparates zum allgemeinen Verkehr, resp. über die
Bewilligung zur Erzeugung und zum Betriebe; Schießwoll-Dynamit scheidet
unter Wasser kein Sprengöl aus, auch nicht beim Auspressen. Ist in feuchtem
Zustande unentzündlich, aber noch durch starke Schlagimpulse explodirbar;
Nitroglycerin verflüchtigt. Schießwolle wird leicht gebräunt. Sonst keine
Aenderung; Nach 48 Stunden beginnt leichte Zersetzung, die langsam ohne
Explosion fortschreitet; Hält sein Sprengöl besser fest als das
Kieselguhr-Dynamit; 0,5 ungefroren partielle Explosion; 2,25 totale
Explosion; 1,25 gefroren totale Explosion; 0,75 feucht, ungefroren partielle
Explosion; 2,5 feucht, gefroren totale Explosion; Ist kein Schießmittel. Beim
Stoße gefährlicher als Kieselguhr-Dynamit. Ist nur als Zündpatrone oder
ausnahmsweise für große Minen, nie aber zur Ladung von Bohrschüssen zulässig.
Die Zündpatronen müssen dicht geschlossen und adjustirt, das Pulver in doppelten
Gefäßen verpackt sein, welche Reibung ausschließen. Wenn feucht verwendet,
feucht zu transportiren. Sonst gelten die Dynamit-Bestimmungen; Zur
Erzeugung und zum Betriebe des Schießwoll-Dynamits, dann der
verschiedenen Sorten des Cellulose-Dynamits wurde bisher noch keine
Bewilligung ertheilt; Unter Wasser wird Sprengöl ausgeschieden; Nach 100 Stunden
Nitroglycerin verflogen; Ebenso wie Schießwoll-Dynamit; ungefroren;
gefroren; Läßt unter Wasser deponirt, kein Nitroglycerin austreten, verliert
hiervon aber einen Theil beim Ausdrücken mit der hand. Daher im feuchten
Zustande schlecht verwendbar; Wie Kieselguhr-Dynamit; Hält das Sprengöl
besser fest als Kieselguhr-Dynamit; wird aber unten doch etwas
durchfettet; wenn gefroren; Erscheint zu allgemeinen verkehre zulässig und ist
hierbei ganz nach den für das Kieselguhr-Dynamit geltenden Vorschriften
zu behandeln; nach 48 Stdn. beginnt langs. Zersetzung. Schreitet ohne Explos.
fort; Wird durch Wasser in seiner Zusammensetzung geändert. Unter Wasser
unbrauchbar; wird unten gleichwohl etwas durchfettet; Erscheint zum allgemeinen
verkehre zulässig und ist diesfalls ganz nach den Vorschriften für das
Kieselguhr-Dynamit zu behandeln
Die Resultate der vom technischen und administrativen Militär-Comité
programmgemäß durchgeführten Untersuchungen sind in der voranstehenden Tabelle
möglichst gedrängt zusammengestellt, und auch die von der Commission über jedes
einzelne Sprengmittel gesprochenen Gutachten in kurzen Schlagworten angegeben.
Die Mittheilung dieser Resultate darf sich natürlich nur auf jene Daten erstrecken,
aus welchen eine genauere Kenntniß der chemischen Zusammensetzung der untersuchten
Sprengmittel, soweit diese heute noch als Geheimniß des Fabrikanten anzusehen ist,
nicht geschöpft werden kann. Statt dieser auf den chemischen Bestand bezüglichen
Daten sind indeß jene augenfälligen Kennzeichen angegeben, durch welche sich jedes
der untersuchten Präparate von andern ähnlichen Sprengmitteln unterscheidet, mit
Hilfe deren also die Identität dieses Stoffes selbst von Laien mit einiger
Sicherheit nachgewiesen werden kann.
Zum Schlusse der vorstehenden Mittheilungen sei noch erwähnt, daß alle jene
Sprengmittel, für welche die Bewilligung zum öffentlichen Verkehr schon vor der
Zusammensetzung der vorgenannten Untersuchungscommission provisorisch erflossen war,
von dieser Commission einer eingehenden Untersuchung noch nicht unterzogen wurden,
und einstweilen auch ohne diese Untersuchung provisorische Zulassung bis zu jenem
Zeitpunkte behalten, wo, wie bereits gesagt, die Verhandlungen bezüglich des
Pulvermonopols in Oesterreich einem definitiven Abschlusse zugeführt sein
werden.
Diese Sprengmittel sind nebst dem als Vergleichspulver der andern
Nitroglycerin-Sprengpulver dienenden Kieselguhr-Dynamit (Dynamit I):
„Dynamit II“ und „Dynamit III“ von Nobel und Comp., das
„Weiße Dynamit“ und das
„Kohlen-Dynamit“ von Wittmann,
Freyler und Comp., das
„Diorexin“ von W. Pancsera und
das „Haloxylin“ von Gebrüder
Fehleisen. Ueber die äußeren Merkmale dieser Sprengmittel, sowie über die
Methode der chemischen Untersuchung von Sprengmitteln überhaupt soll später
berichtet werden.