Titel: | Maschine zur Fabrikation von doppeltem und dreifachem Papier. |
Fundstelle: | Band 222, Jahrgang 1876, S. 30 |
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Maschine zur Fabrikation von doppeltem und
dreifachem Papier.
Mit einer Abbildung auf Taf. II [b.c/3].
Maschine zur Fabrikation von doppeltem und dreifachem
Papier.
Papier, dessen beiden Seiten verschieden gefärbt sind, wird sowohl durch
Zusammenkleben zweier verschiedenen Sorten, wie auch direct auf der Papiermaschine
erzeugt. Am einfachsten läßt sich eine solche Maschine mit zwei runden Formcylindern
herstellen, deren Papierbahnen sich auf dem gemeinschaftlichen Abnahmefilz
vereinigen. Maschinen mit zwei Langsieben werden nach dem französischen Orioli'schen Patent gebaut. Das kurze zweite Sieb umfaßt
dabei die obere Gautschwalze eines gewöhnlichen Langsiebes; es erstreckt sich bis zu
den Saugkasten und endet dort auf einer Drahtwalze. Dieses zweite Langsieb liegt
also auf dem ersten größern, der Stoff fließt oberhalb der Gautschpresse in der
Richtung gegen die Knotenfänger darauf, und das daraus gebildete Papier schließt sich dem des
Hauptsiebes schon unmittelbar hinter den Saugkasten an, so daß beide Bahnen vereint
zwischen dem untern und obern Sieb, den Gautschwalzen etc. durchlaufen.
Braucht man sehr dicke zweifarbige Papiere, so ist es vortheilhaft, dünne Papiere von
gewünschter Färbung auf ein starkes Mittelblatt aus geringen Stoffen aufzukleben.
Dies geschieht bis jetzt von Hand oder auf besonders dazu gebauten Maschinen; auf
der Papiermaschine hat man solche mehrfache pappenartige Papiere noch nicht mit
Erfolg herzustellen vermocht.
Walter Ibotson hat kürzlich das englische Erfindungspatent
für eine Papiermaschine erhalten, mit welcher direct zwei- und dreifache
Papiere angefertigt werden sollen. Die Figur 17 zeigt den
Längenschnitt dieser Maschine.
Der feingemahlene verdünnte Papierstoff fließt von den beiden Behältern A und A' auf die zugehörigen
Metalltücher B und B', durch
die Gautschpressen C und C'
und, von den Naßfilzen D und D' getragen, auf die Preßwalzen E und E'. Von den Filzen werden die Papierbahnen an zwei große
eiserne Trockencylinder F und F' abgegeben, von denen der letztere seitwärts so verstellt werden kann,
daß die Cylinder bei x mehr oder weniger nahe zusammen
kommen. Will man Doppelpapier anfertigen, so läßt man die von E' kommende Bahn in der Richtung der Pfeile um den Trockencylinder F' gehen, rückt diesen so nahe gegen F hin, daß die beiden Bahnen bei x auf einander gepreßt werden und zusammen über den Trockencylinder F und auf den Haspel G
laufen.
Man kann mit dieser Einrichtung auch zwei selbstständige einfache Papierbahnen
erzeugen, indem man bei x einen so großen Zwischenraum
läßt, daß jede Berührung verhindert wird und die von A
kommende Bahn in G, die von A' kommende in G' aufrollt.
Dreifaches Papier läßt sich herstellen, indem man entweder eine fertige Bahn von der
Rolle H nimmt und sie bei x
zwischen die beiden neugebildeten Bahnen führt, oder indem man in dem Naßtheil einer
Cylindermaschine K, d. i. auf dem Siebcylinder I, einen dritten Bogen erzeugt und ihn dem um F' laufenden Papier anschließt.
Unsere Quelle (Papierzeitung, 1876 S. 214) weiß von keiner praktischen Anwendung des
Patentes, und es scheint, als wolle der Erfinder zu vielerlei damit erreichen. Wir
bezweifeln auch, daß sich die schon halb getrockneten Papierbahnen bei x noch dauerhaft zusammenschließen können, da sie sich
erfahrungsgemäß sehr leicht wieder trennen, wenn sie nicht schon bei ihrer
Entstehung, oder doch in nassem Zustande, vereinigt worden sind. Daß eine auf dem Siebcylinder I gebildete Papierbahn direct von dem Trockencylinder
F' oder dem darauf befindlichen Papier abgenommen
werden könne, scheint uns unmöglich; jedenfalls müßte sie von dem Sieb I zuerst auf einen Filz und von diesem auf den
Trockencylinder übertragen werden.
Wir können der Erfindung einen praktischen Werth nicht zuerkennen und sie folglich
auch nicht zur Anwendung empfehlen.