Titel: | Historische und kritische Betrachtungen über die neueren Veränderungen und den gegenwärtigen Zustand des europäischen Münzwesens; von Karl Karmarsch. |
Autor: | Prof. Karl Karmarsch [GND] |
Fundstelle: | Band 223, Jahrgang 1877, S. 229 |
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Historische und kritische Betrachtungen über die
neueren Veränderungen und den gegenwärtigen Zustand des europäischen Münzwesens; von
Karl
Karmarsch.
(Schluß von S. 129 dieses Bandes.)
Karmarsch, Betrachtungen über das europäische
Münzwesen.
V. Das Gepräge der Münzen.
A. Das Gepräge nach seinem
Inhalte.
1) Wenn man von dem Grundbegriff der Münze ausgeht, wonach dieselbe ein Stück (im
besondern edlen) Metalles ist, dessen Werth von dem Staate durch den Stempel
garantirt wird, so sollte füglich verlangt werden dürfen, daß das Gepräge
ersichtlich mache: wer da garantirt und was garantirt wird (also Gewicht und Feingehalt); bei
geringwerthiger Scheidemünze wenigstens: welchem
Staate die Münze angehört. Gegen die erstere dieser Forderungen wird
jetzt nur selten verstoßen, nachdem die ehemals und noch vor den Augen der
gegenwärtigen Generation ausgegebenen Scheidemünzen mit irgend einer Wappenfigur
oder einem blosen Namenszuge ohne Erläuterung (wie z.B. die braunschweigischen
Pfennige und Doppelpfennige bis 1856, die hannoverschen bis 1866, ja selbst die
preußischen Kupfermünzen bis zuletzt, gewesen) abgekommen sind. Doch ist
bemerkenswerth, daß auf den russischen Gold- und Silbermünzen weder Bild
noch Name des Kaisers, ja nicht einmal der Name Rußland sich befindet; die
Bronzemünzen sind wenigstens durch Aufschrift als russische bezeichnet, mit
Ausnahme der halben und Viertel-Kopeken, welche nur die Namenschiffer
tragen. Angaben über Gehalt oder Gewicht oder beides zusammen enthalten die
Münzen der Gegenwart weniger, als solche noch der letzten Vergangenheit. Früher
war auf deutschen (nicht österreichischen) Silber-Courantmünzen des
Conventions- wie des preußischen Fußes, nicht minder auf den Goldkronen
seit 1857 die Anzahl der Stücke aus 1 Mark oder 1 Pfund fein ausgedrückt; ein
gleiches fand man auf den dänischen Speciesthalern, den norwegischen ganzen und
halben Speciesthalern; die schwedischen Stücke zu 4, 2 und 1 Reichsthaler
enthielten in der Randschrift die Angabe des Feingehaltes (75/100 Delar fin Silfver); alles derartige war schon bei
den süddeutschen Guldenmünzen seit 1837 unterlassen und ist mit Einführung der
Goldwährung für ganz Deutschland und Skandinavien überall verschwunden. Man kann
dies nicht etwa durch Berufung darauf rechtfertigen, daß jetzt das Silbergeld
nur „Scheidemünze“ sei; denn selbst als solche ist es noch
werthvoll genug. Auch gab die Hansestadt Bremen auf ihren seit 1840 geprägten
Silberstücken von 36, 12 und 6 Groten – obschon dieselben nur
Scheidemünze der Goldwährung waren – den Feingehalt an (beziehungsweise
15 Loth 14 Grän und 11 Loth 15 Grän). Daß die in Rede stehenden Daten auf den
Münzen fehlen, ist nunmehr die Regel, aber gewiß nicht zu rühmen. Einige
Ausnahmen (nebst den eben angeführten Beispielen) werden zeigen, daß im
Allgemeinen der Platz dafür schon gefunden werden kann, wenn man es darauf
anlegen und andere weniger wichtige oder unnöthige Dinge, wie umfangreiche
Herrscher-Titel nebst dem beliebten „Dei
gratia.“ (österreichische, theilweise englische, frühere
sardinische Münzen etc.), fortlassen will. Am vollständigsten entsprechen
Rußland und Spanien (dieses seit 1870) der Forderung: Auf den russischen
goldenen 5-Rubel-Stücken enthält der Revers die Angabe des in dem
Stücke vorhandenen Gewichtes feinen Goldes (1 Solotnik 35 Doli); der Silberrubel
trägt sogar drei hierher gehörige Bestimmungen, nämlich auf dem Averse das
Feingewicht (4 Sol. 21 D.), in der Randschrift das Bruttogewicht (4 Sol. 82
14/25 D.) und den Feingehalt (83 1/3 Sol.); der halbe Rubel ist mit den gleichen
Angaben in den ihm entsprechenden Zahlen versehen; auf dem Viertelrubel, dessen
Randfläche zu schmal ist, steht nur das Feingewicht (1 Sol. 5 1/4 D.). Spanien
prägt auf alle seine Silber- und Kupfermünzen die Stückzahl, welche auf
1k geht, auf das größte Silberstück
(5 Pesetas) überdies den Feingehalt 900 Millesimas.
Die niederländischen doppelten, einfachen und halben Wilhelmd'or (seit 1848)
enthalten die Bezeichnung des Bruttogewichtes in Gramm (beziehentlich 13,458
– 6,729 – 3,3645) nebst dem Feingehalt (0,900). Mit dem
nordamerikanischen silbernen Handels-Dollar (seit 1873) ist ein gleiches
der Fall, er trägt die Aufschrift 420 Grains 900 fine. Aehnlich ist der Peso (Boliviano) der Republik Bolivia mit 25 Gms. 9 Ds. fino bezeichnet. Der Feingehalt
allein findet sich auf den Münzen (selbst den kleinen Silberstücken) von Mexiko,
Peru, Guatemala etc. Hieraus kann man entnehmen, daß in einigen europäischen
Staaten ein Rückschritt stattgefunden hat und daß Europa theilweise von
amerikanischen Ländern überflügelt wird.
2) Zur Vollständigkeit des Gepräges gehört die Bezeichnung des Nennwerthes, unter
welchem das Münzstück umzulaufen bestimmt ist, sei es durch den Namen, oder
durch Angabe des Werthverhältnisses in Beziehung zur Münzeinheit, oder in
geeigneten Fällen des einen und des andern zugleich. Wie natürlich und
selbstverständlich diese Forderung auch erachtet werden mag, so ist sie doch
früher und bis zur gegenwärtigen Zeit öfters unerfüllt gelassen worden. Z.B.
enthielten die deutschen Conventions-Gulden und Doppelgulden nichts der
Art; ebenso fehlt auf den österreichischen Dukaten bis heute der Name, welchen
sie doch immer und überall führen (er stand dagegen auf einigen früheren
preußischen, bayerischen, badischen, württembergischen und Frankfurter Dukaten).
England prägt fortwährend seine ganzen und halben Sovereigns, 5- und 2
1/2 Schilling-Stücke ohne solche Angabe, während dieselbe auf den ganzen
und halben Schillingen erst unter Wilhelm IV. (1830
bis 1837), auf dem (bronzenen) Penny, Halfpenny und Farthing erst 1860
erschien.
3) Das Gepräge soll deutlich sein, und ich fasse hier
unter dem Begriff „Deutlichkeit“ zwei verschiedene Dinge
zusammen, nämlich die physische Deutlichkeit und die Verständlichkeit des
Inhaltes. Die erstere erfordert genügend große Buchstaben und Ziffern zu den
Um- und Inschriften, sowie eine Anordnung dieser beiden, vermöge welcher
das wichtigste am meisten hervortritt und nicht zwischen minder wichtigem sich
verbirgt oder an eine Stelle gesetzt ist, wo ihm gleichsam aus Gnade ein
nothdürftiges, zufällig leerstehendes Plätzchen angewiesen zu sein scheint. Ganz
vorzüglich die Werthbezeichnung wird von dieser Bemerkung getroffen. Es muß z.B.
als nicht sehr zweckmäßig erachtet werden, wenn auf den österreichischen Gulden
und Doppelgulden das 1 FL. und 2 FL. unter dem Schwanze des Adlers so steht, daß es
aus der Umschrift kaum herausgefunden werden kannMit den Viertelgulden war es anfangs ebenso, ja wegen der Kleinheit der
Zeichen noch schlimmer; nachdem dieser Uebelstand an zwei Jahrgängen
existirt hatte, begann man 1859 das 1/4 FL.
recht groß und deutlich zu gestalten.; und wenn auf den ersten Jahrgängen der deutschen
Reichs-Goldmünzen die an sich fast unverständliche Hieroglyphe 10
– M und 20 – M in zwei Theile zerrissen eingeflickt war, während ein lächerliches
Eichenblatt als Lückenbüßer in der Umschrift figurirte. Die jetzigen Goldstücke
sowie alle übrigen Münzen des Deutschen Reiches sind in dieser Beziehung
untadelhaft. Den unterscheidenden Namen der Münze in die Randschrift zu
versetzen (wie z.B. auf den bayerischen Kronthalern geschehen ist) hat man sich
nur selten einfallen lassen; gesucht wird er dort sicherlich nicht.
Verständlich muß das Gepräge für die Kinder
desjenigen Landes sein, zu dessen Gebrauch die Münze gemacht wird, sofern
dieselben nur überhaupt des Lesens kundig sind. Also sollen Um- und
Inschriften in der Landessprache abgefaßt werden und ohne gezwungene
Abkürzungen. Rußland und die Türkei haben (in Europa und in der Neuzeit) die
ersten Beispiele dieses natürlichen Verfahrens gegeben; die übrigens früher
allgemeine Anwendung der lateinischen Sprache ist 1786 in Preußen, 1792 in
Frankreich, 1793 in Schweden, 1803 in Bayern, 1806 in den Niederlanden (unter
Ludwig Napoleon) und in Baden, 1811 in
Württemberg, 1816 in Sachsen, 1821 in Spanien, 1824 in Braunschweig, 1830 in
Hannover, 1861 in Sardinien (bei Gründung des Königreiches Italien), 1874 in
Dänemark gegen die Landessprache aufgegeben worden. Neapel behielt das Latein
bis zur Einverleibung in Italien; England, Portugal und Oesterreich bedienen
sich desselben bis zur Stunde, wofür nur letzteres einen Grund in der
Vielsprachigkeit seiner Bevölkerung anführen kann, zwischen welche das todte
Idiom auch jetzt noch gleichsam als neutral hineintritt, nachdem seit 1868 die
ungarischen Münzen (wie vorübergehend schon 1848 und 1849) magyarische
Aufschrift haben. Der Gebrauch der Landessprache vermag allein, eine
widerwärtige Sprachmengerei zu vermeiden. Es ist doch in der That zu sonderbar
und geschmacklos, auf der einen Seite einer Münze zu lesen: Fridericus Borussorum Rex, und auf der andern: 6 einen Reichsthaler; oder: Frid. August. D. G. Rex Saxoniae und Der Segen
des Bergbaues. Zehn eine feine Mark; oder Victoria Dei Gratia Britanniarum Reg. F. D. und Six Pence; oder: Christianus VIII. D. G. Daniae V. G. Rex und 1 Rigsbankdaler 30 Schill. Courant.
Nebeneinanderstellung zweier Sprachen ist gerechtfertigt in jenen selteneren
Fällen, wo die Münze zweien völlig heterogenen, im Verkehr sich innig
berührenden Nationalitäten gemeinschaftlich dienen soll; also auf den britischen
und niederländischen Münzen für Ostindien, auf den von England 1863 bis 1867 für
Hongkong geprägten.
4) Der Zweck des Gepräges würde theoretisch erreicht sein, wenn es den bisher
behandelten Erfordernissen ein Genüge leistete; aber die Ansprüche der Praxis
gehen weiter. a) Münze aus werthvollen Metallen
unterliegt der Gefahr einer bezüglichen Werthverminderung durch wenig
bemerkbares Abnehmen von Theilen, zumal am Umkreise (auf der Randfläche): das
Gepräge soll hiergegen schützen. Der Schönheitssinn und die Gefahr der
Nachbildung durch Falschmünzer verlangen, b) daß das
Gepräge nicht zu einfach sei, nicht einzig aus Schrift bestehe, sondern gut
gewählte Bilder enthalte. Dazu muß c) eine gewisse
Stetigkeit im Gepräge kommen, d.h. es darf der Inhalt oder die Form desselben nur selten und
nicht anders als im Falle der Nothwendigkeit verändert werden, weil nur dann
allen, die mit dem Gelde zu thun haben, dessen Aussehen so geläufig wird, daß
falsche Münze durch die an ihr vorhandenen Abweichungen leicht zu erkennen ist.
Endlich kann d) die Forderung nicht erlassen werden,
daß die ein System bildenden Münzen zwar durch den Charakter ihres Gepräges die
Zusammengehörigkeit zu erkennen geben, aber dennoch im Einzelnen genugsam
ungleich seien, um den Stücken aus verschiedenen Metallen etwas Eigenthümliches,
leicht Unterscheidbares zu verleihen; nur unter dieser Voraussetzung ist so viel
möglich zu erreichen, daß nicht zufolge Irrthums oder Betrugs geringwerthige
Stücke mit werthhaftern von ganz oder fast gleicher Größe verwechselt
werden.
a) Wenn die Münzen vor gewinnsüchtigem Abnehmen von
Metalltheilen geschützt sein sollen, so darf einerseits auf den Flächen zunächst
dem Rande nur ein äußerst schmales glattes Reifchen (das wegen seines
Höhenvorsprunges so genannte „Stäbchen“) sich vorfinden,
und anderseits der Rand selbst nicht glatt bleiben. Bei ganz kleinen Münzen aus
geringhaltigem Silber, so wie bei allen aus Nickelkupfer, Kupfer und Bronze ist
dies von keiner Bedeutung, und daher ist es gerechtfertigt, wenn diese in
jetziger Zeit kaum mehr anders als mit glattem Rande hergestellt werden. Der
Forderung, daß das Gepräge bis ganz nahe zur Randkante hinaus die Flächen decke,
ist seit Einführung des Prägens im Ringe (welches zugleich auch dem glatten
Rande Regelmäßigkeit und Sauberkeit verleiht) nur selten entgegen gehandelt
worden; Beispiele geben Goldstücke und einige große Silbermünzen von Hannover
zwischen 1822 und 1830. Dagegen ist fast allen neuesten Münzprägungen
vorzuwerfen, daß sie es gleichsam um die Wette mit dem Schutze des Randes sehr
leicht genommen haben, um die Herstellung der Münzen zu vereinfachen. Das beste
Mittel zu wirksamem Schutze besteht in den hohen (Relief-) Randschriften
(oder Randverzierungen, sofern für Schrift die Randfläche zu schmal ist), welche
vor dem Aufkommen der Ringprägung sehr gewöhnlich waren, aber in jetziger Zeit
nur noch von Frankreich, Belgien und Spanien bei den Sorten, die durch Art und
Größe dazu geeignet sind, in Anwendung stehen. Von den letzten Jahren des 18.
Jahrhunderts an (zuerst in Nordamerika) ging man zu den bei Ringprägung leichter
ausführbaren vertieften Randschriften und Randverzierungen über. Gegen diese
würde wenig einzuwenden sein, wenn sie stets ohne überflüssige Tiefe kräftig
genug wären, um Deutlichkeit mit Dauerhaftigkeit zu verbinden. Da bietet sich jedoch die
Schwierigkeit, daß eine stark vertiefte Rändelung nicht genugsam schützt (weil
sie ein Abschaben der Randfläche gestattet, ohne zu verschwinden), eine seichte
aber der natürlichen Abnutzung zu wenig widersteht und nur zu oft schon am ganz
neuen Münzstücke fast unsichtbar ist. Späterhin fand man, daß sogar die
vertiefte Rändelung noch zu viel Arbeit machte, und that deshalb den
verhängnißvollen Schritt zum Kerbrande, welcher ein unschönes, fast roh zu
nennendes Aussehen hat, überhaupt unzweckmäßig erscheint, da er die Abnutzung
der (rundum gleichsam feilen- oder sägenartig gezähnelten) Münzen
befördert; bei Gold und größeren Silberstücken aber schon darum verwerflich ist,
weil er nach etwaiger gewinnsüchtiger Zerstörung ohne sonderliche Schwierigkeit
von einem nicht ganz ungeschickten Fälscher wiederhergestellt wird.
Dessenungeachtet hat diese schlechte Art der Rändelung die Herrschaft erlangt;
man findet sie an allen oder einigen Goldmünzen von England, Nordamerika,
Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Dänemark,
Oesterreich-Ungarn, Griechenland, der Türkei. Der Gebrauch des Kerbrandes
an Silbermünzen in größerer oder geringerer Ausdehnung begann 1800 oder kurz
vorher in den Nordamerikanischen Vereinstaaten, 1816 in England, 1821 in
Hannover, 1824 in Württemberg, 1825 in Bayern, 1826 (spätestens) in Dänemark,
1828 in Griechenland, 1830 in Frankreich, Baden, dem Kirchenstaate, 1831 in
Oesterreich, 1832 in Belgien, 1833 in Spanien, 1834 in Brasilien, 1835 in
Portugal und Chile, 1844 in Norwegen, 1845 in der Türkei, um 1846 in Costa Rica,
Neugranada, 1848 in den Niederlanden, 1850 in der Schweiz, 1855 in Schweden
(theilweise schon 1830) und Peru, 1859 in Guatemala, 1864 in Mexiko, 1867 in
Rußland, 1871 in Japan und Bolivia, 1873 in dem Deutschen Gesammtreiche (für die
Silbermünzen mit Ausnahme des Fünfmark-Stückes). Der Rückschritt, welchen
Deutschland im besondern hiermit gemacht hat, und sein dadurch eingetretenes
Zurückstehen gegen manche andere Länder ist – wie allemal die Nachahmung
eines schlechten Beispieles – nicht erfreulich. Während die norddeutschen
Sechstelthaler mit Randschrift versehen waren, ist nicht nur die neue Mark von
nahezu doppeltem Werthe, sondern sogar das Zweimark-Stück ohne solche.
Die höheren Kosten, welche durch das Rändeln entstanden sein würden, durften
nicht von der Beibehaltung des bessern Verfahrens abschrecken, denn sie wären
durch die angenommene Verminderung des Silbergehaltes überreichlich gedeckt
worden.Die neuen Silbermünzen sind zu 0,9 desjenigen Silbergehaltes ausgebracht,
welcher dem zu Grunde gelegten Werthverhältnisse zwischen Gold und
Silber (15,5 : 1) entspricht. Die Silberscheidemünze nach der Convention
von 1857 war etwas vortheilhafter, nämlich im 34 1/2
Thaler-Fuße geprägt, also mit 0,87 des dem Courant- (30
Thaler-) Fuße entsprechenden Gehaltes. Dabei ist jedoch zu
bemerken, daß die 10- und 5-Groschen-Stücke (beide
mit Randschrift versehen) nicht zur Scheidemünze gehörten, und daß die
Groschen und Halbgroschen jetzt aus Nickelkupfer gemacht werden, mithin
gar kein Silber erfordern. Nähere Einsicht mag folgendes gewähren:Nach dem Durchschnitte aus vier Betriebsjahren der Münze zu Dresden
betrugen dort die sämmtlichen Fabrikations- und Verwaltungskosten
einschließlich LegirkupferfürDrittelthaler2,0761Proc.„Sechstelthaler2,9672„„Doppelgroschen4,4288„während an den erstern beiden Sorten nichts, an
der letztern Sorte 13 Proc. durch Silberersparung gewonnen wurde. Nimmt
man die Herstellungskosten der jetzigen – obigen Stücken
entsprechenden – Mark-, 50 Pfennig- und 20
Pfennig-Stücke ebenso hoch an (ungeachtet diese kleiner sind und
weniger Kupfer enthalten), so tritt schon der Vortheil bei durchgehends 10 Proc. Silberersparung vor
Augen. Bekanntlich vergütet aber die Reichsregierung an Prägungskosten
nur 1,75 Proc. für die Mark-, 2,5 Proc. für die 50
Pfennig- und 4 Proc. für die 20 Pfennig-Stücke. An den
2- und (silbernen) 5-Mark-Stücken ist der Gewinn
noch etwas erheblicher, da für erstere 1,5 und für letztere 0,75 Proc.
erstattet werden. Welchen Einfluß der gesunkene Silberpreis nachhaltig
äußert, kann erst die Folgezeit lehren. Oesterreich versieht seine Gulden und Viertelgulden (welche an Größe unserer
Doppelmark und Mark so nahe stehen) mit Randschrift, Rußland die halben Rubel
mit Schrift, die Viertelrubel wenigstens mit vertiefter Verzierung auf dem Rande
(diese Sorten kommen in Größe vollkommen mit den eben genannten deutschen
überein); der niederländische Gulden (gleich groß mit unserer Doppelmark) hat
Randschrift; dasselbe ist der Fall mit der Lira und Doppellira Italiens –
wie wenigstens an Exemplaren aus 1867, also nach der Convention mit Frankreich,
zu ersehen – nachdem man sich hier 1859 und 1860 sogar bei den
Fünflire-Stücken vorübergehend zum Kerbrande verirrt hatte.
b) Brustbilder der Regenten, Wappen oder deren
Theile, symbolische oder allegorische Figuren, Kränze, Blatt- und
Blumenzweige nebst einer Menge willkürlicher Ornamente bieten einen großen
Vorrath von Gegenständen, durch welche das Gepräge der Münzen so ausgestattet
werden kann, daß es sowohl dem Auge gefällt, als auch die täuschende Nachahmung
unter den Händen des Falschmünzers erschwert. Je werthvoller das Münzstück ist,
desto reicher und künstlicher kann und soll das Gepräge, aber selbst bei den
geringsten Sorten darf es nicht ärmlich oder gedankenlos sein. In dieser
Beziehung ist gegen manche Münzen der Gegenwart Wesentliches einzuwenden. Die
englischen Sovereigns mit dem Ritter Sct. Georg und
die Krone (5 Schilling) mit dem gleichen Bilde unter Georg III. und IV., so wie jene mit dem gekrönten Brustbilde und
gothischer Schrift der Königin Victoria (welcher
letztern sich die Florins seit 1849 an die Seite stellen) sind hervorragende
Muster- und Meisterstücke. Die 100-, 50-, 20- und
silbernen 5-, 2-, 1 Frank-Stücke von Napoleon III. mit dem reich decorirten Wappen verdienen unbedingt mehr
Beifall, als die vorher wie nachher ausgegebenen, welche an Stelle des Wappens
die Werthangabe von einem Kranze umschlossen enthalten. Daß England, welches
Schillinge und Halbschillinge unter Georg III. und
IV. mit dem Wappen, dann seit 1825 mit dem auf der Krone stehenden Löwen nebst
Rose, Distel und Kleeblatt ausstattete, dieselben Sorten unter Victoria nur mit Schrift in einem Kranze versieht,
ist ein entschiedener Rückschritt. Dagegen bieten die kleinen Silbermünzen der
Niederlande (25, 10, 5 Cent) Gelegenheit, eine Verbesserung zu rühmen, indem auf
denselben seit 1848 an Stelle des sehr einfachen Wappens das Brustbild, und an
Stelle des geschmacklosen gekrönten W ein Kranz mit
der Werthangabe getreten ist. Daß die Schweiz sich auf dem Reverse sogar ihrer
größten Silbermünze (5 Frank) mit einem Kranze begnügt, in welchem nichts weiter
steht als 5 Fr. und die Jahrzahl, kann zwar nicht
gelobt werden; aber zu Brustbild nebst kunstreichem gemeinsamen Wappen fehlt ihr
der Stoff, eine Helvetia mit dem Wappenschilde sitzt oder steht schon auf dem
Averse, und der Kranz ist eben so reich wie kräftig gearbeitet; auch hat die
Werthbezeichnung abgekürzt werden müssen, um keiner der drei verbündeten
Nationalitäten einen Vorzug zu geben, doch aber allen verständlich zu sein. Ein
solcher Zusammenfluß von Umständen entwaffnet die Kritik. Rußland vermeidet
grundsätzlich das Kaiserbild, hat daher auf dem Reverse aller seiner Münzen nur
Schrift, auf den silbernen von einem recht mageren Kranze eingeschlossen. Die
Münze des Deutschen Reiches zeigt auf allen Silberstücken, 5 und 2 Mark
ausgenommen, dann auf den Nickel- und Bronzemünzen, also in Summe auf 7
Sorten aus 3 verschiedenen Metallen, den Adler in allen erdenklichen
Größenabstufungen, aber überall ohne Umschrift oder sonstige Beigabe in völliger
Nacktheit. Dazu tragen die Stücke von 50, 20, 10, 5, 2, 1 Pfennig auf der andern
Seite nichts als einen Kreis von Schrift mit der – derb genug
ausgedrückten – Werthzahl in der Mitte. Eintönigeres und Prosaischeres
wäre wohl kaum zu ersinnen gewesen; die Gesammtheit dieser 6 Stücke sieht aus
wie ein beredtes Zeugniß von Erfindungsarmuth, wie kein anderes Land etwas
gleiches darbietet.Die österreichischen Münzen haben auch alle den Adler, aber derselbe
füllt nebst seiner Umschrift die Fläche angenehm aus, und die andere
Seite enthält auf den Silberstücken das Brustbild, auf den Kupferstücken
die Werthangabe in einem hübschen Kranze. Man hat sich auf diesen sechs Reversen nicht zu dem kleinsten Ornament
aus dem Thier- oder PflanzenreicheDie neuesten dänischen Silber- und Bronzemünzen enthalten beides:
Delphin und Kornähre. erhoben; daher der nicht respectvolle aber treffende Vergleich der Vorderseite mit
einem Uniformknopfe, der Rückseite mit einem Scherenschleifer-Zeichen
oder einer Biermarke.
c) Die Stetigkeit des Gepräges besteht darin, daß
nicht ohne genügenden Grund die Theile desselben (Brustbild, Wappen, Schriftform
etc.) und deren Anordnung einer Veränderung unterzogen werden. Daß mit einem
Regentenwechsel ein anderes Brustbild eintritt, ist natürlich; daß bei
Aenderungen im innern Werthe der Stücke die neuen Münzen ein modificirtes
Gepräge bekommen, um leicht von den abgesetzten unterschieden zu werden, ist
nothwendig. So geschah dies in Frankreich mit den Silberstücken zu 2, 1 Frank,
50, 20 Centim, als (1864 und 1866) der Feingehalt bei unverändertem Gewichte
vermindert wurde. In der neueren Zeit ist es durch mechanische Verkleinerung der
Urreliefs und Einführung des Senkens der Stempel mit Zugrundelegung einer
einzigen Originalgravirung möglich geworden, streng übereinstimmende
Darstellungen auf Münzen verschiedenster Größe zu verschiedenen Zeiten und an
verschiedenen Orten zu erhalten. Aber dennoch fehlt es nicht an Beispielen von
schwankender Bildung sehr wesentlicher Theile. Die Münzen haben nicht die
Bestimmung, gleich einer historischen Bildergalerie die allmäligen Veränderungen
in Gesicht, Haar oder Bart etc. des Landesherrn zu verewigen; hierin ist oftmals
zu weit gegangen, worüber einige Beispiele genügen mögen. Georg III. von England erscheint auf seinen Münzen während des kurzen
Zeitraumes 1816 bis 1820 in zwei ganz verschiedenen Typen; ebenso Georg IV. zwischen 1820 und 1830, wobei noch einige
kleinere Abweichungen nebenher laufen. Napoleon I.
hat als Kaiser (1804 bis 1815) vier verschiedene Köpfe; Ernst August von Hannover in 12 Jahren (1837 bis 1848) ebenso viel. In
Sachsen zeigte König Friedrich August I. (1806 bis
1827) vier verschiedene Brustbilder, darunter 1 mit blosem Halse, die übrigen
(von 1816 an) in Uniform; König Anton in 10 Jahren
(1827 bis 1836) zwei. Auf den Thalern Herzogs Ernst
von Sachsen-Koburg kann man von 1846 bis 1862 in vier Stadien die
Wandlungen der Haar- und Barttracht verfolgen. Isabella II. von Spanien stellt sich binnen 20 Jahren (1836 bis 1856)
in fünf mehr oder weniger verschiedenen Auffassungen dar u.s.w. Im Gegensatz
hierzu sei erwähnt, daß auf den österreichischen Zwanzigern, Gulden und
Speciesthalern das Bild des Kaisers Franz 31 Jahre
lang (1792 bis 1823) unverändert blieb, obschon der Monarch inzwischen vom 24.
zum 55. Lebensjahre fortschritt; freilich kamen dann in ferneren 12 Jahren drei
sehr veränderte Typen zum Vorschein. Der Kopf der Königin Victoria auf den englischen Silbermünzen ist seit 1837 bis jetzt genau derselbe,
unerachtet des Altersunterschiedes von 18 und 58 Jahren.
d) Schon oben ist gezeigt worden, wie unsere
deutschen Reichsmünzen im Uebermaß die Zusammengehörigkeit durch einen viel zu
einförmigen Typus documentiren. Auf eine charakteristische Verschiedenheit der
Stücke aus verschiedenen Metallen ist dabei nicht Bedacht genommen, und doch ist
dieser Umstand wegen möglicher Verwechslung wichtig. Im besondern sollen
wenigstens Stücke von ganz oder nahezu gleichem Durchmesser sich deutlich im
Gepräge unterscheiden. Man hatte ja das letzte preußische Münzsortiment vor
Augen, in welchem einsichtsvoll und glücklich das Richtige getroffen war. Hier
enthielten die Goldmünzen (Friedrichd'or) den sitzenden naturalistischen Adler;
die Doppelthaler und Thaler früher das große Wappen, dann den heraldischen
Adler; die Sechstelthaler eben diesen Adler anfangs im Schilde mit herumgelegter
Ordenskette, später frei; die Silberscheidemünzen (2 1/2, 1, 1/2 Silbergroschen)
im Reverse nur Schrift; die Kupfermünzen im Averse kein Brustbild, sondern den
Adler im Schilde ohne Ordenskette, im Reverse Schrift.
Unter den jetzigen Reichsmünzen stehen sich rücksichtlich des Durchmessers in
allenfalls gefährlicher Weise nahe:
20
Mark Gold und 1 Mark Silber,
20
Mark Gold und 10 Pfennig Nickel,
50
Pfennig Silber und 10 Pfennig Nickel,
50
Pfennig Silber und 2 Pfennig Bronze,
10
Mark Gold und 2 Pfennig Bronze,
5
Pfennig Nickel und 1 Pfennig Bronze,
5
Mark Gold und 1 Pfennig Bronze,
5
Mark Gold und 20 Pfennig Silber.
Dies zeigt zur Genüge, daß es nöthig war, jedem der vier
Metalle eine charakteristische Eigenthümlichkeit im Gepräge zuzuweisen, was
schon als Ausdruck der Rangabstufung vom ästhetischen Gesichtspunkte aus
zweckmäßig erscheinen muß. Das ist nicht geschehen und die Sachlage könnte nicht
mehr geändert werden, selbst wenn man zur Einsicht käme; gleichwohl mag es als
blose Phantasie erlaubt sein, anzudeuten, wie etwa der Zweck zu erreichen
gewesen wäre:
Die Goldmünzen, die silbernen 5- und 2-Mark-Stücke würden
ihr eingeführtes Gepräge behalten, nur daß die letztgenannten als Randschrift
denselben Wahlspruch erhielten, welcher auf dem Rande der Fünfmark-Stücke
steht.
Die kleinern Silbermünzen hätten im Averse den etwas verkleinerten Adler mit
einer deutlichen Einfassung umgeben (sei diese ein
Schild, oder auch
nur ein Perlenring oder eine einfache Kreislinie) und die Umschrift:
„Deutsches Reich“; im
Reverse die Werthangabe und Jahrzahl in einem Kranze, als Umschrift den
Wahlspruch.Dem „Gott mit uns“ ist
analog das „In God we
trust“ der amerikanischen Münzen seit dem
Secessionskriege. Recht passend wäre auch gewesen: „Stark in Eintracht“ wie das
belgische: „L'union fait la
force“ und das peruanische: „Firme y feliz por la
Union“.
Die Nickelmünzen im Averse die Reichskrone
Vorbilder hierzu, d.h. Münzen mit der isolirten Krone, sind die jetzigen
50 und 20 Centim Frankreichs, die Kupfermünzen des einstigen
Napoleonischen Königreiches Italien, die österreichischen Kupfermünzen
für Lombardie-Venedig von 1822 an.
mit Bändern in einem einfachen Reife, Umschrift:
„Deutsche Reich“; im
Reverse die Werthangabe und Jahrzahl von einem Perlenringe umschlossen,
Umschrift der Wahlspruch.
Die Bronzemünzen im Averse die Reichskrone ohne Bänder
innerhalb einer schlichten Kreislinie, Umschrift: „Deutsches Reich“; im Reverse die
Werthangabe nebst Jahrzahl ohne Einfassung, darunter zwei gekreuzte Oel-
oder Palmzweige.
B. Das Gepräge nach seiner
künstlerischen und technischen Ausführung.
Geschmackvolle und künstlerisch untadelhafte Herstellung des Gepräges, wovon
erstere den Entwurf, letztere die Arbeit des Stempelschneiders betrifft,
gereichen nicht nur der Schönheit zum Vortheil, sondern sind auch ein Mittel zur
Erschwerung des Falschmünzens, da ein schlechtes Product leichter auch von
Pfuschern nachgeahmt wird. In diesen Beziehungen hat die Neuzeit Fortschritte
gemacht, welche der Anerkennung würdig sind. Um das volle Gewicht hierin
eingetretener Verbesserungen zu empfinden, vergleiche man nur z.B. – ohne
noch weiter zurückzugehen – einen preußischen Thaler, einen
Sechstelthaler etc. von 1764 bis 1786, ja sogar noch von 1812 oder 1814, mit
ebensolchen Stücken von 1857 oder später; hannoversche Thaler aus 1837 bis 1846
mit solchen aus 1857 bis 1866; den königlich sächsischen Speciesthaler von 1806
mit dem Doppelthaler von 1861; einen bayerischen Speciesthaler von 1803 oder
1805 mit einem 3 1/2-Gulden-Stücke unter Maximilian II. oder Ludwig II.; die Rubel
Paul I. von 1798 bis 1801 mit jenen der neuesten
Zeit; den dänischen Speciesthaler von 1799 mit dem von 1848 oder 1868;
norwegische Species von 1826 und 1865; schwedische von 1821 und 1861 bis 1868;
die portugiesischen großen Silbermünzen vor und nach 1835; alle Münzen
Brasiliens vor 1822 und jetzt; den spanischen Piaster vor 1821 und das heutige
Stück von 5 Pesetas; die türkische Ausmünzung vor und seit 1845; die japanische
vor und seit 1871. – Auf den österreichischen Silbermünzen hat seit 1872
die Modellirung des
Brustbildes ungemein gewonnen und der Doppeladler schon seit 1857 einen mehr
malerischen Charakter angenommen. Die Bildnisse deutscher Fürsten auf den
silbernen Fünfmark-Stücken sind größtentheils als sehr gelungen
hervorzuheben, und der Reichsadler in seinem phantastisch-heraldischen
Stile ist hier – wo wegen der Größe des Maßstabs die Brustschilder sich
Geltung verschaffen können – eine angenehme Erscheinung, welche gegenüber
dem hypernaturalistischen stutzschwänzigen russischen Doppeladler auf den Rubeln
etc. und dem etwas dünnleibigen Adler auf den letzten preußischen Doppelthalern
imponirt, trotzdem daß diese beiden mit Zepter und Reichsapfel bewehrt
sind.Unschön ist an mehreren unserer Reichs-Goldmünzen und silbernen
Fünfmark-Stücken, daß zu den Umschriften der beiden Seiten
Buchstaben von nicht gleicher Größe gebraucht sind; störend ferner auf
den letztern die Schreibung WUERTTEMBERG
gegenüber dem Worte FÜNF, und die
dreifache Schreibung des Wortes „König“ mit zwei
Punkten über dem O, mit neben einander
gesetztem und dann wieder mit gekuppeltem OE. Die weibliche Figur auf dem neuen nordamerikanischen (silbernen)
Handels-Dollar, mit dem Oelzweig in der Rechten, ist menschlich und
künstlerisch schöner gedacht, als die übermäßig von Gewand umflossene der andern
dortigen Münzen, welche auf einem Stocke die Freiheitsmütze trägt. Ein besserer
Geschmack hat in der Herkules-Gruppe auf den Fünffrank-Stücken der
französischen Republick die in den Jahren 1795 bis 1804 ebenfalls zur Schau
getragene Kappe schon 1848 und wieder 1871 durch die Hand der Gerechtigkeit
ersetzt.
Aber auch einzelne Rückschritte sinden sich zu verzeichnen. Auf den in England
1860 eingeführten Bronzemünzen steht das Brustbild, trotz gesticktem Kleid und
Lorbeerkranz, dem der vorausgegangenen Kupfermünzen nicht gleich; schon die
geringe Dicke und die Härte des Metalles hat zu einem weit minder ansprechenden
flachen Relief veranlaßt, aber auch der sonstige Eindruck des Bildes ist nicht
vortheilhaft.Gelegentlich die Bemerkung, daß auf diesen Bronzemünzen, sowie auf den
Florins nach 1865 der Landesname mit „Britt.“ abgekürzt ist, während man übrigens
durchaus und bis zur Gegenwart die hergebrachte Schreibung
„Britann.“ (mit
einem
t beibehalten findet. Auf den Gold- und großen Silberstücken des Deutschen Reiches, und
ebenso auf den letzten preußischen Münzen, erreicht das Bild des Kaisers Wilhelm in der Behandlung nicht jenes von Friedrich Wilhelm IV. in und nach 1853, besonders
scheint Wurf und Ausführung des Kopfhaares verfehlt. Die Reichsmünzen von 1 Mark
und weiter herab geben zu Kunstentwicklung von Seite des Stempelschneiders
überhaupt keine Gelegenheit und treten z.B. gegen die preußischen Sechstelthaler
u.s.w. nach 1857 gewaltig in den Schatten.
Das Technische der Münzfabrikation hat so außerordentliche, ja bewundernswürdige
Fortschritte gemacht, daß die Folgen hiervon im Gepräge sich an den betreffenden
Erzeugnissen aller Länder glänzend offenbaren. Verbesserte Justireinrichtungen
lassen die ehemals so oft bemerkten Spuren der Feilstriche niemals mehr zum
Vorschein kommen; kräftigere Prägmaschinen gestatten ein höheres Relief, welches
zur Schönheit und Dauerhaftigkeit der Münzen wesentlich beiträgt; vor allem aber
ist es die Ringprägung, welche den Geldstücken überhaupt eine streng kreisrunde
Gestalt, denen von gleicher Sorte genau übereinstimmende Größe, dem Rande eine
regelmäßige Beschaffenheit gibt, und durch das ringsum aufgeworfene Stäbchen das
Gepräge beider Seiten vor Abnutzung schützt, wenn die Münzen auf einer Fläche
hingeschoben werden. In ziemlich vielen Staaten ist mit der Ringprägung zugleich
der Kerbland gebräuchlich geworden (über den ich oben gesprochen habe); einige
wenige haben schon früher den in gleicher Weise gekerbten Rand angewendet, ohne
im Ringe zu prägen; in andern ist der Kerbring dem glatten oder dem für
Reliefschrift bestimmten Ringe gefolgt. Italien steht als lobenswerthe Ausnahme
da, indem es nur mit glattem Ringe prägt. Die chronologische Reihe der
Einführung des Prägringes überhaupt verschafft einen Begriff von der schnellen
und allgemeinen Verbreitung desselben:
1797 England.
1828 Griechenland.
Um 1800 (?) Nordamerika.
1830 Schweden.
1807 Frankreich, Rußland.
1831 Oesterreich (für Lombardie-Venedig
1808 Königreich Italien.
bereits 1822).
1809 Holland, Dänemark.
1832 Belgien.
1813 Kurhessen, Neapel.
1833 Spanien.
1816 Preußen, Sachsen.
1834 Brasilien.
Gegen 1819 Hessen-Darmstadt.
1835 Portugal, Chile.
Gegen 1820 Sardinien (beibehalten
im
1845 Türkei.
neuen Königreich Italien).
1850 Schweiz (Genf schon 1838).
1821 Baden, Braunschweig, Hannover.
1864 Peru, Mexiko.
1824 Württemberg.
1871 Bolivia, Japan.
1825 Bayern, Norwegen.
Nachtrag zu S. 14 dieser
Abhandlung. Zufolge näherer Nachweisung ersehe ich, daß die
35160344 M. deutscher Nickelmünzen (die sich bis zum 6. Januar 1877 nicht
vermehrt haben) aus 23502631 M. Zehnpfennig-Stücken und 11657813 M.
Fünfpfennig-Stücken bestehen; demnach beträgt der Gehalt an Nickel im
Ganzen nur 380748k, wodurch aber
die Betrachtung im Wesentlichen nicht geändert wird.