Titel: | Stromregulator für Leuchtgas; von Nicolä Teclu in Wien. |
Fundstelle: | Band 223, Jahrgang 1877, S. 380 |
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Stromregulator für Leuchtgas; von Nicolä Teclu in Wien.
Mit Abbildungen auf Taf.
X [c. d/4].
Teclu's Stromregulator für Leuchtgas.
In den Boden eines Glasgefäßes n (Fig. 44), das durch einen
Glassturz verschlossen werden kann, ist vollkommen dicht die rechtwinklig gebogene
Glasröhre a mit ihrem längern Schenkel in lothrechter
Lage eingekittet. Der andere horizontale Theil dient dazu, um das zu regulirende
Leuchtgas von der Gasleitung aufzunehmen. In dem vertical stehenden Theil ist der
längere Schenkel einer zweiten rechtwinklig gebogenen Glasröhre f eingeschmolzen, durch deren wagerecht gestellten Theil
das Leuchtgas den Apparat verläßt. Der lothrechte Schenkel f trägt einen Glascylinder, welcher auf dem Röhrenende luftdicht
aufgeschliffen ist. Dieser ist an seinem untern Rande zu einer Schneide
zugeschliffen und besitzt einen rechteckigen Schlitz c
(Fig.
46), dessen Höhenrichtung parallel mit der Achse des Cylinders läuft. Auf die
Röhre a paßt knapp aufgeschoben die Glasröhre l, die am untern Theile erweitert, am untersten Rande
ebenfalls zu einer Schneide zugeschliffen ist. Am obersten Theile dieser Röhre ist
luftdicht ein Gefäß aus Glas angebracht, in welches das den Schlitz verschließende
Quecksilber v eingegossen wird. Das Gefäß besteht aus
zwei Theilen, welche luftdicht auf einander aufgeschliffen sind. Der untere
erweiterte Theil der Röhre l ist von einer Glasglocke
umschlossen und auf der Röhre selbst luftdicht aufgeschmolzen. Der cylindrische
untere Theil der Glocke endet mit einem zu einer Schneide zugeschliffenen Rande.
Zwischen der Glocke und dem obern Gefäße befindet sich eine zur Aufnahme von
Quecksilber bestimmte Schale aus Glas m, die ebenfalls
an die Röhre l angefügt ist. Ueberdies sind in dem Boden
des Glasgefäßes n zwei lothrecht stehende Glasröhren i eingekittet, welche unter der Glasglocke münden und
außerhalb des Gefäßes zu einer horizontalen Glasröhre g
(Fig. 45)
sich vereinigen. Diese, sowie die Röhre a sind von
Quecksilber umgeben, welches in dem Gefäße n bis nahezu
zu den Mündungen der Röhren unter der Glasglocke reicht. Der ganze Apparat wird von
einem durch Schraube s stellbaren Untersatz p getragen.
Um den Regulator in Thätigkeit zu setzen, ist zunächst die gewünschte Größe des Schlitzes, welche sich
nach der Menge des zur Verbrennung gelangenden Gases richtet, einzustellen, dann
Quecksilber in das Gefäß n bis knapp unter den Mündungen
der Glasröhren i zu bringen, wodurch die Röhre l im Quecksilber zu schwimmen beginnt. Auch in das Gefäß
d wird so lange Quecksilber gegossen, bis der untere
Theil des Cylinders abgeschlossen ist, wodurch die Lage des Schwimmers eine gewisse
Größe des Schlitzes bedingt, welche durch Eintragen größerer oder kleinerer Mengen
Quecksilber in die Schale m nach Bedarf verändert werden
kann. Man schließt sodann das Gefäß n und verbindet mit
dem Ende der Gasleitungsröhre die Glasröhre a, mit dem
Zweigrohr, welches an dem Ende des Gasleitungsrohres angebracht ist, die Glasröhre
g (Fig. 45) und schließlich
mit der Röhre f den Brenner, wobei nicht zu übersehen
ist, daß die Ausflußöffnung des Brenners größer oder mindestens so groß wie der
Schlitz sein soll.
Oeffnet man nun den Hahn der Gasleitungsröhre, so beginnt der Apparat zu wirken. Das
Gas strömt nämlich einerseits in die Röhre a, von da
durch den Schlitz in das Gesäß d und gelangt durch die
Röhre f zum Brenner; anderseits, da sich an der
Gasleitungsröhre eine Abzweigung befindet und diese mit der Röhre g verbunden ist, durch letztere in die Röhren i und dadurch unter die Glocke des Schwimmers. In Folge
des dadurch auf die Glocke ausgeübten Druckes hebt sich der Schwimmer, mit diesem
somit auch das den Schlitz verschließende Quecksilber. Dies geschieht nach der
jeweiligen Spannung des in der Zweigröhre strömenden Gases, wodurch gleiche
Gasmengen dem Brenner zufließen.
Um nun größere oder kleinere gleiche Mengen des Gases zu erzielen, muß der
Querschnitt des Schlitzes der kleinste unter allen Querschnitten sein und allein
vergrößert oder verkleinert werden, wobei die Höhe des Schlitzes, d. i. die höchste
Höhe, auf welche der Schwimmer gehoben werden kann, unverändert bleiben muß.
Querschnittsveränderungen desselben dürfen sich also blos auf seine Breite beziehen.
Es können aber auch die Ein- und Ausflußöffnungen dem Querschnitt des
Schlitzes gleich gemacht werden, es kann selbst der Querschnitt der Einflußöffnung
der kleinste sein, wenn nur der Schlitz größer, oder gleich groß, die Ausflußöffnung
aber größer ist; nie dagegen darf die Ausflußöffnung den kleinsten Querschnitt
haben. (Zeitschrift für
analytische Chemie, 1877 S. 53.)