Titel: | Linderhaus' Riemenaufleger. |
Fundstelle: | Band 224, Jahrgang 1877, Nr. , S. 252 |
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Linderhaus'
Riemenaufleger.
Mit Abbildungen.
Linderhaus' Riemenaufleger.
Textabbildung Bd. 224, S. 252
Der vom Werkführer Heinrich Linderhaus in Witten
patentirte Riemenaufleger besteht aus einer an einer Holzlatte zu befestigenden
schmiedeisernen Gabel, welche sich in einen cylindrischen, am Ende mit einer zu
seiner Achse senkrecht liegenden Hülse versehenen Schaft fortsetzt. In dieser
Hülse ist eine Rothgußbüchse drehbar, welche einerseits eine angelöthete flache
Rothgußglocke trägt, anderseits aber durch eine aufgeschraubte Mutter vor dem
Herausgleiten aus der Hülse gesichert ist. In gleicher Weise ist in der
Rothgußbüchse ein schmiedeiserner Bolzen drehbar befestigt, welcher sich über
die Rothgußglocke hinaus in einen conischen Dorn fortsetzt.
Das Auflegen des Riemens erfolgt nun derart, daß derselbe mittels des Dornes an die
Scheibe geführt wird; der Dorn wird dann von dieser erfaßt und sammt dem auf ihm
liegenden Riemenstück um jenen Theil ihres Umfanges geführt, welcher zwischen der
Auf- und Ablaufstelle des Riemens liegt. Der Umstand, daß sich der Dorn
hierbei drehen kann, soll für die Schonung des Riemens von Bedeutung sein. Die
Glocke hat das Abgleiten des Riemens zu verhindern.
Damit beim Aufbringen sehr schwerer Riemen das Werkzeug gleichzeitig von zwei Männern
gehandhabt werden kann, ist an dem Schaft ein Ring mit seitlichem Auge angebracht,
in welchem sich ein Seil befestigen läßt. Bei vertical laufenden Riemen erhält der
Schaft überdies eine kleine Krümmung, damit der Riemen über die Welle hinaus der
Scheibe genähert werden kann.
Diese Riemenaufleger, welchen sehr gute Zeugnisse über ihre Verwendbarkeit zur Seite
stehen, werden von Theodor Keseling in Düsseldorf in drei
Größen zum Preise von 25 bis 36 M. geliefert.
F. H.