Titel: | Zur Werthstellung des Cementes; von Dr. W. Michaëlis. |
Autor: | W. Michaëlis |
Fundstelle: | Band 224, Jahrgang 1877, Nr. , S. 417 |
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Zur Werthstellung des Cementes; von Dr. W. Michaëlis.
(Schluß von S. 286 dieses Bandes.)
Michaëlis, zur Werthstellung des Cementes.
Die Beschlüsse, welche auf Grundlage der vorstehend angeführten Arbeiten von einer
Commission abgefaßt worden sind, die aus Cementfabrikanten und Deligirten des
Berliner Architectenvereines und Baumarktes nebst Dr. W.
Michaëlis zusammengesetzt war, lauten mit den
Erläuterungen im Wesentlichen, wie folgt:
I. Das Gewicht der Tonnen und Säcke, in welchem
Portlandcement in den Handel gebracht wird, soll ein einheitliches sein; es sollen
nur Normaltonnen von 180k brutto, 170k netto, halbe Tonnen von 90k brutto, 83k netto und Säcke von 60k Bruttogewicht von
den Fabriken gepackt
werden. Streuverlust, sowie etwaige Schwankungen im Einzelgewicht können bis zu 2
Proc. nicht beanstandet werden. Die Tonnen und Säcke sollen die Firma der
betreffenden Fabrik und die Angabe des Bruttogewichtes tragen.
Zu I. Ein einheitliches Gewicht der im Handel
vorkommenden Tonnen und Säcke existirt bis jetzt nicht. Während die norddeutschen
Fabriken Tonnen sowohl von 200k als auch solche von 180k packen, haben die Tonnen der
west- und süddeutschen, sowie die der meisten englischen Fabriken ein Gewicht
von 180k brutto; es
kommen indeß auch noch leichtere Tonnen, namentlich im Kleinverkehr beim
Wiederverkauf vor. Da nun der Preis pro Tonne gestellt wird, so ist die Einführung
eines einheitlichen Gewichtes im Interesse der Consumenten und des reellen
Geschäftes dringend geboten. Die Commission wählte das weitaus gebräuchlichste und
im internationalen Verkehr fast ausschließlich geltende Gewicht von 180k brutto = ca. 400 Pfd. engl. Die theilweise noch übliche Tonne von
200k soll aus
praktischen Gründen ausnahmsweise noch bis zum Schluß des J. 1879 zulässig sein.
Nachdem die wesentlich billigere Verpackung in Säcken sich seit einer Reihe von
Jahren in Süddeutschland, Holland, Belgien, England u. s. w. für sehr viele Fälle
als durchaus genügend erwiesen hat, glaubte die Commission wegen der großen, für den
Consumenten zu erzielenden Ersparniß diese Verpackungsweise, namentlich für größere
Lieferungen, ganz besonders empfehlen zu müssen. Für das zur einheitlichen
Einführung zu bringende Gewicht pro 1 Sack wurde 60k als das geeignetste befunden, weil ein
solches Gewicht mit Leichtigkeit zu transportiren ist, und weil dann das
Bruttogewicht von 3 Säcken dem von 1 Tonne entspricht.
II. Je nach der Art der Verwendung ist Portlandcement
langsam oder rasch bindend zu verlangen; für die meisten Zwecke kann langsam
bindender Cement angewendet werden, und es ist diesem dann wegen der leichtern und
zuverlässigern Verarbeitung und wegen seiner höhern Bindekraft immer der Vorzug zu
geben. Als langsam bindend sind solche Cemente zu bezeichnen, welche in ½
Stunde oder in längerer Zeit erst abbinden.
Zu II. Um die Bindezeit eines Cementes zu ermitteln,
rühre man den reinen Cement mit Wasser zu einem steifen Brei an und bilde auf einer
Glas- oder Metallplatte einen etwa 1cm,5 dicken, nach den Rändern hin dünn
auslaufenden Kuchen. Sobald der Kuchen so weit erstarrt ist, daß derselbe einem
leichten Druck mit dem Fingernagel oder mit einem Spatel widersteht, ist der Cement
als abgebunden zu betrachten. Da das Abbinden von Cement durch die Temperatur der
Luft und des zur Verwendung gelangenden Wassers beeinflußt wird, insofern höhere
Temperatur dasselbe beschleunigt, niedere Temperatur dagegen verzögert, so sollten
die Versuche, um zu übereinstimmenden Resultaten zu gelangen, bei einer mittlern
Temperatur des Wassers und der Luft von etwa 15 bis 18° vorgenommen, oder, wo
dies nicht angängig, die jeweiligen Temperaturverhältnisse immer in Berücksichtigung
gezogen werden. Während des Abbindens darf sich langsam bindender Cement nicht
wesentlich erwärmen, wohingegen rasch bindende Cemente eine merkliche
Temperaturerhöhung ausweisen konnen. Portlandcement wird durch längeres Lagern
langsamer bindend und gewinnt bei trockener Aufbewahrung an Bindekraft. Die noch
vielfach herrschende Meinung, daß Portlandcement bei längerm Lager an Qualität
verliere, ist daher eine irrige und es sollten Contractsbestimmungen, welche nur
frische Waare vorschreiben, in Wegfall kommen.
III. Portlandcement soll volumbeständig sein. Als
entscheidende Probe hierauf soll gelten, daß ein dünner, auf Glas oder Dachziegel
ausgegossener Kuchen von reinem Cement, unter Wasser gelegt, auch nach längerer
Beobachtungszeit durchaus keine Verkrümmungen oder Kantenrisse zeigen darf.
Zu III. Der zur Bestimmung der Bindezeit angefertigte
Kuchen wird sammt der Glasplatte unter Wasser gebracht. Bei rasch bindenden Cementen
kann dies schon nach ¼ bis 1 Stunde nach dem Anmachen der Probe geschehen;
bei langsam bindenden dagegen darf es, je nach ihrer Bindezeit, erst nach längerer
Zeit, bis zu 24 Stunden nach dem Anmachen, stattfinden. Zeigen sich nun nach den
ersten Tagen oder nach längerer Beobachtungszeit an den Kanten des Kuchens
Verkrümmungen oder Risse, so deutet dies unzweifelhaft
„Treiben“ des Cementes an, d. h. es findet in Folge einer
allmäligen Lockerung des zuerst gewonnenen Zusammenhanges unter Volumvermehrung eine
beständige Abnahme der Festigkeit statt, welche bis zu gänzlichem Zerfallen des
Cementes führen kann. Eine weitere Probe zu gleichem Zweck ist folgende: Es wird der
Cement mit Wasser zu einem steifen Brei angerührt und damit auf einem
Dachziegelstück, welches mit Wasser vollständig getränkt, jedoch äußerlich wieder
abgetrocknet ist, ein nach außen hin dünn auslaufender Kuchen gegossen; je nach der
Bindezeit des Cementes wird diese Probe, wie oben angedeutet, nach kürzerer oder
längerer Zeit unter Wasser gelegt. Wenn der Kuchen weder in den ersten Tagen, noch
später sich vom Stein ablöst, noch auch Verkrümmungen oder Risse zeigt, so wird der
Cement beim Bau nicht treiben.
IV. Portlandcement soll so fein gemahlen sein, daß eine Probe desselben auf einem
Sieb von 900 Maschen auf 1qc höchstens 25 Proc. Rückstand hinterläßt.
Zu IV. Da Cement fast nur mit Sand, in vielen Fällen
sogar mit hohem Sandzusatz, verarbeitet wird, die Festigkeit eines Mörtels aber um
so größer ist, je feiner der dazu verwendete Cement gemahlen war (weil dann mehr
Theile des Cementes zur Wirkung kommen), so ist die feine Mahlung des Cementes von
nicht zu unterschätzendem Werth. Es erscheint daher angezeigt, die Feinheit des
Kornes durch ein feines Sieb von der angegebenen Maschenweite einheitlich zu
controliren. Es wäre indeß irrig, wollte man aus der feinen Mahlung allein auf die
Bindekraft eines Cementes schließen, da geringe, weiche Cemente weit eher sehr fein
gemahlen vorkommen, als gute, scharf gebrannte; letztere aber werden selbst bei
gröberer Mahlung stets eine höhere Bindekraft ausweisen als die erstern.
V. Die Bindekraft von Portlandcement soll durch Prüfung einer Mischung von Cement und
Sand ermittelt werden. Die Prüfung soll auf Zugfestigkeit nach einheitlicher Methode
geschehen, und zwar mittels Probekörper von gleicher Gestalt und gleichem
Querschnitt und mit gleichen Zerreißungsapparaten. Die Zerreißungsproben sind an
Probekörpern von 5qc
Querschnitt der Bruchfläche vorzunehmen. Die Probekörper sind in den von Frühling, Michaëlis und Comp. in Berlin construirten Formen anzufertigen und auf
dem von der gleichen Firma construirten Zerreißungsapparat, mit Doppelhebel und
50facher Uebersetzung, zu prüfen.
Zu V. Da man erfahrungsgemäß aus den mit reinem Cement
gewonnenen Festigkeitsresultaten nicht einheitlich auf die Bindefähigkeit zu Sand
schließen kann, namentlich, wenn es sich um Vergleichung von Cementen aus
verschiedenen Fabriken handelt, so erscheint es geboten, die Prüfung von
Portlandcement auf Bindekraft mittels Sandzusatz vorzunehmen. Obgleich nun in der
Praxis Portlandcement fast nur auf Druckfestigkeit in Anspruch genommen wird, so hat
doch die Commission wegen der Kostspieligkeit der bis jetzt bekannten Apparate und
der schwierigern Ausführbarkeit der Proben von der Prüfung auf Druckfestigkeit
Abstand genommen und die weit leichtere und einfachere Prüfung auf Zugfestigkeit
gewählt, umsomehr als die hier empfohlenen Proben vor allem die leicht ausführbare
Controlirung der Eigenschaften des zum Bau gelieferten Cementes bezwecken soll, und
die Zugfestigkeit einen hinlänglich sichern Schluß auf die Druckfestigkeit zuläßt.
Die Formen und Zerreißungsapparate von Frühling, Michaëlis und Comp. empfehlen
sich wegen ihrer Handlichkeit und Genauigkeit, wodurch dieselben bereits vielfach
Eingang gefunden haben.
VI. Guter Portlandcement soll bei der Probe mit 3 G. Th. von reinem scharfem Sand auf
1 G. Th. Cement nach 28 Tagen Erhärtung — 1 Tag an der Luft und 27 Tage unter
Wasser — eine Minimalzugfestigkeit von 8k für 1qc haben. Der zu dieser Probe zu
verwendende Normalsand von bestimmter Korngröße wird dadurch gewonnen, daß man den
in der Natur vorkommenden Sand durch ein Sieb von 60 Maschen auf 1qc siebt, dadurch die
gröbsten Theile ausscheidet und aus dem so erhaltenen Sand mittels eines Siebes von
120 Maschen auf 1qc noch die feinsten Theilchen
entfernt. Die Probekörper müssen sofort nach der Entnahme aus dem Wasser geprüft
werden. Bei schnell bindenden Cementen kann die Zugfestigkeit von 8k für 1qc nach 28 Tagen nicht
beansprucht werden.
Zu VI. Da verschiedene an und für sich gute Cemente
hinsichtlich ihrer Bindekraft zu Sand, worauf es in der Praxis ja vorzugsweise
ankommt, sich sehr verschieden verhalten können, so ist insbesondere beim Vergleich
mehrerer Cemente eine Prüfung mit hohem Sandzusatz unbedingt erforderlich. Als
geeignetes Verhältniß nahm die Commissson 3 G. Th. Sand auf 1 G. Th. Cement an, da
mit 3 Th. Sand der Grad der Bindefähigkeit bei verschiedenen Cementen in
hinreichendem Maße zum Ausdruck gelangt. Es ist, um zu übereinstimmenden Resultaten
zu gelangen, durchaus erforderlich, überall den oben beschriebenen Normalsand
anzuwenden, da die Korngröße des Sandes auf die Festigkeitsresultate von großem
Einfluß ist. Der Normalsand soll rein und trocken verwendet werden, und es sind
lehmige und andere fremdartige Bestandtheile durch Auswaschen vorher unbedingt zu
entfernen. Bei einem bereits geprüften Cement wird die 7tägige Probe, sowohl des
reinen Cementes als des Cementes mit Sandmischung, als Controlprobe ein relatives
Urtheil über die gleichmäßige Güte der Waare gewähren. Von ganz besonderm Werthe
würde es sein, wenn da,
wo dies zu ermöglichen ist, die Zerreißungsversuche an zu diesem Zweck vorräthig
angefertigten Probekörpern auf Monate und selbst Jahre ausgedehnt würden, um das
Verhalten verschiedener Cemente auch bei längerer Erhärtungsdauer kennen zu lernen.
Behufs Erzielung Übereinstimmender Resultate ist es ferner geboten, alle Probekörper
nach deren Anfertigung während 24 Stunden an der Luft liegen zu lassen und sie dann
bis zur Prüfung unter Wasser zu legen, weil ein kürzeres oder längeres Liegenlassen
an der Luft zu beträchtlichen Differenzen in den Festigkeitsresultaten führt. Die
Probekörper dürfen, wie in der Resolution erwähnt, erst direct vor der Prüfung dem
Wasser entnommen werden, weil ein längeres Verbleiben an der Luft hier ebenfalls zu
Schwankungen in den Festigkeitszahlen Veranlassung geben würde. Bei rasch bindenden
Cementen kann die Festigkeit von 8k mit 3 G. Th. Sand nicht beansprucht
werden, weil sehr rasche Cemente, ihrer Natur nach, in der Regel so hohe Bindekraft
nicht besitzen wie langsame Cemente.
Beschreibung der Proben zur Ermittlung der Bindekraft. Da
es vor allem darauf ankommt, daß bei Prüfung desselben Cementes an verschiedenen
Orten möglichst übereinstimmende Resultate erzielt werden, so ist die Commission
bemüht gewesen, bestimmte Normen für eine durchaus gleichmäßige Behandlung der
Probekörper aufzustellen. Nur bei genauer Einhaltung dieser im Nachstehenden
gegebenen Regeln wird es möglich sein, zu übereinstimmenden Zahlen zu gelangen.
Man legt auf eine zur Anfertigung der Proben dienende Metall- oder
Marmorplatte fünf mit Wasser getränkte Blättchen Fließpapier und setzt hierauf fünf
vorher gut gereinigte und mit Wasser angenetzte Formen. Man wiegt 250g Cement und 750g trockenen
Normalsand ab und mischt beides in einer Schale gut durch einander. Hierauf bringt
man 100g Wasser hinzu und arbeitet die ganze Masse mit
einem Spatel so lange durch, bis dieselbe ein gleichmäßiges Ansehen zeigt. Man
erhält auf diese Weise einen sehr steifen Mörtel, welcher das Aussehen von frisch
gegrabener, feuchter Erde hat und sich in der Hand grade noch ballen läßt. Mit
diesem Mörtel werden die Formen auf ein Mal so hoch angefüllt, daß sie stark gewölbt
voll werden. Man schlägt nun mittels des Anmachspatels, anfangs schwach, dann
stärker den überstehenden Mörtel in die Formen so lange ein, bis die letztern dicht
und fest gefüllt sind. Ein nachträgliches Aufbringen und Einschlagen von Mörtel ist
nicht statthaft, weil Probekörper von gleicher Dichtigkeit hergestellt werden
sollen. Man streicht nun das die Formen Ueberragende mit einem Messer ab und glättet
mit demselben die Oberflächen. Nachdem die Proben hinreichend erhärtert sind, löst
man durch Oeffnen der Schrauben die Formen ab und befreit die Proben von dem noch
anhaftenden Fließpapier.
Wo es darauf ankommt, in kurzer Zeit eine größere Anzahl von Probekörpern
herzustellen, kann man bei einiger Uebung auch so verfahren, daß man die Formen
sammt Inhalt mittels einer drehenden Bewegung abhebt, auf eine andere Platte
absetzt, durch Aufklopfen lockert und unter leisem Rütteln die Formen lothrecht
abzieht.
Um richtige Durchschnittszahlen zu erhalten, sind für jede Prüfung mindestens 10
Probekörper anzufertigen.
Nachdem die Probekörper 24 Stunden an der Luft gelegen haben, werden dieselben unter
Wasser gebracht, und hat man nur darauf zu achten, daß sie während der ganzen
Erhärtungsdauer stets vom Wasser bedeckt bleiben. Am Prüfungstage werden die Proben
unmittelbar vor der Prüfung aus dem Wasser genommen und auf dem Frühling-Michaëlis'schen Apparat sofort zerrissen.
Man bringt das Probestück vorsichtig in die Klammern und stellt den Wagebalken durch
Anziehen der untern
Klammer mittels des Handrädchens horizontal ein. Die den Bruch bewirkende Belastung
des an dem Hebelarm hängenden Eimers, welche durch Wasser, Sand oder seinen Schrot
erfolgen kann, soll gleichmäßig und ohne Stöße vor sich gehen und bei erfolgendem
Bruch sofort der Zulauf abgestellt werden. Beim Apparat mit Doppelhebel ergibt das
zehnfache Gewicht des Eimers sammt Inhalt das in Kilogramm auf 1 Quadratcentimeter
ausgedrückte Bruchgewicht. Letzteres kann durch eigenes Wiegen oder bequemer durch
Ablesen auf einer Federwage ermittelt werden. Das Mittel aus sämmtlichen 10
Bruchgewichten ergibt die Festigkeit des geprüften Cementmörtels. Befinden sich
jedoch unter den erhaltenen Zahlen abnorm niedrige, so sind diese, als durch Fehler
in der Darstellung der Probekörper verursacht, von der Berechnung
auszuschließen.
Gegen diese vom Vereine für Fabrikation von Ziegeln etc. en
bloc angenommenen Resolutionen wurde indessen seitens Dr. W. Michaëlis und fünf
bedeutender Cementfabriken, weil deren Amendements zur Abstimmung im Vereine nicht
zugelassen wurden, folgender Protest erhoben.
Die Unterzeichneten halten die von der Commission aufgestellten Resolutionen für
nicht umfassend genug, insbesondere die stipulirte Minimalfestigkeit für zu niedrig;
sie erachten sich durch dieselben, auch dem Auslande gegenüber, beeinträchtigt und
halten aus diesen Gründen ihre zu den Resolutionen V und
VI gestellten Amendements aufrecht und geben
dieselben hiermit zu Protokoll.
„Amendement zu Resolution V. Die Bindekraft von Portlandcement soll durch Prüfung des reinen
Cementes und eines Mörtels aus 1 G. Th. Cement und 3 G. Th. Sand ermittelt werden.
Diese Prüfung soll auf Zugfestigkeit nach einheitlicher Methode geschehen und zwar
an Probekörpern von gleicher Gestalt und gleichem Querschnitt und mittels gleicher
Zerreißungsapparate. Der Querschnitt soll 5qc betragen. Als Zerreißungsapparat
und-Form sind die von Frühling Michaëlis und Comp. construirten angenommen worden.
Amendement zu Resolution VI.
Die Minimalzugfestigkeit von reinem Portlandcement soll nach 7 Tagen 25k für 1qc, nach 28 Tagen
35k betragen, bei
Anwendung von 33 G. Th. Wasser auf 100 G. Th. Cement und bei Anwendung der
Absaugungsmethode. Eine Mischung von 1 G. Th. Cement und 3 G. Th. Sand soll nach 7
Tagen 6k für 1qc, nach 28 Tagen
10k
Minimalzugfestigkeit besitzen, bei Anwendung von 12 G. Th. Wasser auf 100 G. Th.
Trockensubstanz. Der zu diesen Proben verwendete Normalsand soll dadurch gewonnen
werden, daß reiner scharfer Grubensand mittels zweier Siebe abgesiebt wird, eines
solchen mit 60 Maschen und eines solchen mit 200 Maschen auf 1qc, so zwar, daß nach letzterm der
Sand völlig liegen bleibt, ersteres aber vollständig passirt. Die Probekörper müssen
die ersten 24 Stunden an der Luft, von da ab bis unmittelbar vor der Prüfung unter
Wasser aufbewahrt werden. Von schnell bindenden Cementen können die genannten
Festigkeiten nicht beansprucht werden.“
Die wesentliche Differenz in diesen Amendements beruht in dem Verlangen, gleichzeitig
mit der von der Commission beantragten Prüfung eines Mörtels aus 1 Cement und 3 Sand
auch die Prüfung des reinen Cementes auf Zugfestigkeit und mit der Prüfung nach 28
Tagen auch eine solche nach schon 7 Tagen vorzuschreiben. Wenn man die Praxis der
Engländer, Franzosen und Amerikaner zu Rathe zieht (es liegen uns die Arbeiten von
Grant, Shedd, Colson, Mann u. A. vor), so findet man
bei denselben fast ausschließlich die Prüfung des reinen Cementes und zwar nach 7
Tagen oder kürzerer Frist vorgeschrieben. Wenn nun auch Michaëlis die hervorragende Wichtigkeit der Prüfung von Sandmischungen
nachgewiesen hat, so ist doch die ausschließliche Prüfung von Sandmischungen nicht
minder bedenklich als die des reinen Cementes. Eine Waare darf nicht mit der
dreifachen Menge eines so ungemein verschiedenen andern Körpers vermischt werden,
wenn dieselbe richtig und einheitlich beurtheilt werden soll. Viele Eigenschaften des Cementes gehen
in einer solchen Verdünnung geradezu unter. Sodann — und hierauf ist
besonders Gewicht zu legen — scheint es, daß aus der Forderung, nur
Sandmischungen zu prüfen, die Hinausschiebung des Prüfungstermines bis auf 4 Wochen
als nothwendige, jedenfalls sehr verwerfliche Consequenz sich ergeben hat. Für die
Praxis kommt dem Nutzen der 7tägigen Probe nichts gleich. Grant, Mann, selbst Colson wahren alle dieser
Probe, ihrer praktischen Wichtigkeit halber, eine dominirende Stellung. Auch in
dieser Hinsicht sind die gestellten Amendements beachtenswerth.
Was das in der Begründung zu den Amendements aufgestellte Motiv, die stipulirte
Minimalfestigkeit sei zu niedrig gegriffen, angeht, so ist demselben kein großes
Gewicht beizulegen. Wer prüft und vergleicht, wird kaum auf die Minimalfestigkeit,
sondern im Gegentheil auf die Maximalfestigkeit Rücksicht nehmen. Die Erwägung, man
habe eine hohe Grenze für die Minimalfestigkeit aus dem Grunde nicht stecken wollen,
um nicht einzelne durch ihre Leistungen hervorragende Fabriken ein zu großes
Uebergewicht auf Kosten der andern Fabriken erlangen zu lassen, ist nicht
stichhaltig. Höhere Leistungen einiger Fabriken sind doch nur dann möglich, wenn das
Rohmaterial ein vorzüglich geeignetes ist, oder wenn sorgfältiger und damit auch
kostspieliger fabricirt wird. Beiden Umständen ist aber in der Werthschätzung einer
Waare jedenfalls Rechnung zu tragen, der Cement ist also nach Qualität zu
handeln.
Hoffentlich wird sich auf der gegebenen guten Grundlage, welche die obigen Beschlüsse
zusammen mit den Amendements bilden, eine allen Bedürfnissen entsprechende Norm im
weitern Verfolg dieser Angelegenheit ergeben. (S. 189 Z. 9 v. o. ist zu lesen
„Sterncement“ statt
„Steincement“.)