Titel: | Untersuchungen über die Gesetzmässigkeit der Volumsänderungen bei Metall-Legirungen und Mischungen von Flüssigkeiten; von Karl Karmarsch. |
Autor: | Prof. Karl Karmarsch [GND] |
Fundstelle: | Band 226, Jahrgang 1877, S. 329 |
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Untersuchungen über die
Gesetzmässigkeit der Volumsänderungen bei Metall-Legirungen und
Mischungen von Flüssigkeiten; von Karl Karmarsch.
Karmarsch, über Volumsänderungen bei
Metall-Legirungen und Flüssigkeitsgemischen.
Es ist eine längst bekannte Erscheinung, daß beim Zusammenmischen
zweier Flüssigkeiten von verschiedenem specifischen Gewichte,
sowie beim Zusammenschmelzen zweier Metalle der Regel nach eine
merkliche Aenderung der räumlichen Größe – Ausdehnung
(Dilatation, Verdünnung) oder Zusammenziehung (Contraction,
Verdichtung) – stattfindet, welche sich dadurch zu
erkennen gibt, daß das specifische Gewicht des Gemisches kleiner
oder größer ist, als es nach der Berechnung aus den specifischen
Gewichten und den Mengenantheilen der Bestandtheile zu erwarten
wäre. Aber diese Erscheinung ist nur für wenige Fälle mit
Genauigkeit in Erstreckung auf eine größere Anzahl quantitativ
verschiedener Mischungen gleicher Art beobachtet und bisher
nicht eingehend in Bezug auf die dabei waltenden Gesetze studirt
worden.
Die von mir gemachten Erfahrungen in Betreff der
Silber-Kupfer-Legirungen (vgl. 1877 224 571) dienten
mir als Anregung zu einer Zusammenstellung und näheren
Betrachtung hierher gehöriger Ermittlungen, woraus gegenwärtige
Arbeit hervorgegangen ist. Bietet dieselbe demzufolge keine
neuen Thatsachen, so wird sie doch dienen, auf bekannte ein
helleres Licht zu werfen.
Im Fache der Metallgemische ist außer den Legirungen von Silber
mit Kupfer und von Zinn mit Blei nichts für den vorliegenden
Zweck Brauchbares bekannt; die vorhandenen Beobachtungen über
Mischungen von Flüssigkeiten betreffen ausschließlich solche des
Alkohols, einiger Säuren, Alkalien, Salze und des Zuckers mit
Wasser. Ich habe fast alle hierüber existirenden Tabellen in
Untersuchung genommen und mich schließlich berechtigter Weise an
solche gehalten, welche durch gute Uebereinstimmung mit den
Berechnungen sich als besonders vertrauenswerth erwiesen. Der
Raumsparung wegen sind meist nur Auszüge der Tabellen
gegeben, welche aber genügen, die Gesetzlichkeit der
Volumsänderungen anschaulich zu machen.
Bevor meine Untersuchungen im Einzelnen dargelegt werden, ist es
nöthig, die bezüglichen allgemeinen Bemerkungen
vorauszuschicken.
1) Wenn es erlaubt ist, aus den leider nur in geringer Zahl
vorliegenden Untersuchungen eine allgemeine Folgerung
abzuleiten, so darf man annehmen, daß bei den Metallgemischen
Ausdehnung, bei wässerigen Mischungen
Zusammenziehung die Regel sei.
2) Nach der üblichen Weise, die Volumsänderungen zu ermitteln und
darzustellen, wird eine Reihe von Mischungen in verschiedenen
Mengenverhältnissen der Bestandtheile bereitet, das specifische
Gewicht einer jeden Mischung auf dem Wege des Experimentes
bestimmt, das berechnete (theoretische) specifische Gewicht
daneben gestellt und die aus der Vergleichung je zweier
zusammengehöriger Zahlen sich ergebende Ausdehnung oder
Zusammenziehung entweder durch die einfache Differenz oder
procentischDie procentische Berechnung ist so anzustellen, daß n Procent Ausdehnung bedeutet:
Vermehrung des Volums von 100 auf 100 + n, und n Procent
Zusammenziehung: Verminderung des Volums von 100 auf 100
– n. Man kann zuweilen die
Beobachtung machen, daß diese eigentlich selbstverständliche
Regel nicht für alle Rechner
überflüssig ist. ausgedrückt. Man ordnet hierbei die
Mischungen derart, daß in ihrer Aufeinanderfolge der
Mengenantheil des einen Bestandtheiles stufenweise steigt, also
die Veränderlichkeit der Volumsänderung ersichtlich wird, welche
bei wachsender Versetzung der einen Substanz mit der andern
stattfindet.Es ist kein Fall bekannt, wo die (procentische)
Volumsänderung bei allen Mischungen derselben Substanzen gleich
groß wäre. Eine solche Aufstellung nenne ich Reiheberechnung, und zwar vollständige, wenn sie mit einem sehr
kleinen Gehalte von der einen Substanz anfängt und mit einem
sehr kleinen Gehalte von der andern Substanz schließt. Eine unvollständige Reiheberechnung ist sonach
diejenige, bei welcher man an dem einen oder andern Ende der
Reihe, vielleicht an beiden Enden, von jener Grenze erheblich
zurückbleibt. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil nicht
alles, was von den vollständigen Reihen gilt, auch bei den
unvollständigen zutrifft.
3) In den vollständigen
Reiheberechnungen stellt sich entweder durchgehends
Zusammenziehung, oder durchgehends Ausdehnung, oder theilweise
Zusammenziehung und theilweise Ausdehnung heraus. Die Beispiele
der letzten Art sind wohl überhaupt selten; von den untersuchten
Mischungen bietet jene der Ammoniakflüssigkeit mit Wasser einen
Fall dieser Erscheinung dar.
4) In einer vollständigen Reihe ist
unbedingt in dem ersten Gliede an jedem Ende die Volumsänderung
eine geringe und steigt nach dem Innern der Reihe zu, d.h. mit
zunehmender Quote des einen wie des andern Bestandtheiles. Der
Verlauf in der ganzen Erstreckung der Reihe ist aber
verschieden, je nachdem die Volumsänderung in Zusammenziehung
oder in Ausdehnung besteht.
5) In vollständigen Reihen, welche nur
Zusammenziehung aufweisen, begegnen sich die von beiden
Enden herein wachsenden Procentzahlen an irgend einer Stelle,
und es liegt mehr oder weniger nahe an der Mitte der Reihe ein
Punkt der größten Zusammenziehung,
von welchem aus die Zusammenziehung nach beiden Enden hin
abnimmt, bis sie zuletzt bei dem gänzlichen Verschwinden des
einen Bestandtheiles zu Null wird. Dabei ist bemerkenswerth, daß
gleichweit vom Maximalpunkte in
entgegengesetzten Richtungen abstehende Glieder nicht gleiches Zusammenziehungsverhältniß
zeigen, daß also z.B. 5, 10, 20 Theile der Substanz a mit 95, 90, 80 Theilen der Substanz
b andere
procentische Zusammenziehung ergeben, als 5, 10, 20 Theile von
b mit 95, 90, 80 Theilen von a.
6) In vollständigen Reihen, welche durchgehends Ausdehnung darbieten, steigt dieselbe
zunächst von beiden Enden nach dem Innern der Reihe zu; aber
dieses Steigen hält beiderseitig auf je einem gewissen Punkte
inne, es tritt von hier an in beiden Richtungen wieder Abnahme
ein, und mehr oder weniger nahe bei der Mitte der Reihe liegt
eine Stelle, wo die Ausdehnung ein Minimum, ja selbst Null wird.
Diese Erscheinung gewahrt man bei den Legirungen aus Silber und
Kupfer, sowie aus Zinn und Blei, den einzigen untersuchten
Mischungen, bei welchen durchgehend Ausdehnung stattfindet. Um
zu beurtheilen, ob das merkwürdige Gesetz allgemeine Giltigkeit habe, müßte eine größere Anzahl von
Untersuchungen mit noch anderen Substanzen vorliegen.
7) Neben der Reiheberechnung, welche ich in (2) erklärt habe, ist
noch eine andere bisher meines Wissens noch nie berücksichtigte
Berechnungsart möglich, welche ich Stufenberechnung nenne. Während bei der Reiheberechnung
direct oder indirectDirect nämlich, wenn man die specifischen Gewichte und
Volumsänderungen der Mischungen z.B. von 100 Theilen a mit 10, 20, 30, 40 . . . Theilen b ermittelt; indirect, wenn man etwa
Mischungen aus a und b mit Gehalten von 5, 10, 15, 20 . . .
Procent b untersucht, was ja eben so
viel sagt, als auf 100 a: 5,26 b, 11,11 b,
17,65 b, 25 b u.s.w. eine constante Menge der einen
Substanz zu Grunde gelegt ist und deren Mischungen mit
verschiedenen Mengen der andern Substanz untersucht werden, geht
die Stufenberechnung von einem Gliede der Reihe zum
nächstfolgenden, stellt die Menge der Substanz fest, welche nöthig
ist, um eine bestimmte Mischung in die zunächst folgende zu
verwandeln, und findet das theoretische specifische Gewicht der
letztern aus der Menge des Zusatzes und dem beobachteten
specifischen Gewichte derjenigen Mischung, welche den Zusatz
empfangen hat. Naturgemäß sind die so erhaltenen theoretischen
specifischen Gewichte andere als jene, welche die
Reiheberechnung ergibt, und folgen demnach auch andere
procentische Volumsänderungen, da sich diese nicht auf das Volum
der einen unvermischten Substanz, sondern auf das einer bereits
hergestellten Mischung beziehen. Die derartigen Rubriken der
unten folgenden Tabellen werden den Gegenstand völlig klar
machen. Es ist nur noch zu bemerken, daß man verschiedene
Resultate erhält, je nachdem von dem einen oder von dem andern
Ende der Reihe ausgegangen wird, wonach die Stufenberechnung
eine absteigende oder eine aufsteigende ist. Hätte man
beispielsweise Mischungen:
I
= 95 a
+ 5 b
II
= 90 a
+ 10 b
XVI
= 20 a
+ 80 b
III
= 85 a
+ 15 b
XVII
= 15 a
+ 85 b
IV
= 80 a
+ 20 b
XVIII
= 10 a
+ 90 b
XIX
= 5 a
+ 95 b,
so würde bei der absteigenden Berechnung
das theoretische specifische Gewicht von II gefunden aus dem
wirklichen specifischen Gewicht von I und der Menge von b, welche zu I gesetzt werden muß, um es
in II zu verwandeln; eben so berechnete sich das theoretische
specifische Gewicht der Mischung III aus dem wirklichen von II,
das von IV aus III, . . . das von XVII aus XVI, das von XIX aus
XVIII. – Die aufsteigende Berechnung ermittelt den
nöthigen Zusatz von a zu dem
unvermischten b, um aus beiden die
Mischung XIX herzustellen, ferner den Zusatz von a zu Mischung XIX, um daraus Mischung
XVIII zu machen, u.s.w. bis I, dessen theoretisches specifisches
Gewicht aus dem wirklichen von II abgeleitet wird, wie jenes von
XIX aus dem specifischen Gewicht des unvermischten b und dem diesem letztern gegebenen
Zusatze, das von XVIII aus dem wirklichen specifischen Gewicht
von XIX und dem Zusatze von a,
welcher XIX in XVIII verwandelt hat, u.s.w. Daß die absteigende
und die aufsteigende Berechnung verschiedene Procentzahlen der
Volumsänderung ergeben, hängt mit dem am Schlusse von (5)
bemerkten Umstande zusammen.
8) Wenn eine constante Menge einer Substanz a stufenweise mit steigenden Mengen der
Substanz b gemischt wird und dabei
in verschiedenem Maße Zusammenziehung oder Ausdehnung zum
Vorschein kommt, so entsteht die Frage nach dem Verhältnisse
zwischen der Menge des Zusatzes und der durch ihn bewirkten
Volumsänderung, d.h. – wenn man so will – nach der
zusammenziehenden oder ausdehnenden Kraft, welche der Zusatz in
verschiedenen Mengen äußert. Einen Maßstab hierfür erhält man
durch den Quotienten, welcher sich darstellt, wenn man die Menge
des Zusatzes durch die Procentzahl der Volumsänderung dividirt.
Derselbe drückt die den verschiedenen Mischungen angehörigen
Mengen der Substanz b aus, welche
eine gleich große Volumsänderung
erzeugen. Je größer also jener Quotient ist, desto geringer ist
die zusammenziehende, beziehungsweise die ausdehnende Kraft der
Substanz b unter den obwaltenden
Mengenverhältnissen. Die Erfahrung zeigt nun, daß diese Kraft
mit dem Anwachsen des Zusatzes verringert wird, aber bei
qualitativ verschiedenen Mischungen in sehr ungleichem Maße sich
ändert und mit ganz anderen Schritten abnimmt, als die Menge der
zugesetzten Substanz b wächst. Doch
sind die dafür sich ergebenden Zahlen keinem sichtbaren
einfachen Gesetze unterworfen, wie man aus folgender den
Tabellen V, IX, XII und XXI entnommenen Uebersicht erkennt:
Textabbildung Bd. 226, S. 333
Zugesetzt
Theile; Auf 100 Alkohol: Wasser; Auf 100 Wasser: Alkohol;
Auf 100 Schwefelsäure: Wasser; Auf 100 Wasser:
Schwefelsäure; Auf 100 Salpetersäure: Wasser; Auf 100
Wasser: Salpetersäure; Auf 100 Zuckerlösung: Wasser
Die eingeklammerten kleingedruckten Ziffern bedeuten in der
obersten Reihe die Verhältnißzahlen der darüber stehenden
Zusatzmengen, in den übrigen Reihen die (mit jenen zu
vergleichenden) Verhältnißzahlen der über ihnen stehenden
Quotienten aus der Division der Zusatzmengen durch die Procente
der Zusammenziehung.
Ich lasse nun die Untersuchungen im Einzelnen folgen.
A.
Metall-Legirungen.
Es ist über die Volumsänderungen bei Vereinigung von Metallen
sehr wenig mit Bestimmtheit bekannt. Man findet die Angabe, daß
bei der Legirung des Goldes, sowohl mit Kupfer als mit Silber,
eine Ausdehnung stattfinde; in den
Legirungen des Kupfers mit Zink soll dagegen Zusammenziehung eintreten. Dasselbe wäre
nach den älteren Angaben von Watson
und Wucherer mit den Mischungen aus
Zinn und Blei der Fall, während P. T. Meißner (in seiner Aräometrie) 1816 und Kupffer 1826 das Umgekehrte nachgewiesen
haben. In Betreff der Legirungen aus Silber und Kupfer weiß man
schon länger, daß sie sich ausdehnen; aber nähere Bestimmungen
über die Ausdehnungsgröße einer bedeutenden Anzahl solcher
Mischungen haben sich erst neuerlich aus von mir angestellen
Beobachtungen ableiten lassen.
Bei Metallmischungen überhaupt treten für die hier in Rede
stehenden Ermittlungen sehr erhebliche Schwierigkeiten auf: 1)
ist wegen des großen specifischen Gewichtes eine höchst scharfe
Bestimmung desselben erschwert; 2) werden durch die bedeutende
und sehr verschiedene Porosität der gegossenen Metalle diese
Bestimmungen unsicher; 3) findet leicht eine unvollkommene, in
den verschiedenen Theilen eines Gußstückes ungleiche Vermischung
der Bestandtheile statt; 4) genügt es nicht, als
Mengenverhältniß der Bestandtheile dasjenige anzunehmen, welches
zwischen den beim Zusammenschmelzen angewendeten Zuthaten
eingehalten wurde, sondern es müßte eigentlich eine genaue
chemische Analyse der fertigen Legirungen vorausgehen.
1) Silber-Kupfer.
Meine Bestimmungen des specifischen Gewichtes von
Silber-Kupfer-Legirungen sind an geprägtem Metall (Münzen)
vorgenommen, wodurch der Einfluß der Porosität beseitigt
ist. Zu Grunde der Berechnungen liegt das specifische
Gewicht des reinen Silbers = 10,547, jenes des Kupfers =
8,956. Die Resultate enthält nachstehende Tabelle I.
Die dieser Tabelle beizufügenden Erläuterungen werden
zugleich dienen, die späteren analog eingerichteten Tabellen
ganz verständlich zu machen, so daß letztere einen ähnlichen
Commentar nicht in demselben Umfange nöthig haben. Die
Spalten A bis D sind durch sich selbst klar.
Spalte E ist aus B oder C
und den schon angegebenen specifischen Gewichten der beiden
unvermischten Metalle abgeleitet, wonach die Vergleichung
von E mit D die Zahlen der Spalte F
ergibt. Man bemerke das Minimum der Ausdehnung bei Nr. 6,
und das regelmäßige Steigen derselben nach beiden Seiten hin
bis an die Maximalpunkte bei Nr. 2 und 16. Von diesen aus
müßte wieder eine stufenweise Abnahme eintreten, wenn zur
Vervollständigung der Reihe die noch silberreicheren
Mischungen einerseits und die noch kupferreicheren
anderseits vorhanden wären. Nr. 1 zeigt schon den Beginn
dieser Abnahme am obern Ende der Reihe.
Tabelle I. Silber-Kupfer-Legirungen.
Textabbildung Bd. 226, S. 335
Nr.;
Feingehalt Grän; Theile Kupfer auf 100 Silber; Theile
Silber auf 100 Kupfer; Specifisches Gewicht gefunden;
Reiheberechnung; Specif. Gewicht berechnet; Ausdehnung
Proc.; Stufenberechnung; absteigend; aufsteigend; Theile
Kupfer zu 100 des überstehenden Gliedes; Theile Silber
zu 100 des unterstehenden Gliedes; Ausdehnende Kraft
von; Kupfer B/F; Silber C/F
Aus Spalte G ersieht man, daß
8,68 Th. Kupfer erfordert werden, um 100 Th. unvermischtes
Silber in die Legirung Nr. 1, ferner 3,01 Th. Kupfer, um 100
Th. von Nr. 1 in Nr. 2 – 10,28 Th. Kupfer, um 100 Th.
von 2 in Nr. 3 zu verwandeln, u.s.f. – schließlich
33,44 Th. Kupfer, um aus 100 Th. Nr. 14 die Legirung Nr. 16
herzustellen. Sodann ist in Spalte H das theoretische specifische Gewicht sämmtlicher
Legirungen nach diesen Zusammensetzungsverhältnissen
berechnet; d.h. Nr. 1 als Gemisch von 800 Th. Silber (sp. G.
10,547) und 8,68 Th. Kupfer (sp. G. 8,956); Nr. 2 als
Gemisch von 100 Th. Nr. 1 (sp. G. nach D = 10,358) und 3,01 Th. Kupfer (sp.
G. 8,956); Nr. 3 als Gemisch von 100 Th. Nr. 2 (sp. G.
10,304) mit 10,28 Th. Kupfer, und so weiter in der Reihe.
Wenn man die Zahlen in Spalte H
mit denen der Spalte D
vergleicht, bekommt man den Inhalt von Spalte J. Die hier eingeklammerten Zahlen sind Procente nicht der
Ausdehnung, sondern der Zusammenziehung, woraus zu erkennen ist, daß zwar beim
Versetzen von 100 Th. Silber mit den in B angegebenen Kupfermengen in allen
Fällen (nach Ausweis der Spalte F) Ausdehnung eintritt, jedoch beim portionenweisen
Hinzumischen von Kupfer (Spalte G) in einzelnen Stufen gegentheilig Zusammenziehung
statt findet. Die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen, daß
die den Nr. 3 bis 6 in J
zugehörigen kleinen Zahlen von Ungenauigkeit der
letzten Decimalstelle in D
herrühren, und daß man statt jener richtiger 0 (d.h.
ungeändertes Volum) zu setzen hätte.
Die Spalte K ist der Spalte G analog, beginnt aber unten und
drückt aus, daß Nr. 16 aus 100 Th. Kupfer und 28,22 Th.
Silber entsteht; Nr. 14 aus 100 Th. Nr. 16 und 10,42 Th.
Silber; Nr. 13 aus 100 Th. Nr. 14 und 1,51 Th. Silber u.s.w.
– endlich Nr. 1 aus 100 Th. Nr. 2 und 33,68 Th.
Silber. Die specifischen Gewichte in Spalte L sind für die so betrachteten
Zusammensetzungen berechnet, wobei nebst dem specifischen
Gewichte des Silbers bei Nr. 16 das des Kupfers, weiter
aufwärts die specifischen Gewichte von Nr. 16, Nr. 14, Nr.
13... Nr. 2 aus Spalte D in die
Rechnung eingeführt werden. Vergleichung von L mit D
liefert den Inhalt der Spalte M,
wobei die eingeklammerten Zahlen
wieder Procente Zusammenziehung
bedeuten; für diese möchte ich hier ein größeres Vertrauen als in Spalte J in Anspruch nehmen, weil sie eine
längere und bis an das untere Ende ununterbrochene Reihe
bilden.
Die letzten beiden Spalten N und
O bedürfen keiner Erklärung nach
dem, was in den Vorbemerkungen unter (8) auseinandergesetzt
worden ist. Man sieht hier z.B., daß nach Spalte N die Ausdehnung um 0,40 Proc.,
welche bei Nr. 1 durch 8,68 Th. Kupfer bewirkt wird, ebenso
groß ist, wie wenn 21,7 Th. Kupfer eine Ausdehnung um 1
Proc. hervorbrächten, also 1 Th. des Kupferzusatzes zu 100
Silber einer Ausdehnung um 10/217 Proc. entspricht, wenn
8,68 Kupfer zugesetzt werden; dagegen nur einer Ausdehnung
um 1/479 Proc., sofern der Kupferzusatz 354,2 Th. beträgt.
Da nun ferner nach Spalte O der
Zusatz von 1 Th. Silber zu 100 Kupfer 1/38 Proc. Ausdehnung
hervorruft, sofern der Zusatz 28,2 Th. beträgt, und 1/2880
Proc., wenn 1152 Th. Silber den 100 Th. Kupfer beigemischt
werden, so erkennt man, daß jedenfalls die ausdehnende Kraft
des beilegirten Metalles mit dessen wachsender Menge höchst
bedeutend abnimmt.
2) Zinn-Blei.
Kupffer fand das specifische
Gewicht des von ihm verwendeten Zinns = 7,2911 und das
seines Bleies = 11,3305. Die Legirungen, welche er bereitete
und untersuchte, sind in Tabelle II aufgeführt.
Die Reihe ist auch hier (gleich Tab. I) eine unvollständige,
nämlich nach beiden Enden hin nicht bis zu sehr geringen
Gehalten an Blei, beziehungsweise Zinn fortgesetzt, daher
tritt die hier naturgemäß zu erwartende Verringerung der Ausdehnung ebenso
wenig ein, wie in obiger Tabelle über die
Silber-Kupfer-Legirungen; aber wie dort findet man auch
gegenwärtig etwa in der Mitte der Reihe einen Minimalpunkt
(Nr. 5), von welchem aus die Ausdehnungsgröße nach beiden
Richtungen hin steigt; die kleine Abweichung in Nr. 2 beruht
sicherlich auf einer Ungenauigkeit der
Gewichtsbestimmung.
Tabelle II. Zinn-Blei-Legirungen.
Nr.
Theile Blei auf100
Zinn
Blei in100
Legirung
Specif.
Gewichtgefunden
Specif.
Gewichtberechnet
AusdehnungProc.
1
29,35
22,70
7,9210
7,9326
0,146
2
35,21
26,04
8,0279
8,0372
0,116
3
44,02
30,56
8,1730
8,1826
0,117
4
58,69
36,98
8,3914
8,3983
0,082
5
77,70
43,72
8,6371
8,6375
0,0045
6
88,03
44,69
8,7454
8,7518
0,073
7
176,05
63,77
9,4263
9,4366
0,109
8
352,10
77,88
10,0782
10,0936
0,153
9
528,16
84,08
10,3868
10,4122
0,244
10
704,22
78,56
10,5551
10,6002
0,427
Meißner arbeitete mit Zinn vom
sp. G. 7,312 und Blei vom sp. G. 11,352. Die von ihm
ausgeführten Wägungen erstreckten sich über Legirungen von 5
bis zu 95 Proc. Bleigehalt in Abstufungen von 5 zu 5 Proc.,
könnten also noch lehrreicher sein als die von Kupffer angestellten, wenn nicht die
Zuverlässigkeit der Ergebnisse von Meißner selbst durch die Bemerkung bemängelt wäre, wie
schwer, ja unmöglich es ihm gefallen sei, ganz homogene
Mischungen darzustellen. Indessen ergab sich auch hier ein
Minimalpunkt (bei 55 Proc. Bleigehalt); aber die regelmäßige
Steigerung der Ausdehnungsgröße von hier aus tritt nicht
hervor, und für 15, 20, 35, 40 Proc. Bleigehalt ergibt sich
sogar die völlig anomale Erscheinung einer Zusammenziehung,
so daß die Versuche zu meinem Zwecke unbrauchbar werden.
(Fortsetzung
folgt.)