Titel: Apparat zum Abreissen zusammengelaufener Fäden bei Selfactors; von Dauphinot, Martin und Desquilbet in Rheims.
Fundstelle: Band 229, Jahrgang 1878, S. 141
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Apparat zum Abreiſsen zusammengelaufener Fäden bei Selfactors; von Dauphinot, Martin und Desquilbet in Rheims. Mit Abbildungen auf Tafel 15. Apparat zum Abreiſsen zusammengelaufener Fäden bei Selfactors. Vor Kurzem wurde eine Vorrichtung zum Abreiſsen gebrochener Fäden bei Selfactors beschrieben (vgl. * 1878 228 221); die derselben zu Grunde liegende Idee ist bereits am 3. August 1861 von Lefebvre in einem französischen Patent niedergelegt, und auf dessen Anordnung stützt sich auch nach Armengaud's Publication industrielle, 1878 Bd. 24 S. 233 der oben genannte patentirte Apparat (D. R. P. Nr. 296 vom 28. Juli 1877). Sein Zweck besteht darin, zusammengelaufene Fäden rechtzeitig abzureiſsen. Das vorliegende Patent bezieht sich auf zwei principiell verschiedene Anordnungen; dieselben dürften kaum eine groſse Verwendung in der Praxis finden, beanspruchen aber immerhin als Zeichen neuerer Bestrebungen, die Maschine möglichst unabhängig von der Aufmerksamkeit des Arbeiters zu machen, allgemeines Interesse. Der Hilfsapparat des einen Systems ist im Wagen angebracht und besteht aus einer Reihe zwischen den Spindeln gleichmäſsig vertheilter Haken a (Fig. 1 und 2 Taf. 15), welche bei der Einfahrt, wenn der Wagen auf etwa 200mm an die Cylinder herangekommen ist, aus ihrer Ruhelage – die Hakenspitzen etwas unter dem Aufwindedraht – rasch in die Höhe über die Fäden aufsteigen und in dieser Stellung bis dicht an die Cylinder gelangen; bei der Wagenrückfahrt fällt die Schiene mit den Fanghaken wieder langsam herab. Sind die Fäden in ihrer Normallage, so gehen diese Haken frei auf und ab; ist jedoch in Folge eines Fadenbruches eine Doppelung (mariage) eingetreten, so reiſst der betreffende Haken bei Niedergehen den unter einem geringeren Winkel als 90° vom Streckwerk auf eine falsche Spindel gelangten Faden ab. Bei der zweiten Anordnung liegt der Hilfsapparat (Fig. 3 bis 6 Taf. 15) über dem Streckwerk; die Haken haben die in Fig. 3 und 4 in in ½ ersichtliche Gestalt, sind gleichmäſsig auf einer über die ganze Breite der Maschine sich erstreckende Welle A angebracht und schwingen gegen Ende der Wagenausfahrt langsam herab, um im Beginn der Einfahrt die gefaſsten zusammengelaufenen Fäden durch rasches Zurückgehen in die Ruhelage (vgl. Fig. 5 und 6) an ihrer schwächsten Stelle, beim Streckwerk, abzureiſsen, so daſs dieselben nur an der Spindelspitze lose aufgewunden, dann vom Arbeiter weggenommen und frisch angeknüpft werden können. Die Vorwärtsdrehung der Hakenwelle A erfolgt von der Wagenauszugswelle H unter Vermittlung einer Kette C, welche mit ihren Enden auf der Scheibe B (Welle A) und I (Welle H) befestigt ist; die Befestigungspunkte sind entsprechend stellbar. Bei dieser Bewegung kommen die Haken a so weit vorn herab, daſs die vorhandenen Doppelfäden xx1 x2 (Fig. 5) etwas niedergedrückt und hierbei veranlaſst werden, in den Ausschnitt mnol des Hakens a (Fig. 4) einzutreten; beim Aufgang der Haken gelangen solche Fäden von l nach l' und k und werden etwa in der Lage xyx2 (Fig. 5) bei der weiteren Rückschwingung der Haken abgebrochen. Die Drehung der Welle A in ihre Ruhelage erfolgt im Beginne der Wageneinfahrt; die Auszugswelle I dreht sich in entgegengesetzter Richtung wie vorher und läſst die Kette C schlaff ablaufen; in Folge dessen ziehen die Feder r, welche auf einen Daumen der Welle A einwirkt, und das Gewicht P, das durch eine Kette mit der Scheibe B verbunden ist, die Hakenwelle A zurück. Der Arm J an der Welle A und ein Lederpolster am Gestell begrenzen sanft den Rückschlag, dessen Verlauf durch Auflegen von Gewicht bei P und durch Einschieben von Unterlagsscheiben im Cylinder R nach Belieben geregelt werden kann.

Tafeln

Tafel Tafel 15
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