Titel: | Apparat zum Abreissen zusammengelaufener Fäden bei Selfactors; von Dauphinot, Martin und Desquilbet in Rheims. |
Fundstelle: | Band 229, Jahrgang 1878, S. 141 |
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Apparat zum Abreiſsen zusammengelaufener Fäden
bei Selfactors; von Dauphinot, Martin und Desquilbet in
Rheims.
Mit Abbildungen auf Tafel 15.
Apparat zum Abreiſsen zusammengelaufener Fäden bei
Selfactors.
Vor Kurzem wurde eine Vorrichtung zum Abreiſsen gebrochener Fäden bei Selfactors
beschrieben (vgl. * 1878 228 221); die derselben zu
Grunde liegende Idee ist bereits am 3. August 1861 von Lefebvre in einem französischen Patent niedergelegt, und auf dessen
Anordnung stützt sich auch nach Armengaud's Publication
industrielle, 1878 Bd. 24 S. 233 der oben genannte patentirte
Apparat (D. R. P. Nr. 296 vom 28. Juli 1877). Sein Zweck besteht darin,
zusammengelaufene Fäden rechtzeitig abzureiſsen. Das vorliegende Patent bezieht sich
auf zwei principiell verschiedene Anordnungen; dieselben dürften kaum eine groſse
Verwendung in der Praxis finden, beanspruchen aber immerhin als Zeichen neuerer
Bestrebungen, die Maschine möglichst unabhängig von der Aufmerksamkeit des Arbeiters
zu machen, allgemeines Interesse.
Der Hilfsapparat des einen Systems ist im Wagen angebracht und besteht aus einer
Reihe zwischen den Spindeln gleichmäſsig vertheilter Haken a (Fig. 1 und
2 Taf. 15), welche bei der Einfahrt, wenn der Wagen auf etwa 200mm an die Cylinder herangekommen ist, aus ihrer
Ruhelage – die Hakenspitzen etwas unter dem Aufwindedraht – rasch in die Höhe über
die Fäden aufsteigen und in dieser Stellung bis dicht an die Cylinder gelangen; bei
der Wagenrückfahrt fällt die Schiene mit den Fanghaken wieder langsam herab. Sind
die Fäden in ihrer Normallage, so gehen diese Haken frei auf und ab; ist jedoch in
Folge eines Fadenbruches eine Doppelung (mariage)
eingetreten, so reiſst der betreffende Haken bei Niedergehen den unter einem
geringeren Winkel als 90° vom Streckwerk auf eine falsche Spindel gelangten Faden
ab.
Bei der zweiten Anordnung liegt der Hilfsapparat (Fig. 3 bis
6 Taf. 15) über dem Streckwerk; die Haken haben die in Fig. 3 und
4 in in ½ ersichtliche Gestalt, sind gleichmäſsig auf einer über die
ganze Breite der Maschine sich erstreckende Welle A
angebracht und schwingen gegen Ende der Wagenausfahrt langsam herab, um im Beginn
der Einfahrt die gefaſsten zusammengelaufenen Fäden durch rasches Zurückgehen in die
Ruhelage (vgl. Fig. 5 und
6) an ihrer schwächsten Stelle, beim Streckwerk, abzureiſsen, so daſs
dieselben nur an der Spindelspitze lose aufgewunden, dann vom Arbeiter weggenommen
und frisch angeknüpft werden können.
Die Vorwärtsdrehung der Hakenwelle A erfolgt von der
Wagenauszugswelle H unter Vermittlung einer Kette C, welche mit ihren Enden auf der Scheibe B (Welle A) und I (Welle H) befestigt ist;
die Befestigungspunkte sind entsprechend stellbar. Bei dieser Bewegung kommen die
Haken a so weit vorn herab, daſs die vorhandenen
Doppelfäden xx1
x2 (Fig. 5)
etwas niedergedrückt und hierbei veranlaſst werden, in den Ausschnitt mnol des Hakens a (Fig.
4) einzutreten; beim Aufgang der Haken gelangen solche Fäden von l nach l' und k und werden etwa in der Lage xyx2 (Fig. 5) bei
der weiteren Rückschwingung der Haken abgebrochen. Die Drehung der Welle A in ihre Ruhelage erfolgt im Beginne der
Wageneinfahrt; die Auszugswelle I dreht sich in
entgegengesetzter Richtung wie vorher und läſst die Kette C schlaff ablaufen; in Folge dessen ziehen die Feder r, welche auf einen Daumen der Welle A einwirkt, und das Gewicht P, das durch eine Kette mit der Scheibe B
verbunden ist, die Hakenwelle A zurück. Der Arm J an der Welle A und ein
Lederpolster am Gestell begrenzen sanft den Rückschlag, dessen Verlauf durch
Auflegen von Gewicht bei P und durch Einschieben von
Unterlagsscheiben im Cylinder R nach Belieben geregelt
werden kann.