Titel: | Zur Kenntniss des Cementes. |
Fundstelle: | Band 230, Jahrgang 1878, S. 67 |
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Zur Kenntniſs des Cementes.
Zur Kenntniſs des Cementes.
Bericht des österreichischen Cement-Ausschusses. Ein vom
Oesterreichischen Ingenieur- und Architectenverein
in Wien gewählter Ausschuſs hat Vorschläge über die Aufstellung einheitlicher
Bestimmungen zur Lieferung und Prüfung von Portlandcement für Oesterreich gemacht und in dessen Wochenschriftdes Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereines, 1878 S. 107 veröffentlicht. Zunächst
wird betont, daſs die hydraulischen Kalke in drei Hauptklassen getrennt werden
müssen, und zwar:
1) in die mageren oder auch kurzweg hydraulischen Kalke (französisch chaux hydraulique, englisch hydraulic lime), für welche Klasse als bezeichnendes Product der Prager
Altstädter hydraulische Kalk angeführt werden kann, ferner
2) in die hydraulischen Kalke, nach der bisherigen Wiener Bezeichnung, oder
Romancemente (französisch ciment romain, englisch roman-cement), wofür als kennzeichnendes Material die
Kufsteiner hydraulischen Kalke genannt werden, und endlich
3) in die Portlandcemente (französisch ciment portland,
englisch portland-cement), welche z.B. durch das
Perlmooser Material gekennzeichnet werden.
Auf Antrag hat der Verein folgende Bestimmungen für die einheitliche Lieferung und
Prüfung von Portlandcement angenommen.
I) Portlandcement ist nach dem Gewichte mit Preisstellung für
100k Brutto zu handeln. Es sollen die Fässer
mit Normalgewicht in den Handel gebracht werden, und zwar mit 250k Brutto und 238k Nettogewicht für das Faſs. Die Lieferung in Säcken ist zulässig, und
sollen diese ein Normalgewicht von 50k Brutto
erhalten. Streuverluste, sowie etwaige Schwankungen im Einzelgewichte können bis zu
2 Proc. nicht beanstandet werden. Die Fässer und Säcke sollen die Firma der
betreffenden Fabrik und die Bezeichnung des Bruttogewichtes tragen.
II) Je nach der Art der Verwendung kann Portlandcement als langsam
oder rasch bindend verlangt werden. Langsam bindende Portlandcemente sind solche,
welche, ohne Sandzusatz, nicht vor ½ Stunde abbinden.
III) Portlandcement soll sowohl an der Luft, als auch unter Wasser
volumbeständig sein. Als entscheidende Probe soll gelten, daſs ein dünner, auf einer
Glasplatte ausgegossener Kuchen von reinem Portlandcement, nach der Abbindung unter
Wasser gelegt, auch nach längerer Beobachtungszeit durchaus keine Verkrümmungen oder
Kantenrisse zeigen darf.
IV) Portlandcement soll so fein als möglich gemahlen sein.
Keinenfalls darf derselbe auf einem Siebe mit 900 Maschen auf 1qc mehr als 20 Proc. Rückstand hinterlassen.
V) Die Bindekraft von Portlandcement soll durch Prüfung einer
Mischung von Cement und Sand ermittelt werden. Die Prüfung soll auf Zugfestigkeit
nach einheitlicher Methode geschehen, und zwar an Probekörpern von gleicher Gestalt
und gleichem Querschnitte und mit richtig construirten Zerreiſsungsapparaten. Für
die Probekörper ist die Form angenommen, welche der in Deutschland üblichen gleich
ist (vgl. *1877 224 487). Die Zerreiſsungsproben sind an
Probekörpern von 5qc Querschnitt der Bruchfläche
vorzunehmen.
VI) Die Proben auf Zugfestigkeit sollen an Körpern, welche aus 1
G.-Th. Portlandcement und 3 G.-Th. Sand angefertigt wurden, vorgenommen werden.
Die Zerreiſsproben haben nach 7 Tagen und nach 28 Tagen
Erhärtungsdauer stattzufinden. Die Probekörper müssen die ersten 24 Stunden an der
Luft, von da ab bis unmittelbar vor der Prüfung unter Wasser aufbewahrt werden.
Als Minimal-Zugfestigkeit wird für die Probe nach 7 Tagen 8k, nach 28 Tagen 12k für 1qc festgesetzt.
Der zur Anfertigung der Probekörper zu verwendende Normalsand soll
aus quarzigem, reinem Sande in der Weise gewonnen werden, daſs man den in der Natur vorkommenden
entsprechenden Sand durch ein Sieb von 64 Maschen auf 1qc siebt, dadurch die gröbsten Theile ausscheidet und aus dem so
erhaltenen Sande mittels eines Siebes von 144 Maschen auf 1qc noch die feinsten Theile entfernt, so daſs der
Rückstand auf letzterem Siebe der Normalsand ist. In Fällen, wo sich kein geeigneter
natürlicher Sand vorfindet, kann der Sand durch Pochen von Quarz (Kieseln) erzeugt
werden.
Der Wasserzusatz wird mit 10 Proc. des Gewichtes der
Trockensubstanz bestimmt, insofern nicht ein Fabrikant ein anderes Verhältniſs für
sein Product empfiehlt. In diesem Falle muſs jedoch vor der Probevornahme der
geeignete Wasserzusatz vom Fabrikanten angegeben werden.
Für jede Prüfung sind 10 Probekörper anzufertigen, und sollen
überhaupt alle Festigkeitsangaben das Mittel aus zehn Proben repräsentiren.
Bei schnell bindenden Cementen können die obigen Zugfestigkeiten
nicht beansprucht werden.
Diese Normen sind also fast dieselben als die in Deutschland
giltigen (vgl. 1877 224 418. 225 565. 226 644). Wesentlich abweichend ist
jedoch die Bestimmung, daſs die Gröſse des Wasserzusatzes von dem Fabrikanten
bestimmt werden kann. Da aber die Festigkeit der Cementproben nicht unbedeutend von
der Wassermenge abhängt, so ist diese Willkür nicht gerade empfehlenswerth.
Von Erdmenger wird dagegen in der Thonindustriezeitung, 1878 S. 213 die Vorschrift der
deutschen Normen bezüglich des Wasserzusatzes getadelt, da die Menge des zum
Anmachen des Cementes erforderlichen Wassers abhängig sei von der Temperatur, von
der Beschaffenheit des Sandes und des Wassers. Es wird also vorgeschlagen, die 10
Th. Wasser auf 100 Cement als Norm bestehen zu lassen mit dem Zusatz, daſs überall
da bis 12 Th. Wasser genommen werden dürfen, wo 10 Theile nach dem gewöhnlichen
Einschlageverfahren zu trockne und zu wenig dichte Probekörper geben würden.
Einfluſs des Gypses auf Cement. Aus den Verhandlungen
der Generalversammlung des Vereines deutscher
Cementfabrikanten (vgl. 1878 228 277) ist nach dem vorliegenden Protokoll
(Notizblatt des deutschen Vereines für Fabrikation von
Ziegeln, 1878 S. 99) die Erörterung der Frage, welchen Einfluſs der Zusatz von Gyps auf den Portlandcement hat,
nachzutragen. F. Schott erinnert zunächst an die
Beobachtung des Generals Scott in England, daſs
gemahlener gebrannter Kalk durch Zusatz von etwa 5 Proc. Gyps die Eigenschaft zu
löschen verliere, dagegen, mit Wasser und Sand zu Mörtel verarbeitet, Cement-ähnlich
abbinde und später in der Luft weit vorzüglicher erhärte, als die nach früherer
Methode mit gelöschtem Kalk bereiteten Mörtel (vgl. 1873 209 31). Später verwendete
man den Gypszusatz auch zur Verbesserung von schlechtem, zu schwach gebranntem
Portlandcement. Wie nun beim Lagern des Cementpulvers unter der Einwirkung der
Atmosphäre auf demselben eine dünne Lage von kohlensauren und Hydrat-Verbindungen
gebildet wird, die demselben eine weit gröſsere Netzbarkeit gegen Wasser ertheilt,
das Eindringen desselben in das Innere der Körnchen erschwert, somit auch das
Abbinden verlangsamt, so soll nach F. Schott auch ein in weit kürzerer Zeit
zu erzielender Ueberzug von Gyps den Erhärtungsproceſs verlangsamen und
vervollkommnen. Hieraus erklärt es sich auch, daſs es gleichgültig ist, ob der Gyps
gebrannt ist oder nicht: nur darf er nicht todtgebrannt sein. Selbstverständlich
muſs die Wirkung des Gypses auf die verschiedenen Cemente auch durchaus ungleich
sein. Schwach gebrannter Portlandcement gab frisch gemahlen folgende
Festigkeiten:
Durch-schnitts-gewichteiner
Probe
Absolute Festig-keit nach
7tägigerErhärtung in
Luft
Wasser
g
k auf 1qc
Reiner Cement
100
10,5
8
Reiner Cement mit 1 Proc. Rohgyps
115
14,0
–
Reiner Cement mit 3 Proc. Rohgyps
120
18,0
10
Reiner Cement mit 1 Proc. todtgebranntem Gyps
112
11,0
–
Reiner Cement mit 3 Proc. todtgebranntem Gyps
113
12,5
–
Reiner Cement mit 3 Th. Normalsand
–
8,0
6
Reiner Cement mit 3 Proc. Rohgyps und 3
Th. Normalsand
–
13,0
7
Die Proben mit reinem Cement waren mit 40 Proc. Wasser auf
absaugender Unterlage bereitet, die Proben mit Normalsand nach Vorschrift der
Normen. Der reine Cement band hierbei in 2 Minuten, der mit Gyps versetzte in 3 bis
5 Minuten ab.
Scharf gebrannter Portlandcement mit 30 Proc. Wasser auf absaugender Unterlage gab
nach 7 Tagen Erhärtung unter Wasser:
AbsoluteFestigkeitk auf 1qc
Durchschnitts-gewicht
einesProbekörpers
Reiner Cement
24
139g
Reiner Cement mit 1 Proc. Rohgyps
28
142
Reiner Cement mit 3 Proc. Rohgyps
36
150.
Geradezu schädlich erwies sich aber die Wirkung des Gypses auf bereits abgelagerten
Cement. Ein Cement, welcher mit 30 Proc. Wasser auf absaugender Unterlage angemacht
nach 7 Tage Erhärtung eine absolute Festigkeit von 28k zeigte, gab nach 5monatlicher Lagerung bei 7tägiger Erhärtung unter
Wasser folgende Festigkeiten:
Frischer Portlandcement
28k
Derselbe nach 5 Monaten
34
Derselbe mit 1 Proc. Rohgyps
19
Derselbe mit 3 Proc. Rohgyps
10
Derselbe mit 3 Proc. todtgebranntem Gyps
13.
Bezüglich des in den Rohstoffen zur Cementbereitung enthaltenen Gypses theilt Schott nicht die Ansicht ven Michaëlis, der im Gyps eine der 3 Hauptursachen des Treibens sieht. Eine
Masse, die 78 Proc. kohlensauren Kalk enthielt, also etwas zu kalkreich war, gab mit
gepulvertem
Marienglas versetzt nach dem Brennen folgende Festigkeiten nach 7 Tagen unter
Wasser:
Reine
Rohmasse,
trieb sehr stark
15k
„
„
mit
Zusatz
von
0,5
Proc.
Rohgyps,
trieb
nicht
22
„
„
„
„
„
1,0
„
„
„
„
22
„
„
„
„
„
1,5
„
„
„
„
47
Ein Zusatz von 0,5 Proc. Rohgyps zur Rohmasse genügte, das Treiben zu verhindern. Die
Gyps haltenden Cemente banden langsamer ab. Diese Wirkung des Gypses ist erklärlich,
da er mit Kalk bei hoher Temperatur eine basische Verbindung bildet, somit ähnlich
wie Thonsubstanz wirken muſs. Bei unvollkommener Mischung kann jedoch ein Gypsgehalt
der Rohmasse die Gefahr, treibende Cemente zu erhalten, erhöhen. Während Schott erst bei einem Gypsgehalt von über 3 Proc. hat
Lieven schon bei 1,5 Proc. ungebrannten Gyps
Treiben beobachtet, Schiffner bei 1 Proc. gebrannten
Gyps.
R. Dyckerhoff hat durch zahlreiche Versuche
festgestellt, daſs schon ein geringer Gypszusatz die Ausdehnung des Cementes beim
Erhärten vergröſsert, daſs man somit Cemente mit Gypszusatz nicht für solche
Arbeiten verwenden solle, bei denen eine stärkere Ausdehnung des Cementes während
des Erhärtens nachtheilig wirken könne.
Nach L. Erdmenger (Thonindustriezeitung, 1878 S. 55. 94. 112), der schon bei seiner Arbeit
über die Veränderungen, welche Portlandcement beim Lagern erleidet (1875 215 538),
Versuche über den Einfluſs des Gypses gemacht hat, kann die Wirkung des Zusatzes von
ungebranntem Gyps zu Portlandcement in Mengen von 1 bis 2 Proc. darin bestehen, daſs
die Bindezeit mehr oder weniger verlangsamt wird, die Temperatur beim Anmachen sich
erniedrigt und im Zusammenhang mit diesen Erscheinungen meist die Festigkeit sich
erhöht. Zu den Versuchen wurden zum Theil stark thonhaltige Cemente verwendet, die
durch ein Sieb von 800 Maschen auf 1qc geschlagen
waren. Der Gyps war durch ein Sieb von 900 Maschen gefeint. Von den vom Verfasser
mitgetheilten Versuchen mit 1,5 Proc. Gyps mögen hier nur folgende angeführt werden,
deren Werthe nach dem Normalprüfungsverfahren, also mit 3 Th. Sand, ermittelt
wurden.
Erdmenger unterscheidet hierbei:
1) Verlangsamung des Abbindens, verbunden mit geringerer Erwärmung
beim Anmachen und steigender Festigkeit (k auf 1qc), wie folgende Tabelle zeigt:
Dauer derErhärtung
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
7 Tage
2,0
7,7
2,0
3,6
1,5
6,8
2,0
2,8
3,7
7,0
3,5
9,0
6,6
10,1
28
3,5
11,0
4,5
10,8
4,5
8,5
3,5
5,0
9,1
10,1
8,6
11,3
10,3
12,5
50
4,8
12,4
11,0
15,6
100
8,0
14,0
10,7
14,8
9,8
11,0
7,6
10,5
14,0
17,4
9,3
16,5
15,5
17,1
200
11,5
21,0
15,5
17,3
12,8
13,4
8,3
11,4
Da diese Proben unter Wasser aufbewahrt wurden, so erscheint die
von H. Kämmerer gemachte Angabe (vgl. 1878 228 189), daſs schon ein geringer Gypsgehalt des Cementes
bei Verwendung desselben zu Wasserbauten höchst nachtheilig sei, weil er auflockernd
wirke, nicht gerechtfertigt.
2) Abbindezeit und Temperaturerhöhung bleiben im Allgemeinen
unverändert; trotz dessen zeigt sich eine Festigkeitszunahme, z.B.
Dauer derErhärtung
ohne
mit
mit
ohne
ohne
mit
Gyps
Gyps
Gyps
7 Tage
0,8
1,0
8,0
11,8
11,3
17,0
28
1,0
2,0
11,0
14,6
18,4
22,3
100
5,0
7,5
15,9
18,1
20,4
30,8
200
10,2
10,9
17,0
21,0
21,8
35,4
3) Die Festigkeit bleibt unverändert, wie auch die Abbindezeit und
Erwärmung, oder ist sogar etwas geringer, z.B.
Dauer derErhärtung
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
ohne
mit
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
Gyps
7 Tage
5,0
4,3
5,0
8,6
7,5
5,0
11,3
10,9
21,4
21,8
28
8,5
8,0
13,0
11,5
14,1
13,7
15,1
12,7
27,5
25,5
100
9,0
9,4
18,5
19,2
32,1
31,7
200
15,7
15,0
19,5
19,5
Bei zu viel Gyps nimmt die Festigkeit wieder ab und führt bei
immer reichlicherer Steigerung immer mehr ein Zerklüften der Cementproben herbei.
Treibt ein Cement schon bei 0,5 bis 2 Proc. Gyps, so wird in den meisten Fällen
überhaupt ein treibender Cement vorliegen. Im Allgemeinen kann man 2 Procent als
Grenze ansehen. 1 Th. Cement mit 2 Th. Sand zeigte folgende Festigkeiten:
Dauer derErhartung
ohne Gyps
0,6 Proc.Gyps
1,4 Proc.Gyps
3 Proc. Gyps
30 Tage
22,0
24,6
25,2
getrieben
20
16,0
24,0
24,5
getrieben
20
32,0
31,0
21,0
getrieben
Anfang vonTreiben
Der folgende reine Cement war schon an sich treibend, äuſserte das
Treiben ohne Gypszusatz, aber erst nach einigen Monaten. Hier war also bereits 0,5
Proc. Gyps schädlich.
Dauer derErhärtung
ohne Gyps
mit0,5 Proc. Gyps
Bemerkungen
20 Tage
33,5
25,0
Zeigte schwaches Treiben
30
41,5
45,5
Treiben noch nicht stärker
2030
13,153,1
33,626,6
AbgesaugtGeringes Treiben wie oben
Der folgende Cement vertrug aber selbst noch 3,5 Proc. Gyps recht
gut:
ohneGyps
0,5 Proc.gebr.Gyps
0,5
Proc.ungebr.Stein-gyps
1 Proc.ungebr.Stein-gyps
3,5
Proc.ungebr.Stein-gyps
Dauerder Er-hartung
Reiner Cement
36,0
57,6
51,6
60,0
55,0
7 Tag
1 Cement : 2 Sand
25,0
25,0
24,8
27,0
24,8
30 Tag
1 Cement : 2 Sand
27,0
29,6
33,0
35,0
28,7
20 Tag
1 Cement : 3 Sand
15,0
17,0
20,7
21,6
17,5
20 Tag
1 Cement : 3 Sand
19,6
21,0
22,5
23,5
18,5
20 Tag
Wie der Gyps hier wirkt, ist noch keineswegs aufgeklärt.
F. Schott (Industriezeitung, 1878 S. 104) hat dagegen ein schnelleres Abbinden in
Folge eines Zusatzes von ungebranntem Gyps niemals
beobachtet, bestreitet auch, daſs auf gewöhnliche Weise gebrannter, also ungeglühter
Gyps in seiner Wirkung auf Cement gleichwerthig sei mit ungebranntem Gyps. Folgende
Tabelle zeigt die Festigkeiten einiger Cementproben mit und ohne Gyps.
Erhärtungin Luft
Erhärtungin Wasser
Tage
Tage
8
56
7
28
56
Reiner schwach gebrannter Cement 1
10,5
172
8
trieb
Derselbe mit 3 Proc. Rohgyps
18,0
26
10
trieb
Cement mit 3 Th. Normalsand 3
8
8
6
trieb
Cement mit 3 Proc. Rohgyps und 3 Th. Normalsand
13
13
7
15
214
Reiner scharf gebrannter Cement
–
–
24
34
37
Derselbe mit 3 Proc. Rohgyps
–
–
36
45
62
Reiner vollständig abgelagerter Cement
–
–
34
43
57
Derselbe mit 3 Proc. Rohgyps
–
–
10
38
61
Proben mit Gypszusatz zur Rohmasse
Rohmasse
–
–
15
–
35
„ mit Zusatz von 0,5 Proc. Rohgyps
–
–
22
–
40
„ „ „ „
1,0 „ „
–
–
22
–
39
„ „ „ „
1,5 „ „
–
–
47
–
64
1 Mit 30 Proc. Wasser auf
Backstein abgesaugt. 2 Spuren von Treiben. 3 Nach Vorschrift der Normen. 4 Die letzten 28 Tage in Luft erhärtet.
Hoffentlich regen diese Mittheilungen zu weiteren Versuchen an.
Einfluſs des Sandes auf die Festigkeit des Cementes.
Schon R. Dyckerhoff (1877 226 645) macht auf den
Einfluſs des Sandes auf die Festigkeit des Cementes aufmerksam. W. Michaelis (Baugewerkzeitung 1878, Nr. 27) hat eine Reihe Versuche mit Sand
verschiedener Korngröſse und mit scharfkantigem, durch Zerschlagen von Kies
erhaltenem Sande ausgeführt, aus denen er folgert:
1) Daſs der Unterschied in der Festigkeit bei Anwendung eines Sandes zwischen 60 und
120 Maschen im Vergleich zur Verwendung eines Sandes zwischen 60 und 240 Maschen ein
beachtenswerther nicht genannt werden kann. Es wäre auch ganz gleichgiltig, welchen
dieser Sande man anwenden wollte; für den zweiten (60 bis 240) spricht nur, daſs er
im Allgemeinen nur halb so kostspielig sein dürfte.
2) Daſs ein Gewicht nicht darauf zu legen ist, daſs der Sand scharfkantig sei; es ist
nur erforderlich, daſs derselbe rein sei.
3) Daſs bei Mischungen von Cement und Sand die Zugfestigkeit (so wie die
Druckfestigkeit) von trocknen Probekörpern um die Hälfte höher ausfällt, als bei
nassen Proben. Bei reinem Cement tritt, beiläufig bemerkt, meist das gerade
Gegentheil ein, in Folge Zerstörung (Zersetzung des Kalkhydrosilicats) durch
Austrocknen.
J. Aron (Thonindustriezeitung, 1878 S. 121) bemerkt hierzu, daſs, um diesen
Versuchen Beweiskraft einzuräumen, zunächst hätte festgestellt werden müssen, in wie
weit der zweite Sand wirklich von dem ersten verschieden war. Die Angabe, daſs
scharfkantiger Sand nicht besser als gewöhnlicher sei, bedarf noch der
Bestätigung.
L. Erdmenger (Thonindustriezeitung, 1878 S. 140. 147. 250) hat gefunden, daſs, wenn man
die obere Grenze von 60 Maschen als feststehend angenommen hat, man noch unten bei
der Auswahl der Sandsiebe nicht gar zu ängstlich zu sein braucht. Hauptsache bleibt
immer, daſs das Feine ganz herausgesiebt ist, und daſs ferner das übrige Korn alle
Gröſsen bis zur oberen Grenze hinauf enthält. Zieht man aber das Gröbste heraus, so
wird die Festigkeit entschieden geringer wie folgende Beispiele zeigen:
Maschenzahl
Maschenzahl
Normalsand
700 bis 180
400 bis 60
k
k
k
nach
10
Tagen
8,5
11,5
12,0
20
10,5
15,2
15,8
40
13,8
19,0
19,6.
Jedenfalls empfiehlt es sich die Maschenzahl 120 beizubehalten, da bei Anwendung
eines sehr feinen Sandes auch erheblich mehr, selbst bis 15 Proc. Wasser, zum
Anmachen erforderlich sein würde, als die in den Normen vorgeschriebenen 10
Proc.Wegen der schwierigen Beschaffung eines gleichmäſsigen Normalsandes, kann Erdmenger nach neuester Mittheilung, wie in
manchen anderen Punkten des Prüfungsverfahrens, so auch in der Sandfrage die
Möglichkeit der Erzielung einer thatsächlichen Einheitlichkeit nur darin
erblicken, daſs jede Cementfabrik von local vorhandenen Verhältnissen
absieht und ihre Festigkeitswerthe nur als solche betrachtet und aufgefaſst
wissen will, wie sie auf den officiell zu errichtenden und anerkannten
Prüfungsstationen nach der gesammten dort zur Anwendung kommenden Prüflings
weise erzielt werden. Diese Prüfungsstation sollte stets genau ein und
denselben und zwar genau mit verschiedenen Sieben normirten Sand verwenden,
und auf diesen bestimmten Sand wären dann auch alle Fabriksresultate zu
beziehen. Garantirt eine Fabrik also nachdem Normenverfahren
eine bestimmte Festigkeit, so würde damit stillschweigend vorausgesetzt
sein, daſs diese Festigkeit auf den obigen bestimmten, von der
Prüfungsstation geführten Sand sich bezieht, dessen Relation zu dem in
eigenem Besitz befindlichen und für gewöhnlich zur Verfügung stehendem Sande
sich jederzeit unschwer feststellen läſst. Jeder Consument weiſs dann, noch
bestimmter und mit präciserer Begrenzung als gegenwärtig, was die
Festigkeitsangaben zu bedeuten haben; es soll also eben bedeuten, daſs der
Cement an der Prüfungsstation sich von der garantirten Festigkeit ausweist.
Die verschiedenen Prüflings Stationen können sich nun unter sich, zur
Erzielung möglichst allgemeiner Gleichheit, in Verbindung setzen und ihre
Resultate in Uebereinstimmung zu bringen suchen. Glaubt man, daſs doch
gewisse Abweichungen zwischen den verschiedenen Stationen bestehen, so kann
jede Fabrik ja durch eine kurze Nebenbemerkung angeben, für die
Prüfungsweise welcher Station man die stipulirte Festigkeit zu leisten sich
verpflichtet, und kann dies in Klammer durch die kurze Ortsbezeichnung (wie
z.B. durch die Angabe „Berlin“ oder „München“ etc.) neben der
Garantiezahl für die Festigkeit markiren. Es ist jedoch – und dies ist wohl
zu beachten – deshalb noch keine Fabrik genöthigt, ihr Fabrikat an der
Station untersuchen zu lassen. Sie kann vielmehr, wie schon angedeutet, für
sich zu Hause durch Parallelversuche selbst feststellen, welche Festigkeit
sie nach dem Stationsverfahren bezieh. nach dem Normenverfahren mit dem
Stationssande garantiren kann oder will. Jedoch hat der Consument das Recht,
und bleibt es ihm überlassen, ob er auf seine Kosten an der Station diese
Garantie auch wirklich auf ihre Stichhaltigkeit prüfen will.
Einen wesentlichen Unterschied zwischen natürlichem und durch Zerschlagen von Kies
hergestellten scharfkantigen Sand hat Erdmenger auch
nicht gefunden. Domcke hat dagegen, wie er auf der
Generalversammlung der Cementfabrikanten mittheilte, gefunden, daſs Normalsand aus
Seesand und aus scharfkantigem Grubensand ganz erheblich verschiedene Resultate
gaben. Es wurde daher auch, auf Vorschlag von R.
Dyckerhoff, allseitig anerkannt, daſs es in den Normen statt Sand
„möglichst scharfkantiger Quarzsand“ heiſsen müsse.
Wie verschieden die Art des Sandes auf die Festigkeit der Normalproben einwirkt,
zeigen auch folgende Versuche von Tomei (Thonindustriezeitung, 1878 S. 234). Die nachstehenden
Festigkeiten sind Durchschnittsresultate.
1. Versuch
2. Versuch
k
k
Normalsand
aus
Rheinsand, glimmerhaltig
17,4
18,5
„
„
einem Sande von Schledebusch
20,4
21,5
Der letztere Sand mit 120 bis 400 Maschen
16,3
–
(Schluſs folgt.)