Titel: | Neue Lampen. |
Fundstelle: | Band 230, Jahrgang 1878, S. 360 |
Download: | XML |
Neue Lampen.
Mit Abbildungen auf Tafel 29.
Neue Lampen.
Die in Fig. 12 bis
14 Taf. 29 dargestellte zusammenschiebbare Hängelampe von H. Richardin in Paris (*D. R. P. Nr. 853 vom 21. August
1877) ist aus drei Theilen zusammengesetzt. Der obere Theil besteht aus vier Röhren,
welche oben und unten durch angelöthete Kreuzköpfe mit einander verbunden sind. Die
oberen Kreuzköpfe stehen mit einander durch ein bogenförmiges Stück in Verbindung,
durch welches der Gaszufluſs stattfindet. Die unteren Kreuzköpfe oder
Verbindungsröhren des oberen Theiles sind mit dem zweiten Theile des Rohrsystemes
verbunden, welcher von zwei ebenfalls vierkantigen Röhren gebildet wird. Diese
letzteren haben dieselben Abmessungen, wie die oberen Röhren. Hähne stellen die
Verbindung im Innern her, oder gestatten das Abschlieſsen des zweiten Theiles und
bilden auch die beiden Drehachsen, um welche die Röhren des zweiten Theiles in
verticaler Richtung drehbar sind. Mittels eines Gliedes, welches wieder als
Drehachse dient, schlieſst sich an das zweite Rohrsystem das dritte an, das aus zwei
ebenfalls vierkantigen Röhren besteht und an seinem unteren Ende ein Ansatzstück
trägt, welches letztere die eigentliche Hängelampe oder den Lampenträger aufnimmt.
Aus der Abbildung ist ersichtlich, wie jedesmal die horizontalen Kreuzköpfe der
unteren Abtheilung nach dem Aufklappen zwischen denen der nächsthöheren ihren Platz
finden. Um dieselben in dieser Lage festhalten zu können, ist zunächst der eine der
oberen Kreuzköpfe mit einem kleinen Anschlagstift versehen, gegen welchen die Röhren
des zweiten Theiles des Rohrsystemes, nachdem sie emporgeschlagen sind, sich
anlegen. Die Röhren der zweiten Abtheilung dagegen werden durch einen doppelten
Bügel festgehalten, welcher sich um ein Gelenk dreht und an seinem anderen Ende
einen Handknopf trägt. Mittels Platte und Ansätzen hält dieser Bügel die Röhre des
zweiten Theiles in ihrer nach oben aufgeklappten Lage fest.
Ehestädt und Robert in
Berlin (* D. R. P. Nr. 1450 vom 7. December 1877) haben für Wandlampen u. dgl. einen
beweglichen Arm construirt, aus in Form eines Parallelogrammes verbundenen
Stäben.
F. Fauth in Heilbronn (* D. R. P. Nr. 1002 vom 9.
October 1877) verwendet. einen wagrechten Gasbrenner, unter welchem ein mit Wasser
gefülltes halbkugelförmiges Glasgefäſs angebracht ist, um dadurch angeblich eine
gröſsere Lichtstärke zu erhalten.
Eine hübsche Vorrichtung zum Löschen und Reguliren von Spirituslampen haben Schlag und Berend in
Berlin (* D. R. P. Nr. 2485 vom 17. März 1878) patentirt und deren Anwendung auch
für Lampen mit anderen Leuchtstoffen vorbehalten, welche wie Spiritus bei geringerer
Luftzuführung nicht ruſsen. Die Flamme ist von einer kleinen, nach oben offenen,
halbkugelförmigen Schale umgeben. Durch Drehen derselben um ihre verticale Achse
steigen aus der Schale zwei sphärische Blechkappen in die Höhe, welche über der
Flamme einen immer kleiner werdenden Schlitz freilassen, bis dieser bei mit 90°
vollendeter Drehung ganz geschlossen ist, wodurch die Flamme ohne üblen Geruch
ausgelöscht wird. In den Zwischenlagen brennt die Flamme mit verschiedener, also
regulirbarer Stärke. Für Lampen bei Thee-, Kaffeemaschinen u. dgl. scheint diese
Einrichtung recht zweckmäſsig zu sein.
Erdöllampen. C. Votti in Newark (* D. R. P. Nr. 704 vom
3. Juli 1877) vermeidet dadurch den Lampencylinder, daſs er über die Flamme einen
sich nach unten trichterförmig verjüngenden Teller aus durchsichtigem und darauf die
Glocke aus mattem Glase stellt.
Schwintzer und Gräff in
Berlin (* D. R. P. Nr. 1915 vom 6. Februar 1878) haben eine Dochtführung patentirt
erhalten, bestehend aus einer flachen Dochtscheibe, welche nach oben cylindrisch
ausläuft und zwischen zwei parallel laufenden Dochttrieben steht. – O. Wollenberg in Berlin (*D. R. P. Nr. 1528 vom 23.
September 1877) hat, wie zum Theil schon bekannt (vgl. * 1876 222 123), einen Rundbrenner mit zerlegbarer Brennerhülse construirt, R. Sarre in Dresden, Rechtsnachfolger G. Stobwasser in Berlin (*D. R. P. Nr. 1431 vom 3.
November 1877), eine Lampe mit Regulator, zum Zweck der gefahrlosen Verwendung von
Petroleum, deren Form an die bekannte Studirlampe erinnert.
Um zu verhüten, daſs Erdöl an dem Oelbehälter herunterläuft und die Gypsdichtung
lockert, drückt A. Möller in Hannover (*D. R. P. Nr.
157 vom 21. August 1877) den Zapfen des Behälters in denselben hinein, so daſs das
Oel nun an den Kanten hängen bleibt.
R. E. Asmis in Berlin (* D. R. P. Nr. 407 vom 12.
September 1877) hat sich einen Brenner mit Docht aus Bimsstein und regulirter
Petroleumzuführung patentiren lassen.
A. Panten in Berlin (* D. R. P. Nr. 1754 vom 15. Januar
1878) umgibt die Flamme mit einem mächtigen, kugelförmigen Glaskörper, der mit
Wasser gefüllt ist, angeblich zur Erhöhung der Leuchtkraft. Die Lampe wird dadurch
jedenfalls schwerfällig und kann leicht umfallen. – L.
Brandau in Berlin (* D. R. P. Nr. 1205 vom 18. September 1877) stellt
dagegen der Flamme einen Reflector, der mit Wasserdampf gefüllt ist, gegenüber, um
ein angenehmeres Licht zu bekommen.
Hier ist auch die von P. Schmahl in Biberach (*D. R. P.
Nr. 2349 vom 8. März 1878) verbesserte Petroleumlackel zu erwähnen; die
Dochtregulirung erfolgt von auſsen mittels einer drehbaren Schraubenröhre, mit
welcher eine zweckmäſsige Saugdochtvorrichtung mit zweitheiligem Saugdocht verbunden
ist. Durch Anbringung eines Federgestelles läſst sich diese Fackel auch beim Fahren
benutzen.
Zahlreich sind die Vorschläge, Explosionen der Erdöllampen zu
verhüten. J. Gummich in Werden (* D. R. P. Nr. 635 vom
2. October 1877) zwingt die Luft durch den die Lampe einschlieſsenden Ring a (Fig. 15
Taf. 29) und den daran sich schlieſsenden Kanal b durch
die Oeffnung c (links) einzuströmen. Auf dem Boden des
Kanales b befinden sich der Stärke der Flamme
entsprechende kleine Oeffnungen d, welche mit dem
Innern des Oelbehälters in Verbindung stehen. Auf der rechten Seite des Oelbehälters
befindet sich die Oeffnung e. Die beim Brennen der
Lampe den Kanal b durchstömende Luft reiſst durch die
Oeffnungen die Luft aus dem Oelbehälter mit sich fort, welche sich durch die
Oeffnung e ersetzt. Es findet somit bei brennender
Lampe eine beständige Luftströmung durch den Oelbehälter statt. Das sich etwa
entwickelnde Gas wird von der durchströmenden Luft sofort mitgenommen, und wegen der
sehr geringen Menge im Vergleich zu der durch e und c einströmenden Luft sofort gefahrlos durch die Flamme
entführt. Durch die Oeffnung e, welche durch eine
Klappe entsprechend vergröſsert wird, kann Oel nachgefüllt werden. Die Klappe f schlieſst die Oeffnung c
nach gelöschtem Licht.
C. Artopoeus in Pforzheim (* D. R. P. Nr. 44 vom 13.
Juli 1877) verlängert die Dochthülse bis zum Boden des Oelbehälters und läſst die
etwa sich entwickelnden Gase durch eine seitliche Oeffnung austreten. – O. Wollenberg in Berlin (* D. R. P. Nr. 1529 vom 23.
September 1877) stellt Oelbehälter mit eingegossenem Glasrohr als durchgehendes
Luftzugsrohr her. – Th. Brenner in Pforzheim (* D. R.
P. Nr. 161 vom 29. August 1877) vermeidet die Erwärmung des Oeles und damit die
Entwicklung von Knallgas dadurch, daſs er den Dochthalter als freistehendes Rohr in
den Oelbehälter stellt, A. Steiner in Berlin (* D. R. P. Nr. 974 vom
9. September 1877) dadurch, daſs er den Brenner von dem Oelbehälter durch ein
Holzfutter trennt. – L. Hüll in Cöln (*D. R. P. Nr.
2311 vom 31. Januar 1878) bringt bei alten Lampen ein Zwischenstück an, um die
Flamme vom Oelbehälter weiter zu entfernen und dadurch die Entwicklung und
Ueberhitzung der Dämpfe zu vermindern. An diesem Zwischenstück ist ferner seitlich
eine verschraubbare Oeffnung angebracht, um mittels einer Blechkanne mit passendem
Ausguſsröhrchen das Nachfüllen der Lampe von auſsen (vgl. * 1877 223 490) zu ermöglichen.
Um das Explodiren der Lampen beim Ausblasen zu verhüten, schiebt K. Abel in Berlin (* D. R. P. Nr. 1223 vom 28. October
1877) eine kleine Hülse oben in den Cylinder, der denselben schlieſst, und bläst
mittels Gummiballon Luft ein, welche die Flamme völlig auslöscht. – R. Schulze in Rostock (*D. R. P. Nr. 1728 vom 6.
November 1877) bringt seitlich an die Brenner einen Gummiballon an, von welchem aus
ein kleines Rohr zur Flamme geführt wird. Ein Zusammendrücken des Ballons genügt,
die Flamme sofort auszulöschen. – R. Bujatti in
Nürnberg (*D. R. P. Nr. 1707 vom 19. December 1877) verschlieſst den Lampencylinder
einfach mit einer Glasscheibe, um die Flamme zum Verlöschen zu bringen; die Scheibe
ist mit einer entsprechenden Fassung oben auf den Cylinder gesetzt und dient so
zugleich als Schutz für Zimmerdecke und Cylinder. – Die Löschvorrichtung von Fr. Timcke in Hamburg (* D. R. P. Nr. 2378 vom 6.
November 1877) benutzt die bekannten, vertical verschiebbaren Löschhülsen (vgl. *
1878 228 90), läſst aber dieselben statt mittels
Hebelwerk u.s.w. durch eine im Inneren des Mantels am Brandrohr angebrachte
excentrische Scheibe hochgehen, an deren Achse eine Belastungskugel unmittelbar
(ohne Einschaltung eines Kettchens o. dgl.) angebracht ist.
Um in Werkstätten den Staub von den Brennern abzuhalten, umgibt
C. Hüllmann in Altona (*D. R. P. Nr. 1888 vom 18.
December 1877) die Luftzuführungsöffnungen mit einem feinen Drahtnetz.
Laternen. A. M. Silber in London (* D. R. P. Nr. 2011
vom 5. Februar 1878) hat folgende Laterne mit Argandbrenner patentirt erhalten. Der
Oelbehälter A (Fig. 16
Taf. 29) ist mit abgeschrägten Seiten versehen, um möglichst wenig den Lichtstrahlen
hinderlich zu sein; er besteht aus polirtem Metall und dient so zugleich als
Reflector. Der unterhalb des Behälters befindliche Raum B bildet einen Luftbehälter. Das Oel flieſst durch die Kanäle a, a in den ringförmigen Raum C, der den cylindrischen Docht enthält und so weit ist, daſs der Docht
weder an der Innen-, noch an der Auſsenwand anliegt und daher nicht durch dieselben
merklich erhitzt wird. Auſserhalb des Dochtbehälters befindet sich ein ringförmiger
Raum D, durch welchen Luft strömt und mittels der Kappe
E von auſsen gegen die Flamme geleitet wird.
Innerhalb des Dochtbehälters befindet sich ein ringförmiger Luftkanal und centrales
Rohr F, durch welches die Luft von B aus steigt, um das Innere der Flamme zu speisen.
Unterhalb des Behälters B befindet sich ein leicht zu
entfernender Teller b, um das niedertropfende Oel
aufzufangen. Die Seitenwände der Laterne bestehen aus Glas; es können jedoch einige
davon von Metall sein, wenn die Lampe nicht nach allen Richtungen hin Licht
verbreiten soll.
Am unteren Ende des Gehäuses ist ein Vorsprang H
angebracht, auf welchem der Oelbehälter und Ring ruht, so daſs ein kleiner Raum
zwischen der unteren Fläche des Ringes und der Fläche des Gehäuses frei bleibt. Die
Rückseite der Laterne hat doppelte Wände K und L und an den Seiten des hierdurch gebildeten Luftraumes
befinden sich links und rechts je eine Röhre M welche
ungefähr bis zur Hälfte der Höhe reichen und oben offen sind, während die unteren
Oeffnungen m mit Drahtgitter versehen sind. Die äuſsere
Luft steigt durch diese Röhren in den Raum zwischen K,
L, in welchem sie sich verbreitet, an Geschwindigkeit verliert und durch
einen Kanal l unter L in
den Raum B unter den Oelbehälter gelangt. Von dort
steigt sie, wie schon beschrieben, nach der Flamme. Die Laterne ist oben mit einem
concaven Reflector N zugedeckt, an welchem das
Metallrohr O befestigt ist; die Löcher n gestatten ein Entweichen von heiſser Luft aus der
Laterne oder aus dem hinteren Lufträume. Ueber der Platte N befindet sich ein Raum, in welchem ein Conus P die durch Löcher eintretende Luft nach oben leitet; diese Löcher sind
auſsen durch einen Schirm Q geschützt. Am oberen Ende dieses Raumes ist
ein Trichter R befestigt, wodurch ein ringförmiger Raum
r um denselben gebildet wird. Ueber diesem ist ein
Deckel S angebracht, welcher so weit von R entfernt ist, daſs der Luft freier Durchgang am
Umfange s gestattet ist; diese Oeffnung wird durch die
hervorragenden Ränder gegen äuſsere Luftströmungen geschützt. Durch die beschriebene
Einrichtung der Luftzustömungskanäle wird die Flamme gegen den Einfluſs von
Windstöſsen gesichert und brennt ruhig und ungestört, selbst wenn die Laterne
heftigen Winden ausgesetzt ist.
C. H. Viereck in Schleswig (* D. R. P. Nr. 1861 vom 14.
September 1877) hat eine Feuerwehrlaterne construirt, welche sich von den anderen
namentlich dadurch unterscheidet, daſs der Oelbehälter an die Auſsenseite verlegt
ist, wodurch einerseits der Laternenraum wesentlich vergröſsert ist, daher geringere
Erhitzung erleidet, und andererseits gröſsere Helligkeit erzielt werden soll, weil
das Licht von der polirten Rückwand besser zurückgestrahlt wird.
Bei der Blendlaterne von E. Beckmann in München-Gladbach
(* D. R. P. Nr. 97 vom 13. Juli 1877) ist die Lampe selbst drehbar in Zapfen
aufgehängt, damit das Oel bei schiefer Stellung des Behälters nicht überflieſst.
A. Paetow in Berlin (* D. R. P. Nr. 303 vom 11. Juli
1877) hat eine kleine, zusammenlegbare Taschenlaterne construirt. – A. Theine in Minden (* D. R. P. Nr. 421 vom 2. Juli
1877) versieht seine Laterne mit einem Schlitz, dem gegenüber eine Reibfläche
angebracht ist, um die Laterne auch im Freien sicher anzünden zu können.
Laternen für Fuhrwerke sind angegeben von P. Lülsdorff in Berlin (* D. R. P. Nr. 1409 vom 28. October 1877) und J. Pintsch in Berlin (* D. R. P. Nr. 1798 vom 3. Juli
1877); die erstere ist für Erdöl eingerichtet mit in den Brenner eingesetztem
Schutztrichter gegen Ueberflieſsen des Petroleums; die andere dient speciell für
Eisenbahnwagen u. dgl., welche nach Pintsch's System
mit Gas beleuchtet werden. – Die von Thofehrn
angegebene Erdöllampe für Eisenbahnwagen ist bereits (* 1878 229 435) beschrieben.
Zu erwähnen ist noch die für Gas eingerichtete Bergwerkslampe von W. Fischbach in Siegen (* D. R. P. Nr. 513 vom 6. Juli
1877) mit eigenthümlicher Gas- und Luftzuführung, dem Entzündungsapparat im Innern
der Lampe und endlich dem Schornstein, um die Gase abgekühlt wegzuleiten.
Schlieſslich hat J. Pintsch in Berlin (* D. R. P. Nr.
540 vom 18. August 1877) einen Gasbeleuchtungsapparat für Wasserwege angegeben.
Solche Apparate werden an betreffenden Stellen im Wasser angebracht, um bei Tag und
Nacht dem Schiffer als Warnung oder Richtschnur zu dienen. Der Apparat, in Gestalt
einer schwimmenden, auf dem Meeresgrunde verankerten Boje, auf welcher die Laterne
angebracht ist, wird mit comprimirtem Leuchtgas gespeist und führt eine solche Menge
desselben bei sich, daſs eine Füllung beispielsweise nach je 10 Tagen erforderlich
ist. Besondere Sicherungen gegen Verlöschen der Flamme sind angebracht. – Nach
anderen Nachrichten sollen z. Z. im Fahrwasser zwischen Petersburg und Kronstadt
Versuche mit Pintsch's Seelaternen angestellt
werden.