Titel: Ueber Metalltreibgurten.
Autor: H.
Fundstelle: Band 231, Jahrgang 1879, S. 225
Download: XML
Ueber Metalltreibgurten. Mit Abbildungen auf Tafel 21. Ueber Metalltreibgurten. Man ist gegenwärtig vielfach bemüht, Metalltreibgurten herzustellen, welche – wie gewöhnliche Lederriemen anwendbar – gröſsere Spannungen als solche zulassen und dadurch eine Verringerung der Anlage- und Betriebskosten von Riementransmissionen ermöglichen sollen. Zur Charakteristik dieser Bestrebungen theilen wir mit Hinweis auf Tafel 21 die bisher im Deutschen Reiche unter verschiedenen Namen patentirten Metalltreibgurten mit. Ludwig Starck in Mainz (*D. R. P. Nr. 710 vom 8. Juli 1877) verbindet bei seinem „Metall-Litzen-Riemen mit Hirnleder-Einschlag“ eine Anzahl parallel gelegter, 3 bis 4mm starker Drahtlitzen o (Fig. 3 und 4) durch quergelegte Sohllederstreifen m von 80 bis 100mm Länge, 12 bis 15mm Breite und 4 bis 5mm Dicke. Die Streifen werden in der Mitte entsprechend der Drahtlitzenzahl gelocht und von jedem Loch aus nach einer Seite bei r aufgeschlitzt, so daſs sie leicht über die Litzen geschoben werden können. Beim Zusammenfügen kommt die geschlitzte Seite eines Streifens zwischen die ungeschlitzten der benachbarten Streifen, so daſs ein einseitiges Herausdrücken der Litzen nicht zu befürchten ist und die Gurte nach beiden Seiten gleiche Biegsamkeit hat. – Statt der Drahtlitzen wendet L. Starck auch Metallbänder (Bandsägeblätter oder Metallblechbänder an (*D. R. P. Nr. 855 vom 8. Juli 1877); doch ist dann das Aufbringen der verbindenden Lederstreifen umständlicher, da dieselben über die halbe Blattlänge geschoben werden müssen. C. W. Sturmberg in Elberfeld (*D. R. P. Nr. 708 vom 6. Juli 1877) verbindet bei seinem in Fig. 5 skizzirten „Kettenriemen“ eine aus Draht geflochtene Kette als eigentliches Kraftübertragungsmittel mit einem Riemen, welcher nur die Adhäsion zu vermitteln hat. Nach Versuchen des Erfinders genügt hierzu bei groſsen Scheibendurchmessern und Riemenbreiten die beiderseitige Einfassung der Kette. Dehnt sich die Gurte beim Beginn ihrer Verwendung, so kann sie durch Herausdrehen einiger Kettenglieder nach Bedürfniſs verkürzt werden. Statt des Lederriemens läſst sich mit der Kette ebenso ein Hanf-, Gummi- oder Haarband verbinden. Eine ganz gleiche Drahtkette bringen C. Altpeter und A. Horst in Neuwalzwerk bei Menden (*D. R. P. Nr. 1870 vom 10. November 1877) in Anwendung; doch sind hier, wie aus Fig. 6 und 7 ersichtlich, in die Windungen der einzelnen Glieder Holzstäbchen m geschoben, welche das Ausrecken und Verbiegen der Kette verhindern. Selbstverständlich läuft hier das Drahtgeflecht auf der Riemenscheibe, was für die Abnutzung nicht besonders günstig ist; um dies zu vermeiden, führen die Erfinder noch die in Fig. 8 und 9 skizzirte Form aus. Die Kette besteht bei derselben aus in einander gehängten Drahtringen; sie wird durch die geschlitzten Holzstäbchen h geschoben und mit diesen dann durch die Nägel n verbunden. Die von Starck angewendete Verbindung von Metallbändern mit einem Frictionsmittel wird von der Berliner Maschinen-Treibriemenfabrik Ad. Schwartz und Camp, in Berlin (*D. R. P. Nr. 1353 vom 8. August 1877) in anderer Weise ausgeführt. Mehrere aus einer weichen Metalllegirung hergestellte Bänder a (Fig. 10 bis 12) sind auf einen Riemen genietet. Die Anwendung der Legirung soll den Zweck haben, das Beuligwerden des Riemens in Folge ungleicher Ausdehnung zu verhindern; daſs dies jedoch nicht unter allen Umständen möglich ist, dafür spricht der Umstand, daſs sich die gleiche Firma noch die in Fig. 13 und 14 angedeutete Verbindung der Metallbänder mit dem Riemen patentiren lieſs (*D. R. P. Zusatz Nr. 1354 vom 16. September 1877). Die Bänder werden auf dem Riemen nur durch aufgenietete Querstücke von Metall, Leder o. dgl. gehalten, können sich also der Länge nach verschieben. – Aus Fig. 10 bis 12 ist noch die Verbindung der Gurtenenden ersichtlich. Die Enden der Metallbänder bilden Schleifen, welche ein gitterförmiges Querstück b umfassen; zwischen den Bändern lassen sich noch Gelenke c einschalten und kann überdies der Stoſs noch in der angedeuteten Weise genäht werden. Bei Anwendung von Hanfgurten oder Haartreibriemen legt man die Metallbänder mit deren Kanten bündig, um ein Ausfransen derselben zu verhindern. Statt der Drahtkette wendet W. Nehring in Hamburg (*D. R. P. Nr. 1305 vom 1. November 1877) bei seinem „Treibriemen mit Kettenpanzer“ eine Gliederkette zur Kraftübertragung an, welche mittels Nähriemen auf einem einspaltigen Treibriemen befestigt ist (Fig. 15 bis 17). Die einzelnen gelenkartig mit einander verbundenen Kettenglieder zeigen beiderseits concave Flächen und haben in der Mitte eine Oeffnung, in welche die auf der Riemenscheibenfelge befestigten Zapfen a greifen können. Der Umfang der zu benutzenden Riemenscheiben muſs deshalb ein Vielfaches der Gliedlänge sein – eine keineswegs vortheilhafte Beschränkung. F. Hurynowicz in Chamouilley, Frankreich (*D. R. P. Nr. 1555 vom 6. November 1877) empfiehlt einen gewebten Treibriemen, dessen Kette aus Bündeln mehrerer neben einander gelegter Drähte besteht, während als Schuſs ebenfalls solche Drahtbündel (Fig. 18 und 19) oder Hanflitzen, deren Dicke etwa der 10 bis 15fachen Drahtstärke entspricht, verwendet werden (Fig. 20 und 21). Die Gurten werden mit Kautschuk- oder einem anderen Firniſs überzogen, um sie vor äuſserlichen Einflüssen zu schützen. Bei den ganz aus Draht gewebten Gurten empfiehlt es sich, die Arbeitsseite mit einem passenden Stoff zu bekleiden, damit die Drähte nicht direct auf den Scheiben laufen; diese Nothwendigkeit fällt weg, sobald als Schuſs Hanflitzen gewählt werden. Den Stoffbelag kann man überdies mit einer harzigen Masse tränken, damit er besser auf der Oberfläche der Riemenscheibe hafte. Etwas wunderlich nimmt sich der Vorschlag des Erfinders aus, solche Gurten, welche in die Augen fallen und die er „Luxusriemen“ nennt, auf galvanischem Wege zu versilbern oder gar zu vergolden. H.

Tafeln

Tafel Tafel 21
Tafel 21