Titel: | Ueber Metalltreibgurten. |
Autor: | H. |
Fundstelle: | Band 231, Jahrgang 1879, S. 225 |
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Ueber Metalltreibgurten.
Mit Abbildungen auf Tafel 21.
Ueber Metalltreibgurten.
Man ist gegenwärtig vielfach bemüht, Metalltreibgurten herzustellen, welche – wie
gewöhnliche Lederriemen anwendbar – gröſsere Spannungen als solche zulassen und
dadurch eine Verringerung der Anlage- und Betriebskosten von Riementransmissionen
ermöglichen sollen. Zur Charakteristik dieser Bestrebungen theilen wir mit Hinweis
auf Tafel 21 die bisher im Deutschen Reiche unter verschiedenen Namen patentirten
Metalltreibgurten mit.
Ludwig Starck in Mainz (*D. R. P. Nr. 710 vom 8. Juli
1877) verbindet bei seinem „Metall-Litzen-Riemen mit Hirnleder-Einschlag“
eine Anzahl parallel gelegter, 3 bis 4mm starker
Drahtlitzen o (Fig. 3 und
4) durch quergelegte Sohllederstreifen m von
80 bis 100mm Länge, 12 bis 15mm Breite und 4 bis 5mm Dicke. Die Streifen werden in der Mitte entsprechend der
Drahtlitzenzahl gelocht und von jedem Loch aus nach einer Seite bei r aufgeschlitzt, so daſs sie leicht über die Litzen
geschoben werden können. Beim Zusammenfügen kommt die geschlitzte Seite eines
Streifens zwischen die ungeschlitzten der benachbarten Streifen, so daſs ein
einseitiges Herausdrücken der Litzen nicht zu befürchten ist und die Gurte nach
beiden Seiten gleiche Biegsamkeit hat. – Statt der Drahtlitzen wendet L. Starck auch Metallbänder (Bandsägeblätter oder
Metallblechbänder an
(*D. R. P. Nr. 855 vom 8. Juli 1877); doch ist dann das Aufbringen der verbindenden
Lederstreifen umständlicher, da dieselben über die halbe Blattlänge geschoben werden
müssen.
C. W. Sturmberg in Elberfeld (*D. R. P. Nr. 708 vom 6.
Juli 1877) verbindet bei seinem in Fig. 5
skizzirten „Kettenriemen“ eine aus Draht geflochtene Kette als eigentliches
Kraftübertragungsmittel mit einem Riemen, welcher nur die Adhäsion zu vermitteln
hat. Nach Versuchen des Erfinders genügt hierzu bei groſsen Scheibendurchmessern und
Riemenbreiten die beiderseitige Einfassung der Kette. Dehnt sich die Gurte beim
Beginn ihrer Verwendung, so kann sie durch Herausdrehen einiger Kettenglieder nach
Bedürfniſs verkürzt werden. Statt des Lederriemens läſst sich mit der Kette ebenso
ein Hanf-, Gummi- oder Haarband verbinden.
Eine ganz gleiche Drahtkette bringen C. Altpeter und A. Horst in Neuwalzwerk bei Menden (*D. R. P. Nr. 1870
vom 10. November 1877) in Anwendung; doch sind hier, wie aus Fig. 6 und
7 ersichtlich, in die Windungen der einzelnen Glieder Holzstäbchen m geschoben, welche das Ausrecken und Verbiegen der
Kette verhindern. Selbstverständlich läuft hier das Drahtgeflecht auf der
Riemenscheibe, was für die Abnutzung nicht besonders günstig ist; um dies zu
vermeiden, führen die Erfinder noch die in Fig. 8 und
9 skizzirte Form aus. Die Kette besteht bei derselben aus in einander
gehängten Drahtringen; sie wird durch die geschlitzten Holzstäbchen h geschoben und mit diesen dann durch die Nägel n verbunden.
Die von Starck angewendete Verbindung von Metallbändern
mit einem Frictionsmittel wird von der Berliner
Maschinen-Treibriemenfabrik Ad. Schwartz und Camp, in Berlin (*D. R. P. Nr.
1353 vom 8. August 1877) in anderer Weise ausgeführt. Mehrere aus einer weichen
Metalllegirung hergestellte Bänder a (Fig. 10 bis
12) sind auf einen Riemen genietet. Die Anwendung der Legirung soll den
Zweck haben, das Beuligwerden des Riemens in Folge ungleicher Ausdehnung zu
verhindern; daſs dies jedoch nicht unter allen Umständen möglich ist, dafür spricht
der Umstand, daſs sich die gleiche Firma noch die in Fig. 13 und
14 angedeutete Verbindung der Metallbänder mit dem Riemen patentiren
lieſs (*D. R. P. Zusatz Nr. 1354 vom 16. September 1877). Die Bänder werden auf dem
Riemen nur durch aufgenietete Querstücke von Metall, Leder o. dgl. gehalten, können
sich also der Länge nach verschieben. – Aus Fig. 10 bis
12 ist noch die Verbindung der Gurtenenden ersichtlich. Die Enden der
Metallbänder bilden Schleifen, welche ein gitterförmiges Querstück b umfassen; zwischen den Bändern lassen sich noch
Gelenke c einschalten und kann überdies der Stoſs noch
in der angedeuteten Weise genäht werden. Bei Anwendung von Hanfgurten oder
Haartreibriemen legt man die Metallbänder mit deren Kanten bündig, um ein Ausfransen
derselben zu verhindern.
Statt der Drahtkette wendet W. Nehring in Hamburg (*D.
R. P. Nr. 1305 vom 1. November 1877) bei seinem „Treibriemen mit
Kettenpanzer“ eine Gliederkette zur Kraftübertragung an, welche mittels
Nähriemen auf einem einspaltigen Treibriemen befestigt ist (Fig. 15 bis
17). Die einzelnen gelenkartig mit einander verbundenen Kettenglieder
zeigen beiderseits concave Flächen und haben in der Mitte eine Oeffnung, in welche
die auf der Riemenscheibenfelge befestigten Zapfen a
greifen können. Der Umfang der zu benutzenden Riemenscheiben muſs deshalb ein
Vielfaches der Gliedlänge sein – eine keineswegs vortheilhafte Beschränkung.
F. Hurynowicz in Chamouilley, Frankreich (*D. R. P. Nr.
1555 vom 6. November 1877) empfiehlt einen gewebten Treibriemen, dessen Kette aus
Bündeln mehrerer neben einander gelegter Drähte besteht, während als Schuſs
ebenfalls solche Drahtbündel (Fig. 18 und
19) oder Hanflitzen, deren Dicke etwa der 10 bis 15fachen Drahtstärke
entspricht, verwendet werden (Fig. 20 und
21). Die Gurten werden mit Kautschuk- oder einem anderen Firniſs
überzogen, um sie vor äuſserlichen Einflüssen zu schützen. Bei den ganz aus Draht
gewebten Gurten empfiehlt es sich, die Arbeitsseite mit einem passenden Stoff zu
bekleiden, damit die Drähte nicht direct auf den Scheiben laufen; diese
Nothwendigkeit fällt weg, sobald als Schuſs Hanflitzen gewählt werden. Den
Stoffbelag kann man überdies mit einer harzigen Masse tränken, damit er besser auf
der Oberfläche der Riemenscheibe hafte. Etwas wunderlich nimmt sich der Vorschlag
des Erfinders aus, solche Gurten, welche in die Augen fallen und die er
„Luxusriemen“ nennt, auf galvanischem Wege zu versilbern oder gar zu
vergolden.
H.