Titel: | Röhrenkupplung und Condensationswasserableiter für Eisenbahnwagen. |
Fundstelle: | Band 235, Jahrgang 1880, S. 19 |
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Röhrenkupplung und Condensationswasserableiter
für Eisenbahnwagen.
Mit Abbildungen auf Tafel 1.
H. Williams' Röhrenkupplung und
Condensationswasserableiter.
Die von H.
M. Williams in London erfundene
Rohrkupplung, welche in Fig. 6 bis
8 Taf. 1 einzeln und in einer Zusammenstellung abgebildet ist, soll die
Dampf-, Wasser- oder Gasleitungsröhren von Eisenbahnwagen somit einander verbinden,
daſs sich die Kupplung beim Trennen der Wagen von selbst löst und gleichzeitig die
selbstthätige Absperrung der Lösungsstellen erfolgt. Dieselbe besteht aus einem auf
das Ende des Leitungsrohres geschraubten Ventilgehäuse g mit dem Ventil v, über dessen Führungsrohr
das Schlauchansatzstück d so weit geschoben wird, bis
der an diesem drehbar befestigte federnde Haken h
hinter dem nasenförmigen Vorsprung n des Gehäuses g einschnappt und gleichzeitig das Ventil v aufgestoſsen wird. Die Kuppelstücke zweier
benachbarter Wagen werden durch ein über die Schlauchansätze d geschobenes biegsames Rohr r verbunden,
welches so lang ist, daſs es eine der Vermeidung eines Wassersackes wegen nach oben
gerichtete Durchbiegung erhalten kann; ferner werden die beiden Kuppelhaken h durch eine Kette mit einander in Verbindung gebracht,
welche kürzer als das Rohr ist. Bei entsprechendem Zuge wird sich demnach die
Kupplung lösen, ohne daſs das Rohr reiſst. Damit beim gleichzeitigen Lösen beider
Kupplungen das Verbindungsrohr doch noch an einem Ende gehalten wird, ist an jedem
Kuppelstück eine Feder i angebracht, deren Haken das
vollständige Abziehen des Schlauchansatzstückes in der Regel nicht gestattet.
Selbstverständlich wird beim Lösen der Kupplung das Ventil v durch den Druck der in der Leitung befindlichen Flüssigkeit selbstthätig
geschlossen.
Um bei Dampfheizungen für Eisenbahnwagen das nach Absperrung der Heizung sich in den
Röhren niederschlagende Condensationswasser, welches sonst einfrieren und die Röhren
sprengen würde, selbstthätig abzuleiten, gibt derselbe Erfinder einen mit der
Rohrkupplung gleichzeitig patentirten Apparat (* D. R. R Nr. 2614 vom 16. März 1878)
an, welcher in Fig. 9 bis
11 Taf. 1 abgebildet ist. Mit dem metallenen Condensationscylinder a steht ein Ventilgehäuse b in unmittelbarer, ein anderes c mit Hilfe eines
Rohres e in Verbindung. Die in den Gehäusen
befindlichen Wasserablaſsventile werden durch Federn x,
x1 zu öffnen gesucht, an welchen die
Druckschrauben s, s1
der Druckhebel t, t1
anliegen. Der Hebel t ist in den Enden der neben dem
Rohr e liegenden, bei w
(Fig. 9) mit dem Cylinder a verbundenen
Stangen z gelagert, während sein kürzeres Ende mit dem
Rohr e in Verbindung steht; der Hebel t1 dagegen ist an dem
Ventilgehäuse b gelagert und sein kürzerer Schenkel mit
einer Stange z1
verbunden, welche in dem Ventilgehäuse c befestigt ist.
So lange nun die Leitung kalt ist, sind beide Ventile geöffnet. Strömt Dampf in
dieselbe ein, so dehnt sich das hierbei erwärmte Rohr e
aus und diese Ausdehnung hat eine solche Bewegung der Hebel t, t1 zur Folge, daſs beide
Wasserablaſsventile geschlossen werden und so lange geschlossen bleiben, als Dampf
durch die Leitung strömt. Nach dem Absperren des Dampfes kühlt sich das Rohr e wieder ab, zieht sich zusammen und öffnet die
Ventile. Der Cylinder a hält dann noch so lange die
Wärme, bis alles Wasser abgelaufen ist; es kann demnach schlimmsten Falls nur ein
Einfrieren des Ventiles bei c zu befürchten sein.
Die Ablaſsvorrichtung ist doppelt an dem durch eine Zwischenwand in zwei Räume (Fig.
11) getrennten Condensationscylinder angebracht, um sowohl für die
Dampfzuleitung, als auch für die Heizrohre, welche geringeren Druck als jene haben,
benutzt werden zu können. Jede Cylinderhälfte hat ihren besonderen Ableitungskanal
m und ihre Zuleitungsöffnung l.