Titel: Röhrenkupplung und Condensationswasserableiter für Eisenbahnwagen.
Fundstelle: Band 235, Jahrgang 1880, S. 19
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Röhrenkupplung und Condensationswasserableiter für Eisenbahnwagen. Mit Abbildungen auf Tafel 1. H. Williams' Röhrenkupplung und Condensationswasserableiter. Die von H. M. Williams in London erfundene Rohrkupplung, welche in Fig. 6 bis 8 Taf. 1 einzeln und in einer Zusammenstellung abgebildet ist, soll die Dampf-, Wasser- oder Gasleitungsröhren von Eisenbahnwagen somit einander verbinden, daſs sich die Kupplung beim Trennen der Wagen von selbst löst und gleichzeitig die selbstthätige Absperrung der Lösungsstellen erfolgt. Dieselbe besteht aus einem auf das Ende des Leitungsrohres geschraubten Ventilgehäuse g mit dem Ventil v, über dessen Führungsrohr das Schlauchansatzstück d so weit geschoben wird, bis der an diesem drehbar befestigte federnde Haken h hinter dem nasenförmigen Vorsprung n des Gehäuses g einschnappt und gleichzeitig das Ventil v aufgestoſsen wird. Die Kuppelstücke zweier benachbarter Wagen werden durch ein über die Schlauchansätze d geschobenes biegsames Rohr r verbunden, welches so lang ist, daſs es eine der Vermeidung eines Wassersackes wegen nach oben gerichtete Durchbiegung erhalten kann; ferner werden die beiden Kuppelhaken h durch eine Kette mit einander in Verbindung gebracht, welche kürzer als das Rohr ist. Bei entsprechendem Zuge wird sich demnach die Kupplung lösen, ohne daſs das Rohr reiſst. Damit beim gleichzeitigen Lösen beider Kupplungen das Verbindungsrohr doch noch an einem Ende gehalten wird, ist an jedem Kuppelstück eine Feder i angebracht, deren Haken das vollständige Abziehen des Schlauchansatzstückes in der Regel nicht gestattet. Selbstverständlich wird beim Lösen der Kupplung das Ventil v durch den Druck der in der Leitung befindlichen Flüssigkeit selbstthätig geschlossen. Um bei Dampfheizungen für Eisenbahnwagen das nach Absperrung der Heizung sich in den Röhren niederschlagende Condensationswasser, welches sonst einfrieren und die Röhren sprengen würde, selbstthätig abzuleiten, gibt derselbe Erfinder einen mit der Rohrkupplung gleichzeitig patentirten Apparat (* D. R. R Nr. 2614 vom 16. März 1878) an, welcher in Fig. 9 bis 11 Taf. 1 abgebildet ist. Mit dem metallenen Condensationscylinder a steht ein Ventilgehäuse b in unmittelbarer, ein anderes c mit Hilfe eines Rohres e in Verbindung. Die in den Gehäusen befindlichen Wasserablaſsventile werden durch Federn x, x1 zu öffnen gesucht, an welchen die Druckschrauben s, s1 der Druckhebel t, t1 anliegen. Der Hebel t ist in den Enden der neben dem Rohr e liegenden, bei w (Fig. 9) mit dem Cylinder a verbundenen Stangen z gelagert, während sein kürzeres Ende mit dem Rohr e in Verbindung steht; der Hebel t1 dagegen ist an dem Ventilgehäuse b gelagert und sein kürzerer Schenkel mit einer Stange z1 verbunden, welche in dem Ventilgehäuse c befestigt ist. So lange nun die Leitung kalt ist, sind beide Ventile geöffnet. Strömt Dampf in dieselbe ein, so dehnt sich das hierbei erwärmte Rohr e aus und diese Ausdehnung hat eine solche Bewegung der Hebel t, t1 zur Folge, daſs beide Wasserablaſsventile geschlossen werden und so lange geschlossen bleiben, als Dampf durch die Leitung strömt. Nach dem Absperren des Dampfes kühlt sich das Rohr e wieder ab, zieht sich zusammen und öffnet die Ventile. Der Cylinder a hält dann noch so lange die Wärme, bis alles Wasser abgelaufen ist; es kann demnach schlimmsten Falls nur ein Einfrieren des Ventiles bei c zu befürchten sein. Die Ablaſsvorrichtung ist doppelt an dem durch eine Zwischenwand in zwei Räume (Fig. 11) getrennten Condensationscylinder angebracht, um sowohl für die Dampfzuleitung, als auch für die Heizrohre, welche geringeren Druck als jene haben, benutzt werden zu können. Jede Cylinderhälfte hat ihren besonderen Ableitungskanal m und ihre Zuleitungsöffnung l.

Tafeln

Tafel Tafel 1
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