Titel: | A. Riemann's Fangvorrichtung für Gestänge. |
Autor: | S–l. |
Fundstelle: | Band 235, Jahrgang 1880, S. 100 |
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A. Riemann's Fangvorrichtung für Gestänge.
Mit Abbildungen auf Tafel 10.
A. Riemann's Fangvorrochtung für Gestänge.
Hatte man bei den Gestängen der Fahrkünste und der Gezeuge bisher gegen etwaige
Brüche nur durch Einbau von Faugböcken, auf welche das Gestänge im Fallen sich aufsetzen sollte,
Vorkehrung getroffen, höchstens noch so viel gethan, daſs man beide zusammengehörige
Gestänge durch über fest gelagerte Rollen laufende Ketten, oder durch eine Art
hydraulischen Balancier mit einander verband und dadurch in ihrer Bewegung von
einander abhängig machte, so hat endlich A. Riemann in
Zellerfeld (* D. R. P. Nr. 7409 vom 25. März 1879) eine
Fangvorrichtung construirt, welche, ähnlich den bei der Seilförderung angewendeten,
das Gestänge sofort nach erfolgtem Bruche fassen und vor dem Falle bewahren
soll.
Das Fangen des Gestänges erfolgt, wie Fig. 7 bis
9 Taf. 10 zeigen, durch zwei gezahnte, mit einander verbundene Excenter,
deren eines einen ungleicharmigen Winkelhebel trägt, an dessen langem Schenkel eine
mit dem Gestänge in Verbindung stehende Rolle auf- und abgleitet und ihn mit jenem
parallel erhält. Die Rolle ist an einem geschlitzten Hebel befestigt, der seinen
Drehpunkt auf dem am Gestänge angebrachten Lagerauge hat und gegen einen an jenem
sitzenden Anschlagdaumen dadurch gedrückt wird, daſs ein schwaches, mit Streckzeug
versehenes Seil einmal an dem Stift a, das andere Mal
am Kunstkreuz befestigt ist.
Erfolgt nun ein Gestängebruch und dadurch eine starke Belastung des Seiles, so wird
dieses reiſsen, oder den Stift a zerbrechen, in jedem
Fall aber den Hebel frei geben; die Rolle nimmt die in Fig. 8
dargestellte Lage ein, der Winkelhebel fällt, getrieben durch das an seinem kurzen
Schenkel angebrachte Gewicht, nach dem Gestänge zu und die Fangdaumen treten in
Thätigkeit.
S–l.