Titel: | Ueber Neuerungen an Füllöfen. |
Autor: | H. F. |
Fundstelle: | Band 235, Jahrgang 1880, S. 266 |
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Ueber Neuerungen an Füllöfen.
Ueber Neuerungen an Füllöfen.
Gustav Ibrügger, in Firma Julius
Meyer und Comp. in Norden (* D. R. P. Nr. 7910 vom 9. Mai 1879), will durch
eine neue Thüreinrichtung vor der senkrechten Rast der Halbfüllfeuerungen
verschiedene Uebelstände beseitigen, welche den jetzt gebräuchlichen Thüren anhaften. Zu dem Ende
wird der Verschluſs der eigentlichen Thür durch ein Kreuz bewirkt, dessen
abgeschrägte Enden hinter vier in die Thüröffnung vorspringenden Zapfen fassen. Das
Kreuz ist von auſsen mittels Handgriff und einer das Luftventil und die Thür selbst
durchbrechenden Spindel drehbar; man ist somit im Stande, die erwähnten schrägen
Armenden so hinter die Nasen zu schieben, daſs sie keilartig nach innen gedrückt
werden und daſs die erwähnte Spindel in der Mitte der Thür auf diese drückend
einwirkt, somit die Thür auf die Thürzarge preſst. Ich muſs bemerken, daſs
Aehnliches schon früher gemacht wurde.
Zur Schonung der Thür ist zwischen diese und die senkrechte Rast eine Schutzplatte
angebracht, welche an der Thür selbst Befestigung gefunden hat. Endlich ist, „um
das Zerspringen der Ofenvorderplatte zu vermeiden“, wie der Patentinhaber
angibt, oder um einen Rifs des Plattenstückes zwischen der Rast- und der
Einschütt-Thüröffnung zu verdecken, wie ich annehme, vor die eigentliche Ofenwand
noch eine Blendwand gelegt. Der zwischen diesen beiden Wänden befindliche Hohlraum
soll auſserdem zur Abführung von explosiblen Gasen dienen, die sich etwa bilden und
aus der senkrechten Rast treten. Derselbe wird – was der Erfinder nicht vorgesehen
zu haben scheint – auch zur Verbrennung bestimmte Luft über das Feuer führen, so
daſs dieselbe lediglich zur Abkühlung der Feuergase dient.
Verbesserungen von Jac. Aichelin, Firma Friedr. Flor in Stuttgart (* D. R. P. Nr. 2260 vom 13.
Januar 1878)Die Aichelin'sche Construction ist als
„Schulofen“ bezeichnet, welche bei genügender Heizfläche so
niedrig sein soll, daſs er – selbst in der Mitte des Schulzimmers
aufgestellt – die Uebersicht des Lehrers nicht stört.D. Red. und von Gebrüder Buderus in Hirzenhainerhütte, Oberhessen (* D. R. P. Zusatz Nr.
7710 vom 7. März 1879) haben ebenso viel Bezug auf Oefen mit Planrastfeuerung, als
auf solche mit Füllfeuerung. Die Patentinhaber führen den nach oben gestiegenen
Rauch abwärts und hierauf wieder aufwärts zum Schornstein und sind bestrebt,
möglichst keine Wand gleichzeitig von beiden Seiten durch den Rauch bespülen zu
lassen. Der Zweck ist eine möglichst gute Ausnutzung der Wärme des Rauches, indem
dieser auf eine niedrige Temperatur abgekühlt werden soll. Dem Berichterstatter
erscheint die Entruſsung der in Rede stehenden Oefen schwierig zu sein.
H. F.