Titel: Zählvorrichtung an Massstäben.
Fundstelle: Band 235, Jahrgang 1880, S. 348
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Zählvorrichtung an Maſsstäben. Mit Abbildungen auf Tafel 37. [Zählvorrichtung an Maſsstäben.] Zum Messen von Zeugen bedient man sich meist eines Meterstabes (bezieh. Halbmeterstabes); um nun die Zahl der gemessenen Meter (bezieh. halben Meter) controliren zu können, bringt H. Schenk in Berlin (* D. R. P. Nr. 6357 vom 7. Februar 1879) an solchen Maſsstäben eine einfache Zählvorrichtung an, welche beim jedesmaligen Abmessen eines halben Meter durch einen leichten Druck mit der Hand geschaltet wird. In einer am Stabende befestigten Kapsel ist ein Steigrädchen b (Fig. 1 bis 3 Taf. 37) und eine Feder c angebracht, welche so gebogen ist, daſs sie einerseits zur Schaltung, andererseits zur Hemmung des Rades dienen kann. Die 30 Zähne des letzteren entsprechen den Theilstrichen einer mit ihm verbundenen, über der Kapsel liegenden Zählscheibe, welche bei ihrer Drehung gegen eine feste Marke g einspielt. Das Rädchen b wird so oft um einen Zahn, die Zählscheibe also um einen Theilstrich geschaltet, als der Winkelhebel f niedergedrückt wird, welcher dann mittels der Stange d auf die Schaltfeder c wirkt.

Tafeln

Tafel Tafel 37
Tafel 37