Titel: | Verfahren zur Herstellung von Gussstahlketten. |
Fundstelle: | Band 237, Jahrgang 1880, S. 267 |
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Verfahren zur Herstellung von
Guſsstahlketten.
Mit Abbildungen auf Tafel 24.
Verfahren zur Herstellung von Guſsstahlketten.
Das von dem Hagener Guſsstahlwerke in Hagen (*
D. R. P. Kl. 31 Nr. 9744 vom 5. December 1879) angegebene Verfahren bezweckt die
Herstellung von gegossenen Stahlketten bezieh. das Durcheinandergieſsen von
Kettengliedern. Es besteht zunächst darin, daſs man mit Hilfe einer Kernbüchse oder
Presse Kerne von der Form Fig. 1 Taf.
24 aus Formmasse herstellt und diese Kerne, nachdem sie getrocknet und gebrannt, zu
je zweien in eine Formkastenhälfte mit entsprechender Aushöhlung einlegt, wie die
Fig. 2 bis 4 zeigen.
Bevor man die beiden Formkastenhälften schlieſst, legt man, je nach Bedürfniſs,
vorher einzeln gegossene Kettenglieder, welche man anfügen will, in die
entsprechenden Aussparungen der Kerne und des Formkastens ein, schlieſst beide
Hälften, nachdem ein Einguſs in die oberen Kerne geschnitten, mittels Keile und die
Form ist zum Gieſsen fertig.
Es versteht sich von selbst, daſs man anstatt der speciell zu vorgedachtem Zweck
angefertigten eisernen Formkasten, wie die Zeichnung zeigt, auch gewöhnliche
Formkasten oder Rahmen benutzen kann, bei denen man die Aushöhlung für die Kerne
durch Abformen eines entsprechenden Holzklotzes in Sand herstellt. Ebenso kann man
auch Ketten ohne Steg herstellen.
Als wesentlicher Vortheil bei diesem Verfahren ist, nach Angabe der Erfinder, der Umstand
anzusehen, daſs blos das Modell von einem Viertel des zu gieſsenden Kettengliedes
behufs Einlegens in die zum Formen der Kerne bestimmte Kernbüchse herzustellen ist;
ferner daſs die Herstellung der eigentlichen Guſsformen äuſserst rasch und die
Lösung des Guſsstückes aus der Form sehr schnell und leicht bewirkt werden kann, was
in Anbetracht des starken Schwindens des Stahls beim Erkalten von groſser
praktischer Bedeutung ist.