Titel: | Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo Fischer. |
Autor: | Hugo Fischer |
Fundstelle: | Band 238, Jahrgang 1880, S. 133 |
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Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo
Fischer.
Mit Abbildungen auf Tafel 4 und 10.
(Patentklasse 76. Fortsetzung des Berichtes S. 34
d. Bd.)
Hugo Fischer, über Neuerungen in der
Gespinnstfabrikation.
II) Umordnung der Gespinnstfasern: 1) Krempeln
(Schluſs).
b) Vliesstheiler. Die zur unmittelbaren Erzeugung von
Vorgespinnstfäden aus dem die Krempel verlassenden Flor dienenden Vliesstheiler, auf welche sich die in
den letzten Jahren durch Patent geschützten Neuerungen beziehen, zerfallen in drei
Gruppen. Die Trennung des Vliesses in Streifen erfolgt: 1) mittels feststehender
platten- oder fadenförmig gestalteter Werkzeuge; 2) mittels rotirender
Schneidscheiben; 3) mittels umlaufender Bänder oder fadenförmiger Körper.
Der Theilung durch Platten begegnen wir zuerst in dem an Hub. Gilljam in Firma N.
Gilljam in Soers bei Aachen ertheilten Patente (* Nr. 3052 vom 14. April
1878 ab). Die aus Stahlblech gefertigten, etwa 2mm
starken Platten a von der in Fig. 14
Taf. 4 dargestellten Form, sind an beiden Enden auf parallel zur Peigneurachse
liegenden Stäben b, c befestigt und schmiegen sich mit
ihren glatt geschliffenen schmalen Kanten an der Stelle, wo der Hacker h1 mit der Kammwalze
p zusammenarbeitet, an die Oberfläche dieser
letzteren an. Durch auf die Stangen b, c aufgeschobene
Ringe r werden die Platten gegenseitig in bestimmten
Abständen gehalten, welche der Breite der zu bildenden Vliessstreifen entsprechen.
Durch Spannschrauben zwischen den beiden Stangen erfolgt das Anspannen der Platten,
durch Stellschrauben s das richtige Anstellen derselben
an den Peigneur. An der Berührungsstelle entsteht hierdurch eine Abtheilung des
Vliesses in Streifen, von denen der 1., 3., 5., 7... von dem rechenartig gestalteten
Hacker h1 abgenommen
wird, während die übrigen Streifen auf der Kammwalze verbleiben, bis sie durch einen
zweiten Hacker h2
abgelöst werden. Die abgenommenen Streifen werden durch die Nitschelwerke N1, N2 in Vorgarnfäden
übergeführt.
Durch A. J. Wolters in Aachen sind an diesem Flortheiler
verschiedene Aenderungen vorgenommen worden, welche sich derselbe durch Patente (*
Nr. 7550 und 8909 vom 1. Mai bezieh. 28. Juni 1879) schützen lieſs. Diese
Aenderungen bestehen namentlich in der Befestigungs- und Justirungsart der
Schneidplatten, die dem letzten Patent zu Folge in der durch Fig. 1 und
2 Taf. 10 dargestellten Weise erfolgt. Die Befestigung findet nur am
oberen Plattenende mittels der Tragstange t statt, um
dadurch die freie Abführung des vom Vliess sich lösenden Staubes u. dgl. zu
erleichtern. Die Federung der dünnen Schneidplatten a
wird durch tief herabreichende Zwischenplatten b
verhindert, an denen dieselben festgenietet sind. Diese Zwischenplatten wechseln auf
der Tragstange t mit an diesen befestigten
cylindrischen Ringen c ab, an denen eine parallel zur
Tragstange laufende Schiene d befestigt ist. Zwei
Schrauben in einem Lappen jeder Zwischenplatte drücken gegen diese Schiene und
dienen zur genauen Einstellung der Schneidplatte, welche so zu erfolgen hat, daſs
sich das untere Ende derselben sanft an die Umfläche der Kammtrommel anlegt; über
dieser Berührungsstelle findet das erste Abkämmen der Theilstreifen des Vliesses
durch den Hacker h1
statt.
E.
Köster in Neumünster, Holstein (*
D. R. P. Nr. 9277 vom 11. October 1879) nimmt die
Flortheilung nicht unmittelbar am Peigneur vor, sondern löst den ganzen Flor von
diesem ab und leitet ihn zu einem besonderen Theilapparat. Dieser, in Fig.
3 Taf. 10 dargestellt, besteht aus den drei Walzen a, b und c, über welche Riemen in der
dargestellten Art geführt sind. An der mittleren Walze b findet die Theilung des Flores mittels ebener, sich an die
Walzenumfläche anlehnender Blechplatten d statt. Diese
Platten erstrecken sich über den halben Walzenumfang und greifen in peripherische
Rinnen der schmalen Zahnscheiben e ein. Diesen
Zahnscheiben gegenüber trägt die Walze c vorspringende
glatte Ränder f, welche in Berührung mit den Zahn
Scheiben stehen. Die Riemen sind zwischen diesen Rändern und demnach auch zwischen
den Schneidplatten d hindurchgeführt; die von a nach c laufenden
Riemenstücke sind halbgeschränkt, um freien Raum für das Herabfallen gelöster Fasern
u. dgl. zwischen den Platten d zu gewähren. Der vom
Peigneur p kommende Flor wird von der Walze c und den umgelegten Riemen aufgenommen, den
Zahnscheiben zugeführt und hier unterhalb der Berührungspunkte von e und f durch die
Vorderkanten der Schneidplatten in Streifen getrennt, welche von den Riemen in durch
die Platten gebildeten Kanälen den Abführungswalzen g,
h zugeleitet werden. Durch achsiale Hin- und Herbewegung dieser Walzen
findet das Würgeln des Florbandes statt.
Die zuerst von Bède und Comp. in Verviers (vgl. 1873 209
* 251) benutzten, beiderseitig befestigten Stahlbänder als Theilwerkzeuge werden von
J. S. Bolette in Pepinster, Belgien (Erloschenes *
D. R. P. Nr. 216 vom 20. Juli 1877) durch paarweise angeordnete Stahldrähte ersetzt,
welche sich an die mit ringsumlaufenden Nuthen a (Fig.
4 und 5 Taf. 10)
versehenen Ränder der gezahnten Theilscheiben b
anschmiegen. Diese Scheiben sind auf zwei über einander liegenden Walzen w1, w2 in Wechsellage
angeordnet Die Drähte sind bei c unter Einschaltung der
Schraubenfedern d elastisch befestigt und schlieſsen
sich nach Passirung der Scheiben an die stellbaren Stützstäbe e und f an. Der zwischen
die rotirenden Zahnscheiben eingeleitete Flor wird von den Drähten ebenso erfaſst
wie früher von den Stahlbändern und nach der Trennung streifenweis den Würgelzeugen
W1, W2 zugeführt. Der
Erfinder erstrebt durch diese Neuerung eine billigere Herstellung, leichtere
Justirung und bessere Instandhaltung des Theilapparates (vgl. 1879 234 185
Note).
Wie bei der soeben besprochenen Klasse von Vliesstheilern findet
auch bei den mit Theilscheiben arbeitenden Apparaten die Theilung des Flores
entweder unmittelbar am Peigneur, oder nach erfolgter Abnahme des ganzen Flores auf
besonderen Theilwalzen statt Die erste Theilungsart wird durch das Patent des
Fabrikanten J. Klein in Aachen (* D. R. P. Nr. 6695 vom 21. Januar 1879) vertreten. Derselbe
ersetzt, wie die
Betrachtung der Fig. 6 und
7 Taf. 10 ergibt, den unteren getheilten Hacker durch eine mit garnirten
Theilscheiben a ausgerüstete Walze W. Zwischen diesen Theilscheiben sitzen lose auf der
Walzenachse glattrandige Scheiben b, von gleichem
Durchmesser wie die mit Kratzen besetzten Scheiben a,
so daſs beide die Peigneurumfläche berühren. Die Scheiben b werden durch verzahnte Antriebscheiben c
mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit wie die Kammwalze gedreht. Sie halten die unter
ihnen liegenden Vliessstreifen auf dem Peigneurbeschlag, während die sich gegen den
Peigneur drehenden Theilscheiben a die Vliessstreifen
zwischen den Druckscheiben b abstreifen. Die unter den
letzteren liegenden, auf der Kammwalze verbleibenden Streifen werden an einem höher
gelegenen Punkte durch einen Hacker h abgenommen.
Die Theilung des Vliesses durch besondere Theilwalzen nach
Abnahme vom Peigneur sucht H. Wolte in
Sommerfeld (* D. R. P. Nr. 7259 vom
4. April 1879) durch Anwendung eines auf dem Princip der Kreisscheren
beruhenden Schneidwerkes herbeizuführen, wie solches schon lange in der
Eisenfabrikation zum Zertrennen von Blechtafeln in Stäbe Anwendung findet. Zur
richtigen Ableitung der Vliessstreifen nach den Würgelzeugen dienen Abstreifmeissel
a und b, von denen
ersterer durch sein Gewicht auf der unteren Schneidwalze S1, aufruht, der letztere durch ein
Gegengewicht an die obere Schneidwalze S2 angedrückt wird, wie dies aus Fig. 8 und
9 Taf. 10 zu ersehen.
Eine dritte Construction bezieht sich endlich auf die Abführung bezieh. Aufwickelung
der gewürgelten Vorgespinnste. Der Apparat von E. Wilhelm in
Crimmitschau (* D. R. P. Nr. 5133 vom
21. Mai 1878) entnimmt die vorbereiteten Fäden mittels eines um zwei
Walzen von verschiedenem Durchmesser geführten endlosen Tuches und leitet sie auf
diesem zu dem auf der groſsen Walze liegenden Wickel hin. Dieser Wickel erhält
auſser seiner Rotationsbewegung noch seitliche Verschiebung um etwa 40mm, um ein gleichmäſsiges Aufwickeln der Fäden in
derselben Weise zu erzielen, wie bei dem älteren System der seitlichen Fadenleitung,
doch jedenfalls in weniger vollkommener Weise, da er gleichzeitig auf dem stützenden
Riemen gleitet. Dagegen bietet das die Fäden stützende endlose Tuch ein geeignetes
Mittel, bei vorkommendem Fadenbruch ohne Schwierigkeit die weitere Aufwickelung des
gebrochenen Fadens zu bewirken, da dasselbe die Fadenenden fängt und sicher dem
Wickel zuleitet.
Die Schwierigkeiten, welche bei Flortheilern mit biegsamen, umlaufenden Th eil
Werkzeugen, den sogen. Riementheilern, dadurch entstehen, daſs sich die einzelnen
Zugkraftorgane strecken und dann nicht mehr sicher geführt sind, oder daſs dieselben
reissen und durch neue ersetzt werden müssen, haben zu Constructionen geführt,
welche auf einen möglichst freien Lauf, leichte Zugänglichkeit und Nachspannung der einzelnen Organe,
Verminderung der Zahl und Erhöhung der Festigkeit derselben Bedacht nehmen.
In ersterer Beziehung ist der Flortheiler von Josephy's
Erben in Bielitz zu nennen, welcher bereits in D.
p. J. 1879 234 * 185 besprochen wurde, sowie der Theiler der Ersten Brünner Maschinenfabriks-Gesellschaft in Brunn (* D. R. P. Nr. 3988 vom 8. Juni 1878), bei welchem durch Zusammenfügung der
Theilwalzen aus durch Ringeinlagen gebildeten getrennten Scheiben, welche bei beiden
Walzen wechselseitig gestellt sind, eine einfache Riemchenleitung erzielt wird. Der
Lauf der Riemchen ist aus Fig. 10 und
11 Taf. 10 zu ersehen und folgt den Walzen a, b,
c bezieh. a1,
b1,
c1, von denen c und c1 verstellbar gelagert sind und zur Anspannung der
Riemen dienen. Die Leitung ist einfach, eine Schränkung der Riemen findet nicht
statt, da dieselben die Räume zwischen den Theilscheiben S1, S2 frei passiren können, und damit ist eine möglichst
lange Erhaltung derselben gesichert.
J. S. Bolette in Pepinster sucht die oben genannten
Schwierigkeiten zu vermeiden, oder doch wenigstens zu verringern, einmal durch
Verminderung der Zahl der theilenden Riemen, das anderemal durch Ersatz des Leders
durch ein weniger elastisches Material. Das erstere (* D. R. P. Nr. 7664 vom 28.
März 1879. 1879 234 * 185) gelingt ihm durch eine solche Führung jeden Riemens um
die beiden Theilwalzen, daſs derselbe zur Theilung und Ableitung je zweier
benachbarter Vliessstreifen gleichzeitig dient, das letztere durch Anwendung
metallener Drähte statt der Riemen (* D. R. P. Nr. 6272 vom 13. Juli 1878 und Nr.
7664 vom 28. März 1879). Der Ersatz der Riemen durch Fäden, Darmseiten oder anderem
ebenfalls stark elastischen Materiale, wie er ebenfalls in den genannten Patenten
vorgesehen ist, kann hier offenbar weniger in Frage kommen, da durch diese nur die
Zahl der theilenden Organe verdoppelt, also die Betriebssicherheit vermindert, die
Widerstandsfähigkeit aber nicht erhöht wird.
Eine besondere Gattung der Vliesstheiler – im weitesten Sinne des
Wortes – bilden ferner die Einrichtungen für die Theilung des von der Krempel
gelieferten Pelzes in gleichschwere Stücke, welche für die folgenden Krempeln als
Vorlage dienen. Hierher gehört die für Wollkrempeln bestimmte Vliesstrommelwage von O. Schimmel in
Chemnitz (* D. R. P. Nr. 8064 vom 24.
Juni 1879). Dieselbe ist eine doppelarmige Balkenwage mit Laufgewicht,
deren Schale durch die Vliesstrornmel a gebildet ist
(Fig. 12 Taf. 10). Ein Gegengewicht b dient
zur Ausgleichung des Trommelgewichtes derart, daſs ein an dem Hebelarm c gelagerter und in das an der Trommelachse befestigte
Zahnrad eingreifender Transporteur d mit dem Getriebe
e zum Eingriff gebracht wird. Das Laufgewicht f dient zur Bestimmung der Trommelfüllung. Das
plötzliche Ausrücken des Rädereingriffes bei bestimmter Trommelbelastung soll durch den
die Druckwalze o tragenden, sich auf eine Rolle am
Wagenarm c stützenden Hebel h bewirkt, die Oscillation der ausgelösten Trommel durch die unter den
Zapfen i tretende Nase k
an der Trommelstirnwand verhindert werden.
c) Krempelbeschläge. Unter den
Erfindungen dieser Abtheilung sind es nur zwei, welche eine speciellere Beachtung
verdienen: die Patente von K. Schneichel in
Dessau (* D. R. P. Nr. 1275 und Nr.
1631 vom 28. August 1877). Durch dieselben ist dem Erfinder eine neue
Ausbildungsform des Sägezahndrahtes für Reisskrempeln, sowie dessen Befestigung auf
der Zahnwalze geschützt. Zweck der Neuerung ist die bessere Auflockerung der
gewolften Wolle vor dem Eintritt in die gewöhnliche Krempel, um in dieser die
Beanspruchung der Fasern auf ein Minimum zu beschränken. Schneichel sucht diesen Zweck dadurch zu erreichen, daſs er vor den
Tambour der Reisskrempel eine kleine, mit gewöhnlichem Sägezahndraht beschlagene
Trommel aufstellt, um welche eine Anzahl kleinere, mit dem neuen
„Doppelsägezahndraht“ beschlagene Walzen nach Art der Arbeiter und Wender
gruppirt sind. Durch die Anwendung der neuen Zahnform (Fig. 13
Taf. 10) wird eine gröſsere Zahl von Arbeitsstellen an den einzelnen Walzen
geschaffen, als diese die Benutzung des gewöhnlichen Sägezahndrahtes ergeben würde,
und dadurch die vollständige Auflösung der Wollflocken befördert. Die Zähne des
Beschlages sind abwechselnd nach verschiedenen Seiten gerichtet, so daſs von zwei
nach entgegengesetzten Richtungen und mit ungleicher Geschwindigkeit umlaufenden
Walzen a und b die Walze
b mit den in der Drehrichtung gestellten Zähnen α die von den analog gestellten Zähnen β der Walze a zugeführte
Wolle abstreift und dieselbe gleich darauf den entgegengesetzt gerichteten Zähnen
γ derselben Walze darbietet. Die Wollflöckchen,
hierbei von den Zähnen γ zurückgehalten, werden zum
Theil von den Zähnen α in die einzelnen Fasern
aufgelöst, während nicht gelöste Faserbündel nach der Arbeitsstelle mit der vorher
gehenden Walze zurückkehren, um hier die weitere Auflösung zu erfahren. Diese
Einschaltung einer gröſseren Anzahl derartiger Zahnwalzen zwischen Wolf und
Reisskrempel läſst bei dem Vorhandensein der vielen aufeinander folgenden
Arbeitsstellen und der Widerstandsfähigkeit des Beschlages in der That eine gute
Auflösung der Faserbündel, eine gröſsere Schonung der Krempelbeschläge und
gleichmäſsig gebildetere Vliesse erwarten. – Auch die Befestigung des Zahndrahtes
auf der Walze ist originell und weicht von der gewöhnlich geübten dadurch ab, daſs
sie das Eindrehen einer schraubenförmig um die Walze laufenden Nuth zur Aufnahme des
Drahtes entbehrlich macht. Bei der neuen Befestigungsart wird die genau cylindrisch
abgedrehte Walze gleichzeitig mit dem Zahndraht a und
einem runden Zwischendraht b umwunden, so daſs beide
Drähte dicht neben einander zu liegen kommen, wie dies die Figur 14
Taf. 10 zeigt. Hierdurch wird der Zahndraht an seitlichen Verschiebungen verhindert,
während eine der unteren Seite desselben parallel laufende Rippe c sich unter den Zwischendraht b legt und die Befestigung durch Niederpressen des Drahtes auf die
Walzenoberfläche vollendet.
Andere Patente – darunter die von H.
Heusch in Aachen und J. N. Yonck in Verviers –
beziehen sich auf die Ausfütterung der Kratzenbeschläge mit weichen Stoffen zur
Verminderung der freien Zahnlänge, um dadurch die Widerstandsfähigkeit und Dauer der
Zähne zu erhöhen. Heusch (* D. R. P. Nr. 1081 vom 28.
August 1877) füttert mit einer weichen, fast ungewalkten und mit einer dünnen
Lederlage bedeckten Filzschicht, welche die Zähne umgibt, aber bei dem Eintritt von
Wolle in den Beschlag zurückweicht; Yonck (* D. R. P.
Nr. 5708 vom 2. Juli 1878) dagegen leimt auf der Hakenseite des Kratzenbandes eine
oder mehrere dünne Filzlagen derart auf, daſs dieselben nach erfolgter theilweiser
Abnutzung der Drähte entfernt werden können. Die Zähne erhalten hierdurch wieder die
ursprüngliche Form, Länge und Elasticität.