Titel: | Auslaufhahn für Filtrirapparate; von E. Capitaine in Berlin. |
Fundstelle: | Band 239, Jahrgang 1881, S. 175 |
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Auslaufhahn für Filtrirapparate; von E. Capitaine
in Berlin.
Mit Abbildungen auf Tafel 15.
Capitaine's Auslaufhahn für Filtrirapparate.
Der vorliegende Hahn (* D. R. P. Kl. 58 Nr. 10932 vom 11. April 1880) soll eine
Vereinfachung in der Bedienung geschlossener Filtrirapparate (Filterpressen)
ermöglichen, indem Ablaufhahn und Lufthahn in einem Körper vereinigt sind. Wie Fig.
13 bis 15 Taf. 15
zeigen, enthält das Gehäuse des Hahnes zwei Kanäle a,
b, von denen der erstere am höchsten, der andere am tiefsten Punkt des
äuſseren Filterraumes i (Fig. 15)
mündet, in welchen die durch das Rohr l eingepreſste
Flüssigkeit nach dem Durchdringen durch die Filtermasse h tritt. Dem Kanal a entspricht der
Mündungsstutzen a2 im Gehäuse und die Bohrung a1 im Hahnkegel, während der Kanal b durch eine der um 90° gegen einander versetzten
Oeffnungen g1, g2 mit dem Hohlraum g des Hahnkegels in Verbindung treten, also ins Freie
ausmünden kann. Verfolgt man die bei Drehungen von 90° zu 90° sich ergebenden
Hahntellungen, so übersieht man leicht, daſs beide Kanäle a,
b gleichzeitig oder wechselweise geöffnet oder geschlossen sein können. Dem
zu Folge kann beim Füllen der Presse blos der Luft aus dieser Ausgang verschafft
werden, während beim Pressen selbst nur die Preſsflüssigkeit zum Ablauf gebracht
werden kann. Zum Ablassen werden Luft- und Flüssigkeitskanal gleichzeitig geöffnet;
sonst bleiben beide Hahnkanäle geschlossen.
Wie in der Patentschrift dargestellt ist, läſst sich die Anordnung auch so treffen,
daſs b durch einen einfachen Kanal im Hahnkegel mit
einem Austrittstutzen des Hahngehäuses in Verbindung steht, wogegen dann die Bohrung
a1 eine T-förmige
Gestalt erhält.